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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 10 - 3000 - 086/18 Musikexportbüros und Musikexportförderaktivitäten in ausgewählten Ländern Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 086/18 Abschluss der Arbeit: 20. Dezember 2018 Fachbereich: WD 10: Kultur, Medien und Sport Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 10 - 3000 - 086/18 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 6 2. Musikexportbüros in ausgewählten europäischen Ländern 7 2.1. Deutschland 7 2.1.1. Gründung des Musikexportbüros 7 2.1.2. Finanzierung des Musikexportbüros 7 2.1.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 9 2.1.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 9 2.1.5. Außenstellen in anderen Ländern / Anzahl der Mitarbeiter 9 2.1.6. Förderungen und Maßnahmen des Exportbüros 10 2.1.7. Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßahmen 12 2.1.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 13 2.1.9. Zielgruppen des Musik-Exportbüros 15 2.1.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 15 2.1.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 16 2.2. Exkurs: Öffentliche Musikexportförderung 16 2.3. Frankreich 17 2.3.1. Gründung des Musik-Exportbüros 17 2.3.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 17 2.3.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 18 2.3.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 18 2.3.5. Außenstellen in anderen Ländern 19 2.3.6. Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen 19 2.3.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten 20 2.3.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 20 2.3.9. Zielgruppen und Musikgenres 20 2.3.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 21 2.3.11. Evaluationen des Export-Büros 21 2.4. Schweden 22 2.4.1. Gründung von „Export Music Sweden“ 22 2.4.2. Finanzierung von „Export Music Sweden“ 22 2.4.3. Strukturen von „Export Music Sweden“ 22 2.4.4. Kernmärkte des Export-Büros 23 2.4.5. Außenstellen in anderen Ländern 23 2.4.6. Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen 23 2.4.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten 24 2.4.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 24 2.4.9. Zielgruppen und Musikgenres 24 2.4.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 24 2.4.11. Evaluationen des Export-Büro 24 2.5. Norwegen 24 2.5.1. Gründung des Musik-Exportbüros 24 2.5.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 25 2.5.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 25 2.5.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 25 2.5.5. Außenstellen in anderen Ländern 25",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 4 WD 10 - 3000 - 086/18 2.5.6. Konkrete, vom Musik-Exportbüro durchgeführte Maßnahmen 26 2.5.7. Antragzahlen in den jeweiligen Bereichen der Förderung 26 2.5.8. Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen 26 2.5.9. Zielgruppen und Musikgenres 26 2.5.10. Kriterien für nachhaltige Förderung 26 2.5.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 26 2.6. Schweiz 26 2.6.1. Gründung des Musik-Exportbüros 26 2.6.2. Finanzierung von Swiss Music Export 27 2.6.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 27 2.6.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 27 2.6.5. Außenstellen in anderen Ländern 27 2.6.6. Vom Export-Büro durchgeführte Maßnahmen 27 2.6.7. Antragszahlen 28 2.6.8. Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen 28 2.6.9. Zielgruppen und Musikgenres 29 2.6.10. Kriterien für eine nachhaltige Förderung 29 2.6.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 29 2.7. Österreich 30 2.7.1. Gründung des Musik-Exportbüros 30 2.7.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 30 2.7.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 31 2.7.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 31 2.7.5. Außenstellen in anderen Ländern 31 2.7.6. Konkrete Maßnahmen 31 2.7.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßnahmen 33 2.7.8. Verfahren zur Auswahl der zu fördernden Künstler 33 2.7.9. Zielgruppen und Musikgenres 33 2.7.10. Nachhaltige Förderung 34 2.7.11. Evaluationen 34 3. Musikexportförderung in Kanada 34 3.1. Gründung des Musik-Exportbüros 34 3.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros 34 3.3. Strukturen des Musik-Exportbüros 34 3.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros 35 3.5. Außenstellen in anderen Ländern /Anzahl der Mitarbeiter 36 3.6. Förderungen und Maßnahmen des Musik-Exportbüros 36 3.7. Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßnahmen 36 3.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen 36 3.9. Zielgruppen des Musik-Exportbüros 36 3.10. Kriterien für eine nachhaltige Förderung 36 3.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros 36 3.12. Analyse des kanadischen Musik-Exportmarktes 37 4. Vergleich der öffentlichen Förderungen einzelner Länder 37",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 5 WD 10 - 3000 - 086/18 5. Anlagen und Links 38 5.1. Anlagen auf die in dieser Arbeit verwiesen wird: 38 5.1.1. Frankreich 38 5.1.2. Schweden 38 5.1.3. Schweiz 38 5.1.4. Kanada 38 5.2. Weitere Anlagen zur Thematik 39",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 6 WD 10 - 3000 - 086/18 1. Einleitung Für die Förderung der Musik als Kulturgut sind aufgrund ihrer föderalen Kompetenz in erster Li- nie die Länder, aber auch Städte und Kommunen zuständig. Der Bund engagiert sich finanziell bei ausgewählten Einrichtungen, Organisationen und Projekten, die im In-und Ausland Bedeu- tung erlangt haben und leistet damit ebenfalls einen Beitrag, um die Pflege der Musik vom Ba- rock bis zu ihren modernen Erscheinungsformen von Neuer Musik über Jazz und Pop zu unter- stützen. Hiervon zu unterscheiden ist die Tätigkeit der Musikindustrie, ein Wirtschaftszweig, der Musik produziert, bewirbt und über die verschiedensten Medien oder Tonträger vertreibt. Die Musik- wirtschaft oder Musikbranche ist ein großer und ökonomisch wichtiger Bereich der Kreativwirt- schaft. Die einzelnen Player in diesem Prozess, insbesondere die MusikerInnen, benötigen nicht nur gute Rahmenbedingungen, sondern auch Vermittler. Die Rolle der im Einzelfall mehr oder weniger auch fördernden Vermittler nehmen Musik-Exportbüros ein. Auf EU-Ebene hat die EU-Kommission eine Initiative gestartet, um die Bedürfnisse dieser Musik- industrie kennenzulernen und auch Rahmenbedingungen für ein mögliches Förderprogramm für diese Branche ab 2021 auszuloten. Hierzu hatte es verschiedene Aufrufe im Rahmen von Creative Europe gegeben. Dazu gehört auch eine Ausschreibung für die Erstellung einer Studie mit dem Titel „Music Moves Europe – European Music Export Strategy“, für die 300.000 Euro zur Verfü- gung stehen. Der Termin für das Einreichen von Unterlagen für dieses Projekt war der 29. Juni 2018. Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor. 1 Um die zu erörternden Fragen zu den unten aufgeführten Ländern beantworten zu können, wa- ren im Rahmen einer Anfrage alle Länder angeschrieben worden. Sobald Rückmeldungen vorlie- gen, wird dieser Sachstand zu den Musikexportbüros entsprechend ergänzt. Darüber hinaus war die Initiative Musik kontaktiert worden. Sie hat diejenigen Punkte beantwortet, zu denen Infor- mationen vorliegen. Diese sind in diesen Sachstand übernommen worden (siehe Punkt 2.1 dieser Arbeit). Ansonsten konnten nur die allgemein zugänglichen Informationen ausgewertet werden, wobei es allerdings nicht zu jeder Fragestellung auch verfügbare Antworten gibt. Insbesondere bei Ländern wie beispielsweise Norwegen besteht außerdem die Schwierigkeit, dass nur ein Teil der im Internet veröffentlichten Informationen auch in englischer Übersetzung vorliegen. 1 Vgl.: https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/music-moves-europe_de.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 7 WD 10 - 3000 - 086/18 2. Musikexportbüros in ausgewählten europäischen Ländern 2.1. Deutschland 2.1.1. Gründung des Musikexportbüros Die Initiative Musik ist das deutsche Musikexportbüro; sie wurde im Oktober 2007 gegründet. 2 In den letzten zehn Jahren hat die Initiative Musik 2.950 Förderungen für Musiker und Musike- rinnen und Musikclubs in Deutschland gewährt. 3 2.1.2. Finanzierung des Musikexportbüros Das deutsche Musikexportbüro, die Initiative Musik, wird von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) sowie vom Deutschen Musikrat getragen. Finanziell unter- stützt wird sie von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Darüber hinaus gibt es weitere Förderer, wie insbesondere die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Auswärtige Amt . 4 Die Entwicklung der Förderung der Initiative Musik für die Jahre 2007 – 2018 stellt sich wie folgt dar : 5 Jahr GEMA+GVL BKM Drittmittel 2007 300.000 EUR 0 0 2008 300.000 EUR 1.714.000 EUR 3.500 EUR 2009 360.000 EUR 2.037.000 EUR 140.900 EUR 2010 360.000 EUR 2.001.000 EUR 215.000 EUR 2011 366.000 EUR 2.344.000 EUR 151.000 EUR 2012 406.000 EUR 2.500.000 EUR 109.000 EUR 2 https://de.wikipedia.org/wiki/Initiative_Musik. 3 http://www.initiative-musik.de/, sowie: https://www.creative-europe-desk.de/artikel/2018-05-14/Ausschrei- bungen-für-%22Music-Moves/?id=4318. 4 http://initiative-musik.de/initiative-musik.html. 5 Initiative Musik, Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018 auf eigene An- frage.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 8 WD 10 - 3000 - 086/18 2013 406.000 EUR 2.208.000 EUR 260.000 EUR 2014 406.000 EUR 2.832.000 EUR 190.000 EUR 2015 456.000 EUR 4.500.000 EUR 400.000 EUR 2016 456.000 EUR 5.100.000 EUR 400.000 EUR 2017 506.000 EUR 7.300.000 EUR 450.000 EUR 2018 506.000 EUR 8.150.000 EUR 500.000 EUR Planung 2019 518.650 EUR 13.000.000 EUR 600.000 EUR Am 28. Juni 2018 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Bereinigungs- sitzung eine Aufstockung auch der Musikförderung beschlossen und damit zusätzliche 4,15 Mil- lionen Euro, die der Bund der Initiative Musik für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung stellt . 