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"content": "Drucksache 18 / 28 443 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe vom 25. August 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. August 2021) zum Thema: Grüne Versprechungen und Antwort vom 09. September 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2021) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.",
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"content": "Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marcel Luthe über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/28443 vom 25. August 2021 über Grüne Versprechungen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: Auf Seite 219 des Koalitionsvertrages von SPD/LINKE/GRÜNE ist geregelt: „In Orientierung am vor mehr als 100 Jahren geschlossenen Dauerwaldvertrag und am existierenden Berliner Landschaftsprogramm strebt die Koalition einen Stadtvertrag zur dauerhaften Erhaltung wichtiger Grün-Frei- und Naturflächen an. Wo wohnortnahe Grünflächen fehlen, sind durch den Ankauf oder die Umnutzung von Flächen neue Grünflächen zu schaffen und die Pflege abzusichern.“ Frage 1: In welchen Bezirken wurden wann in der 18. Wahlperiode wo genau (Lage im Bezirk) in mit wohnortnahen Grünflächen unterversorgten Kiezen (nahezu ALLE innerhalb des S-Bahnringes) durch Ankauf oder Umnutzung neue Grünflächen geschaffen? Frage 2: Wie wurde deren Pflege abgesichert? 1",
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"content": "Antwort zu 1 und 2: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Nachdem die großflächigen Brachen des Bezirks bereits bis 2013 zu Grünanlagen entwickelt wurden (z. B. die Parks auf dem Gleisdreieck und an der East-Side-Gallery), konnte in dieser Wahlperiode der Park am ehemaligen Wriezener Bahnhof durch Entsiegelung und Begrünung um 8.300 m² erweitert werden. Die Pflege muss aus dem laufenden Unterhalt finanziert werden. Es gibt keine zusätzlichen Mittel.“ Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Im Rahmen der mit Hilfe der BIM GmbH verfolgten transparenten Liegenschaftspolitik hat der Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin aufgrund der Unterversorgung mit Spielplätzen im Ortsteil Schmöckwitz diverse Flächen als Verwaltungsvermögen (Daseinsvorsorge I = 5 Jahre und Daseinsvorsorge II = 10 Jahre) angemeldet/gesichert. Bereits vier Flächen zum Bau von Spielplätzen im benannten Ortsteil wurden dem Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin übertragen. Ortsteil Schmöckwitz am 01.01.2019 aus dem Treuhandvermögen rückübertragen: Biebersdorfer Weg 12/ Lübbenauer Weg 23 Vetschauer Allee 96 Nuscheweg 15 Beutenweg 8 und hinter 8 Darüber hinaus im Ortsteil Alt-Treptow Karpfenteichstr./Puderstr.; gewidmet als Grünanlage am 16.10.2020 und im Ortsteil (OT) Baumschulenweg Kiefholzstr. 222 ehem. Friedhof; (Nachnutzung als Grünanlage zur Verbesserung des ökologischen Haushaltes) gewidmet als Grünanlage am 25.03.2019 Köpenicker Landstr. 277 - Erweiterung der Grünanlage Rodelberg -; gewidmet als Grünanlage am 02.07.2020 Des Weiteren wurden die in Bebauungsplänen festgesetzten Grünflächen durch die jeweiligen Investoren hergestellt und durch unentgeltlichen Grundstücksübertragungsvertrag dem Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin übergeben: OT Grünau Teichmummelring - Spielplatz (aus B-Plan 9-34); gewidmet als Grünanlage am 22.03.2019 Relingstr. - Spielplatz (aus B-Plan 9-34); gewidmet als Grünanlage am 09.04.2020 OT Spindlersfeld Ahornstr./ Ottomar-Geschke-Str. - Spielplatz (aus B-Plan 9-22); gewidmet als Grünanlage am 11.06.2021 OT Köpenick An der Filmfabrik - Spielplatz (B-Plan XVI-1b), gewidmet als Grünanlage am 19.02.2021 OT Rahnsdorf Fürstenwalder Allee/ Wolfgang-Steinitz-Str. - Parkanlage (aus B-Plan XVI-58); gewidmet als Grünanlage am 15.12.2018 2",
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"content": "OT Altglienicke Alfonsstr. - Spielplatz (aus B-Plan XV27a); gewidmet als Grünanlage am 10.07.2021 OT Alt-Treptow Lohmühlenufer (aus Bebauungsplan XV-62); gewidmet als Grünanlage 18.08.2017 OT Adlershof Katharina-Boll-Dornberger-Str. - Spielplatz (aus Bebauungsplan XV -55a WISTA); gewidmet als Grünanlage am 11.03.2017 OT Niederschöneweide Schnellerstr. 130 - 136 - Parkanlage (aus B-Plan XV-64bb); gewidmet als Grünanlage am 26.10.2018 Die Pflege der Grundstücke wird in den normalen Pflegerhythmus der zuständigen Pflegereviere des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes integriert. Da die übernommenen Clusterflächen in den meisten Fällen der Öffentlichkeit z. Z. noch nicht zur Verfügung stehen und auch noch nicht als öffentliche Grünanlage gewidmet sind, beschränkt sich die Pflege lediglich auf die Verkehrssicherungspflicht wie Baumkontrollen, Winterdienst und allgemeine Sicherheitskontrollen.“ Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „2017 - Ankauf zum 18.01.2017 Landsberger Straße (Göppert); Flurstück 7488 (alt 2745); Gemarkung Mahlsdorf; Flur 01; Fläche: 3.740 m² - Städtebaulicher Vertrag Sudermannstraße (Spiel- und Grün) N-L-W zum 01.11.2017; Flurstück 589; Gemarkung Hellersdorf; Flur 181; Fläche: 5.414 m² - Übernahme zum 12.10.2017 Gehrenseestraße; Flurstück 7059; Gemarkung Marzahn; Flur 259; Fläche: 22.692 m² 2018 - Städtebaulicher Vertrag zum 23.10.2018 Erweiterung Theodorpark Teil 2; Flurstück 7219; Flur 01; Gemarkung Mahlsdorf; Fläche: 3.188 m² - Ankauf zum 29.06.2018 Landsberger Straße (Göppert); Flurstück 7407 (alt 2743); Flur 01; Gemarkung Mahlsdorf; Fläche: 3.181 m² - Schenkung (Erbengemeinschaft) zum 06.02.2018 An der Wuhle Honsfelder Straße; Flurstück 2/ 1; Gemarkung Kaulsdorf; Flur 03; Fläche: 2.068 m² 2020 - Ankauf Porta Alt-Mahlsdorf; Flurstück 8992/47; Flur 01; Gemarkung Mahlsdorf; Fläche: 3.028 m² Die Flächen werden in den entsprechenden Produkten (hochwertige, übliche, einfache Grünpflege) an die zuständige Senatsverwaltung zur Budgetierung der bezirklichen Haushalte gemeldet.“ Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Die Frage kann leider in der Kürze der Zeit nicht beantwortet werden.“ Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat hierzu mitgeteilt: „Die Frage ist in der gesetzten kurzen Zeit nicht zu beantworten. Durch Bebauungspläne und zugehörige städtebauliche Verträge wurden in dieser Legislaturperiode auch Grünflächen gesichert. Eine differenzierte Darstellung würde aber Zeit für Recherche und Aufbereitung einer Antwort erfordern, die nicht gegeben ist.“ 3",
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"content": "Die Bezirksämter Mitte, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Reinickendorf von Berlin haben Fehlanzeige gemeldet. Durch SIWANA-Mittel (Ankaufsfonds für die grüne Infrastruktur) wurden in mit wohnortnahen Grünflächen versorgten Kiezen die folgenden Ankäufe getätigt: Spandau - Uferpromenade Gatow/Lerchenstr. (Badestelle, LSG) Ankauf von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben / BImA abgeschlossen: Sicherung Grünanlage Spandau - Hauptstr. 45-Staaken Ankauf von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben / BImA (Kauf noch nicht ganz abgeschlossen): Neuschaffung Grünanlage Spandau - im Heidelakengrünzug Staaken Ankauf von privat (Kauf noch nicht ganz abgeschlossen): Sicherung Grünanlage Steglitz-Zehlendorf - Hegauer Weg/Buschgraben (Grüner Hauptweg Nr. 15) Ankauf von privat (Kauf noch nicht ganz abgeschlossen): Sicherung Grünanlage, Lückenschluss 20 grüne Hauptwege Treptow-Köpenick - Kiefholzstr./alter Görlitzer Bahndamm Ankauf von der Deutschen Bahn AG / DB (Kauf noch nicht ganz abgeschlossen): Sicherung Grünanlage Darüber hinaus wurden für die Bezirksämter unter Beteiligung von SenUVK und der Senatsverwaltung für Finanzen durch SIWANA-Mittel Waldflächen und Flächen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten angekauft (bzw. befinden sich in Kaufabwicklung). Die Pflege der angekauften Flächen kann nicht über den Ankaufsfond finanziert werden, zu einer gesonderten Absicherung ist SenUVK nichts bekannt. Frage 3: Wurde ein landesverbindlicher (also für Bezirke und Landesebene verbindlicher) Stadtvertrag zur dauerhaften Erhaltung wichtiger Grün-, Frei- und Naturflächen geschlossen? Frage 4: Falls zu 3) Ja: wann und mit welchem Inhalt (Wortlaut)? Falls nein: weshalb nicht? Antwort zu 3 und 4: Mit Senatsbeschluss vom 28. August 2018 wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt, eine Charta für das Berliner Stadtgrün zu erarbeiten, mit dem Ziel, Berlins Grün- und Freiflächen in der wachsenden Stadt zu schützen, zu stärken und zukunftsfähig weiter zu entwickeln. Die Charta für das Berliner Stadtgrün wurde als Selbstverpflichtung des Landes Berlins in einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit anderen Senats- und Bezirksverwaltungen, Fachverbänden, Vereinen sowie der Stadtgesellschaft erstellt. Zusammen mit der Charta ist auch das Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030 erarbeitet worden, das konkrete Projekte, Maßnahmen und Instrumente benennt, um den in der Charta formulierten Herausforderungen zu begegnen und die gesteckten Ziele zu erreichen. Mehr Informationen zur Charta für das Berliner Stadtgrün wie auch dessen Wortlaut siehe unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und- gruen/charta-stadtgruen/. 4",
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"content": "Der Senat hat die Charta für das Berliner Stadtgrün mit dem Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030 am 16.06.2020 beschlossen. Die Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus steht noch aus. Berlin, den 09.09.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 5",
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