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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                           Drucksache 19/18618 ren können, sondern dezentral Fähigkeiten vorhanden sind. Dieses dezentrale System erlaubt die schnelle Etablierung neuer Teste auf spezifische Erreger, wie derzeit auf das SARS-CoV-2 Virus. 3. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine ausreichende Anzahl von Fachärzten in der Mikrobiologie, Hygiene oder Infektiologie in Deutschland? Nach Daten der Bundesärztekammer gibt es mit Stand 31. Dezember 2018 ins- gesamt 1.149 Fachärztinnen und Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, 212 Fachärztinnen und Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin und 769 Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Infektiologie in Deutschland. Zur personellen Stärkung dieser Berufsgruppen und von Hygienefachpersonal in den Krankenhäusern hat die Bundesregierung im Jahr 2013 das Hygieneförderprogramm ins Leben gerufen. Das Hygieneför- derprogramm hat seitdem wichtige Impulse für die ausreichende Ausstattung der Krankenhäuser mit qualifiziertem Hygienefachpersonal gegeben. Anfang 2020 wurde das Hygieneförderprogramm für drei weitere Jahre verlän- gert. Bei der Verlängerung des Programms wurde ein neuer Förderschwerpunkt eingefügt, der insbesondere die Neueinstellung/ Aufstockung von Personalstel- len für Fachärztinnen und Fachärzte in diesen Bereichen vorsieht und die inter- disziplinäre Zusammenarbeit in Teams von Krankenhaushygienikern, Mikrobi- ologen, Expertinnen und Experten für die Antibiotika-Therapieberatung (ABS- Expertinnen und ABS-Experten) und Infektionsmedizinerinnen bzw. Infekti- onsmedizinern im Krankenhaus im Fokus hat. 4. Wie viele Kliniken in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Möglichkeit, hochkontagiöse Fälle (z. B. Ebola) sicher zu behan- deln (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? a) Hält die Bundesregierung die Anzahl an Kliniken für ausreichend? b) Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? In Deutschland gibt es einen „Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Be- handlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger“ (STAKOB). Das RKI hat die Funktion eines koordinierenden Sekretariats für den STAKOB. Die Kompetenzzentren bilden dabei die spezielle Expertise im öffentlichen Ge- sundheitsdienst ab. Trainingszentren bieten Fort- und Weiterbildungen mit un- terschiedlichen Schwerpunkten an. In den Behandlungszentren stehen zur Ver- sorgung der Erkrankten Sonderisolierstationen (z. B. für an Ebolafieber Er- krankte) mit entsprechendem Personal zur Verfügung. Die STAKOB-Zentren können innerhalb weniger Stunden von jedem Ort in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Landweg erreicht werden. Die Behandlungszentren befin- den sich in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Die Zahl der verfügbaren Sonderisolierstationen z. B. zur Behandlung von an Ebolafieber Erkrankten) in Deutschland ist im internationalen Vergleich bereits hoch, insbesondere bezogen auf Behandlungskapazitäten in hochspezialisierten Sonderisolationsstationen pro Einwohnerzahl. Darüber hinaus können viele weitere Kliniken hochinfektiöse Patienten behandeln, so wie dies auch während der aktuellen Lage der SARS-CoV-2-Pandemie erfolgt.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –9–                        Drucksache 19/18618 nach Bewältigung der gegenwärtigen COVID-19 Pandemie die Kriesenreaktion evaluieren und Lehren für den Umgang mit künftigen Krisen ziehen. Dies gilt für die internationale, regionale und nationale Ebene. 19. Welche Maßnahmen müssen nach Auffassung der Bundesregierung auf europäischer Ebene getroffen werden, damit die EU besser auf zukünfti- ge Pandemien vorbereiten ist? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Wir werden gemeinsam mit unse- ren Partnern nach der Bewältigung der Pandemie die Krisenreaktionsmechanis- men evaluieren. 20. Plant die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2020 Initiativen oder Kooperationen auf europäischer Ebene zum Thema Ge- sundheitssicherheit? 21. Wird die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um die globale Gesundheitspolitik der EU zu stärken, und wenn ja, wie? Wird sich die Bundesregierung für eine Erneuerung der europäischen Strategie für globale Gesundheit einsetzen? Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Programm für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Der Abstim- mungsprozess dauert noch an. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die deut- sche EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Gesundheit die Auswirkungen und den Umgang mit COVID-19 und damit auch das Thema der globalen Schutzes von Gesundheit ins Zentrum der Diskussion stellen. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, das Thema „Liefer- engpässe bei Arzneimitteln in der EU/Wirkstoffproduktion für Arzneimittel in der EU“ auf europäischer Ebene zu beraten. Diesem Thema sollte in den Bera- tungen der Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund des Ausbruchs von CO- VID-19 besondere Bedeutung zukommen. Der Ausbruch von COVID-19 hat auch gezeigt, dass globale Gesundheit ein zentrales Handlungsfeld der EU mit Wechselwirkungen zu zahlreichen anderen Politikbereichen ist. Die Bundesregierung setzt sich für eine Fortführung der unter finnischer EU-Ratspräsidentschaft angestoßenen Initiative zum Thema „Stärkung der Rolle der EU in der globalen Gesundheit“ ein. Ziel der Initiative ist es, im Bereich der globalen Gesundheit gemeinsame Interessen zu identifi- zieren und anschließend einen gemeinsamen strategischen Ansatz festzulegen. 22. Wie beurteilt die Bundesregierung die internationale Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19), und welche Leh- ren zieht sie daraus? Wie beurteilt die Bundesregierung die Datenaustauschprozesse? Eine weitergehende Stellungnahme zu einzelnen Aspekten möglicher Schluss- folgerungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist noch nicht möglich. Dies gilt auch für die Datenaustauschprozesse.",
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