GET /api/v1/document/186365/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186365/?format=api",
    "id": 186365,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/186365/",
    "title": "",
    "slug": "",
    "description": "",
    "published_at": null,
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5b/82/c9/5b82c9c8bb934e8a8ed562e76fbc33d7/4747a854279c4110d8317c2afd2cbcf5f4403839.pdf",
    "file_size": 150211,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5b/82/c9/5b82c9c8bb934e8a8ed562e76fbc33d7/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5b/82/c9/5b82c9c8bb934e8a8ed562e76fbc33d7/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://dserver.bundestag.de/btd/19/071/1907180.pdf",
        "title": "Drucksache 19/7180",
        "author": "Deutscher Bundestag",
        "_tables": [],
        "creator": "Printsystem/Satzweiss.com",
        "subject": "Drucksache Deutscher Bundestag 19/7180",
        "producer": "Printsystem/Satzweiss.com",
        "publisher": null,
        "reference": null,
        "foreign_id": null,
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": null
    },
    "uid": "5b82c9c8-bb93-4e8a-8ed5-62e76fbc33d7",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": null,
        "document_type": null,
        "legislative_term": null
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=186365",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 15:08:38.546469+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186365/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Deutscher Bundestag                                                                       Drucksache 19/7180 19. Wahlperiode                                                                                          21.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6831 – Verwertungsoptionen zur Behandlung von anfallendem teerhaltigen Straßenaufbruch Vorbemerkung der Fragesteller Pechhaltiger (teerhaltiger) Straßenaufbruch ist seit 2002 gemäß europarechtli­ cher Vorgabe als gefährlicher Abfall und somit als besonders überwachungsbe­ dürftig eingestuft. Wegen des Gehaltes an PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) ist das Inverkehrbringen von pechhaltigen Stoffen aus che­ mikalienrechtlichen Gründen verboten (Ausnahme: Entsorgung = Verwertung und/oder Beseitigung). Beim Um- und Ausbau älterer Straßen fällt dieses Ma­ terial jedoch an und muss nachweislich einer geordneten bzw. schadlosen Ent­ sorgung zugeführt werden. Derzeit wird geschätzt, dass bis zu 1 Milliarde Ton­ nen dieser Stoffe, die bis in die 1980er-Jahre verbaut wurden, sich noch in der Straßensubstanz befinden, die bei einer Sanierung und/oder Umbau entsorgt werden müssen. Aufgrund des vom Bundesrechnungshof verfassten Prüfergebnisses Nr. 05 aus dem Jahr 2013 „Bund sollte keine krebserregenden Stoffe mehr in seine Straßen einbauen“ und des daraufhin vom Bundesministerium für Verkehr und Infra­ struktur (BMVI) verfassten Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau 16/2015, werden in vielen Bundesländern Festlegungen bezüglich einer verbindlichen thermischen Verwertung teer-/pechhaltigen Straßenaufbruchs festgeschrieben; die Verwertung oder Beseitigung auf Deponien wird konsequent ausgeschlos­ sen. Das Oberlandesgericht München hat mit seiner aktuellen Entscheidung (9. März 2018 – Verg 10/17; Link: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300- Z-BECKRS-B-2018-N-004454?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1) zu einem Vergabenachprüfungsverfahren die verbindliche Vorgabe der thermi­ schen Verwertung durch die Vergabestelle (das Staatliche Bauamt Würzburg) kritisiert. Weiterhin gibt es ein Schreiben der Obersten Bayerischen Baubehörde vom 29. November 2017, in dem der Wiedereinbau des aufbereiteten pechhal­ tigen Straßenaufbruchs in Bezug auf bayerische Staatsstraßen (Landesstraßen) sogar für zulässig erklärt wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 17. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5b/82/c9/5b82c9c8bb934e8a8ed562e76fbc33d7/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186365/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 19/7180                                       –2–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1.  