6 6 Initiative Musik, Pressemitteilung vom 29. Juni 2018.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 9 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.3. Strukturen des Musik-Exportbüros Struktogramm der Initiative Musik : 7 2.1.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros Die Initiative Musik ist das von der Bundesregierung unterstützte Förder-und Exportbüro der Musikwirtschaft. Seine Unterstützung ist auf die Präsentation und Verbreitung von Musik aus Deutschland im In-und Ausland ausgerichtet. Sie unterstützt auch den musikalischen Nach- wuchs aus Deutschland, Musikerinnen und Musiker mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusikclub. Besondere Kernmärkte der Initiative sind alle Musikrichtungen (Pop, Rock, Jazz, Klassik etc.). Ziel der Initiative Musik ist es, mit ihren Informationen und Maßnahmen jungen MusikerInnen den Einstieg in den Musikmarkt zu erleichtern. Die Förderungen betreffen insbe- sondere Projekte in den deutschen Bundesländern, es werden aber auch Tourneen weltweit un- terstützt. Besondere Schwerpunkte gibt es dabei nicht. 2.1.5. Außenstellen in anderen Ländern / Anzahl der Mitarbeiter Die Initiative Musik hat keine Außenstellen in anderen Ländern. Sie hat sieben fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sieben freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 7 Vgl.: Was ist eigentlich die „Initiative Musik“? im Internet abrufbar unter: http://www.backstage- pro.de/thema/was-ist-eigentlich-die-initiative-musik-2012-12-07-hKVN16hpjf.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 10 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.6. Förderungen und Maßnahmen des Exportbüros Die Initiative Musik ist die zentrale Fördereinrichtung der deutschen Musikwirtschaft für Rock-, Pop- und Jazzmusik in Deutschland. Sie informiert über Förderprogramme von Bund und Län- dern, vergibt aber auch selbst Förderungen. Zu den Förderprogrammen der Initiative Musik gehören: 8 - Künstlerförderung; im Rahmen dieser Förderung können Einzelkünstler und Ensembles gefördert werden, beispielsweise Mittel für eine Tour im Ausland erhalten. Vorausset- zung für diese Leistung ist, dass der oder die AntragstellerIn mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft zusammenarbeitet. Unternehmen der Musikwirt- schaft können sein: Künstlermanagements, Künstleragenturen, Musikproduzenten, Mu- sikverlage, Hersteller von Audio-bzw. audiovisuellen Aufnahmen, Tournee- und Konzertveranstalter . Bei der Künstlerförderung beträgt die maximale Förderung 40% 9 der jeweiligen Gesamtkosten des Projekts. Dabei muss ein Eigenanteil von mindestens 60% nachgewiesen werden. Die Förderleistung ist pro Projekt auf 30.000 Euro pro Jahr beschränkt (bei einem Eigenanteil von 45.000 Euro). Antragsteller dürfen von der Initia- tive Musik allerdings pro Jahr nicht mehr als 60.000 Euro an Fördergeldern erhalten. Nicht berücksichtigt werden Projekte mit einer beantragten Fördersumme unter 4.000 Euro, das heißt die erforderlichen Gesamtkosten betragen bei der Künstlerförderung mindestens 10.000 Euro. 10 - die Infrastrukturförderung , 11 - eine Kurztourförderung, die es Künstlern ermöglichen soll, an Festivals im Ausland teilzunehmen, indem sie einen Zuschuss für PR-Kosten oder Reisekosten erhalten; - es gibt einen Spielstättenprogrammpreis mit dem Namen „APPLAUS“, ein Förderpro- gramm, dass Musikclubs bei der Anschaffung von digitaler Aufführungstechnik unter- stützt, außerdem fördert die Initiative technische Erneuerungen von Livemusikspielstät- ten in Deutschland. - Förderungen gibt es auch in den Bereichen Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikstätten in Deutschland. 8 Vgl. Förderprogramme der Initiative Musik unter: http://initiative-musik.de/foerderprogramme.html. 9 Die Projektbeschreibung der durch den Bund unterstützten Künstlerförderung ist im Internet abrufbar auf der Förderdatenbank des Bundes unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecher- che/inhaltsverzeich- nis.html%3Fget%3Da99f63c3b64a492c4f09e2d5d37bd371%3Bviews%3Bdocument%26doc%3D11828%26typ %3DRL?get=a99f63c3b64a492c4f09e2d5d37bd371;views;document&doc=10238. 10 Vgl.: http://initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler.html. 11 Die Projektbeschreibung der durch den Bund geförderten Infrastrukturförderung ist im Internet abrufbar über die Förderdatenbank des Bundes unter: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerder- recherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=10239.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 11 WD 10 - 3000 - 086/18 Projekte, die von der Initiative Musik gefördert werden und zum Bereich der Exportförderung gehören sind: WUNDERBAR - Germany at SXSW (seit 2010) Koordination der deutschen Gemeinschaftspräsentation zur Kreativ-Konferenz South by Southwest in Austin, USA Der Gemeinschaftsauftritt zu SXSW Austin (Texas/USA) ist Bestandteil des Auslandsmes- seprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Als Träger sind außer- dem beteiligt die Initiative Kultur-und Kreativwirtschaft der Bundesregierung, mehrere Bundesländer und Städte sowie das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Houston 12 Themenreisen / Besucherprogramm (seit 2011) Bei diesen mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes durchgeführten Reisen handelt es sich um Delegationsreise für internationale Journalisten und Festivalmacher für das Besu- cherprogramm der Bundesrepublik Deutschland. 13 EMEE - European Music Export Exchange EMEE ist ein Netzwerk der europäischen Musikexportbüros. Die Initiative Musik ist Part- ner bei EMEE - European Music Export Exchange, dem Zusammenschluss von 23 europäi- schen Musik-Export-Büros. Dieses strategische Netzwerk hat es sich zum Ziel gesetzt, die internationale Verbreitung des europäischen Repertoires zu erhöhen. ETEP - European Talent Exchange Programme Das europäischen Künstleraustauschprogramm ETEP fördert europäische Festivals. An 14 diesem von der Noorderslag Foundation und BUMA Cultuur organisierten Förderpro- gramm beteiligt sich für Deutschland die Initiative Musik bis 2021. 15 Für die Musikindustrie und ihre Exportaktivitäten bieten Messen und Festivals die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und internationale Geschäfts-und Kooperationspartner zu finden. 16 In der 43. Förderrunde hat die Initiative Musik 890.000 Euro an Fördergeldern für Musikprojekte aus elf Bundesländern vergeben. Sie fördert damit 62 Künstler mit 770.000 Euro und fünf Infra- strukturprojekte mit 120.000 Euro. Der Abgabeschluss für die 44. Förderrunde war bereits der 9. Oktober 2018. 12 http://initiative-musik.de/sxsw.html. 13 Vgl.: http://initiative-musik.de/themenreisen.html; hier findet sich auch ein Überblick der Themenreisen 2011- 2018. 14 https://etep.nl/. 15 Vgl.: http://initiative-musik.de/etep.html. 16 Vgl.: Musik-Messe kooperiert mit europäischen Musik-Exportinitiativen, https://www.musikmedia.de/musik- branche/musikmesse-kooperiert-mit-europaeischen-musikexport-initiativen/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 12 WD 10 - 3000 - 086/18 Die Arbeit des Exportbüros ist in drei Bereiche aufgeteilt: Toursupport, Künstlerpromotion und klassische Musik. Jeder Bereich wird von einer eigenen Arbeitsgruppe geleitet, die 12 Mitglieder umfasst und die jährlich dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat stellt die generellen Richtlinien auf, die jeweiligen Kommissionen erarbeiten aber selbstständig die Kriterien, nach denen sie ihre Mittel einsetzen. 2.1.7. Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßahmen Die Initiative Musik informiert in Pressemitteilungen über die Vergabe der Fördermittel, die An- zahl und Namen der geförderten KünstlerInnen, sowie der geförderten Infrastrukturprojekte. So 17 wurden in der 45. Förderrunde 62 Künstler und 5 Infrastrukturprojekte unterstützt. Anzahl der bewilligten Förderanträge und Gesamtfördervolumen Anzahl der bewilligten Förderanträge & Gesamtfördervolumen 18 Förderprogramm Bewilligte Anträge Fördersumme gesamt Künstlerförderung (2008-2018) 1.332 16.671.394,41 Euro Strukturförderung (2008-2018) 145 3.218.754,61 Euro Kurztourförderung (2010-2018) 671 1.125.558,00 Euro APPLAUS (2013-2018) 449 7.555.000,00 Euro Digi-Invest (2016+2018) 413 2.744.276,39 Euro Te-Sa (2017) 161 938.211,10 Euro Bewilligungsquote: Die Anzahl der bewilligten Anträge für Künstler- und Infrastrukturprojekte variiert je nach För- derrunde, da sie von der Anzahl der gestellten Anträge sowie von der Höhe der jeweiligen ver- fügbaren Fördergelder abhängt. Durchschnittlich konnte man bislang von einer Bewilligungs- quote von rund 40 % ausgehen. 17 Vgl. z.B. Pressemitteilung vom 2. Oktober 2018, im Internet abrufbar unter: http://initiative-musik.de/filead- min/PDFs/Presse/2018_PMs/Initiative_Musik_PM157_Foerderrunde_43.pdf. Oder die Information zum Pro- gramm zur Unterstützung der Digitalisierung: http://news.initiative-musik.de/m/7122083/; oder sie informiert über zusätzliche Bundesmittel, die auch der Initiative Musik zugutekommen: http://news.initiative-mu- sik.de/m/7106219/. 18 Initiative Musik, Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018 auf eigene An- frage.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 13 WD 10 - 3000 - 086/18 Bei der Kurztourförderung gibt es eine durchschnittliche Bewilligungsquote von rund 50 %. Im Durchschnitt sind 60 % der geförderten Touren im europäischen Ausland und 40 % im restli- chen Ausland. Beim Spielstättenprogramm APPLAUS beträgt die durchschnittliche Bewilligungsquote rund 30 %. 