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"content": "WISSENSCHAFTLICHE DIENSTE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES Nr. 18/2004 DER AKTUELLE BEGRIFF 04.08.2004 Die Irakresolution 1546 des UN-Sicherheitsrates Am 8. Juni 2004 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution zur Neuord- nung des Irak (Nr. 1546) einstimmig verabschiedet. Es ist die nunmehr vierte bedeutende Resolution seit Beginn der Irakkrise im Jahre 2002 (Resolutionen Nr. 1441, 1483 und 1511). Die Resolution und die ihr beigefügten Briefe des US-Außenministers Colin Powell und des irakischen Übergangs-Ministerpräsidenten Ijad Allawi bilden die völkerrechtliche Grundlage für die im Irak angestrebte Schaffung einer Demokratie. Das Dokument regelt die am 28. Juni 2004 erfolgte Machtübergabe und den Transformationsprozess im Irak sowie die Kompeten- zen der Übergangsregierung. Damit endet formal die Besetzung des Irak. Mit der Resolution erhält der Irak seine volle Souveränität zurück. Die von den USA einge- setzte irakische Interimsregierung wird durch die UNO offiziell anerkannt. Außerdem wird ein Zeitplan für den Übergang zur Demokratie festgelegt. Danach sind demokratische und direkte Wahlen zu einer Nationalversammlung bis zum 31. Dezember 2004, spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2005 vorgesehen. Vorläufiger Termin ist der 2. Januar. Die Nationalversamm- lung wird eine Übergangsregierung bilden und eine Verfassung ausarbeiten, über die die Iraker bis Mitte Oktober 2005 in einem Referendum abstimmen. Auf ihrer Grundlage sollen bis zum 31. Dezember 2005 Wahlen für eine demokratische Regierung stattfinden. In dem Über- gangsprozess sollen die Vereinten Nationen eine führende Rolle spielen. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Organisation der Wahlen, die Unterstützung der Iraker bei der Ausarbeitung der Verfassung sowie der Aufbau von Behörden und sozialen Diensten. Die Resolution regelt auch die Zukunft des Besatzungsregimes, insbesondere die militärischen Beziehungen der unter US-Oberkommando stehenden multinationalen Streitmacht (MNF) zu der irakischen Übergangsregierung. Dazu wird ein Nationales Sicherheitskomitee gebildet, das die Zusammenarbeit beider Seiten koordiniert. Ein Vetorecht der irakischen Seite bei US- Militäroperationen ist nicht vorgesehen. Die irakische Übergangsregierung kann die MNF jedoch jederzeit zum Abzug auffordern. Spätestens mit dem Amtsantritt einer demokratisch gewählten Regierung Ende 2005 soll das Mandat der MNF auslaufen. Dies bedeutet jedoch keine automatische Beendigung der Stationierung von MNF-Truppen. Dazu bedarf es vielmehr eines erneuten Sicherheitsratsbeschlusses. Die Annahme der Resolution stand am Ende eines intensiven Diskussionsprozesses. Der von den USA und Großbritannien am 24.5.2004 eingebrachte erste Resolutionsentwurf wurde binnen drei Wochen vier Mal verändert, um ein einstimmiges Votum des UN-Sicherheitsrates zu ermöglichen. Umstritten war vor allem der Status der MNF. Im 1. Entwurf wurde weder ein Abzugsdatum genannt, noch hatte die Übergangsregierung danach das Recht, den Einsatz der multinationalen Streitmacht von sich aus zu beenden. Die Möglichkeit einer Überprüfung durch den Sicherheitsrat war zwar vorgesehen, die USA und Großbritannien hätten aber alle Abzugforderungen mit ihrem Vetorecht blockieren können. Außerdem hätte die irakische Seite über keine Einflussmöglichkeiten auf Operationen der MNF verfügt. Der am 1. Juni 2004 vor- gelegte 2. Entwurf kam den Kritikern insofern entgegen, als er die Frage des Abzugs der ausländischen Streitkräfte mit dem Abschluss des politischen Prozesses im Irak verband. So \"Der aktuelle Begriff\" ist eine Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Nachbestellungen unter Tel. (030) 227 38670. Im Internet abrufbar unter: http://www.bundestag.de/aktuell",
