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"content": "STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN 5jSACHsEN Frage 3: Was waren die häufigsten Fehlerquellen bei der fehlerhaften Festset- zung der Einkommenssteuer? Für die Beantwortung der Frage liegen geeignete Daten nicht vor und können mit Hilfe der eingesetzten Programme auch nicht zuverlässig generiert werden . Nach Fehlern des Finanzamts und anderen Abhilfegründen wird bei der Erfassung von Einsprüchen und deren Erledigung nicht differenziert. Zu betonen ist, dass aus einer Abhilfe nicht ohne Weiteres auf eine zuvor fehlerhafte Steuerfestsetzung geschlossen werden kann. Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen zusätzlich geltend gemacht werden. Ferner kann Einsprüchen , die im Hinblick auf anhängige ge- richtliche Musterverfahren eingelegt wurden , durch Aufnahme eines Vorläufigkeits- vermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Für den Be- trachtungszeitraum fällt dazu besonders ins Gewicht, dass Einkommensteuerbescheide von Rentenbeziehern seit Ende August 2021 nach einem Schreiben des Bundesminis- teriums der Finanzen hinsichtlich der Besteuerung von Leibrenten vorläufig ergehen . In über 7.000 Fällen von Einsprüchen, die - vermehrt eingegangen seit 2020 - zur Frage einer vermeintlichen Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alters- bezügen eingelegt wurden , konnte die angefochtene Steuerfestsetzung bis Ende 2021 auf dieser Grundlage nachträglich für vorläufig erklärt und damit dem Einspruch abge- holfen werden. Der Erfolg des Einspruchs liegt in diesem Fall im Offenhalten der Ein- spruchsthematik bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung in den vorgreifli- chen Musterverfahren. Frage 4: Wie viele Einsprüche gegen die Festsetzung der Grunderwerbssteuer gab es in den letzten vier Jahren im Freistaat Sachsen und wie viele da- von waren erfolgreich? 2018 2019 2020 2021 Einsprüche gegen Grunderwerb- 818 649 731 642 steuerbescheide davon bislang erledigt durch Abhilfe 431 366 413 372 Seite 3 von 4",
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"content": "~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Bei der jeweiligen Differenz zwischen eingelegten Einsprüchen und solchen, denen abgeholfen wurde, handelt es sich um Einsprüche, die zurückgenommen , zurückge- wiesen oder noch nicht abschließend bearbeitet wurden . Mit freundlichen Grüßen H]{f{. Seite 4 von 4",
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