2.1.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen Eine 12-köpfige Jury begutachtet und entscheidet über die Auswahl der Förderprojekte. Bis zu 40 Prozent der Projektkosten werden von der Initiative Musik getragen. Diese Jury stellt sich zusam- men aus Sachverständigen aus der Musikbranche. Jurymitglieder dürfen maximal 3 Jahre mitwir- ken. Bei der Auswahl der Künstlerinnen und Künstler werden bei gleicher Qualifikation Musi- 19 kerinnen bevorzugt berücksichtigt. 20 Jury Künstler und Infrastrukturförderung 2018: - Elke Kuhlen - Florian Brauch - Joe Chialo - Frank Dostal (†) Nachfolger: Mike Heisel - Ueli Häflinger - Mark Chung - Dr. Ralf Weigand - Silke Eberhard - Gudrun Gut - Stefanie Marcus - Michelle Leonard - Oliver von Felbert In der Programmbeschreibung für KünstlerInnen der Initiative Musik heißt es zum Auswahlver- führen für KünstlerInnen: „Die Förderentscheidungen werden durch den Aufsichtsrat der Initiative Musik bzw. ein von diesem beauftragtes Gremium getroffen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der einge- reichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ Kriterien sind u.a.: - Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland - künstlerische Qualität - Marktchancen des Repertoires und des Künstlers 19 Initiative Musik, Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018 auf eigene An- frage. 20 Initiative Musik, Pressemitteilung vom 2. Oktober 2018.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 14 WD 10 - 3000 - 086/18 - Plausibilität des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Ent- wicklung des Künstlers - Live-Performance der/des Künstler/s - Umfang und Qualität des Tourneevorhabens/Festival. In der Programmbeschreibung für die Infrastrukturförderung werden folgende Anforderungen aufgeführt: „Förderentscheidungen werden durch den Aufsichtsrat der Initiative Musik bzw. ein von diesem beauftragtes Gremium getroffen. Die Anträge werden ausschließlich anhand der eingereichten Unterlagen beurteilt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausge- schlossen. Kriterien sind u.a.: - Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland - Verbesserung der Infrastruktur für Künstler und Musikunternehmen - Verbesserung der Transparenz, Kommunikation und Wirtschaftlichkeit für Musikunternehmen - Verbesserung der Absatzchancen und Popularität für Künstler aus Deutschland im Ausland Zur Kurztourförderung heißt es: „Die Entscheidung über den Antrag wird getroffen von je einem Vertreter des Deutschen Musik- verleger-Verbandes e.V. (DMV), des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und der Initiative Musik. Spätestens vier Wochen nach Antragstellung wird der Antragsteller darüber in- formiert, ob eine Kurztourförderung erfolgt. Anträge auf Kurztourförderung werden von einer 3-köpfigen Jury begutachtet. Jurymitglieder dür- fen maximal 3 Jahre mitwirken. Jury Kurztourförderung: - Birgit Böcher, DMV Deutscher Musikverleger-Verband - Prof. Jens Michow, Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (bdv) - Réka, Initiative Musik. Beim Spielstättenprogrammpreis „Applaus“ gibt es folgendes Verfahren: Über die Vergabe des Spielstättenprogrammpreises „Applaus“ entscheidet eine Jury. Diese setzt sich aus fachkundigen Mitgliedern der deutschen Musikbranche zusammen. Da ein turnusmäßi- ger Wechsel in der Jury stattfindet, ändert sich die Zusammensetzung jährlich. Für die Besetzung der Jury schlägt die Initiative Musik der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, nach Konsultation der Bundeskonferenz Jazz und der",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 15 WD 10 - 3000 - 086/18 Livekomm fachkundige Personen vor. Anschließend wird die Jury von der Kulturstaatsministe- rin, Prof. Monika Grütters, berufen. 21 Mitglieder der Jury APPLAUS 2018 sind: - Michaela Bernhard, Geschäftsführerin Allgäu Concerts - Prof. Dieter Gorny, Aufsichtsratsvorsitzender Initiative Musik, Vorsitzender der Jury - Peter Harasim, Concertbüro Franken, Hirsch Nürnberg - Juli Hülsmann, Musikerin - Terry Krug, Vorstandsmitglied der Clubstiftung (Stiftung zur Stärkung privater Musikbühnen Hamburg) - Reiner Michalke, Programmchef Stadtgarten Köln - Jonas Pirzer, Musiker und Kulturmanager - Constanze Schliebs, Künstleragentur AsiaNetwork - Dieter Schubert, Geschäftsführender Gesellschafter a.s.s. conters & promotion. Über Förderungen im Rahmen der Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspiel- stätten in Deutschland entscheidet die LiveMusikKommission, Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. 2.1.9. Zielgruppen des Musik-Exportbüros Die Zielgruppen entsprechen den Zielen der Initiative Musik. Diese Ziele sind die Förderung des Musik-Nachwuchses, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die Verbreitung deutscher Musik im Ausland und die Förderung der Live-Musikclubs von Rock, Pop bis Jazz in Deutschland. 2.1.10. Kriterien für nachhaltige Förderung Sowohl die Künstler- und Infrastrukturförderung, als auch die Kurztourförderung, APPLAUS und die Förderprogramme Digi-Invest und TE-Sa verfolgen eine nachhaltige Verstärkung des Mu- sikstandortes Deutschland. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte werden folgende Krite- rien berücksichtigt: Erwartete Effekte für den Musikstandort Deutschland - Künstlerische Qualität - Marktchancen des Repertoires und des Künstlers - Plausibilität des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur Ent- wicklung des Künstlers - Live-Performance der/des Künstler - Umfang und Qualität des Tourneevorhabens/Festivals. 21 Vgl.: Häufig gestellte Fragen zum „Applaus-Preis“ auf der Webseite der Initiative Musik, hier auch mit weiteren Informationen zu Fragen wie „Wie trifft die Jury ihre Entscheidung?“, oder „Was sind die wichtigsten Entschei- dungskriterien der Jury?“.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 16 WD 10 - 3000 - 086/18 2.1.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros Die Initiative Musik informiert in ihren Pressemitteilungen über Arbeit/Erfolge des jeweiligen Jahres. Am Ende jeder Förderrunde für Künstler- und Infrastrukturförderung (4 Mal im Jahr) findet eine Statistik-Erfolgskontrolle statt (Soll-Ist Abgleich zwischen Planung und Umsetzung). Die Ergeb- nisse werden wie folgt aufgeteilt: Tourneen, Publikationen (Veröffentlichungen von CD/LP), Me- dienecho und Nachwuchsförderung. Eine Evaluation der gesamte Aktivitäten der Initiative Musik fand 2011 statt. Evaluationen des Programms APPLAUS wurden 2014 und 2018 durchgeführt. 22 2.2. Exkurs: Öffentliche Musikexportförderung Für die Musikexportförderung in Deutschland auf Bundesebene ist das Goethe Institut Inter Na- tiones (GIIN) zuständig, das mit zahlreichen Organisationen im In- und Ausland zusammenarbei- tet. So vermitteln 159 Institute in 98 Ländern Kultur, Sprach und Information über Deutschland und kooperieren mit anderen Kulturgesellschaften, Bibliotheken und Sprachlernzentren. Welt- weit sind 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Goethe-Institut im Einsatz, davon 2.600 im Ausland und 900 an einem Institut in Deutschland oder in der Zentrale in München . 23 Das Goethe-Institut fördert im Bereich Kultur insbesondere auch die Musik sowohl im Profi-als auch im Laienmusiksektor. Im Profi-Bereich gibt es Förderungen wie - Den Internationalen Koproduktionsfonds - Die Förderung selbst organisierter Auslandsgastspiele 24 - Die Förderung längerer Arbeitsaufenthalte im Ausland - Gastspiele von Musikerinnen und Musikern oder Ensembles aus Entwicklungs-und Transformationsländern in Deutschland. Die musikalische Auslandsarbeit des GIIN beinhaltet die Konzeption und Organisation von Tour- neen, Einzelgastspielen, Meister- bzw. Interpretationskursen, Werkstatt- und Begegnungsprojekte, Beiträge zu musikwissenschaftlichen Seminaren etc. im professionellen Musikbereich in den 22 So die Initiative Musik in Initiative Musik in ihrem Antwortschreiben der Projektmanagerin Neus López vom 07. Dezember 2018. 23 Vgl.: https://www.goethe.de/de/wwt.html. 24 Die Förderkriterien und Voraussetzungen sind auf der Homepage des Goethe-Instituts abrufbar unter:: https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus.html.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 17 WD 10 - 3000 - 086/18 Sparten Sinfonik, Große Oper im Auftrag des Auswärtigen Amtes, Kammeroper und Kammermu- sik, Vokalmusik (solistisch besetzte Ensembles), Jazz, Pop, Soundscape, experimentelle (multi- mediale) Projekte, elektronische Musik u.a.. Die Arbeit des Goethe-Instituts wird vom Auswärtigen Amt durch Zuwendungen unterstützt. 40% seines Budgets erwirtschaftet das Goethe Institut durch Einnahmen aus Sprachkursen und Prüfungen der Institute in ihren Gastländern und in Deutschland sowie durch Zuwendungen Dritter und sonstige Erträge. 2.3. Frankreich 2.3.1. Gründung des Musik-Exportbüros „Le Bureau Export\" – French Music Export Office (FMEO) wurde 1993 als eine gemeinnüt- 25 zige Organisation auf Betreiben der französischen Schallplattenindustrie gegründet. 2.3.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros Das französische Außenministerium unterhält zusammen mit dem Kultusministerium und der französischen Musikindustrie das französische Musikexportbüro. Dieses wird auf der Basis eines „Public private Partnership“ von der französischen Schallplattenindustrie und anderen Institutionen finanziert. Zu seinen Förderern gehören sowohl private als auch öffentliche Part- ner. Im Einzelnen sind dies: - das französische Außenministerium, 26 - das Ministerium für Kultur und Kommunikation, - professionelle Institutionen der französischen Musikindustrie, wie „ADAMI“ , eine Orga- 27 nisation, die die Rechte der Aufführenden wahrnimmt, - das centre national de la chanson et des variétés et du jazz (cnv), das 1986 von Produzen- ten gegründet wurde und vom Kultusministerium unterstützt wird. Es ist eine Verbin- dung, die das wirtschaftliche Wachstum von Lifeperformances im Musikbereich fördert; - der „Fonds pour la creation musicale“ (FCM), 1984 gegründet vereinigt die Assoziation Gesellschaften, die Urheberrechte und Aufführungsrechte vermarkten, aber auch öffentli- che Träger. Insofern unterstützt FCM musikalische Produktionen im weitesten Sinne. 