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            "content": "Drucksache 19/30012                                     –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie häufig haben die Mitglieder der Bundesregierung (bitte nach Bundes- ministern und Staatssekretären getrennt ausweisen) seit 2013 (bzw. in den letzten beiden Legislaturperioden), obwohl sie selbst mit anderen Fortbe- wegungsmitteln gereist sind (z. B. mit Flugzeug, Hubschrauber o. Ä.), Kraftfahrzeuge nachgeführt bzw. nachführen lassen (bitte jeweils das Da- tum, Ressort, den Start- sowie Zielort, Anlass der Reise, gewähltes Fortbe- wegungsmittel und die Angaben zu dem jeweils nachgeführten Dienstwa- gen in einer Tabelle auflisten)? 2. Inwiefern bestand in dem jeweiligen Fall die Notwendigkeit des nachge- führten Fahrzeugs, bzw. in wie vielen Fällen wurde das nachgeführte Fahr- zeug von dem entsprechenden Mitglied der Bundesregierung zur Weiter- reise bzw. Rückreise genutzt? 3. Welche Gründe wurden für das Nachführen und nicht im Vornherein Nut- zen des Dienstkraftfahrzeuges angegeben (bitte für jede einzelne Fahrt kurz begründen)? 4. Wie oft haben Bundesminister und Staatssekretäre die in Frage 1 beschrie- benen nachgeführten Kraftfahrzeuge für Veranstaltungen ohne dienstli- chen Bezug benötigt bzw. genutzt (z. B. Besuch eines Parteitages o. Ä.)? 5. Welche Kosten sind im jeweiligen Kalenderjahr seit 2013 durch die in Frage 1 beschriebene Situation entstanden (bitte sowohl gesamt als auch nach Ressort aufgliedern)? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die angefragten Daten liegen in statistisch auswertbarer Form nicht vor. Um die Daten für diese Fragen aktuell zusammenzustellen, wäre eine Abfrage im Bundeskanzleramt und in allen 14 Ministerien nebst detaillierter, manueller Re- cherche der jeweiligen Vorzimmer des Leitungsbereiches, der Reisestellen und Fahrbereitschaften erforderlich. Die erbetenen Daten umfassen einen Zeitraum von acht Jahren und betreffen die Dienstreisen aktueller wie ehemaliger Mit- glieder der Bundesregierung, eine Erhebung ist – sofern die Daten überhaupt noch vorliegen – mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Hinzu kämen noch die Daten für 136 beamtete und parlamentarische Staatsse- kretärinnen und -sekretäre, wenn diese – obwohl keine Mitglieder der Bundes- regierung, aber wie vom Fragesteller erbeten – in die Recherche einbezogen würden. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird auch bei den Dienstreisen der Mitglieder der Bundesregierung beachtet. Zudem werden mit Blick auf das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung bei der Pla- nung von Dienstreisen auch Aspekte der Nachhaltigkeit und Umweltverträg- lichkeit berücksichtigt und geprüft, ob bei Dienstreisen per Flugzeug, Hub- schrauber o. ä. zusätzlich das Dienstkraftfahrzeug vor Ort notwendig ist. Das Nachführen der Dienstkraftfahrzeuge von Mitgliedern der Bundesregie- rung an den auswärtigen Dienstort kann beispielsweise aus folgenden Gründen erforderlich sein: Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Personen, ein eng getakteter Dienstplan, Anschlusstermine vor Ort oder während der Weiter- oder Rückreise, auch dient das Dienstkraftfahrzeug als Büro, um dort Dienstge- schäfte während der Dienstreise wahrzunehmen.",
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