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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache VI/2125 6. Wahlperiode Der Bundesminister Bonn, den 27. April 1971 für Arbeit und Sozialordnung II a 6-68-24 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer\" beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und Gesprächskreis „Vertreter ausländischer Arbeit- nehmer\" beim Bundesminister für Arbeit und Sozial- ordnung Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Hussing, Dr. Rin- sche, Dr. Böhme, Pfeifer, Krampe, Frau Dr. Wolf, Zink, Müller (Berlin) und Genossen — Drucksache VI/2083 — Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundes- republik Deutschland wirft zahlreiche Fragen und Probleme auf, die nur durch Zusammenarbeit aller verantwortlichen Stellen gelöst werden können. Um diese Zusammenarbeit zu fördern, ist beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer\" gegründet worden. Ihm gehören neben dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung insbesondere die Bundesanstalt für Arbeit, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Betreuungsorganisationen, Vertreter der Kirchen und zwei Ländervertreter an. Auf Bundesebene allein können die Aufgaben jedoch nicht be- wältigt werden, weil neben den zentralen Fragen auch jene ört- lichen Probleme behandelt werden müssen, die oftmals durch direktes Eingreifen schnell und wirksam gelöst werden könnten. Die Bundesregierung bemüht sich deshalb um eine Dezentrali- sation auf Gemeinden und Länder. Sie hat insbesondere auf ört- licher Ebene die Errichtung entsprechender Kreise angeregt, die",
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"content": "Drucksache VI/2125 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode jetzt mit Hilfe der Bundesanstalt für Arbeit in den Städten und Gemeinden gebildet werden. Ihre Aufgabe wird es vor allem sein, sich der örtlichen Probleme anzunehmen und ihre Lösung herbeizuführen. Entsprechende Kreise auf Landesebene sind in- zwischen in allen Bundesländern entstanden. 1. Wie oft hat der Koordinierungskreis „Ausländische Arbeit- nehmer\" seit seiner Gründung getagt? Der Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer\" hat seit seiner Gründung Ende 1965 insgesamt 17mal getagt. 2. Welche Themen waren Gegenstand von Verhandlungen? Der Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer\" befaßt sich mit allen Fragen, die für die Betreuung und Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Aus der Fülle der Themen sind insbesondere zu erwähnen: A. Maßnahmen in den Anwerbeländern 1. Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland — Entsendung von Sachverstän- digen in die Anwerbeländer — Informationsbesuche auslän- discher Gruppen — Informationsschriften und Filme. 2. Verlagerung von Deutschunterricht und beruflichen Bildungs- maßnahmen in die Anwerbeländer — Entsendung von Sachver- ständigen — Bereitstellung von audio-visuellem Lehrmaterial — Ausbildung von Sprachlehrern, die im Ausland Sprach- unterricht erteilen sollen — Modellversuche beruflicher Bildungsmaßnahmen. B. Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland 1. Öffentlichkeitsarbeit — Filmvorführungen und Studienfahrten — Herausgabe von Illustrierten — Rundfunk- und Fernseh- sendungen — Neugestaltung der Öffentlichkeitsarbeit. 2. Deutschunterricht für ausländische Arbeitnehmer Untersuchung — verschiedener Unterrichtsmethoden — Sachverständigenaus- schuß „Deutschunterricht\" — Programmierter Deutschunter- richt — Sprachlehrfilm „Guten Tag\" — Einsatz und Ausbil- dung von Sprachlehrern — Lehr- und Lernmittel — Produktion eines auf die Belange der ausländischen Arbeitnehmer ab- gestellten Sprachlehrfilms — Deutschunterricht während der Arbeitszeit in den Betrieben.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Drucksache VI/ 2125 3. Berufliche Bildungsmaßnahmen — Förderung der beruflichen Bildungsmaßnahmen des Jugendsozialwerks Beteiligung anderer Stellen - Koordinierung der Förderungsmaßnahmen - Herstellung eines Werbefilms über die Maßnahmen . des Jugendsozialwerks - Beteiligung ausländischer Stellen an der Förderung - Berufliche Wiedereingliederung nach der Rückkehr. 4. Unterkünfte und Wohnungen für ausländische Arbeitnehmer — Bekämpfung des Mietwuchers - Verbesserung des Mieter- schutzes - Überprüfung der Unterkünfte und Wohnungen - Entwurf von Finanzierungsmodellen für den Ausländerwoh- nungsbau - Beteiligung anderer Stellen an der Förderung des Wohnungsbaus - Verbesserung der Richtlinien für die Unterkünfte. 5. Schulische und vorschulische Betreuung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer - Plätze in Kindergärten - Schulpflicht - Leh- rermangel - Vorbereitungsklassen - Sprachlicher Förder- unterricht - Schulaufgabenhilfen für Ausländerkinder. 