25 https://www.lebureauexport.fr/. 26 https://www.diplomatie.gouv.fr/en/french-foreign-policy/cultural-diplomacy/the-fields-of-action-for-cultural- diplomacy/article/music-17915 27 Collective management organisation for the rights of performers; https://www.adami.fr/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 18 WD 10 - 3000 - 086/18 - Sacem, die Société des Auteurs, Compositeurs et Editeurs de Musique, ein gemeinnützi- ger Verein, der 1857 gegründet und von seinen Mitgliedern gemanagt wird . 28 Im Jahr 2018 wurde von der Nationalversammlung ein Ergänzungsantrag angenommen, der für den Haushalt des Bureau Export zusätzliche 500.000 Euro an öffentlichen Mitteln vor- sieht. Insgesamt betragen die öffentlichen Mittel aus dem Kulturhauhalt für des Bureau Ex- 29 port 2,2 Millionen Euro. Das Jahresbudget wird zu 50 Prozent durch den Staat finanziert. 30 Die andere Hälfte wird durch die Musikwirtschaft getragen, z.B. von der Verwertungsgesell- schaft SACEM und den Produzentenverbänden. 2.3.3. Strukturen des Musik-Exportbüros Das Bureau Export vermittelt zwischen den Musikmärkten. Es ist Berater, Mittler und finanzieller Unterstützer von Export-Aktivitäten der französischen Musikbranche im Ausland. Die Arbeit des Exportbüros ist in drei Bereiche aufgeteilt: Toursupport, Künstlerpromotion und klassische Musik. Jeder Bereich wird von einer eigenen Arbeitsgruppe geleitet, die jährlich dem Aufsichtsrat Bericht erstatten. Der Aufsichtsrat stellt die generellen Richtlinien auf, die jeweili- gen Kommissionen erarbeiten aber selbstständig die Kriterien, nach denen sie ihre Mittel einset- zen. Programme und Förderungsmöglichkeiten werden für die Bereiche ‚Aktuelle Musik‘, ‚Klassische Musik‘ und ‚Jazz‘ angeboten. Schwerpunkt der Aktivitäten des Musikexportbüros liegt bei der 31 aktuellen Musik mit 80%, aber auch klassische Musik ist mit 20% beim Exportbüro vertreten. Im Jahr 2017 zählten zu den Mitgliedern der Organisation mehr als 400 professionelle Mitglieder, es unterstützte mehr als 500 Projekte. Das FMEO fördert auch über die in ihm vertretenen Orga- 32 nisationen internationale Tourneen französischer Künstler aus den Bereichen, aktuelle Musik, Klassik und Jazz und deren Auftritte im Ausland. 2.3.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros Ziel und Anliegen des Musik-Exportbüros ist es, in Frankreich produzierte Musik weltweit zu vermarkten. Durch sein langjähriges Bestehen verfügt das Büro über ausgeprägte Netzwerke auf zahlreichen ausländischen Export-Märkten. Zum internationalen Markt gehört für das Bu- reau Export insbesondere Deutschland, das Vereinigte Königreich die Niederlande aber auch 28 https://www.lebureauexport.fr/. 29 http://www.prodiss.org/actualites/2017/11/plf-2018-hausse-du-budget-du-bureau-export-adoptee 30 Republique Francais, Culture, PLF 2018, un budget de transformation, vgl.: file:///N:/DP_wd10-11/PLFCul- ture2018_chiffres-cles.pdf. 31 Vgl.: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/aides-et-services/, 32 https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/notre-mission/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 19 WD 10 - 3000 - 086/18 Kanada, Brasilien und die USA. Andererseits ist das Bureau Export natürlich Ansprechpartner und Vermittler für den französischen Markt und seine diversen musikalischen Erscheinungs- formen und Besonderheiten. Deshalb fördert das Bureau den CD-Umsatz und Auslandstour- neen von französischen Künstlern. 2.3.5. Außenstellen in anderen Ländern Das Bureau Export arbeitet mit der französischen Musikindustrie zusammen und hat mittlerweile Außenstellen in Berlin, London, New York, und Sao Paulo . Seine Zentrale ist in Paris. Es hat 31 33 Mitarbeiter, davon 18 in Paris, 5 in Berlin, 3 in London, 3 in New York und 2 in Sao Paulo , de- 34 ren Hauptaktivitäten Promotion, Information und Marktanalyse sind. 2.3.6. Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen Das Musik-Exportbüro fördert Künstler nur indirekt, Plattenfirmen, Booking Agenturen und Pub- lisher können Mittel für Promotion und Toursupport beantragen. Die jeweiligen Büros sind selbstständig für ihre Region verantwortlich, organisieren dezentral ihre eigenen Werbekampag- nen und können auch kurzfristig kleinere Beträge für die Unterstützung eines Showcases bereit- stellen. Le Bureau Export ist eine Organisation, die insofern im Rahmen der Künstlerförderung An- sprechpartner ist, so beispielsweise im Rahmen der Förderung von Tourneen. Zu seinem Aufga- benspektrum gehört aber auch die Vermittlung von Informationen aus dem Bereich der Musik- wirtschaft. 35 Zu der Arbeit des Exportbüros gehören drei Bereiche, Toursupport, Künstlerpromotion und klas- sische Musik. Wichtigste Dienstleistung des FMEO für die Musikindustrie ist Beratung und Ver- mittlung von Netzwerken oder auch die Information über potentielle Zielmärkte. Programme gibt es für den Exportbereich der klassischen Musik, Jazz und aktuelle Musik. Finan- zielle Unterstützungsleistungen wird für in Frankreich produzierte Projekte in Form von Fonds für Promotionskosten (Public Relation), internationale Touren etc. angeboten. Es gibt aber auch finanzielle Unterstützungsleistungen für lokale Partner und Professionelle, die in Frankreich pro- duzierte Musik vermarkten. In der Bilanz des Bureau Export für 2017 sind diese Bereiche wie folgt aufgeführt : 36 33 Vgl.: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/nos-equipes/. 34 https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/nos-equipes/ 35 In Deutschland Initiative Musik und ifpi. 36 Vgl.: le bureau export, french music all over the world, mit den Reglements zu den einzelnen Förderungsberei- chen, im Internet abrufbar unter: https://www.lebureauexport.fr/wp-content/uploads/2018/01/dossier-de- presse-le-bureau-export.pdf, sowie: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/aides-et-services/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 20 WD 10 - 3000 - 086/18 Export Musiques classiques, Mindestantragssumme von 400,- Euro, (Förderung ist begrenzt auf 15.000 Euro), Export / Jazz, Tournee-Förderung für mindestens 3 Termine mit einer Mindestantragssumme von 400,- Euro (Förderung ist begrenzt auf 5.000 Euro) Export 1 Tournee-Förderung für mindestens 3 Termine mit einer Mindestantragssumme von 400,- Euro (Förderung ist begrenzt auf 10.000 Euro) Export 2 Förderung aktueller Musik Förderung für mindestens 3 Termine mit einer Mindes- tantragssumme von 400,- Euro, (Förderung ist begrenzt auf 5.000 Euro). Zu den professionellen Mitgliedern der Organisation gehören Musikproduzenten ebenso wie Pro- duzenten von Shows, Verleger, Manager, Agenten von Künstlern oder unabhängige Ensembles, die Unterstützung für ihr internationales Engagement benötigen. Die einzelnen, vom Musik- 37 Exportbüro durchgeführten Maßnahmen, sind in deren Jahresberichten aufgeführt und beschrie- ben (vgl. Punkt 2.3.4. – Evaluationen). 2.3.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten Siehe die Berichte des Bureau-Export sowie die Pressemitteilung (Punkt 2.3.11 dieser Arbeit). 2.3.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen Das Bureau Export ist ein Verein. Um von diesem eine Förderung zu erhalten, ist es zunächst er- forderlich, Mitglied in dem Verein, Mitglied des Bureau Export zu sein. Der Jahresbeitrag beträgt 300,- Euro . Mitglied des Vereins können nur Personen bestimmter Berufsgruppen werden, und 38 zwar: Produzenten von Tonträgern, Produzenten von Festivals, Verleger, Vermarkter, Manager, Künstler oder unabhängige Ensembles. Für die einzelnen Förderungsbereiche gibt es beim Bureau Export Reglements, die die Bedingun- gen für eine Förderung beschreiben. 39 2.3.9. Zielgruppen und Musikgenres Gefördert werden können Musiker aus den Bereichen Chanson, Klassik, zeitgenössische Musik, elektronische Musik, Jazz, sowie alle aktuellen Musikrichtungen von Pop-, Reggae-, Rock-, Ur- ban- oder Weltmusik. 37 Die einzelnen französischen Musikorganisationen, die Mitglieder des Bureau Export sind, können auf deren Webseite nach Musikrichtungen abgerufen werden, vgl.: https://www.lebureauexport.fr/en/about-us/the-mem- bers/. 38 Vgl.: die Hinweise auf der Internetsetie des Musik-Exportbüros unter „adhérez‘, im Internet abrufbar unter: https://www.lebureauexport.fr/qui-sommes-nous/adherez/. 39 Vgl. z.B.: programme export 1 musiques actuelles, règlement, in Internet abrufbar unter: https://www.lebu- reauexport.fr/wp-content/uploads/2018/06/ma_reglement_export1_2018-juin-2018.pdf.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 21 WD 10 - 3000 - 086/18 2.3.10. Kriterien für nachhaltige Förderung Kriterien sind nicht ausdrücklich normiert. 2.3.11. Evaluationen des Export-Büros Das FMEO muss Rechenschaftsberichte gegenüber seinen Trägern ablegen. Deshalb bereitet das FMEO Statistiken zu den jährlichen Musikexporten auf. Auf diese Weise kann der Erfolg des Mu- sikbüros belegt werden. Das Export-Büro veröffentlicht aber auch Berichte, zum Export anderer Länder in die französische Musikindustrie (siehe unten). Berichte des französischen Musik-Exportbüros : 40 • Le Bureau Export: Export-Bilanz 2017, im Internet abrufbar unter: http://www.bureauex- port.berlin/de/2018/02/le-bureau-export-export-bilanz-2017/. • http://www.bureauexport.berlin/files/2018/02/DP-ENG-French-artists-who-have-made- France-thrive-around-the-world-in-2017.pdf • Le Bureau Export, Export in the French Music Industry, 2017 Economic Report - https://www.lebureauexport.fr/wp-content/uploads/2018/06/en-digest-export-in-the- french-music-industry.pdf. • Le Bureau Export, French music all over the world, im Internet abrufbar unter: https://www.lebureauexport.fr/wp-content/uploads/2018/01/dossier-de-presse-le-bureau- export.pdf. 40 Siehe Punkt 5 dieser Arbeit.