GET /api/v1/document/186625/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
    "id": 186625,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/186625/",
    "title": "",
    "slug": "",
    "description": "",
    "published_at": null,
    "num_pages": 12,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/ad9a2f85b6a9d2d951f4b9a8ba232b1860c88c26.pdf",
    "file_size": 261654,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://dserver.bundestag.de/btd/19/210/1921044.pdf",
        "title": "Drucksache 19/21044",
        "author": "Deutscher Bundestag",
        "_tables": [],
        "creator": "AH XSL Formatter V6.5 MR3 for Linux64 : 6.5.6.31956 (2018/02/02 12:52JST)",
        "subject": "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/19704 –",
        "producer": "Antenna House PDF Output Library 6.5.1216 (Linux64)",
        "publisher": null,
        "reference": null,
        "foreign_id": null,
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": null
    },
    "uid": "5fa756c7-1d30-44cf-86a6-832e9a47e0e0",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": null,
        "document_type": null,
        "legislative_term": null
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=186625",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 15:11:27.271533+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 1,
            "content": "Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache 19/21044 19. Wahlperiode                                                                                         13.07.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/19704 – Umgang mit gefangenen IS-Mitgliedern in Nord- und Ostsyrien Vorbemerkung der Fragesteller Im Norden und Osten Syriens befinden sich zehntausende Kämpfer der Dschihadisten-Miliz Islamischer Staat (IS) sowie deren Familienangehörige, darunter zahlreiche Ausländer, in Gefängnissen und Internierungslagern unter Kontrolle der Demokratischen Kräfte Syriens (DKS). Ende März 2020 und Anfang Mai 2020 kam es in Gefängniskomplexen bei der Stadt Hasakah, in denen tausende IS-Mitglieder untergebracht sind, zu Revolten und Ausbruchs- versuchen. Diese konnten von Antiterroreinheiten der DKS, die aus der Luft von der Anti-IS-Koalition unterstützt wurden, wieder unter Kontrolle gebracht werden. Doch der Sprecher der DKS, Kino Gabriel, erklärte daraufhin, diese Art von Vorfällen zeige zwar, wie wichtig die DKS zur Kontrolle des IS seien. Dennoch müsse die internationale Gemeinschaft und die Anti-IS-Koalition die DKS hinsichtlich der IS-Gefangenen und ihrer Familien in den Lagern unter- stützen. So sei kein Land bereit, seine im Gebiet der Selbstverwaltungsregion Nord- und Ostsyrien wegen Kriegsverbrechen im Namen des IS inhaftierten Staatsbürger zurückzunehmen (https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/is-gefang ene-in-heseke-zetteln-aufruhr-an-18916). Im Lager Al Hol bei Hasakah befinden sich in unterschiedlichen Abteilungen sowohl Binnenvertriebene und Flüchtlinge als auch Familienangehörige von IS-Kämpfern sowie Gefangene, die weiterhin der IS-Ideologie treu geblieben sind. In Teilen des Lagers mit mehreren zehntausend Bewohnerinnen und Be- wohnern haben weibliche IS-Angehörige ein Regime nach der Ideologie des IS errichtet. Immer wieder kommt es nach Informationen der Fragestellerin- nen und Fragesteller dort zu gewaltsamen Übergriffen und sogar Morden an Andersdenkenden (https://www.spiegel.de/politik/ausland/al-hol-in-syrien-zw ei-is-anhaengerinnen-sterben-bei-unruhen-in-fluechtlingslager-a-128941 1.html; https://www.tagesschau.de/ausland/is-syrien-al-hol-camp-101.html) Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben angesichts solcher Berichte die Befürchtung, dass sich Al Hol zu einer Brutstätte für eine neue Generation von Dschihadistinnen und Dschihadisten entwickelt. Seit Jahren fordert die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien die Herkunftsländer der ausländischen IS-Angehörigen und deren Familienmit- glieder auf, diese zurückzunehmen und bei sich vor Gericht zu stellen. Auch der Vorschlag, alternativ ein internationales Sondertribunal zu deren Aburtei- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Juli 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 19/21044                                                           –2–                       Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lung einzurichten, wurde von der Autonomieverwaltung gemacht (https://anfd eutsch.com/rojava-syrien/nordostsyrien-tausende-is-dschihadisten-warten-auf- ihren-prozess-18019). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die Bundesregierung hier in der Mitverantwortung, weil die Bundesrepublik Deutschland der internationalen Allianz zur Bekämpfung des IS angehört und es sich bei einem Teil der in Nordsyrien inhaftierten und internierten IS-Angehörigen und deren Familien- mitglieder um deutsche Staatsangehörige handelt. Vorbemerkung der Bundesregierung Vorbemerkung 1 Die Beantwortung der Fragen 1 b) und c), 2, 5, 10 und 17 kann nicht offen er- folgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegen- den Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend ein- zustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu Modus Operandi, Methoden und zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Per- sonenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer we- sentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglich- keiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Er- füllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informatio- nen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* Vorbemerkung 2 Die Antwort zu Frage 10 kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Ant- wort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf Gründe des Staats- wohls erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (Verschluss- sachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Un- befugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Eine offene Beant- wortung der Frage könnte dazu führen, dass die Beziehungen des BND zu aus- ländischen Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rech- nen, dass Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den Bundesnachrichten- dienst nicht mehr als verlässlichen bzw. vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme des Bundesnachrichtendienstes zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde. Da der