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"subject": "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/20084 –",
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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/21355 19. Wahlperiode 29.07.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Jürgen Braun, Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/20084 – Menschenrechtliche Lage im Kosovo Vorbemerkung der Fragesteller Im Juni 1999 mussten über 280 000 Menschen, meist serbischer Nationalität, aus dem Kosovo fliehen oder wurden vertrieben (https://www.srbija.gov.rs/ko sovo-metohija/en/8929). Im März 2004 forderten anti-serbische Pogrome im Kosovo zahlreiche Todesopfer, trotz massiver Präsenz von Bundeswehreinhei- ten sowie weiteren KFOR-Truppen (KFOR = Kosovo Force; https://de.sputnik news.com/politik/20190318324380184-saeuberungen-kosovo/) 900 Häuser bzw. Wohnungen wurden niedergebrannt (https://www.srbija.gov.rs/kosovo-m etohija/en/8929). Darüber hinaus sollen 35 serbisch-orthodoxe Klöster und Kirchen zerstört oder stark beschädigt worden sein (https://www.webcitation.o rg/6FHewdyGY?url=http://www.crisisgroup.org/~/media/Files/europe/155_co llapse_in_kosovo_revised.pdf; https://www.srbija.gov.rs/kosovo-metohija/en/ 8929; https://de.sputniknews.com/politik/20190318324380184-saeuberungen- kosovo/). Vorbemerkung der Bundesregierung Die folgenden Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand fristgerecht ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Angesichts der sich durch die Ausbreitung des Coronavirus/ COVID-19 ergebenden besonderen Lage sind die der Bundesregierung zur Ver- fügung stehenden personellen wie administrativen Kapazitäten und Ressourcen reduziert. Diese sind durch mit der Bewältigung der Pandemie in unmittelba- rem Zusammenhang stehende, unaufschiebbare Aufgaben zum Teil gebunden. Die folgenden Angaben entsprechen daher dem aktuell verfügbaren Kenntnis- stand des Auswärtigen Amts. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Juli 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/21355 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, wo sich die 1999 aus dem Kosovo Geflohenen aufhielten bzw. aufhalten (bitte nach Land und Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie viele derjenigen, die 1999 aus dem Kosovo flüchten mussten, haben bisher nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kosovo zurückkehren können (bitte nach Land und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Insgesamt kehrten nach Angaben des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) unmittelbar nach Ende der Kriegshandlungen fast 825.000 Flüchtlinge nach Kosovo zurück, unter anderem aus Nordmazedonien, Albanien und Montenegro. Weitere Kenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Laut Bericht von UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 31. März 2020 be- finden sich insgesamt weiterhin rund 200.000 vertriebene Personen außerhalb Kosovos. Diese halten sich vor allem in der Region Westlicher Balkan auf, mehrheitlich in Serbien (Quelle: United Nations Security Council, United Nati- ons Interim Administration Mission in Kosovo Report of the Secretary- General, 31.03.2020 https://unmik.unmissions.org/sites/default/files/s-2020-25 5.pdf). Darüber hinaus verbleiben nach Angaben von UNHCR über 16.000 Binnenver- triebene innerhalb Kosovos, hiervon circa 8.850 Kosovo-Serben sowie 7000 Kosovo-Albaner (Stand: 2018). 3. Welche Haupthindernisse stehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer Rückkehr der Flüchtlinge in ihre alte kosovarische Heimat entgegen, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Hindernisse abzubauen bzw. zu überwinden? Kosovo zählt zu den ärmsten Ländern Europas. Die wirtschaftlichen Strukturen sind schwach, was sich auch in einer hohen Arbeitslosenquote von rund 27 Pro- zent widerspiegelt. Bei der unter 25-jährigen Bevölkerung liegt diese sogar bei knapp 50 Prozent. Neben den schwierigen wirtschaftlichen Perspektiven sehen viele im Ausland lebende Kosovarinnen und Kosovaren auch die schwachen staatlichen Strukturen, die in vielen Bereichen unzulängliche Rechtstaatlichkeit und das qualitativ schlecht aufgestellte Bildungssystem als hinderlich für eine freiwillige Rückkehr an. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusam- menarbeit Maßnahmen, die die kosovarische Verwaltung beim Aufbau demo- kratischer, rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Strukturen unterstützt und die Lebensverhältnisse der Menschen durch Zugang zu Strom- und Was- serversorgung verbessert. Zudem werden wirtschafts- und beschäftigungsför- dernde Maßnahmen durchgeführt sowie die grund- und außerschulische Bil- dung gefördert. Mittel des Stabilitätspaktes für Südosteuropa wurden auch für Projekte zur Integration von Minderheiten eingesetzt. Die Bundesregierung unterstützt die kosovarische Regierung in der Reintegrati- on von Rückkehrern durch verschiedene Programme der Gesellschaft für Inter- nationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie über die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisatio- nen. Rückkehrer aus Deutschland sowie anderen Staaten werden zu Berufs- und Weiterbildungsmöglichkeiten beraten und erhalten bei Bedarf psychosozia- le Betreuung, Sachleistungen sowie finanzielle Unterstützung. Rückkehrer wer-",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/185522/?format=api",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/21355 den auch bei der Übersendung von Dokumenten (Schulzeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden und ähnliches) aus Deutschland unterstützt. 4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, aufgrund der Beteiligung Deutsch- lands am Kosovokrieg 1999 eine besondere Mitverantwortung für das Schicksal und die Rückkehr der Flüchtlinge zu tragen, und wenn ja, inwie- fern? Die Bundesregierung macht sich den in der Fragestellung enthaltenen Zusam- menhang nicht zu eigen. Deutschland unterhält enge und vielfältige bilaterale Beziehungen zu Kosovo. Die Bundesregierung unterstützt Kosovo in seinem Bestreben nach Integration in die euro-atlantischen Strukturen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Förderung der Menschenrechte und die Stärkung des Rechts- staats sowie der Institutionen. Die Bundesregierung setzt sich in ihren regelmä- ßigen Gesprächen mit Vertretern der Republik Kosovo für die Förderung der Rückkehr von Vertriebenen ein. Zusätzlich zur politischen Unterstützung för- dert die Bundesregierung mit finanziellen Mitteln Projekte für Rückkehrer. 5. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Resoluti- on 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein, die den Kosovo zur Rücknahme der 1999 Geflohenen verpflichtet (https://www.dw.com/d e/kosovo-fl%C3%BCchtlinge-in-serbien-fremd-im-eigenen-land/a-221 5856)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 6 verwiesen. 6. Unterstützte bzw. unterstützt die Bundesregierung die Hilfsmaßnahmen für diejenigen, die 1999 aus dem Kosovo flüchten mussten, und wenn ja, inwiefern (https://reliefweb.int/report/serbia/unhcr-serbia-factsheet-march- 2019) (nach Jahren, Hilfsorganisationen und Land der Zuwendungsemp- fänger aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit 1999 humanitäre Unterstützung für Flüchtlinge und Vertriebene geleistet, sowohl im Wege multilateraler als auch bilateraler Hilfen. Umsetzungsorganisationen waren unter anderem die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ), UNHCR, das Kinderhilfswerk der Verein- ten Nationen (UNICEF), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Weltbankgruppe, die Internationale Organisation für Migration (IOM), das Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr, verschiedene inländische und ausländische Nichtregierungsorganisationen, da- runter Caritas, Arbeiterwohlfahrt (AWO), Johanniter, Diakonisches Werk und Arbeiter-Samariterbund. Unterstützt wurden unter anderem Aufbau und Aus- rüstung von Unterbringungslagern für Vertriebene aus Kosovo in den Anrainer- ländern sowie deren Versorgung mit Lebensmitteln, Wiederaufbauhilfen für zerstörten Wohnraum für Rückkehrer, Wiederherstellung der Basisinfrastruktur, Instandsetzung von Schulen, Gesundheitsversorgung, Bereitstellung von Nah- rungsmitteln und Hygieneartikeln, Winterhilfen (Öfen, Heizmaterial und war- me Kleidung), Aufbau von Suppenküchen sowie die Unterstützung der serbi- schen Enklaven. Ab dem Jahr 2000 stellte die Bundesregierung Mittel bereit für die Sicherung von Existenzgrundlagen für Rückkehrer, Sozialstrukturhilfen und Wiederauf- und Instandhaltungsbaumaßnahmen. Seit 2008 unterstützt die Bundesregierung über Mittel des Stabilitätspaktes für Südosteuropa Projekte zur Unterstützung von Rückkehrern in Kosovo mit",