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 22 WD 10 - 3000 - 086/18 2.4. Schweden 41 2.4.1. Gründung von „Export Music Sweden“ Das schwedische Musikexportbüro ist \"Export Music Sweden\" . Es ist eine gemeinnützige Or- 42 ganisation, die als Aktiengesellschaft organisiert ist. Sie wurde von Organisationen der Musik- industrie 1993 gegründet. 2.4.2. Finanzierung von „Export Music Sweden“ Die Organisation wird finanziell vom schwedischen Kulturrat (Swedish Arts Council — Kul- turradet), der schwedischen Agentur für ausübende Künste (Musikverket) und der schwedi- . schen Agentur für Wirtschaft sowie dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (Rege- ringskansliet) unterstützt. 43 2.4.3. Strukturen von „Export Music Sweden“ Die Organisationen, die Export Music Sweden gegründet haben und heute noch der Gesell- schaft angehören sind die ‚Swedish Artists‘ and Musicians‘ Interest Organisation SAMI für Künstler und Musiker, für die Plattenfirmen IFPI/Sverige sowie für Komponisten und Verle- 44 ger STIM. Weitere Träger sind ‚Kulturradet‘, der schwedische Kulturrat, ‚Musikverket‘, eine 45 2011 gegründete schwedische Agentur für aufführende Künste sowie ‚tillväxt verket‘, die schwedische Agentur für wirtschaftliches und regionales Wachstum, eine schwedische Regie- rungsbehörde, die unter dem Ministerium für Unternehmen organisiert ist und die Aufgabe 41 Über die Förderung des Musikmarktes in Schweden wird berichtet, dass Schweden 2016 nahezu $ 220 Millio- nen für die Förderung der Künste zur Verfügung gestellt habe, worin mindestens $ 7.8 Millionen für die Musik vorgesehen waren. Das schwedische Kultusministerium (arts council) habe in den letzten Jahren beispielsweise das Kunstpop-Projekt El Perro Del Mar, den cosmic groove explorer Atelje oder den Free Jazz Saxophonisten Mats Gustafsson gefördert, wobei die öffentlichen Mittel in Schweden lediglich 45 Prozent aller öffentlichen Ausgaben für Kultur ausmachten, der Rest und größte Anteil jedoch von regionalen, lokalen und städtischen Verwaltungen/Regierungen komme.(Hogen, Marc, 2017, How Countries around the world fund Music – and why it matters, S. 5, im Internet abrufbar unter: https://pitchfork.com/features/article/how-countries-around- the-world-fund-musicand-why-it-matters/, siehe auch „This is export music Sweden” und hier: Swedish music export in numbers (die Angaben beziehen sich allerdings auf Statistiken aus dem Jahr 2014) - http://exms.org/wp-content/uploads/2016/07/ExMS_2016_04.pdf. In Schweden verleiht die Regierung zudem einen ‚Regierungspreis‘ für Musik-Export (‚Government’s Music Export Prize, der 2017 von der Ministerin für EU-Angelegenheiten und Handel, Ann Linde vergeben worden ist, vgl.: Government’s music export prize, im Internet abrufbar unter: https://www.government.se/government-policy/trade-and-investment-promo- tion/governments-music-export-prize/. 42 http://exms.org/. 43 http://exms.org/in-english/. 44 https://www.ifpi.se/. 45 https://www.stim.se/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 23 WD 10 - 3000 - 086/18 hat, Unternehmertum und regionales Wachstum zu fördern. Das schwedische Musikexport- 46 büro hat seinen Sitz in Stockholm/Schweden mit drei MitarbeiterInnen. 47 2.4.4. Kernmärkte des Export-Büros Ziel und Anliegen von Export Music Sweden ist es, die Musik von Künstlern, Musikern, Orga- nisationen und Verlegern aus der Musikbranche, die ihren Sitz in Schweden haben, außerhalb der Landesgrenzen zu vermarkten. Die Organisation ist auf keine Musikrichtung festgelegt, sondern arbeitet mit Vertretern aller musikalischen Genres zusammen, um gerade dadurch den Einflussbereich schwedischer Musik im Ausland zu erweitern. Deshalb gehört es auch zu ihrem Aufgabenbereich, internationale Messen und Festivals zu besuchen, um hier die schwe- dische Musik bekannt zu machen und zu promoten. Insofern liegen die Schwerpunkte der Tä- tigkeit von Export Music Sweden darin: - Eine Plattform für die schwedische Musikindustrie zu sein, die an Messen und Festivals präsent ist und die MusikerInnen und Beschäftigte der Musikwirtschaft über Messen, Seminare und Events, die das Musikleben und die Musikindustrie betreffen, informiert; - Weiterbildung und Seminare für die schwedische Musikindustrie anzubieten; - Informationen zu sammeln und sie mit der Musikindustrie zu teilen und zu kommuni- zieren. 48 Hinsichtlich Fördermaßnahmen sammelt das Musik-Exportbüro Informationen über öffent- liche Angebote, um auf diese Weise Interessenten beraten und informieren zu können. Das Musik-Exportbüro selbst ist keine Fördereinrichtung. 2.4.5. Außenstellen in anderen Ländern Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.4.6. Konkrete, vom Exportbüro durchgeführte Maßnahmen 49 Das Musik-Exportbüro organisiert Seminare, in denen zu den Exportmöglichkeiten für die Musik- brache durch internationale Referenten berichtet wird. 50 46 https://tillvaxtverket.se/medarbetar-sidor/aktuellt/english.html. 47 Vgl.: http://exms.org/in-english/. 48 https://www.womex.com/virtual/export_music_sweden. 49 Das Angebot des Musik-Exportbüros für die Teilnahme an Messen und Events ist auf deren Homepage (aller- dings nur in Schwedisch unter music & exportnyheter) abrufbar unter: http://exms.org/nyheter/. 50 Zum schwedischen Musik-Export im Bereich ‚Pop‘ siehe auch die vom schwedischen Institut herausgegebene Publikation: Sweden Sverige, „Swedish Pop Exports“ (2017) von den Autoren, Jan Gradvall & Lola Ainmade Akterman, im Internet abrufbar unter: https://sharingsweden.se/app/uploads/2017/02/Swedish-Pop-Exports- folder.pdf.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 24 WD 10 - 3000 - 086/18 Siehe hierzu: „This is Export Music Sweden“, im Internet abrufbar unter: http://exms.org/wp-con- tent/uploads/2016/07/ExMS_2016_04.pdf. 2.4.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten Export Music Sweden veröffentlicht Zahlen zur schwedischen Musikindustrie. So hätten sich die Einnahmen des schwedischen Musikexports 2014 mehr als 1.5 Billionen schwedische Kronen betragen und seien damit um 29 % gewachsen. Der schwedische Musik-Export habe zu jener Zeit 18 % der gesamten Verkäufe der Musikindustrie ausgemacht. 51 2.4.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen Das Musik-Exportbüro ist keine Fördereinrichtung. 2.4.9. Zielgruppen und Musikgenres Keine Schwerpunkte; siehe die als Anlagen (Punkt 2.4.11) beigefügten Darstellungen. 2.4.10. Kriterien für nachhaltige Förderung Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.4.11. Evaluationen des Export-Büro Folgende Berichte des Musik-Exportbüros geben über dessen Aktivitäten Auskunft: - Export music Sweden, Sweden makes music, im Internet abrufbar unter: http://exms.org/sweden-makes-music/ . 53 - This is Export Music Sweden, im Internet abrufbar unter: http://exms.org/wp-content/up- loads/2016/07/ExMS_2016_04.pdf. 2.5. Norwegen 2.5.1. Gründung des Musik-Exportbüros Im Jahr 2000 haben IFPI Norwegen (International Federation of the Phonographic Industry), eine interprofessionelle Organisation, die die Interessen der norwegischen Musikindustrie ver- tritt, FONO (Norwegian Society of Composers and Lyricists), GramArt (the Recording Artists 51 Vgl.: This is Export Music Sweden, im Internet abrufbar unter: http://exms.org/wp-content/uplo- ads/2016/07/ExMS_2016_04.pdf. 52 Siehe Punkt 5 dieser Arbeit. 53 Siehe Punkt 5 dieser Arbeit.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 25 WD 10 - 3000 - 086/18 Association), MFO (Musicians Union) und MFF (Musical FieldsForever — eine norwegische Vereinigung von Verlegern) die Vereinigung Music Export Norway gegründet. 54 2.5.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros Das norwegische Musikexportbüro Music Norway wird vom Kultusministerium gefördert. Zu- sätzlich zu dieser direkten, betrieblichen Förderung verwaltet Music Norway weitere Zuschüsse, die es von unterschiedlichen Organisationen und Unterstützungsprogrammen erhält. 55 2.5.3. Strukturen des Musik-Exportbüros Music Norway hat 13 MitarbeiterInnen. 56 2.5.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros Im norwegischen Musik-Exportbüro sind alle Musikrichtungen vertreten: Pop/Rock/EDM; Jazz, traditional Folk/World Music, sowie aktuelle und klassische Musik. Als Märkte sind sowohl 57 Europa (Deutschland, Österreich, die Schweiz, Polen und die Tschechische Republik), das Verei- nigte Königreich und die Benelux-Staaten vertreten, es gibt darüber hinaus aber auch einen inter- nationalen Fokus. 2.5.5. Außenstellen in anderen Ländern Music Norway hat im Jahr 2011 ein zweites Central Europe Office in Berlin eröffnet , das An- 58 laufstelle für norwegische Exporte aller Musikgenres darstellt und norwegischen Musikern Kon- takte zum europäischen Musikmarkt vermittelt. Die norwegische Musikindustrie und internatio- nalen Partner in Zusammenarbeit mit der norwegischen Botschaft in Berlin haben hier eine An- lauf- und Beratungsstelle. Ein weiteres Büro ist das 2008 in London eröffnete UK-Büro. 59 54 https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/mic-og-men-blir-music-norway/id685904/; sowie: https://no.wikipe- dia.org/wiki/Music_Export_Norway. 55 https://musicnorway.no/about/page/about-music-norway-5/. 56 Vgl.: https://musicnorway.no/about/page/about-music-norway-2/. 57 Vgl.: https://musicnorway.no/artists/. 