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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/24169 19. Wahlperiode 09.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/23381 – Umsetzung von Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung durch die Länder Vorbemerkung der Fragesteller Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I 2019, S. 1307) beabsichtigte der Gesetzgeber, die Einwanderung von gut aus- gebildeten Fachkräften nach Deutschland zu steigern. Deutschlands Attrakti- vität als Ziel für legale Arbeitsmigration soll nach Auskunft der Bundes- regierung mit der neuen Rechtslage international deutlich steigen (vgl. Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz; https://www.bm i.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/fa qs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html, letzter Abruf 20. September 2020). Die Umsetzung des Gesetzes läuft bisher jedoch nur schleppend. Insbeson- dere kann eine zahlenmäßige Steigerung der Fachkräftemigration nach Deutschland durch neue Elemente wie das beschleunigte Verfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 31a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) bisher nicht festgestellt werden (vgl. Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/19553). Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in vielen Staaten wurde zudem die Arbeit der Auslandsvertretungen erheblich eingeschränkt. Visa-Vergabeverfahren werden in der Folge erheblich verzögert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21681). Um den Bedarf an ausländischen Fachkräften in Deutschland zu decken, müs- sen nach Ansicht der Fragesteller daher auch der dauerhafte Aufenthalt und die dauerhafte Beschäftigung von bereits eingereisten Personen sichergestellt werden. Es würde nach Ansicht der Fragesteller den Bemühungen des Gesetz- gebers und der Bundesregierung, die Attraktivität Deutschlands im Ausland zu steigern, widersprechen, wenn ausländische Fachkräfte nicht in Deutsch- land integriert werden könnten. Deshalb muss nach Ansicht der Fragesteller ein besonderes Augenmerk auch auf den Verfahrensweisen in Deutschland lie- gen. Insbesondere der Erwerb einer Blauen Karte und einer Niederlassungser- laubnis sind nach Ansicht der Fragesteller wesentliche Schritte hin zum Erlan- gen der deutschen Staatsbürgerschaft für viele Migrantinnen und Migranten, die als Fachkräfte aus dem Ausland gekommen sind. Eine besondere Schwie- rigkeit ergibt sich insoweit aus dem Umstand, dass der Bund zwar nach Arti- kel 73 Absatz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes (GG) die ausschließliche Ge- setzgebungskompetenz für die Einwanderung inne hat, dass er die Umsetzung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/24169 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der einwanderungsrechtlichen Bestimmungen jedoch den Ländern überlässt. Insoweit ist der Bund zur Evaluierung seiner Gesetze darauf angewiesen, dass die Länder entsprechende statistische Daten zur Verfügung stellen, auch um eine bundesweit einheitliche Anwendung sicherzustellen (vgl. Begründung auf Bundestagsdrucksache 19/8285, S. 84, Nummer VII). 1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifi- zierte Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bun- desgebiet und in den einzelnen Ländern in den letzten zehn Jahren ge- stellt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte wurden nach Kennt- nis der Bundesregierung seit dem 1. August 2012 im Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern gestellt (bitte nach Bundesland und Jahr auf- schlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Wie viele Anträge hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet durch die jeweils zuständige Behörde positiv beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüs- seln)? Vorbemerkung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht seit dem Jahr 2012 das Wanderungsmonitoring, das Informationen über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Deutschland zum Zweck der Ausbildung und Er- werbstätigkeit enthält (Link: https://www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Ver oeffentlichungen/BerichtsreihenMigrationIntegration/Wanderungsmonitoring/ wanderungsmonitoring-node.html). Um bei der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage eine Datenkonsis- tenz zu vorgenannten Angaben zu gewährleisten, wurden zu den Fragen 3, 4 und 12 die entsprechenden Angaben aus den AZR-Datenauswertungen zu den Jahresberichten des „Wanderungsmonitoring“ von 2012 bis einschließlich 2019 zusammengestellt. Zahlen für das Jahr 2020 werden derzeit erst erhoben und können noch