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            "content": "Deutscher Bundestag                                                                      Drucksache 19/29930 19. Wahlperiode                                                                                          19.05.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/28819 – Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) (Bundesratsdrucksache 271/21) Vorbemerkung der Fragesteller Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern sie vollzieht sich auch bei der Bundesregierung, etwa in den einzel- nen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungs- und Anhö- rungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Verbände und sonsti- ge Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der Be- einflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge. Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Er- stellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen al- ternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesell- schaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinanderset- zen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als Initiativbe- rechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf. berück- sichtigen. Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transpa- renz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen gesell- schaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragestel- ler grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der Fra- gestellerinnen und Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Mai 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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            "content": "Drucksache 19/29930                                       –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungs- gesetz) (Bundesratsdrucksache 271/21), die ggf. durch externe Dritte im Pro- zess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Bundestag hat je- doch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw. Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden In- formationen geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fra- gesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter gesetz- licher Regelungsvorschlag ggf. beruht und ob ggf. ein Mitglied oder ein Ver- treter der Bundesregierung persönliche finanzielle Vorteile aus der Berück- sichtigung hat. Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzge- bungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen, dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 3 und 4, soweit Änderungen des Gesetzentwurfs nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau begründet. Der bloße Verweis auf den Vergleich der verschiedenen Fassungen der Gesetz- entwürfe der Bundesregierung mit den in der sog. Verbändeanhörung einge- gangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller das parlamentarische Fragerecht. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Go- vernment Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshan- delns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. Novem- ber 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungs- verfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode er- probte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf der Öffentlichkeit zu- gänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb272d7adec e1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfahren-dat a.pdf. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhö- rung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentra- len Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregie- rung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Inter- netseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –3–                             Drucksache 19/29930 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Ge- setzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Ge- spräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentli- chen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtli- che Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teil- nehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parla- mentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkon- trolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Parlamentarische Kontrolle kann die Regie- rungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktions- verträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250)). Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu ver- schiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl so- weit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Ge- setzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem In- formationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Ver- bändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist. 1. Welche externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der Ver- bändeanhörung gemäß § 47 Absatz 3 GGO beteiligt (bitte einzeln auf- zählen)? 2. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei der Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von der Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des Standes des Gesetzesvorhabens; ggf. Ort der Veröffentlichung mit genau- er Angabe der konkreten Internetadresse auflisten)? Bei der Erarbeitung des o. g. Referentenentwurfs wurden die betroffenen Fach- kreise und Verbände beteiligt (§ 47 Absatz 3 GGO). Die aufgrund dieser Betei- ligung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) selbst werden auf der Inter- netseite des BMAS veröffentlicht unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gese tze-und-Gesetzesvorhaben/betriebsraetemodernisierungsgesetz.html.",
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            "content": "Drucksache 19/29930                                     –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Welche Vorschläge aus der Stellungnahme eines Dritten wurden durch die Bundesregierung ggf. inwieweit übernommen, und warum? 4. Welche der aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder die zu erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im Ver- gleich zu der der jeweiligen Änderung vorausgegangenen Entwurfsfas- sung (bitte konkret ausführen)? Der Referentenentwurf hat im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rah- men einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Ziel- setzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts (hier BMAS) sukzes- sive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und an- schaulich aufbereiten zu lassen. 5. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen ex- ternen Dritten in Auftrag gegeben) wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt? Bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen wird auf die in der Bundes- regierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne Studi- en, Unterlagen o. ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese regel- mäßig in der Begründung erwähnt. 6. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Be- ratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Perso- nen, für die Teilnehmenden des zuständigen federführenden Fachrefera- tes ggf. mit anonymisierter Angabe aufführen)? 7. Inwieweit wurde ggf. der im Rahmen des zuvor genannten Kontakts un- terbreitete Vorschlag eines Dritten im Gesetzentwurf positiv berücksich- tigt, und wie ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert worden (bitte einzeln ausführen)? Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 1. April 2021 beantworteten 270 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zu- mutbarkeit erheblich überschritten.",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              –5–                           Drucksache 19/29930 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und Bundesministerin- nen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und Staatsse- kretärinnen. Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts wurden zunächst die Ter- mine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw. Staatsminister- innen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft. Hierfür waren daher bereits 4 674 Überprüfungen erforderlich. Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen ge- troffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten entspre- chend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden, so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem Vorha- ben mehrere Personen eingebunden werden müssen. Dies nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der Fe- derführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig Fehlanzeigen ergeben. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten Re- gelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, war ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen zu fachfremden Gesetzesvorhaben teilweise fernliegend. Daher werden nunmehr in der Antwort zu Fragen 6 und 7 nur noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts so- wie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituie- rung der Bundesregierung) bis zum Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs überprüft. Trotz der Änderung der Überprüfungspraxis waren in der Zeit vom 13. März 2019 bis zum 1. April 2021 6 484 Überprüfungen erforderlich. Seit Beginn der Legislaturperiode wurden folglich bisher insgesamt 11 158 Über- prüfungen durchgeführt. Für den gegenständlichen Gesetzentwurf wurden die Akten des federführenden BMAS und der fachlich betroffenen Ressorts (hier: Bundesministerium des In- neren, Bundesministeriums der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Gesundheit) sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 31. März 2021 (Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs) überprüft. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfas- sende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbe- merkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Er- kenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügli- che Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene) bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben:",
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            "content": "Drucksache 19/29930                         –6–           Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vertreter/Vertreterin der          Datum          Ort      Teilnehmer/Teilnehmerin extern Bundesregierung Bundeskanzlerin           13. Januar 2021    Videokon- Bundesvorstandsklausur Deutscher Dr. Angela Merkel                              ferenz  Gewerkschaftsbund Robert Feiger, IG Bau, Vorsitzender Elke Hannack, DGB, stellv. Vorsitzende Reiner Hoffmann, DGB, Vorsitzender Jörg Hofmann, IG Metall, Erster Vorsit- zender Klaus-Dieter Hommel, EVG, Vorsitzender Stefan Körzell, DGB, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands Oliver Malchow, GdP, Vorsitzender Anja Piel, DGB, Mitglied des Geschäfts- führenden Bundesvorstands Marlis Tepe, GEW, Vorsitzende Michael Vassiliadis, IG BCE, Vorsitzen- der Frank Werneke, ver.di, Vorsitzender Guido Zeitler, NGG, Vorsitzender Weitere Vertreter des DGB Bundesminister           16. März 2021       Telefonat Steffen Kampeter, BDA, Prof. Dr. Helge Braun                                  Hauptgeschäftsführer Bundesminister           14. Januar 2020       Berlin  Ingo Kramer, BDA Hubertus Heil                                          Reiner Hoffmann, DGB Bundesminister           09. Juni 2020         Berlin  Regelmäßige Gespräche mit den Perso- Hubertus Heil                                          nalvorständen der DAX 30 und weiterer Staatssekretärin                                       Unternehmen: Leonie Gebers                                          Renate Wagner, Allianz SE Staatssekretär                                         Michael Heinz, BASF SE Björn Böhning                                          Werner Baumann, Bayer AG Ilka Horstmeier, BMW AG Dr. Ariane Reinhart, Continental AG Wilfried Porth, Daimler AG Fabrizio Campelli, Deutsche Bank AG Hauke Stars, Deutsche Börse AG Dr. Martin Schmitt, Deutsche Lufthansa AG Birgit Bohle, Deutsche Telekom AG Christian Gleimann, E.ON AG Dr. Jürgen Götz, Fresenius SE Carmen Rex, HeidelbergCement AG Markus Fink, Infineon Technologies AG Dr. Kai Beckmann, Merck KGaA Reiner Winkler, MTU Aero Engines Dr. Rolf Martin Schmitz, RWE AG Dr. Jochen Wallisch, Siemens AG Dr. Gunnar Kilian, Volkswagen AG Rolf Buch, Vonovia SE Martin Seiler, Deutsche Bahn AG Christoph Kübel, Robert Bosch GmbH Oliver Burkhard, ThyssenKrupp AG",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode         –7–                        Drucksache 19/29930 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vertreter/Vertreterin der Datum                      Ort     Teilnehmer/Teilnehmerin extern Bundesregierung Bundesminister            5. Oktober 2020           Berlin Vorsitzende der DGB-Gewerkschaften: Hubertus Heil                                            R. Feiger IGBAU Staatssekretär                                           R. Hoffmann DGB Björn Böhning                                            J. Hofmann IGM Staatssekretär                                           K.-D. Hommel EVG Rolf Schmachtenberg                                      M. Tepe GEW M. Vassiliadis IGBCE F. Werneke ver.di G. Zeitler NGG Bundesminister            27. Oktober 2020       Berlin  Vorsitzende der DGB-Gewerkschaften Hubertus Heil                                            Guido Zeitler, NGG Staatssekretärin                                         Dietmar Schilff, GdP Leonie Gebers                                            Michael Vassiliadis, IG BCE Staatssekretär                                           Jörg Hofmann, IG Metall Björn Böhning                                            Frank Werneke, verdi Robert Feiger, IG BAU Klaus Dieter Hommel, EVG Marlis Tepe, GEW Rainer Hoffmann, DGB Bundesminister            19. November 2021      Berlin  Betriebsräteforum der Deutschen Hubertus Heil                                            Telekom Bundesminister            12. Januar 2021      Videokon- Regelmäßige Gespräche mit den Be- Hubertus Heil                                    ferenz  triebsratsvorsitzenden der DAX 30 und Staatssekretär                                           weiterer Unternehmen: Björn Böhning                                            Sabine Bauer, Adidas AG Gabriele Burkhardt-Berg, Allianz SE Sinischa Horvat, BASF Oliver Zühlke, Bayer AG Manfred Schoch, BMW AG Lorenz Pfau, Continental AG Frank Schulze, Deutsche Bank AG Peter Sack, Deutsche Börse Thomas Koczelnik, Deutsche Post AG Herr Albert Zettl, E.ON SE Heinz Schmitt, HeidelbergCement AG Ronald Künemund, Infineon Technolo- gies AG Gernot Hahl, Linde AG Sascha Held, Merck KGaA Josef Mailer, MTU Aero Engines AG Leonhard Zubrowski, RWE AG Bernd Osterloh, Volkswagen AG Michael Bogner, Vonovia SE Kerstin Mai, Robert Bosch GmbH Dirk Sievers, ThyssenKrupp AG Reiner Hoffmann, DGB Josef Bednarski, Koordinator DGB-DAX 30-Gesprächskreis",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –9–                            Drucksache 19/29930 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO begonnen, und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt (bitte die Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der Zulei- tung und des Fristablaufs angeben)? Das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO wurde am 21. Dezember 2020 mit Frist zum 19. Januar 2021 eingeleitet. 9. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der for- malen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genann- ten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann? Nein. 10. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO je- weils durchgeführt? Die Fraktionen des Deutschen Bundestages sowie der Bundesrat wurden am 21. Dezember 2020 unterrichtet.",
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