58 https://musicnorway.no/about/page/about-central-europe-office/. 59 https://musicnorway.no/about/page/about-music-norway-3/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 26 WD 10 - 3000 - 086/18 2.5.6. Konkrete, vom Musik-Exportbüro durchgeführte Maßnahmen Das norwegische Musik-Exportbüro, Music Norway , ist das norwegische Vermittlungs-und Un- 60 terstützungsbüro für die Musikindustrie in Norwegen. Es verfolgt, ebenso wie die anderen Musik- exportbüros, das Ziel, die Musikindustrie in Norwegen in all ihren Facetten zu unterstützen und zu stärken. Dementsprechend bietet Music Norway für alle Genres und Stile der Musikindustrie Norwegens, für Künstler, Ensembles und Organisationen aus dem Bereich Programme an, um Netzwerke zu bilden und Beratung zu erhalten. Diese sind insbesondere zugeschnitten auf neue Herausforderungen einer digitalen, globalen Musikindustrie. 2.5.7. Antragzahlen in den jeweiligen Bereichen der Förderung Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.5.8. Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.5.9. Zielgruppen und Musikgenres Es gibt keine Schwerpunkte oder Einschränkungen. Das Musik-Exportbüro ist für alle Genres und Stile der Musikindustrie Norwegens offen. 2.5.10. Kriterien für nachhaltige Förderung Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.5.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros Export Norway veröffentlicht Reporte und Analysen zur norwegischen Musikindustrie. 61 2.6. Schweiz 2.6.1. Gründung des Musik-Exportbüros In der Schweiz vermarktet der Verein Musikexport Schweiz (Swiss Music Export — SME) Schweizer Popmusik im Ausland und unterstützt Künstler, die im europäischen Ausland auftreten wollen. 62 60 Vgl.: https://musicnorway.no/. 61 Vgl.: https://musicnorway.no/2016/01/11/the-norwegian-music-industry-was-worth-395-500-000-in-2014/ oder: https://musicnorway.no/2016/07/07/significant-optimism-norwegian-music-industry/. 62 https://swiss-music-export.com/. http://swissmusicguide.ch/de/associations?id=8&association_id=11.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 27 WD 10 - 3000 - 086/18 Als Fördereinrichtung für Musikexport wurde Swiss Music Export (SME) 2002 gegründet. SME verfügt über ein Jahresbudget von etwa 250.000 Euro. 2.6.2. Finanzierung von Swiss Music Export Getragen wird SME von den Gründerorganisationen Pro Helvetia, Migros-Kulturprozent, SUISA- Stiftung und Fondation CMA sowie vom Phonoproduzentenfonds der IFPI und der Interpreten- stiftung (SIS), sowie RFV Basel (Popförderung und Musiknetzwerk der Region Basel). Der Verein Swiss Music Export veröffentlicht jährliche Jahresberichte, in denen Rechenschaft über die Ver- wendung der Mittel gegeben wird. . 63 2.6.3. Strukturen des Musik-Exportbüros Swiss Music Export (SME) ist eine gemeinsame Initiative der Gründerorganisationen. Da sich SME als Schweizer Organisation für den Export aktueller Popmusik versteht, entwickelt es seine Strukturen und Ressourcen wie auch seine Positionierung konstant weiter. Als gemeinnützige Organisation verfügt SME über einen Präsidenten, einen Direktor, einen Ver- treter der Antenne Romande sowie einem Gremium, das sich aus fünf VertreterInnen der Grün- derorganisationen zusammensetzt und grundlegende strategische Entscheidungen trifft. 2.6.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros Swiss Music Export konzentriert sich auf den Export in das deutsch- und französischsprachige Europa. Die Arbeit von Swiss Music Export ist im Allgemeinen auf Europa fokussiert, insbeson- dere auf deutschsprachige und frankofone Musikmärkte. Ausnahmen für andere Märkte sind aber möglich. Der Fokus von Swiss Music Export sind somit die europäischen, insbesondere die 64 französisch-und deutschsprachigen Märkte, sowie die „Pop“-Musik im weitesten Sinne. 2.6.5. Außenstellen in anderen Ländern Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.6.6. Vom Export-Büro durchgeführte Maßnahmen Bei der Gestaltung der Fördermaßnahmen wird die individuelle Situation der Künstler berück- sichtigt und entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Voraussetzung für eine Förderung ist al- lerdings ein gewisses Maß an Professionalität der Musiker. Wie in Deutschland bei der Initiative Musik wird subsidiär, das heißt unterstützend gefördert. Dies bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Projektkosten vom Antragsteller selbst getragen werden müssen. Die Organisation ver- sucht aber auch, Künstler bei Messen und Festivals zu vermitteln. 63 https://swiss-music-export.com/infos/about-sme. 64 https://swiss-music-export.com/infos/info-desk-sme.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 28 WD 10 - 3000 - 086/18 Das Angebot von SME besteht in Beratung, Vermittlung und finanzieller Unterstützung. SME sorgt dafür, dass Schweizer Musikerinnen und Musiker bei internationalen Festivals vertreten sind und Kontakte zur internationalen Musikbranchen knüpfen können. Mittel hierfür sind: Showcases, die Anwesenheit bei Messen und Festivals, Networking-Events sowie direkte Promo- tion. Die Knüpfung von Kontakten mit Label-Managern oder Fachkräften aus den Medien steht dabei immer im Vordergrund. Auch die Organisation von musikalischen Veranstaltungen in eu- ropäischen Hauptstädten ist Teil dieses Managements. Ein besonderes Angebot des Swiss Music Export stellt der „Business Support“ dar. Es ist eine neue Form der Unterstützung, die 2016 eingeführt wurde und sich an Akteure der Schweizer Musikszene richtet. Es ist ein Angebot, das den ehemals bestehenden sogenann- ten „Tour Support“, der eingestellt worden war, ablöst und neu gestaltet. Das Angebot richtet sich an Akteure der Schweizer Musikszene und bezweckt, die Schweizer Musik in allen Be- reichen, die für ihre Verbreitung im Ausland wichtig sind, durch ihr Informationsangebot zu unterstützen. Für eine finanzielle Förderung von Tourneen im Ausland wird jedoch auf die Träger-Organi- sationen von SME wie Pro Helvetia, FONDATION SUISA, Schweizerische Interpretenstif- tung SIS, sowie auf die städtischen und kantonalen Förderstellen verwiesen. Business Sup- port in diesem Sinne ist die Unterstützung von spezifischen Aktivitäten zur Promotion einer Tour oder eines Albums. Das Musik-Exportbüro veröffentlicht Jahresberichte, die sowohl über seine Aktivitäten und Förderungen, als auch über die Verwendung der Mittel Auskunft geben. 65 2.6.7. Antragszahlen Swiss Music Export veröffentlicht Jahresberichte mit Angabe der geförderten Projekte. In diesen werden auch die Ausgabenstruktur und die Verwendung der Mittel dargestellt. So wurden bei- spielsweise 2017 33 % der Gelder für Festivals & Projekte im Ausland aufgewendet. Zu Antrags- zahlen gibt es keine Angaben. 2.6.8. Verfahren für die Auswahl der zu fördernden KünstlerInnen Auswahlkriterium für Künstler ist in erster Linie, dass die Musik inhaltlich und technisch überzeugen kann. Kriterium hierfür ist beispielsweise, dass das Businessumfeld mit Manage- ment und Booking glaubwürdig und sachkundig agiert und nachweisen kann, dass es in der Lage ist, Beziehungen im Ausland zu bewirtschaften. Auch muss belegt werden, dass der an- visierte Zielmarkt für den betreffenden Künstler bzw. die von ihm vertretene Musikrichtung offen ist. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ein Musiker oder ein Ensemble in der Schweiz bereits Erfolge verbuchen konnte, da ausländische Märkte oft anders auf bestimmte Musikan- gebote reagieren als inländische. 65 Die Jahresberichte (auch der letzten Jahre) sind im Internet abrufbar unter: https://swiss-music-export.com/in- fos/about-sme, siehe auch Punkt 6 dieser Arbeit.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 29 WD 10 - 3000 - 086/18 SME betont bei der Vorstellung seines Angebots, dass eine substanzielle Eigenleistung von den Antragstellern erwartet werde. 66 2.6.9. Zielgruppen und Musikgenres Siehe Punkt 2.6.4 dieser Arbeit. 2.6.10. Kriterien für eine nachhaltige Förderung Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.6.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros Swiss Music Export veröffentlicht Jahresberichte (siehe oben, Punkt 2.6.6). Exkurs: Musikförderung auf Bundesebene in der Schweiz Die Schweiz ist auf besondere Art durch ihre Vielsprachigkeit gekennzeichnet. In den jeweiligen Sprachgebieten agieren unterschiedliche, in der Regel private Musikfördereinrichtungen, die die Stärkung der inländischen Kultur zum Ziel haben. Für die Förderung populärer Musik gibt es eine Reihe privater Initiativen, die unter anderem auch von „Pro Helvetia“ gefördert werden. Für die öffentliche Kultur- und Musikförderung wurde die Stiftung „Pro Helvetia“ gegründet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Geschäftssitz in Zürich, deren Aufgaben im Kultur- fördergesetz normiert sind. Dieses Gesetz regelt in seinem 3. Abschnitt die internationale Zu- 67 sammenarbeit (Art. 22) und hier die finanzielle Beteiligung an internationalen Kulturfördermaß- nahmen. Pro Helvetia ist nach dem Gesetz für den Kulturaustausch zuständig. Nach Art. 24 des Gesetzes sprechen das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das Eidgenössische De- partement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ihre kulturellen Aktivitäten im Ausland ab und regeln die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit. „Pro Helvetia“ und ihre Abteilung für Musik unterstützt hierbei jedes Genre und jede Art schwei- zerischen Musikschaffens. Pro Helvetia ist Gründungsmitglied und Mitträgerin von „Swiss Music Export“. Pro Helvetia unterstützt auch Veranstaltungen von Schweizer Musikschaffenden im Ausland, und zwar: - Auslandstourneen von Schweizer Ensembles und Musikschaffenden, zu denen auch Auf- tritte an international bedeutenden Festivals und Veranstaltungsorten gehören. In ihrer 66 Vgl.: Swiss Music Export, Business Support, im Internet abrufbarunter: https://swiss-music-export.com/in- fos/business-support. 