6. Allgemeine Fragen der Betreuung ausländischer Arbeitnehmer -BetrungsäiketdrWohlfatsverbänd-Rchtsbera- tung - Tätigkeit der Dolmetscher - Kontakte der Entsende- länder mit den deutschen Betreuungsorganisationen - Zu- sammenarbeit der Betreuungsorganisationen mit den Kom- missionen der Anwerbeländer in der Bundesrepublik Deutschland - Umgestaltung von Freizeitheimen' in Kultur- zentren - Sportfest der Nationen 1968 in München - Bera- tungsgespräche mit Vertretern von Organisationen und aus- ländischen Arbeitnehmern - Koordinierungskreis auf ört- licher Ebene - Illegale Einreise und Legalisierung - Beteili- gung ausländischer Arbeitnehmer an den Sitzungen der Koordinierungskreise. 7. Gesundheitsfürsorge - Ärztliche Versorgung - Ernährungs- probleme - Merkblätter des Deutschen Roten Kreuzes über Gesundheitsfürsorge - Aufklärungsreihe des Aesopus Ver- lages - Fremdsprachliche Unterhaltungsliteratur in deut- schen Krankenhäusern - ad hoc-Arbeitsgruppe für Arbeits- sicherheit. 3. Welche Übereinkünfte, auch mit dem Länderausschuß „Auslän- dische Arbeitnehmer\", außer den bekannten Grundsätzen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer, konnten erzielt wer- den, und welche Vorhaben sind sichtbar in Gang gesetzt worden? Entsprechend ihrer Koordinierungsfunktion erarbeiten sowohl der Koordinierungskreis als auch der Länderausschuß „Auslän- dische Arbeitnehmer\" gemeinsam Initiativen und empfehlen Maßnahmen. Grundlage hierfür sind die von beiden Arbeits- kreisen gefaßten „Grundsätze zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer\". Aufgrund der zahlreichen Beschlüsse und An-",
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"content": "Drucksache VI/ 2125 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode regungen sind vornehmlich folgende Maßnahmen durchgeführt oder eingeleitet worden: In den Anwerbeländern wird die Vorunterrichtung weiter in- tensiviert. Modellversuche in Italien haben gezeigt, daß audio- visuelle Informationsmittel besonders wirkungsvoll und ein- prägsam sind. Deshalb soll die Vorinformation insbesondere durch den Einsatz von Kurzfilmen verbessert werden. Sprachliche und berufliche Bildungsmaßnahmen werden zuneh- mend in die Anwerbeländer verlagert. Die Vorausbildung er- leichtert den ausländischen Arbeitnehmern die Arbeitsauf- nahme in der Bundesrepublik, bedeutet einen ersten Schritt zum beruflichen Aufstieg und fördert die Eingliederung. Nach- dem deutsche Sachverständigengruppen an Ort und Stelle die Möglichkeiten für diese Maßnahmen geprüft haben, sind inzwi- schen berufliche und sprachliche Bildungsmaßnahmen in Italien, Jugoslawien, der Türkei und in Tunesien eingeleitet worden. Entsprechende Maßnahmen werden z. Z. für Spanien vorberei- tet. Darüber hinaus wird der Deutschunterricht in Griechenland, Mauritius, Jordanien und Korea gefördert. Da bei der deutschen Bevölkerung das Verständnis für Pro- bleme der ausländischen Arbeitnehmer verbessert werden muß, soll die Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland durch verstärkten Einsatz audiovisueller Mittel intensiviert werden. Darüber hinaus sind gezielte schriftliche Informationen über wichtige rechtliche und soziale Fragen (Lohnsteuerjahres- ausgleich – Mieterschutz – Wohngeld) vorgesehen. Die Zusam- menarbeit mit den Rundfunkanstalten und mit privaten Organi- sationen soll verstärkt werden. Die „Aktion Gemeinsinn\" hat bereits ihr grundsätzliches Interesse für eine entsprechende Aktion bekundet. Zur aktuellen Verkehrserziehung auslän- discher Arbeitnehmer sind die von dem Deutschen Verkehrs- sicherheitsrat hergestellten Verkehrserziehungsfilme über die neue Straßenverkehrsordnung in die Sprachen der Anwerbe- länder synchronisiert worden. Die Filme werden im Fernsehen, in Heimen und Unterkünften sowie bei Veranstaltungen den ausländischen Arbeitnehmern vorgeführt. Der Deutschunterricht für ausländische Arbeitnehmer wurde intensiviert, da Grundkenntnisse in der deutschen Sprache un- erläßliche Voraussetzung für die Eingliederung sind. Er wird von den Betreuungsverbänden nach einer einfachen, audio- visuellen Sprachlehrmethode durchgeführt. Das BMA trägt die Kosten für die Bereitstellung von Filmmaterial, die Ausbildung der Sprachlehrer und die Durchführung von Sprachkursen. Z. Z. wird ein neuer Sprachlehrfilm hergestellt, der auf die beson- deren Belange der ausländischen Arbeitnehmer und ihre Arbeit abstellt. Den ausländischen Arbeitnehmern werden berufliche Bildungs- maßnahmen angeboten, die ihrer besonderen Situation Rech- nung tragen. Das Jugendsozialwerk hat eine kombinierte, sprachlich-berufliche Maßnahme entwickelt und mit Förderung",