Kann die Bundesregierung das jährliche Abfallaufkommen an teerhaltigem Straßenaufbruch beziffern, und ist eine Prognose zukünftiger Mengen mög­ lich? Der Bundesregierung liegen zu den Ausbaumengen aus den Bundesstraßen und Bundesautobahnen Angaben vor. Nach den Angaben der Bundesländer, die im Rahmen der Auftragsverwaltung u. a. auch die Mengenerfassung durchführen, liegt die jährliche durchschnittliche Ausbaumenge von PAK-belastetem Straßen­ ausbaumaterial derzeit bei rund 600 000 Tonnen pro Jahr. Eine Prognose zukünf­ tiger Mengen kann nicht vorgenommen werden, da hierfür keine Grundlagen zur Verfügung stehen. Die Bundesfernstraßen stellen zudem nur einen Teil des Ge­ samtstraßennetzes dar. 2.  Wie bewertet die Bundesregierung die Festlegungen bezüglich einer ver­ bindlichen thermischen Verwertung teerhaltigen Straßenaufbruchs durch die ausschreibenden Stellen bzw. Bundesländer? Die vom BMVI mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) 16/2015 festgelegte Vorgehensweise zielt darauf ab, den vordem zulässigen Wiedereinbau von behandeltem belasteten Straßenausbaumaterial für die Bundesfernstraßen nicht mehr weiterzuführen und die Stoffe aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen. Hierfür ist neben den bereits im Einsatz befindlichen Verfahrensweisen zur stoff­ lichen Verwertung als weitere Alternative die thermische Behandlung/energeti­ sche Verwertung anwendbar (die finale Zerstörung der Schadstoffe kann nur über diesen Weg erfolgen). Das BMVI erfüllt damit auch die vom Bundesrechnungs­ hof aufgestellte Forderung, Maßnahmen zu ergreifen, um die energetische Ver­ wertung/thermische Behandlung für belastetes Straßenausbaumaterial zu etablie­ ren. Die Etablierung dieser Methode kann nur durch entsprechende Nachfrage generiert werden, die in diesem Fall vom Straßenbaulastträger Bund initiiert wurde. Die Regelungen können die Vorgehensweise der Bundesländer für die in ihrer Verantwortung liegenden Straßen des nachgeordneten Netzes zwar beein­ flussen, stellen aber keine Vorgabe für alle Straßenklassen dar, sondern nur für die Bundesfernstraßen. Die Übernahme der Regelungen für das nachgeordnete Netz orientiert sich daher stark an den örtlichen und ökonomischen Randbedin­ gungen der einzelnen Bundesländer. 3.  Kann die Bundesregierung die Anzahl thermischer Behandlungsanlagen in Deutschland benennen, die teerhaltigen Straßenaufbruch annehmen, verwer­ ten und das gereinigte Material für den Wiedereinbau zur Verfügung stellen? Wenn ja, welche jährlichen Kapazitäten sind in den Anlagen verfügbar? In Deutschland stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Anlagen zur Verfügung, die zur thermischen Behandlung von teerhaltigem Straßenauf­ bruch betrieben werden, die auch eine stoffliche Verwertung des gereinigten Ma­ terials zum Wiedereinbau ermöglichen. Eine solche Anlage ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit lediglich in den Niederlanden (Rotterdam) verfügbar. 4.  Kann die Bundesregierung weitere Verfahren, die zur Verwertung von teer­ haltigem Straßenaufbruch neben der thermischen Behandlung geeignet sind, benennen? Teerhaltiger Straßenaufbruch wird auch auf Deponien als Deponieersatzbaustoff verwertet. Weiterhin besteht die Möglichkeit der energetischen Verwertung indem der teerhaltige Straßenaufbruch zusammen mit anderen Abfällen im Ze­",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5b/82/c9/5b82c9c8bb934e8a8ed562e76fbc33d7/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186365/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                             Drucksache 19/7180 mentwerk verbrannt wird, wobei die stoffliche Nutzung der Verbrennungsrück­ stände entfällt. Der Bundesregierung ist lediglich eine einzige Anlage bekannt, in der dieses Verfahren eingesetzt wird. 5.  Wie sind, nach Einschätzung der Bundesregierung, diese möglichen Be­ handlungsverfahren im Sinne der fünfstufigen Hierarchie zu bewerten? Sowohl die Verwertung im Deponiebau als auch die thermische Behandlung mit anschließendem Wiedereinbau stellen stoffliche Verwertungen dar und wären be­ zogen auf die Rangfolge in der Abfallhierarchie über der reinen energetischen Verwertung einzustufen. Es sind bei der Einstufung jedoch ebenfalls die techni­ schen Möglichkeiten, die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der Maßnahme zu betrachten (siehe auch Antwort zu Frage 7). 6.  