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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/17648 19. Wahlperiode 06.03.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Förderung für Batteriezellenproduktion in Deutschland (Tesla in Brandenburg und Opel/PSA in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz) Das Unternehmen Tesla plant, eine „Gigafabrik“ in Grünheide, Brandenburg, und ein Forschungs- und Designzentrum in Berlin aufzubauen. Ab Juli 2021 sollen in einer ersten Phase bis zu 500.000 Elektrofahrzeuge pro Jahr vom Band rollen. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) ist ein erster Förderantrag für das Werk in Brandenburg bei der Investitionsbank Branden- burg (ILB) eingegangen. Ihr Vorstandschef Tillmann Stenger geht von einer Fördersumme von „weit über 100 Millionen Euro“ aus (https://www.maz-onlin e.de/Brandenburg/Tesla-reicht-Foerderantrag-fuer-Werk-in-Brandenburg-ein, 12. Februar 2020). Der Regierungssprecher des Landes Brandenburg, Florian Engels, sagt weiter, dass bei Investitionen über 100 Mio. Euro 6,8 Prozent För- derung zulässig seien (ebd.). Auch für eine Batteriezellenproduktion im Opel-Werk Kaiserslautern mit einer Kapazität von 24 Gigawattstunden, bei der etwa 2 000 Arbeitsplätze entstehen sollen, werden derzeit die Förderanträge geprüft. Die EU-Kommission hat be- reits die Förderung für ein Batterieforschungsprojekt des Konsortiums des Opel-Mutterkonzerns PSA und des französischen Batterieherstellers Saft mit einer Förderobergrenze von 1,25 Mrd. Euro genehmigt. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier hat angekündigt, die sogenannte Altmaier-Milliarde nochmals aufzustocken. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die beteiligten Unternehmen einen Teil der erhaltenen Steuergelder wieder zurückzahlen, sollten die Projekte renditeträchtig werden. Eine aktive politische Begleitung des industriellen Umbaus ist unstrittig, eben- so der Einsatz von Fördermitteln und eine sinnvolle Förderpolitik im Automo- bilsektor. Allerdings müssen nach Ansicht der Fragesteller die Vergabe öffentli- cher Mittel und die Unterstützung bei der Transformation an klare sowie sinn- volle soziale, ökologische und ökonomische Kriterien gekoppelt sein. Für die Beschäftigungssituation im Umbruch sind dabei insbesondere Tariftreue und Mitbestimmung zentral und nicht verhandelbar. Mitnahmeeffekte und eine Um- gehung geltender Rechte sind zu vermeiden. Vor allem auch bei der Ansiede- lung internationaler Unternehmen gilt es stets, deutlich zu machen, dass ar- beitsrechtliche Standards, Mitbestimmung und Tarifverträge die Grundvoraus- setzung zur Ansiedlung in der Bundesrepublik Deutschland sind.",
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"content": "Drucksache 19/17648 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf welche Summe soll die bisherige Fördersumme von 1 Mrd. Euro für die Batteriezellenproduktion erhöht werden, und auf wie viele Konsortien bzw. Einzelunternehmen könnten die Fördergelder aufgeteilt werden? 2. Nach welchen Kriterien werden mögliche Erträge der geförderten Projekte bemessen, und welchen Anteil der Fördergelder sollen die Konsortien bzw. Einzelunternehmen gegebenenfalls zurückzahlen? 3. Wie ist dieser Rückzahlmechanismus in den Förderverträgen festgeschrie- ben, bzw. durch welche vertraglichen Verpflichtungen ist dies bindend für die ausgewählten Konsortien bzw. Einzelunternehmen? 4. Was muss ein Unternehmen oder Konsortium für die Gewährung einer Beihilfe im Hinblick auf das Investitionsvolumen, die Arbeitsplätze, die Tarifbindung und Mitbestimmung gegenüber dem Bund bzw. Land kon- kret erfüllen, und in welcher Form wird dies vertraglich verbindlich? 5. Wie wird eine Prüfung der Einhaltung der Förderkriterien und zugesicher- ten Vereinbarungen organisiert? 6. Wie agiert und reagiert die Bundesregierung bei möglichen Verstößen und Abweichungen von den Förderzielen, und werden dann bereits ausgezahlte Fördergelder zurückgefordert oder Förderzusagen aufgehoben? 7. Hat die Bundesregierung Bedenken bezüglich des beihilferechtlichen Noti- fizierungsverfahrens der laufenden Ausschreibungen und vor allem hin- sichtlich der angekündigten Erweiterungen durch die Ankündigungen von Tesla bei der EU-Kommission? 8. Liegen der Bundesregierung Informationen zu weiteren Förderanträgen von Tesla an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), die In- vestitionsbank Berlin (IBB) oder andere Förderinstitute vor? 9. Besteht gegebenenfalls eine Konkurrenzsituation um Fördermittel zwi- schen Tesla und Opel/PSA, und nach welchen Kriterien wird über die Mit- telvergabe entschieden werden? 10. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die bei Investitionen über 100 Mio. Euro in Brandenburg zulässigen 6,8 Prozent Fördergelder an Tesla voll ausgeschöpft, und wie hoch werden die Subventionen in etwa sein? 11. Welche Maßnahmen zur Senkung des Wasserverbrauchs hat Tesla nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden umweltrechtlichen Genehmi- gungsverfahren für Grünheide angekündigt, und sieht die Bundesregierung mögliche Gefahren für die Trinkwasserversorgung und die Schmutzwas- serentsorgung in Brandenburg? Berlin, den 2. März 2020 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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