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"content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Drucksache VI/2125 des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung im gesamten Bundesgebiet Bildungseinrichtungen geschaffen. Ein besonderer Informationsfilm wirbt bei den ausländischen Arbeitnehmern für diese Bildungsmaßnahmen. Eine Beteiligung der Regierung der Entsendestaaten, z. B. in Form von Prämien für die erfolg- reiche Teilnahme an diesen Maßnahmen, wird angestrebt. Entwickelt wurden Finanzierungsmodelle zur Förderung des Ausländerwohnungsbaues. Verbesserte Richtlinien für die Un- terkünfte ausländischer Arbeitnehmer sollen insbesondere die Wohnungsbedingungen in Massenunterkünften verbessern. Die örtlichen Koordinierungskreise werden wirksam dazu beitragen können, Wohnungsmißstände zu beseitigen. Die Arbeitskreise bemühen sich um eine Verbesserung der schulischen und vorschulischen Betreuung der Kinder auslän- discher Arbeitnehmer. Insbesondere die Kirchen wollen sich dem Bau von Kindergärten und der anteilmäßigen Berücksich- tigung der Ausländerkinder verstärkt annehmen. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz hat der Koordinierungskreis auf die Notwendigkeit hingewie- sen, die Schulpflicht energischer durchzusetzen und die Zahl der Vorbereitungsklassen zu verstärken. Inzwischen ist eine beson- dere Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz für diese Fra- gen eingesetzt worden. Auch die Sozialbetreuer bemühen sich um die schulpflichtigen Kinder. Die Kampagne „Schulaufgaben- hilfen für Ausländerkinder\" wird durch die in den Arbeitskrei- sen vertretenen Stellen nachhaltig unterstützt. Die Betreuung der ausländischen Arbeitnehmer ist den Spitzen- verbänden der Freien Wohlfahrtspflege übertragen worden, die hierfür Bundesmittel erhalten und beachtliche Eigenleistun- gen aus Mitgliedsbeiträgen und Kirchensteuern aufbringen. Die Beratung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts soll insbeson- dere Arbeitnehmerorganisationen mit sozial- und berufspoliti- scher Zwecksetzung übertragen werden. Durch den langen Auf- enthalt der ausländischen Arbeitnehmer ist die Bedeutung der Freizeitheime gesunken. Internationale Begegnungsstätten und Kulturzentren sollen daher an ihre Stelle treten. Einzelne Modellversuche werden noch in diesem Jahr vom BMA geför- dert. Internationale Begegnungen von Ausländergruppen und Veranstaltungen, die den Eingliederungsbemühungen der bei- den Arbeitskreise entgegenkommen, werden ebenfalls finan- ziell unterstützt. Leiter von Ausländerwohnheimen werden in besonderen Kursen auf die unterschiedliche Mentalität der Aus- ländergruppen hingewiesen und für ihre Tätigkeit vorbereitet. 4. Wie viele Gespräche hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit dem Gesprächskreis „Vertreter ausländischer Arbeitnehmer\" geführt? Der Gesprächskreis mit Vertretern ausländischer Arbeitnehmer ist seit seiner Gründung im Herbst 1970 dreimal zusammenge- treten. Für Ende Mai ist ein weiteres Gespräch vorgesehen.",
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"content": "Drucksache VI/2125 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es im Sinne von Kooperation und Koordination sinnvoll wäre, Vertreter auslän- discher Arbeitnehmer in „den Koordinierungskreis ausländischer Arbeitnehmer\" zu berufen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine Teilnahme aus- ländischer Arbeitnehmer an den Sitzungen des Koordinierungs- kreises notwendig, um zahlreiche Fragen, die die ausländischen Arbeitnehmer unmittelbar berühren, sich am besten in enger Zusammenarbeit mit ihnen lösen lassen. Die Bundesregierung legt deshalb auch großen Wert auf die Mitarbeit ausländischer Arbeitnehmer in den Arbeitskreisen auf Orts- und Landes- ebene. Die Vertretung der ausländischen Arbeitnehmer in den beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung • bestehenden Koordinierungskreisen ist schwer zu regeln. Diese Frage ist im Koordinierungskreis eingehend erörtert, aber noch nicht ab- schließend entschieden worden. In der letzten Woche hat über die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme ein Ge- dankenaustausch mit den Vertretern der Länderarbeitsminister und der Senatoren für Arbeit stattgefunden mit dem Ziel, eine gleichartige Regelung — jedenfalls auf Dauer — anzustreben. Die Ländervertreter haben zugesagt, bis zum Herbst d. J. im einzel- nen über die gebildeten und geplanten Kreise, ihre Zusammen- setzung und die Benennung ihrer Mitglieder zu berichten. Dann soll weiter verhandelt werden. 6. Denkt die Bundesregierung daran, für den Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer\" sachkundige Abgeordnete der Landtage und des Deutschen Bundestages um Mitarbeit zu bitten? Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihre Sachkenntnis dem Koordinie- rungskreis zur Verfügung stellten und zu einer ständigen Mit- arbeit bereit wären. Dementsprechend sollten auch Abgeord- nete der Landtage in den Arbeitskreisen auf Landesebene und Gemeindevertreter in den örtlichen Arbeitskreisen mitarbeiten. Walter Arendt",
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