nicht ausgewiesen werden. Bei den angeführten Paragrafen han- delt es sich um die Rechtslage vor Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungs- gesetzes. Bei den dargestellten Angaben handelt es sich um Gesamterteilungen für das jeweilige Berichtsjahr, die jeweils mit einem dreimonatigen Nacherfassungs- zeitraum erhoben werden. So wurden z. B. Daten für das Jahr 2012 aus den AZR-Daten zum Stichtag 31. März 2013 erhoben. Diese Zahlen beinhalten ne- ben Neuerteilungen (nach der Einreise) sowie Statuswechseln auch Verlänge- rungen, und damit auch Personen, die bereits vor dem jeweiligen Berichtsjahr nach Deutschland eingereist sind. Da es sich außerdem um Personenstatistiken handelt, ist bei Personen, die in einem Jahr mehrere Aufenthaltstitel erhalten haben, jeweils nur der letzte Titel aufgeführt (Hinweis: eine geänderte statisti- sche Auswertung, die evtl. andere Differenzierungen oder Kriterien berücksich- tigen würde, wäre nicht möglich, da die damaligen stichtagsbezogenen AZR-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/24169 Grunddaten für eine erneute Datenauswertung mit geänderten Kriterien nicht mehr zur Verfügung stehen). Angaben im Sinne der Vorbemerkung können der nachfolgenden Tabelle ent- nommen werden: Aufenthaltserlaubnisse/Aufenthaltserlaubnisse für qualifizierte Beschäftigte* 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden-Württemberg 8.291 6.351 6.081 6.601 7.217 8.787 10.419 12.279 Bayern 8.279 5.538 6.326 6.174 7.776 9.846 11.389 12.390 Berlin 2.848 2.688 2.893 3.523 4.051 5.187 6.282 7.363 Brandenburg 382 340 355 309 395 572 670 813 Bremen 489 393 337 316 405 542 577 639 Hamburg 1.757 1.515 1.458 1.442 1.617 1.836 2.062 2.502 Hessen 6.102 4.639 5.220 5.691 6.528 7.075 7.802 8.467 Mecklenburg- Vorpommern 227 173 179 187 213 231 283 348 Niedersachsen 2.627 1.902 1.830 1.756 2.046 2.593 2.954 3.448 Nordrhein-Westfalen 9.393 7.226 7.461 7.587 7.491 9.061 9.377 10.913 Rheinland-Pfalz 1.480 1.296 1.157 995 1.287 1.637 1.804 2.158 Saarland 382 237 208 257 300 338 390 396 Sachsen 1.080 1.050 807 717 945 1.031 1.221 1.692 Sachsen-Anhalt 396 323 328 303 376 499 519 628 Schleswig-Holstein 698 508 448 420 595 770 796 1.077 Thüringen 392 306 297 374 426 509 663 811 Gesamt 44.823 34.485 35.385 36.652 41.668 50.514 57.208 65.924 * Berücksichtigt wurden Aufenthaltserlaubnisse nach § 18 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 (qualifi- zierte Beschäftigung) Aufenthaltsgesetz (AufenthG), nach § 20 AufenthG (Forscher), nach § 20b AufenthG (Mobile Forscher), nach § 19b AufenthG (ICT-Karte), nach § 19d AufenthG (Mobiler- ICT-Karte) und Duldungen nach § 18a AufenthG (Qualifizierte Geduldete). In dieser Auflistung nicht berücksichtigt wurden Blaue Karten EU, da diese in der Antwort auf Frage 4 gesondert aus- gewiesen werden. 4. Wie viele Blaue Karten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern seit dem 1. August 2012 er- teilt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Angaben im Sinne der Vorbemerkung zu Frage 3 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Blaue Karten* 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden-Württemberg 577 1.502 1.619 2.457 2.919 3.578 4.704 5.073 Bayern 1.099 2.857 2.772 2.918 3.478 4.697 6.078 6.635 Berlin 170 718 1.117 1.819 2.323 3.018 4.126 4.585 Brandenburg 10 61 114 124 158 225 225 244 Bremen 49 150 139 129 186 215 254 282 Hamburg 313 459 458 537 660 818 1.119 1.508 Hessen 348 859 1.040 1.283 1.770 2.185 2.720 3.214 Mecklenburg- Vorpommern 9 72 92 152 144 149 173 224 Niedersachsen 371 980 941 1.051 1.032 1.215 1.432 1.732 Nordrhein-Westfalen 633 2.314 2.213 2.505 2.843 3.452 4.047 4.944 Rheinland-Pfalz 133 359 375 416 493 588 706 850 Saarland 50 147 142 156 180 150 151 151",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/24169 10. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer a) bei Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für qualifizier- te Beschäftigte, b) bei Widerspruchsverfahren und Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. c) in den Klageverfahren (bitte nach dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)? Zu der genannten Frage werden keine statistischen Daten erfasst. Der Bundes- regierung liegen keine Erkenntnisse vor. 11. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern in den letzten zehn Jahren gestellt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüs- seln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegenkeine Erkenntnisse vor. 12. Wie viele Anträge hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch die jeweils zuständige Behörde positiv beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Angaben im Sinne der Vorbemerkung zu Frage 3 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden-Württemberg 54 199 410 747 941 1.098 1.685 2.200 Bayern 20 179 558 1.070 1.416 1.744 2.293 2.661 Berlin 8 60 146 283 499 711 1.381 1.438 Brandenburg 2 6 24 43 62 85 119 130 Bremen 3 29 56 97 92 98 134 148 Hamburg 22 63 92 187 249 255 330 492 Hessen 17 67 186 328 545 674 890 1.167 Mecklenburg- Vorpommern 1 10 24 37 47 68 71 58 Niedersachsen 17 156 351 493 604 709 769 891",