67 Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturfördergesetz,KFG) vom 11. Dezember 2009 (Stand 1. Januar 2017, im Internet abrufbar unter: https://prohelvetia.ch/app/uploads/2017/03/kulturfoerderungsgesetz_2017.pdf.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 30 WD 10 - 3000 - 086/18 „Wegleitung Musik“ erläutert Pro Helvetia hierzu, dass die Programme einen wesentli- chen Anteil an zeitgenössischer Schweizer Musik aufweisen müssten. Die Unterstützung würde sich in der Regel nach der Höhe der Reisekosten bemessen, wobei von den Veran- staltern eine angemessene Beteiligung an den lokalen Kosten und den Gagen erwartet werde. - Unterstützt würden auch ausländische Ensembles und Veranstalter für die Uraufführung von Schweizer Kompositionen . 68 Pro Jahr werden über 1000 Anträge bearbeitet. Das Budget für Musikförderung bei „Pro Helvetia“ betrage umgerechnet 1,636 Mio. Euro (2.400.000 Franken) . 69 2.7. Österreich 2.7.1. Gründung des Musik-Exportbüros Im Jahr 2011 wurde im Rahmen des Österreichischen Musikfonds die Organisation „Austrian 70 Music Export“ als gemeinsame Marke zur Bündelung der im Export tätigen Kräfte geschaffen 71 und damit ein eigener Bereich der Exportförderung. 2.7.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros Unterstützt wird das Exportbüro von folgenden Institutionen und Verbänden : 72 - dem österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegen- heiten, - der Kunst- und Kulturabteilung des österreichischen Bundeskanzleramtes, - dem Fachverband der Film—und Musikwirtschaft FAMA (F&AMA/WKO), - der Kulturabteilung der Stadt Wien (MA7), - österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM/GFÖM (Gesellschaft zur Förderung öster- reichischer Musiker/akm austromechana), - den SKE-Fonds, - durch den Verband der österreichischen Musikwirtschaft, ifpi, - von Advantage Austria, dem österreichischen Wirtschaftsportal im Ausland, - von WavesVienna, music Festival & Conference, - popfest, 68 https://prohelvetia.ch/de/wegleitung-musik/; sowie: https://prohelvetia.ch/de/musik/. 69 https://www.musicexport.at/. 70 Vgl.: https://www.musicaustria.at/about/. 71 Vgl.: https://www.musicexport.at/. 72 Links zu den einzelnen Institutionen und Verbänden sind im Internet abrufbar über die Webseite des autrian music export unter: https://www.musicexport.at/funding-bodies/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 31 WD 10 - 3000 - 086/18 - Wien Modern, - dem Jazzfestival Saalfelden, - dem Jazz und Music-Club Porgy Bess, - IG World Music Austria. Internationale Partner sind: IAMIC – Internation Association of Music Information Centres, IMC – Internationsl Music Council, EMC – European Music Council, EJN – Europe Jazz Network, EMEE – Europeen Music Export Exchange. 2.7.3. Strukturen des Musik-Exportbüros Das österreichische Musik-Exportbüro Austrian Music Export ist eine gemeinsame Initiative des österreichischen Musikinformationszentrums (mica-music austria) und des österreichischen Mu- sikfonds und fördert die Vermarktung österreichischer Musik im Ausland. 2.7.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros Kernmärkte des Exportbüros sind die große Branchenplattformen wie das Eurosonic Festival (NL), das Great Escape Festival (UK) oder das Reeperbahn Festival (DE), sowie kleinere Events und genrespezifische Musikmessen . Das Musik-Exportbüro vermarktet die Musikgattungen: ös- 73 terreichische Musik, Rock, Pop & Elektronik, Jazz und Weltmusik sowie zeitgenössische Musik. 2.7.5. Außenstellen in anderen Ländern Das Musik-Exportbüro hat sechs Mitarbeiter und keine Außenstellen in anderen Ländern. 2.7.6. Konkrete Maßnahmen 74 Zu den Unterstützungsleistungen für österreichische Musik online gehören: Austrian Mu- sic Export, Austrian Music Fund, mica – music austria, Music Database, International Newsletter, music austria Shop. Für Marktneulinge gibt es ETEP – European Talent Exchange Programme and NASOM – New Austrian Sound Of Music. 73 Vgl.: Austrian Music Export, Highlights 2017, im Internet abrufbar unter: https://www.musicexport.at/austrian- music-export-highlights-2017/. 74 Die Events der Jahre 2012 – 2017.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 32 WD 10 - 3000 - 086/18 Die Entwicklung von Werkzeugen und internationalen Partnerschaften, sowie Verbindun- gen zu Presse und Medien, um die Präsenz von lokalen Künstlern und ihre Verbreitung zu verbessern, Professionelle Hinweise und Beratung für Künstler und Bands (Workshops, rechtliche Be- ratung, Handreichungen, Die Präsentation von österreichischer Musik sowie der österreichischen Musikindustrie weltweit auf Konferenzen, Festivals und Handelsmessen, Die Organisation von speziellen Präsentationen und Events für österreichische Künstler, Die Organisation von speziellen Anlässen zur Vorbereitung von Festivals und Märkte mit internationalen Gästen, Die Gewährung von Reisekosten und anderen Förderungsmaßnahmen, 75 Die Organisation von Austauschprogrammen und Terminen, bei denen Möglichkeit einer Bildung von Netzwerken besteht, Die Organisation von Austauschprogrammen in Österreich, sowie im Ausland (beispiels- weise „Austrian Heartbeats beim Tampere Jazz Happening ), 76 Die Organisation internationaler Konferenzen wie Waves Vienna Music Festival & Popfest Wien, Einladungen zu Multiplikatoren bei Veranstaltungen wie: Musiktheatertage Wien (int. Producers meeting), Int. Jazzfest Saalfelden, Kick Jazz Festival (Porgy & Bess). Das österreichische Musik-Exportbüro Austrian Music Export unterstützt außerdem internatio- nale Auftritte von lokalen Künsterlnnen und entwickelt Maßnahmen, um die österreichischen MusikerInnen auf dem internationalen Markt Zugang und Geltung zu verschaffen. Zu diesen Maßnahmen gehören: - Eine internationale Tourförderung /showcase funding: dies umfasst die Förderung von Reisekosten, Werbungskosten etc. bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 Euro. Die För- derung wird in Zusammenarbeit mit der österreichischen Bundeswirtschaftskammer ge- währt und ist nicht rückzahlbar. Bewerbungen können bei österreichischen Labels, Produ- zenten, Aufnahmestudios oder Verlagen eingereicht werden. 77 - Ein ‘focus acts programm’, bei dem Reisekosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro für in- ternationale Tourneen gewährt werden können; diese Förderung ist gestiftet und wird be- arbeitet durch das österreichische Bundeskanzleramt. Bei der Auswahl der BewerberInnen für diese Förderung werden eine Reihe von Kriterien vorausgesetzt: es muss sich um österreichische MusikerInnen aus den Bereichen Pop/Rock/Electronic/New Jazz & Weltmusik handeln, die durch internationale Jurys und Festivals ausgewählt worden sind. Außerdem wird vorausgesetzt, dass eine internationale Struktur der Verwertung der Musik bereits vorhanden ist (Mangagement, Buchungen, Pro- motion etc.) und dass der Bewerber ein schlüssiges Exportkonzept vorlegen kann. Außer- dem müssen die potentiellen Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens zehn 75 Vgl.: Internationaler Toursupport, https://www.musicexport.at/service-information/funding/. 76 https://tamperemusicfestivals.fi/jazz/en/. 77 Vgl.: https://www.musikfonds.at/fxdata/musikfonds/prod/media/old/files/Showcasefoerderung_Auslandstour- support_Foerderrichtlinien.pdf. Siehe auch auf der Website von Austrian Music Export den Link: Service & In- formation.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 33 WD 10 - 3000 - 086/18 internationale Konzerte für die subventionierte Periode verplant haben. Unter diesen Vo- raussetzungen können Reisekostenzuschüsse in Höhe von maximal 5.000 Euro pro Auf- tritt/Künstler/Ensemble beantragt werden. - Für einige Festivals gibt es zudem weitere Fördermöglichkeiten für anreisende Teilneh- mer. Austrian Music Export informiert darüber hinaus über ein neues Förderprogramm des österrei- chischen Ministeriums für Europa, Integration und auswärtige Angelegenheit (BMEIA), durch das junge aufstrebende österreichische Ensembles und Musiker unterstützt werden, die im Aus- land auftreten. Das Programm nennt sich ‚New Austrian Sound of Music – NASOM“ . 78 2.7.7. Antragszahlen und Bewilligungsquoten in den jeweiligen Bereichen der Fördermaß- nahmen Über den Jahresbericht 2017 von Swiss Music Export hinaus liegen keine Zahlen und Angaben 79 vor. 2.7.8. Verfahren zur Auswahl der zu fördernden Künstler Das österreichische Musik-Exportbüro Austrian Music Export versteht sich sowohl als Service als auch als Ressourcencenter für den Export von aktueller österreichischer Musik aller Genres und Sparten, aber auch aller möglichen Formen der Vermittlung (Aufnahmen auf Tonträgern, Live- Darbietungen, Synchronisationen etc.). Hierzu gehört es auch, dass das Musik-Exportbüro Zu- gangsmöglichkeiten zu den verschiedensten Formen von Information für österreichische Musiker und Ensembles zur Verfügung stellt und ein umfangreiches Netzwerk von professionellen Musi- kern und Medien aufbaut, die bei internationalen Musik- und Handelsmessen präsentiert werden können. Als Informationsvermittler verweist das Musik-Exportbüro beispielsweise auf eine Förderung des österreichischen Musikfonds (Showcase Förderung/Auslandstoursupport) hin. Bei dieser handelt es sich um eine Leistung, die nur von Mitgliedern des Fachverbandes der Film-und Musikin- dustrie aus dem Musikbereich, also von Tonstudios und Betreibern von Labels beantragt werden kann. Das Export-Büro kann hierüber informieren und beraten, führt aber kein Verfahren zur Auswahl der Bewerber durch (siehe Punkt 2.7.6). 2.7.9. Zielgruppen und Musikgenres Es gibt keine Einschränkung auf spezielle Zielgruppen und Musikgenres. 78 Vgl.: https://www.musicexport.at/service-information/nasom/. 