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"content": "Drucksache 19/21355 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahmen zur Wiederherstellung von adäquatem Wohnraum, Reintegration, sozio-ökonomischen Hilfen sowie Hilfsmaßnahmen für Vertriebene, die nicht nach Kosovo zurückkehrten. Im aktuellen Haushaltsjahr leistet die Bundes- regierung Unterstützung durch die Förderung von Projekten zur Reintegration und einkommensschaffenden Maßnahmen für Rückkehrer nach Kosovo. 7. Welche Immobilien bzw. Mobilien der serbisch-orthodoxen Kirche (Klös- ter, Kirchen, Friedhöfe, Bildungseinrichtungen, Ikonen, Kircheninventar etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2004 im Kosovo zerstört oder stark beschädigt (s. Link in der Vorbemerkung der Fragesteller)? Während der Ausschreitungen im Jahr 2004 wurden UNMIK zufolge insge- samt 36 serbisch-orthodoxe Kirchen, Klöster und andere religiöse oder kultu- relle Einrichtungen beschädigt oder zerstört (Quelle: Report of the Secretary General on the United Nations Interim Administration Mission in Kosovo, 30. April 2004, https://unmik.unmissions.org/sites/default/files/s-2004-34 8.pdf). a) Welche der erfragten Immobilien bzw. Mobilien sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang gänzlich, zum Teil bzw. gar nicht wieder- hergestellt worden? Eine ausführliche Liste der beschädigten Kulturgüter der serbisch-orthodoxen Kirche mit Angaben zum Stand der Wiederherstellungsarbeiten ist dem Bericht des Europarats „Reconstruction Implementation Commission for Serbian Or- thodox Religious Sites in Kosovo” vom 21. November 2011 zu entnehmen (https://www.coe.int/en/web/culture-and-heritage/kosovo) Nach Kenntnis der Bunderegierung wurden ab 2004 umfassende Wiederhers- tellungsarbeiten durchgeführt. Dies erfolgte über die „Reconstruction Imple- mentation Commission“ (RIC) unter Europaratsvorsitz und kofinanziert durch die Europäische Union, unter Mitwirkung von UNMIK sowie Vertretern der serbisch-orthodoxen Kirche, der kosovarischen Übergangsregierung und der serbischen Regierung. Insgesamt wurden unter der RIC Arbeiten zur Rehabili- tierung und zum Wiederaufbau von 34 serbisch-orthodoxen Stätten durchge- führt (ausführliche Liste und Stand der Arbeiten siehe Bericht des Europarats: „Reconstruction Implementation Commission for Serbian Orthodox Religious Sites in Kosovo” vom 21. Dezember 2011, https://www.coe.int/en/web/culture- and-heritage/kosovo). b) Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützungs- leistungen aus Deutschland zur Wiederherstellung der genannten Im- mobilien bzw. Mobilien beitragen können (bitte nach Höhe und Jahren aufschlüsseln)? Die Wiederherstellungskosten wurden laut dem Bericht des Europarats „Re- construction Implementation Commission for Serbian Orthodox Religious Sites in Kosovo” vom 21. Dezember 2011 (https://www.coe.int/en/web/culture-and-h eritage/kosovo) maßgeblich von der kosovarischen Übergangsregierung getra- gen (über 6,9 Mio. Euro). Auch die Bundesregierung hat zu der Wiederherstel- lung der Kulturgüter beigetragen. So finanzierte das Auswärtige Amt in einem deutsch-französischen Projekt in einem Umfang von 150.000 Euro die Restau- rierung der „Erlöserkirche“ in Prizren.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/21355 8. Ist der Bundesregierung bekannt, welche a) ethnisch motivierten Hassverbrechen gegen Leib und Leben im Koso- vo seit 1999 stattgefunden haben, und wenn ja, wie viele Strafverfah- ren es nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchem Ausgang (wenn möglich, bitte nach abgeurteilt, verurteilt, Ermittlungen einge- stellt aufgliedern) gegeben hat, Die Bundesregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Die in Den Haag angesiedelten Sonderkammern („Kosovo Specialist Cham- bers“) arbeiten an der strafrechtlichen Aufarbeitung mutmaßlicher Kriegsver- brechen im Zuge des Unabhängigkeitskonflikts in Kosovo zwischen dem 1. Ja- nuar 1998 und 31. Dezember 2000, die in einem Bericht des Europarates von 2010 beschrieben werden (sogenannter Marty-Bericht). Erste Anklagen wurden im Februar und April 2020 von der Anklagebehörde an den Ermittlungsrichter zur Prüfung der Zulässigkeit übermittelt. Die internationale Staatengemein- schaft hat durch den Sonderstrafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Strafverfahren wegen im Kosovo begangener Verbrechen durchgeführt. Der Bundesregierung ist ferner bekannt, dass in Serbien, häufig in Abwesenheit der Angeklagten, Verfahren wegen mutmaßlicher Verbrechen in Kosovo