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"content": "Drucksache 19/24169 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode § 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Nordrhein-Westfalen 26 223 624 1.008 1.289 1.484 1.738 2.151 Rheinland-Pfalz 8 65 96 154 193 283 287 404 Saarland 3 22 39 72 90 86 94 110 Sachsen 9 54 92 151 152 195 259 296 Sachsen-Anhalt 1 22 40 72 77 79 118 120 Schleswig-Holstein 0 7 22 59 64 100 129 163 Thüringen 0 32 86 86 118 140 171 241 Gesamt 191 1.194 2.846 4.887 6.438 7.809 10.468 12.670 b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? § 19 AufenthG (Hochqualifizierte) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden-Württemberg 81 20 18 20 29 44 27 28 Bayern 230 22 31 13 17 26 21 27 Berlin 52 21 20 22 8 20 16 15 Brandenburg 5 1 3 2 1 1 3 1 Bremen 10 1 2 0 0 1 5 0 Hamburg 35 17 11 8 12 11 11 7 Hessen 132 11 6 13 7 21 24 17 Mecklenburg- Vorpommern 0 3 1 0 1 0 3 0 Niedersachsen 27 5 5 11 8 12 14 7 Nordrhein-Westfalen 185 41 43 41 46 42 71 59 Rheinland-Pfalz 23 1 2 1 0 4 2 6 Saarland 4 3 0 0 1 1 2 2 Sachsen 76 34 18 24 6 11 9 13 Sachsen-Anhalt 8 4 5 4 4 5 2 5 Schleswig-Holstein 7 1 1 0 2 0 5 4 Thüringen 10 2 2 6 3 2 2 3 Gesamt 885 187 168 165 145 201 217 194 § 18b AufenthG (Absolventen deutscher Hochschulen) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden-Württemberg 245 560 593 408 390 353 452 475 Bayern 161 827 763 386 399 479 556 727 Berlin 25 127 200 194 228 360 469 633 Brandenburg 4 18 16 16 17 27 43 65 Bremen 16 45 47 45 34 32 59 63 Hamburg 53 141 126 131 150 172 213 281 Hessen 87 324 321 248 318 343 395 513 Mecklenburg- Vorpommern 7 9 9 10 13 13 16 15 Niedersachsen 32 140 165 149 121 168 174 211 Nordrhein-Westfalen 125 461 517 382 450 589 647 818 Rheinland-Pfalz 23 70 68 61 56 70 106 88 Saarland 2 24 22 15 11 25 24 31 Sachsen 28 117 89 63 84 91 136 158 Sachsen-Anhalt 4 24 19 30 32 50 63 71 Schleswig-Holstein 4 25 35 37 36 49 57 62 Thüringen 10 27 29 32 36 44 53 72 Gesamt 826 2.939 3.019 2.207 2.375 2.865 3.463 4.283",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/24169 13. Gegen wie viele Ablehnungsbescheide auf Erteilung einer Niederlas- sungserlaubnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Widerspruch von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach Bun- desland und Jahr aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? 14. Wie viele Widersprüche hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung in den letzten zehn Jahren im Widerspruchsverfahren positiv be- schieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die Ausländerbe- hörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 15. Wie viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide zur Erteilung einer Nie- derlassungserlaubnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach Bundes- land und Jahr aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 16. Wie viele Klagen hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren positiv entschieden? a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.",
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"content": "Drucksache 19/24169 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele Klagen gegen solche Widerspruchsbescheide sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei a) den Verwaltungsgerichten, b) den Oberverwaltungsgerichten und c) dem Bundesverwaltungsgericht anhängig (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? d) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? e) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Die Fragen 17a bis 17e werden gemeinsam beantwortet. Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 18. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verfahrensdauer a) bei Anträgen auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, b) bei diesbezüglichen Widerspruchsverfahren und c) in den diesbezüglichen Klageverfahren (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? d) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? e) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Betreffend der Fragen 18a, 18b, 18d und 18e obliegt die Anwendung und die Umsetzung des Aufenthaltsrechts den Ausländerbehörden und liegt damit in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR ge- speichert. Daten zu Frage 18c werden nicht statistisch erfasst. Damit liegen der Bundes- regierung zu den Fragen insgesamt keine Erkenntnisse vor. 19. Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um die Umsetzung der aus- länderrechtlichen Gesetze durch die Länder zu vereinheitlichen? Wenn ja, welche statistischen Erfassungen der Behördenentscheidungen der Länder und der Rechtsschutzverfahren erfolgen insoweit? Die Anwendung des Aufenthaltsrechts fällt aufgrund der verfassungsrechtli- chen Kompetenzverteilung grundsätzlich in die Zuständigkeit der Ausländerbe- hörden der Länder. Nach diesem föderalen Prinzip steht es den Bundesbehör- den nicht zu, den Ausländerbehörden Weisungen zu erteilen. Um dennoch eine auch im Interesse der Bundesregierung liegende möglichst bundeseinheitliche Ausführung des Aufenthaltsrechts zu gewährleisten, steht den Ländern die All- gemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zur Verfügung. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch im Rahmen bestehender Bund-Länder- Konsultationen statt. Schließlich stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Ländern anlassbezogen Auslegungshilfen und Anwen- dungshinweise zur Verfügung. Zu statistischen Erfassungen der Behördenent-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/24169 scheidungen der Länder und der Rechtsschutzverfahren liegen der Bundes- regierung keine Erkenntnisse vor. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes? a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Anstieg von Visaanträgen seit Inkrafttreten der Regelungen? Wenn ja, wie hoch fällt dieser Anstieg aus? Welche Auslandsvertretungen sind hiervon besonders betroffen? Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet. Vom 1. Januar bis 30. September 2020 wurden 26.309 Visa für Fachkräfte und sonstige qualifizierte Beschäftigte erteilt. Davon entfielen 7.489 Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 29. Februar 2020. Im Zeitraum 1. März bis 30. Sep- tember 2020 wurden 18.820 Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte er- teilt. Vom 1. Januar bis 30. September 2019 wurden 30.176 Visa erteilt. Ein Vergleich der Zahlen aus den beiden Jahren ist nur bedingt aussagekräftig, weil die Visa für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 29. Februar 2020 teilweise auf Basis anderer Rechtsgrundlagen erteilt wurden, vor allem aber weil die Visa- erteilung im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit ver- bundenen Einreisebeschränkungen, insbesondere zwischen Mitte März und Ende Juni, teils erheblich eingeschränkt war bzw. nur im Notbetrieb erfolgte. Die meisten Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte wurden seit Inkraft- treten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes an den Visastellen in Bangalore, Belgrad, Chennai, Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Kiew, London, Manila, Minsk, Moskau, Mumbai, Neu Delhi, New York, Paris, Pristina, Sarajewo, São Paulo, Tirana und Tunis erteilt. b) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Anstieg bei An- erkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse seit Inkrafttreten der Regelungen? Wenn ja, wie hoch fällt dieser Anstieg aus? Welche Berufsgruppen sind hiervon besonders betroffen? Der Bundesregierung liegen noch keine Daten über die Anerkennungsverfahren im Jahr 2020 vor. Als Datengrundlage für die umfassende Beobachtung des bundesweiten Anerkennungsgeschehens im Kammervollzug sowie im Vollzug der Länderbehörden dient die amtliche Statistik nach § 17 des Berufsqualifika- tionsfeststellungsgesetzes (BQFG) des Bundes bzw. nach den Fachgesetzen mit Verweis auf das BQFG. Die Daten werden nach § 17 BQFG jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr durch das Statistische Bundesamt und die Statis- tischen Landesämter erhoben. Angaben zur Anzahl der im Jahr 2020 anerkann- ten ausländischen Berufsabschlüsse werden demnach anhand der amtlichen Statistik im Jahr 2021 möglich sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl von Anerkennungsverfahren 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie niedriger ausfallen wird als es ohne das Infektionsgeschehen der Fall gewesen wäre. Eine verlässliche Bewertung der Auswirkungen des Fachkräfteeinwande- rungsgesetzes auf die Anerkennungsverfahren ist daher derzeit nicht möglich. Es wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7a bis 7d der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21681 verwiesen.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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