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"content": "2 sollte das Mandat für die multinationale Truppe nach „Vollendung des politischen Prozesses“, also entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan Ende 2005, auslaufen. Da aber wiederum kein konkretes Datum für den Abzug festgelegt wurde, hätten Verzögerungen im politischen Pro- zess automatisch zu einer Verlängerung der Truppenstationierung geführt. Im 3. Entwurf vom 4. Juni 2004 wurde der irakischen Regierung dann erstmals das Recht zugestanden, jederzeit den Abzug der ausländischen Truppen verlangen zu können. Es wird jedoch als höchst un- wahrscheinlich angesehen, dass dieser Fall eintritt. Mitglieder der irakischen Übergangsregie- rung haben vor dem Sicherheitsrat erklärt, dass ein vorzeitiger Rückzug zu Chaos und Instabi- lität im Irak führen würde. Der Durchbruch zur endgültigen Fassung der Resolution gelang am 7. Juni, als US- Außenminister Colin Powell und der irakische Übergangs-Ministerpräsident Ijad Allawi sich mit zwei aufeinander abgestimmten Briefen an den UN-Sicherheitsrat wandten. Darin ist die künf- tige militärische Zusammenarbeit zwischen den Koalitionstruppen und dem Irak festgelegt. Gemeinsame Militärausschüsse mit Vertretern der irakischen Sicherheitskräfte und der MNF sollen eine „enge Abstimmung und Konsultation“ bei Militäroperationen sicherstellen. Diese militärische Partnerschaft soll vor allem den Eindruck vermeiden, der Irak sei nicht wirklich souverän und verfüge in Sicherheitsfragen nur über geringes Mitspracherecht. Beide Briefe wurden der Resolution 1546 beigefügt und sind damit Teil der Resolution. Nicht durchsetzen konnte sich die u. a. von Frankreich, Deutschland, Russland und China vorgetragene Forde- rung nach einem Veto des Irak bei Militäreinsätzen der MNF. In der Öffentlichkeit stieß die Resolution auf ein zwiespältiges Echo. Kritisiert wurde vor allem das fehlende Vetorecht der Iraker bei Einsätzen der MNF. Aufgrund des großen Machtgefälles zwischen den Partnern sei absehbar, dass sich in den gemeinsamen Militärausschüssen im Konfliktfall immer die amerikanische Seite durchsetzen werde. Dies könne Zweifel an der Souveränität der irakischen Regierung wecken und den irakischen Widerstand stärken. Als unbefriedigend wird auch angesehen, dass die ausländischen Soldaten gegenüber der iraki- schen Justiz weiterhin Immunität genießen. Insgesamt überwiegen jedoch die positiven Stimmen. Danach ist das Dokument ein Indiz dafür, dass die westlichen Staaten nach den Konflikten im Vorfeld des Irak-Krieges wieder enger zusammenarbeiten wollen. Die amerikanische Regierung habe durch ihre Mitarbeit an der Resolution unterstrichen, dass sie die UNO für einen wichtigen Akteur bei der Lösung von Weltkonflikten halte. Dadurch sei die Weltorganisation gestärkt worden. Außerdem verleihe die Resolution sowohl der Übergangsregierung als auch der Truppenpräsenz der MNF völker- rechtliche Legitimität. Die weitere Entwicklung im Irak werde aber vor allem von der Umset- zung der Resolution abhängen. Quellen: Deutsche Übersetzung der Resolution: http://www.un.org/Depts/german/gts/fs_nav.html „Freibrief für die Besatzer“, in: Berliner Zeitung vom 9.6.2004 „Entschließung“, in: Frankfurter Allgemeine vom 9.6.2004 „Diplomatie im Zwischenhoch“, in: Süddeutsche Zeitung vom 9.6.2004 „Eine militärische Partnerschaft im Irak“, in: Neue Züricher Zeitung vom 8.6.2004 Internet: www.diepresse.com, www.dw-world.de Bearbeiter: Michael Harsch (Praktikant), ORR Prof. Dr. Thomas v. Winter, Fachbereich II: Auswärti- ges, Internationales Recht, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidi- gung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe",
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