durch- geführt wurden. Öffentlich zugänglich ist die Webseite der Serbischen Staatsanwaltschaft für Kriegsverbrechen www.tuzilastvorz.org.rs (auch englisch), die über Strafver- folgung im Rahmen des Mandats dieser Staatsanwaltschaft sowie die Zusam- menarbeit mit dem Internationalen Residualmechanismus (MICT) in Den Haag informiert. Weitere Informationen finden sich in den Publikationen der NGO Humanitarian Law Center zu Kriegs- und Hassverbrechen in Kosovo sowie zu diesbezüglichen Strafverfahren in Serbien (Website: http://www.hlc-rdc.org) b) Zerstörungen und oder Schändungen von Immobilien bzw. Mobilien der serbisch-orthodoxen Kirche stattgefunden haben, und wie viele Strafverfahren es mit welchem Ausgang (wenn möglich, bitte nach ab- geurteilt, verurteilt, Ermittlungen eingestellt aufgliedern) gegeben hat? UNMIK, lokale kosovarische Gerichte und ab 2008 die EULEX Mission, wa- ren aktiv an der Strafverfolgung beteiligt. Nach Angaben von UNMIK wurde bis 2007 in mehr als 300 Fällen vor lokalen Gerichten Anklage erhoben, wel- che in 134 Verurteilungen mündeten. (Quelle: United Nations Security Council, Report of the Secretary General of the United Nations Interim Administration Mission in Kosovo, https://unmik.unmissions.org/sites/default/files/s-2007-58 2.pdf). Eine detaillierte eigene Statistik wird von der Bundesregierung hierzu nicht ge- führt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung Schritte, die für die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Pogrome von 2004 Verant- wortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, und wenn ja, welche sind dies? Die Strafverfolgung obliegt den kosovarischen Behörden. Die Bundesregierung verurteilte die ethnisch motivierte Gewalt und Zerstörung der Kulturgüter so- wie die Angriffe auf KFOR (Kosovo Force) und UNMIK aufs Schärfste und forderte die damalige kosovarische Übergangsregierung öffentlich auf, die Tä- ter vor Gericht zu stellen und für den Wiederaufbau der zerstörten Häuser und Kirchen aufzukommen.",
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"content": "Drucksache 19/21355 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus wird auf die Antworten zu Fragen 8a und 8b verwiesen. 10. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundes- regierung aus der Tatsache, dass die umfangreichen anti-serbischen Po- grome im Kosovo vom Frühjahr 2004 erst nach dem Abzug der russi- schen KFOR-Einheiten einsetzten (https://www.nato.int/docu/review/200 4/issue4/german/special.html)? Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Abzug russischer KFOR-Einheiten und den Ausschreitungen in Kosovo im Frühling 2004. 11. Sind der Bundesregierung physische Angriffe im Kosovo seit dem April 2004 bekannt (außer den auf Bundestagsdrucksache 19/2789 genannten Fällen), und wenn ja, wie viele davon entfielen a) auf Christen (bitte nach Vorfall, Ort und Jahren aufschlüsseln), b) auf Angehörige anderer religiöser oder ethnischer Minderheiten (bit- te nach Vorfall, Ort und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 11a bis 11b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung und hat keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse. 12. Sind der Bundesregierung Zerstörungen oder Schändungen von Immobi- lien bzw. Mobilien der serbisch-orthodoxen Kirche im Kosovo bekannt, die nach April 2004 erfolgten (wenn ja, bitte nach Vorfall, Ort und Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind hierzu keine Zahlen oder Statistiken bekannt. Zum Schutz des religiösen und kulturellen Erbes wurden von der kosovari- schen Regierung per Gesetz sogenannte Sonderschutzzonen eingerichtet („Law on Special Protective Zones; Law Nr. 03/L-39“), in denen beispielsweise Bau- maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eingeschränkt sind. Ein „Imple- mentation and Monitoring Council“ (IMC) setzt sich aus Vertretern der Regie- rung, der serbisch-orthodoxen Kirche und der internationalen Staatengemein- schaft zusammen und soll auch über die Einhaltung dieser Bestimmungen wa- chen. Ein Urteil des kosovarischen Verfassungsgerichts bestätigte 2016 zum Beispiel den Status und den umliegenden Besitz des Klosters Dečani. Die Inter- nationale Gemeinschaft mahnt vor Ort regelmäßig die Umsetzung gültiger Ur- teile an und tritt öffentlich für den geschützten Charakter dieser Sonderzonen ein. 13. Sind der Bundesregierung außer den auf Bundestagsdrucksache 19/2789 genannten Fällen weitere nach dem April 2004 erfolgte Fälle von Diskri- minierungen Angehöriger ethnischer oder religiöser Minderheiten im Kosovo bekannt (wenn ja, bitte nach Vorfall, Ort und Jahren aufschlüs- seln)? Der Bundesregierung liegen keine Berichte von Anwendung staatlicher Gewalt oder Diskriminierung gegen Angehörige gesellschaftlicher Minderheiten in der Republik Kosovo vor. Der Zugang zu öffentlichen Leistungen ist für alle Ein- wohner in Kosovo unabhängig von ihrer Ethnie gleich.