79 SME Swiss Music Export, Jahresbericht 2017, im Internet abrufbar unter: https://swiss-music-export.com/wp- content/uploads/2018/06/SME_Jahresbericht_2017_web.pdf. Der Jahresbericht für das Jahr 2016 ist im Internet abrufbar unter: https://swiss-music-export.com/wp-content/uploads/2017/07/SME_Jahresbe- richt_2016_web.pdf. Siehe auch Punkt 2.7.11 dieser Arbeit.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 34 WD 10 - 3000 - 086/18 2.7.10. Nachhaltige Förderung Hierzu liegen keine Angaben vor. 2.7.11. Evaluationen Über die Aktivitäten und Projekte des Musik-Exportbüros informieren deren Jahresberichte: - 2016 (PDF), 2015 (PDF) . 80 3. Musikexportförderung in Kanada 3.1. Gründung des Musik-Exportbüros In Kanada gibt es ein ‚online music export office‘ – ‚musicexportcanada.com‘. Es ist das Export- Büro der kanadischen Musikindustrie, eine Initiative der kanadischen ‚Independent music association‘ (CIMA), die am 4. Juli 1975 gegründet worden war. 81 3.2. Finanzierung des Musik-Exportbüros Hierzu liegen keine Angaben vor. 3.3. Strukturen des Musik-Exportbüros Dem Beirat/Sachverständigenrat (advisory council) von musicexport.canada gehören folgende Personen und Gruppierungen an: - ADISQ (Québec),Association québécoise, Vereinigung der Plattenindustrie, von Festivals und Video, Québec. - CAAMA, Canadian Music Week, ein Festival mit den verschiedensten Themen, Industrie- Konferenz, Preisverleihungs-Show, Messe und internationaler Marktplatz. - CAPACOA, The Canadian Arts Presenting Association, eine Vereinigung zur Präsentation kanadischer Kunst durch Tourneen. - CCMIA, the Canadian Council of Music Industry Associations, das kanadische Büro des Verbands der Musikindustrie, ein nationales Komitee, das die lokale und ansässige Mu- sikindustrie präsentiert, - CIMA, The Canadian Independent Music Association, eine Vereinigung der unabhängigen Musikverbände, eine nationale Handelsagentur, die den englisch-sprachigen, zu Kanada gehörenden Sektor der Musikindustrie präsentiert, 80 Siehe oben, Fußnote 79 dieser Arbeit. 81 Wann die Website eingerichtet wurde, konnte nicht ermittelt werden; vgl.: http://www.musicexportcanada.ca/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 35 WD 10 - 3000 - 086/18 - ECMA, East Cost Music Week, eine Veranstaltung, die jährlich von der Musikvereinigung der Ostküste veranstaltet wird und Preisverleihungen, Musikfestivals, Konferenzen der Musikindustrie und ein Programm für internationale Exportkäufe beinhaltet, - M for Montréal, eine unabhängige Organisation mit dem Anliegen, die Popularität von aufstrebenden Künstlern zu unterstützen und sie lokal, aber auch über die Grenzen Kana- das hinweg bekannt zu machen, - Manitoba Music, das Zentrum von Manitoba’s Musikszene, - MMF Canada, ein Forum für die Musikmanager Kanadas und eine Stimme für Künstler, die sich selbst vertreten, - Mundial Montréal, eine gemeinnützige Organisation mit dem Anliegen, Künstler der Weltmusik-Szene und deren Industrie aus Kanada zu unterstützen, - Music BC, Music BC widmet sich der Entwicklung von Geist, Wachstum und Nachhaltig- keit der kanadischen Musikgemeinschaft, - Music New Brunswick, ebenfalls darauf angelegt, die Musikszene zu unterstützen und de- ren Bekanntheit zu fördern, - Music Newfoundland, Music Newfoundland unterstützt die neufundländische Mu- sikszene, - Music Nova Scotia, Music Nova Scotia ist die Stimme der Musikindustrie von Nova Sco- tia (ostkanadische Atlantikprovinzen), - Music NWT, Music NWT unterstützt das Wachstum der Musikindustrie der nordwestli- chen Provinzen, - MusicOntario, die Stimme der Künstler und Ensembles aus Ontario, - Music PEI, die Stimme der isländischen Musikszene, - Music Yukon, hilft aufstrebenden Künstlern bei ihren Karrierezielen, - SaskMusic, vergegenwärtigt eine Musikindustrie, die vielfältig und progressiv ist, - SOCAN, The Society of Composers, Authors and Music Publishers, repräsentiert die Auf- führungsrechte von kanadischen und internationalen Musikschaffenden und Publizisten, - WCMA-BreakOutWest, ist die Westkanadische Musikergemeinschaft, die gegründet wor- den ist, um westkanadische Musik zu unterstützen. Als beobachtende Organisationen fungieren: - FACTOR – The Foundation Assisting Canadian Talent on Recordings , 82 - MUSICATION , ein Programm der kanadischen Regierung, 83 - Music an Film in Motion , eine Sparte der Kulturindustrie von Nord Ontario. 84 3.4. Kernmärkte des Musik-Exportbüros Kanada und weltweit; wichtigste Märkte sind die USA, Europa und das Vereinigte Königreich. 82 https://www.factor.ca/. 83 https://canadabusiness.ca/programs/musicaction-1/. 84 http://cionorth.ca/en/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 36 WD 10 - 3000 - 086/18 3.5. Außenstellen in anderen Ländern /Anzahl der Mitarbeiter Hierzu liegen keine Angaben vor. 3.6. Förderungen und Maßnahmen des Musik-Exportbüros Music Export Canada informiert über die Bedingungen und Ansprechpartner auf internationaler Ebene, d.h. in einzelnen Ländern und Regionen. So beispielsweise für Deutschland über Einrei- sebedingungen, die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Auftritten und Touren, den deut- schen Musikmarkt, den Markt in den Regionen etc. Auch über Ansprechpartner wird informiert. Beispielsweise in Deutschland der Bundesverband Musikindustrie, der Verband unabhängiger Musikunternehmen, der deutsche Musikverlegerver- band, die GEMA oder eben auch die Initiative Musik. Vergleichbare Informationen werden für andere Länder (Österreich, Finnland, Frankreich, Japan u.v.m.) angeboten, aber auch für Kanada selbst. Über Organisationen, die Förderungen anbieten, informiert beispielsweise die CIMA . 85 3.7. Antragszahlen in den jeweiligen Bereichen der Fördermaßnahmen Hierzu liegen keine Angaben vor; siehe Punkt 3.6 3.8. Verfahren für die Auswahl der KünstlerInnen Hierzu liegen keine Angaben vor, siehe Punkt 3.6 3.9. Zielgruppen des Musik-Exportbüros Musikindustrie in all ihren Facetten. 3.10. Kriterien für eine nachhaltige Förderung Hierzu liegen keine Angaben vor. 3.11. Evaluationen des Musik-Exportbüros Hierzu liegen keine Angaben vor. 85 Vgl.: Funding Organisations an Licensing Agencies, im Internet abrufbar über die Webseite der CIMA unter: https://cimamusic.ca/advocacy/canadas-independent-music-industry/funding-organizations-and-licensing- agencies.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 37 WD 10 - 3000 - 086/18 3.12. Analyse des kanadischen Musik-Exportmarktes Eine Analyse des Exports von kanadischer Indie-Musik (unabhängigen/Independent music) und deren Förderung durch öffentliche Organisationen und Mittel bietet ein von der Organisation CIMA herausgegebenes und von Nordicity aufbereitetes Gutachten – „Music in Motion“, das die- ser Arbeit als Anlage beigefügt ist (vgl. Punkt 5 dieser Arbeit). 86 4. Vergleich der öffentlichen Förderungen einzelner Länder Tabelle: öffentliche Musikförderung ausgewählter Länder 87 86 Das Gutachten ist im Internet abrufbar unter: https://cimamusic.ca/uploads/wp/cima/2017/03/Music-In-Motion- An-Analysis-of-Exporting-Canadian-Independent-Music-2016-CIMA.pdf. 87 Die Tabelle ist dem Artikel von Marc Hogen, How countries around the world fund music- and why it matters, S. 6, 2017 entnommen, vgl.: https://pitchfork.com/features/article/how-countries-around-the-world-fund-musi- cand-why-it-matters/.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 38 WD 10 - 3000 - 086/18 5. Anlagen und Links 5.1. Anlagen auf die in dieser Arbeit verwiesen wird: 5.1.1. Frankreich Le Bureau Export: Export-Bilanz 2017, im Internet abrufbar unter: http://www.bureauex- port.berlin/de/2018/02/le-bureau-export-export-bilanz-2017/. Anlage 1 - http://www.bureauexport.berlin/files/2018/02/DP-ENG-French-artists-who-have-made- France-thrive-around-the-world-in-2017.pdf Anlage 2 - Le Bureau Export, Export in the French Music Industry, 2017 Economic Report - https://www.lebureauexport.fr/wp-content/uploads/2018/06/en-digest-export-in-the- french-music-industry.pdf. Anlage 3 - Le Bureau Export, French music all over the world, im Internet abrufbar unter: https://www.lebureauexport.fr/wp-content/uploads/2018/01/dossier-de-presse-le-bureau- export.pdf. Anlage 4 5.1.2. Schweden This is Export Music Sweden, im Internet abrufbar unter: http://exms.org/wp-content/uplo- ads/2016/07/ExMS_2016_04.pdf. Anlage 5 5.1.3. Schweiz Swiss Music Export, Jahresbericht 2017, im Internet abrufbar unter: https://swiss-music-ex- port.com/wp-content/uploads/2018/06/SME_Rapport_Annuel_2017_web.pdf. Anlage 6 5.1.4. Kanada Music in Motion, an Analysis of Exporting Canadian Independent Music, CIMA (Hrsg.) aufberei- tet durch Nordicity, 2016, im Internet abrufbar unter: https://cimamusic.ca/uplo- ads/wp/cima/2017/03/Music-In-Motion-An-Analysis-of-Exporting-Canadian-Independent-Music- 2016-CIMA.pdf. Anlage 7",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 39 WD 10 - 3000 - 086/18 5.2. Weitere Anlagen zur Thematik - Sound Diplomacy, Global Music Export Pledge, Trade in Music: A global Vision, im Inter- net abrufbar unter: https://www.sounddiplomacy.com/global-music-export-pledge/. Anlage 8 - Wintel Worldwide Independent Market Report 2017, im Internet abrufbar unter: http://www.musicindie.com/wp-content/uploads/2017/10/WINTEL-2017.pdf. (Anlage: Auszug, S. 1-15 und S. 58. Anlage 9 - Global Music Report 2018, Annual State of the Industry, im Internet abrufbar unter: https://www.ifpi.org/downloads/GMR2018.pdf. Anlage 10 Außerdem ist in diesem Zusammenhang auf das European Music Exporters Exchange Netzwerk hinzuweisen, in dem sich 23 nationale Musikexportbüros zusammengechlossen haben, um das europäische Musikangebot zu vermarkten: The European Music Export Exchange Network (EMEE), im Internet abrufbar unter: https://www.europeanmusic.eu/who-are-we/. ***",
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