Gibt es, nach Kenntnis der Bundesregierung, für diese möglichen Verfahren ausreichend Kapazitäten in Deutschland, um den jährlich anfallenden Ab­ fallmengen gerecht zu werden? Anlagen zur thermischen Behandlung existieren nach Kenntnis der Bundesregie­ rung derzeit nicht in Deutschland. Eine energetische Verwertung von teerhalti­ gem Straßenaufbruch wird derzeit lediglich in einer Anlage in geringem Umfang in Deutschland vorgenommen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass zur Verwertung im Deponiebau derzeit noch ausreichende Kapazitäten in Deutsch­ land vorhanden sind. Dies hängt jedoch stark davon ab, wie sich die in den Bun­ desländern vorhandenen Deponiekapazitäten zukünftig entwickeln werden, wo­ bei bereits heute starke regionale Unterschiede bei der Verfügbarkeit beobachtet werden können. Hierdurch entstehen den Straßenbaulastträgern bereits heute teil­ weise hohe Kosten für die Verwertung auf der Deponie. Zudem kann nicht die Gesamtmenge des anfallenden Straßenausbaumaterial in jedem Fall stofflich ver­ wertet werden, sondern muss zum Teil auf der Deponie beseitigt werden, was den Kostenaufwand für den Straßenbaulastträger weiter erhöhen kann. Die Bundes­ länder stellen für ihre Gebiete Abfallbewirtschaftungspläne auf und stimmen diese aufeinander und untereinander ab (§ 30 und 31 des Kreislaufwirtschaftsge­ setzes). 7.  Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass entsprechend verfügbare Kapazitäten in räumlicher Nähe zum Anfallort gegeben sein müs­ sen, und inwieweit müssen Transportbelastungen in die Betrachtungen zur Wahl der Verwertungsoption einbezogen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 8.  Kann die Bundesregierung Angaben zu verfügbaren Behandlungskapazitä­ ten in der EU geben, und welche Argumente sprechen für und gegen eine Behandlung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland? Der Bundesregierung ist lediglich die Anlage in den Niederlanden (siehe Antwort zu Frage 3) bekannt. Für das ökologische Rangverhältnis der Entsorgungsalter­ nativen ist die Transportentfernung von ausschlaggebender Bedeutung. Über die ökologischen Erwägungen hinaus ist auch die ökonomische Bewertung der Transportmehraufwendungen in Betracht zu ziehen, die abfallrechtlich die wirt­ schaftliche Unzumutbarkeit begründen kann. Bei diesen Überlegungen muss be­ achtet werden, dass eine finale Zerstörung der Schadstoffe nur durch ein thermi­",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5b/82/c9/5b82c9c8bb934e8a8ed562e76fbc33d7/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186365/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 19/7180                                                       –4–                             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sches Verfahren bzw. eine energetische Verwertung erfolgen kann. Bei der Ver­ wendung als Deponiebaustoff bleiben die Schadstoffe weiterhin im Deponiekör­ per vorhanden. Mit möglichen Folgen werden unter Umständen diejenigen belas­ tet, die mit den Deponiestandorten umgehen müssen. Eine Bewertung der Ver­ wertungsmaßnahmen ist auch vom Standort, den gegebenen Verwertungsanlagen und den zur Verfügung stehenden Transportmitteln abhängig. Hierbei ist eben­ falls die Organisation der Sammlung aus unterschiedlichen Baumaßnahmen und des Weitertransports von der Baustelle bzw. zum Entsorgungsfachbetrieb zu be­ rücksichtigen. 9.    Welche weiteren Argumente für und gegen das jeweilige Verwertungsver­ fahren sind nach Einschätzung der Bundesregierung noch zu berücksichti­ gen? Nach Ansicht der Bundesregierung sind neben der Verfügbarkeit der jeweiligen Verwertungsmethode der bauvertragliche eindeutige Umgang mit dieser Thema­ tik, der Transportweg, die gewählte Organisation der Sammlung und des Trans­ ports zu einem Entsorgungsfachbetrieb sowie die zur Verfügung stehenden Transportmittel (Straße, Schiene, Schiff) zu berücksichtigen. Zudem ist zu beach­ ten, dass die thermisch behandelten bzw. energetisch verwerteten Straßenausbau­ stoffe nach der Behandlung wieder als Gesteinskörnungen in den ungebundenen Schichten im Straßenaufbau weiter genutzt werden können, was sich positiv auf die Ressourceneffizienz auswirkt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5b/82/c9/5b82c9c8bb934e8a8ed562e76fbc33d7/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}