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/21355 14. Hat sich die Bundesregierung bemüht zu erfahren und ist ihr bekannt, in- wiefern die in den Fragen 11, 12 und 13 erwähnten Vorfälle geahndet wurden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen. Die Bunderegierung steht in laufendem Dialog mit der kosovarischen Regie- rung zu der Menschenrechtslage im Allgemeinen und zu der Situation ethni- scher und religiöser Minderheiten im Besonderen. Zudem pflegt die Bundere- gierung direkte Kontakte zu allen ethnischen und religiösen Gruppen in Koso- vo. Insbesondere fordert die Bundesregierung im direkten Gespräch mit Vertretern der kosovarischen Regierung, wie auch öffentlich (siehe beispielsweise https:// www.facebook.com/germany.in.kosovo/posts/1951726991555437) die Umset- zung des Verfassungsgerichtsurteils zum Besitz des Klosters Dečani. 15. Unternahm bzw. unternimmt die Bundesregierung Schritte, dass die Ver- antwortlichen für die in den Fragen 11, 12 und 13 erwähnten Vorfälle zur Rechenschaft gezogen werden, und falls dies der Fall ist, welche? 16. Sprach bzw. spricht die Bundesregierung die in den Fragen 13, 14 und 15 erwähnten Vorfälle bei Treffen mit kosovarischen Regierungsvertretern an? Wenn ja, welcher deutsche Regierungsvertreter hat zu welchem Zeit- punkt mit welchem kosovarischen Regierungsmitglied über jene Vorfälle gesprochen? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Wie schätzt die Bundesregierung generell die Lage der ethnischen Min- derheiten im Kosovo ein? a) Inwiefern hat sich deren Lage seit der Erklärung der Unabhängigkeit 2008 nach Einschätzung der Bundesregierung verändert? Kosovo ist eine Republik mit parlamentarischer Demokratie. Die Verfassung enthält neben den Grundwerten und Rechtsstaatsgarantien moderner europä- ischer Verfassungen umfassenden Schutz, zum Teil sogar Privilegien, für die in Kosovo anerkannten Minderheiten (Serben, Türken, Bosniaken, Goranen, Ro- ma, Ashkali und Balkan-Ägypter). Sie eröffnet ihnen weitgehende Möglichkei- ten der politischen Partizipation, etwa garantierte Sitze im Parlament. Artikel 59 der Verfassung sieht auch die Ausübung der eigenen Sprache, Kultur und Religion sowie den Zugang zu Bildungseinrichtungen mit jeweiligem Sprach- angebot und die Nutzung eigener Medien vor. Die Republik Kosovo ist gemäß Artikel 8 der Verfassung von 2008 ein säkula- rer Staat und verhält sich in religiösen Angelegenheiten neutral. Religionsfrei- heit wird nach Artikel 38 der Verfassung garantiert. Einschränkungen der Reli- gionsfreiheit sind der Bundesregierung nicht bekannt. Es gibt keine Hinweise auf staatliche Repressionen oder Menschenrechtsverlet- zungen aufgrund der Volksgruppenzugehörigkeit. Die Einhaltung der im Anti- Diskriminierungsgesetz enthaltenen Diskriminierungsverbote wird durch das Büro für gute Regierungsführung („Office of Good Governance“) im Büro des Premierministers sowie die Ombudsperson kontrolliert.",
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"content": "Drucksache 19/21355 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung ein stetiger oder zumin- dest tendenzieller Fortschritt feststellen? Das politische System hat sich seit der Unabhängigkeitserklärung vom 17. Feb- ruar 2008 gefestigt. Übergriffe Dritter gegenüber ethnischen Minderheiten ha- ben seit 2004 stetig abgenommen. Allerdings gibt es von Seiten der Zivilgesell- schaft weiterhin Hinweise auf verbreitete gesellschaftliche Diskriminierung. c) Welche Faktoren stehen einem Fortschritt nach Ansicht der Bundes- regierung entgegen? Die sozial und wirtschaftlich schwierigen Lebensbedingungen von in Kosovo lebenden Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter werden in vielen Fällen durch die fehlende Registrierung bei den Behörden und damit einhergehend durch einen fehlenden Zugang zu Unterstützungs- und Sozialleistungen zusätzlich er- schwert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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