Bundesnach- richtendienst für seine Arbeit und Aufgabenerfüllung auf den Informationsaus- tausch mit ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen ist, könnte er seine gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Absatz 2 BNDG zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt erfüllen. Eine Beantwortung der angefragten Informationen kann * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parla- mentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 3,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                        –3–                                      Drucksache 19/21044 nur als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ erfolgen und wird dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* Vorbemerkung 3 Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens zu Frage 7b sind sol- che Informationen, die in besonders hohem Maße Erwägungen des Staatswohls berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden kön- nen. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deut- schen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staats- wohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammen- arbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffent- liche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähig- keit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Part- nerdiensten und die damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusam- menarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Infor- mationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbil- dung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Aus- wertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheits- politischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des Bundesnach- richtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundes- tages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des Bundesnachrichtendienstes so detailliert, sodass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrich- tendiensten geschlossen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informatio- nen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Infor- mationsgewinnung möglich wäre. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen be- rühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informations- recht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 19/21044                                       –4–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Islamischen Staates (IS) und deren Familienangehörige befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Gefängnissen und Internierungslagern in Nord- und Ostsyrien? Nach Angaben der kurdisch dominierten „Syrian Democratic Forces“ (SDF) befinden sich etwa 12.000 (ehemalige) Mitglieder des so genannten Islami- schen Staats (IS) derzeit in den kurdisch-verwalteten Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien. Zusätzlich befinden sich wahrscheinlich mehrere zehntausend Mitglieder und ehemalige Mitglieder des IS in Flüchtlingslagern in Nordost- syrien. a) Um wie viele Männer, Frauen und Minderjährige bzw. Kinder handelt es sich dabei jeweils? Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vor. b) Bei wie vielen Gefangenen bzw. Internierten handelt es sich um syri- sche Staatsbürger, bei wie vielen um Ausländer (bitte jeweils nach Männern, Frauen und Minderjährige bzw. Kindern unterteilen), und aus welchen Ländern stammen diese jeweils? c) In welchen Gefängnissen und Lagern mit welcher Kapazität bzw. Be- legung an welchen Orten befinden sich die Gefangenen und Internier- ten? Zu den Fragen 1b und 1c wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche politischen und militärischen Kräfte in welcher Stärke kontrollie- ren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefängnisse und Lager für IS-Gefangene und Internierte (bitte auch angeben, inwieweit welche Kräfte der internationalen Anti-IS-Koalition hier präsent und beteiligt sind)? Auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche Probleme bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Ge- fängnissen und Lagern für IS-Angehörige in Nordsyrien sind der Bundesregierung bekannt, und wie schätzt sie die Fähigkeiten der dorti- gen Sicherheitskräfte ein, die Sicherheit und Ordnung in den Gefängnis- sen und Lagern aufrechtzuerhalten? Mit der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit und Ordnung sind Sicher- heitskräfte in manchen Einrichtungen in Nordsyrien überfordert. Auf die Ant- wort der Bundesregierung auf die eingestufte Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 19/15034 wird verwiesen. 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre Situation und die Versorgungslage für die gefangenen und internierten IS-Angehörigen und deren Familienmitglieder? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die meisten Einrichtungen überfüllt und können medizinische Versorgung meist nur sehr eingeschränkt anbieten.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 5,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                      –5–                           Drucksache 19/21044 Mangelhafte Lebensmittelversorgung bedingt, dass Kinder zum Teil an Unter- ernährung leiden. 5. Über welchen Schutz vor einer Ausbreitung der Corona-Pandemie ver- fügen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefängnisse und Lager für IS-Angehörige in Nordsyrien, und inwieweit ist es bereits zu Corona- Infektionen unter gefangenen oder internierten IS-Angehörigen oder deren Familienmitglieder gekommen? Auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Inwieweit haben humanitäre Hilfsorganisationen einschließlich des Ro- ten Kreuzes oder Roten Halbmondes Zugang zu den Gefängnissen und Lagern für IS-Angehörige und deren Familien? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben mehrere Nichtregierungsorganisa- tionen, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und mehrere Agenturen der Vereinten Nationen Zugang zu den Camps Al Hol und Roj und setzen dort humanitäre Hilfsmaßnahmen um. Darüber hinaus haben nach Kenntnis der Bundesregierung das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und der Kurdi- sche Rote Halbmond Zugang zu Haftanstalten in Nordostsyrien. 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Bewachung, Verpflegung und Versorgung der zehntausenden Gefange- nen aus dem IS und deren Angehöriger in Nordsyrien? a) Wer kommt nach Kenntnis der Bundesregierung für die personellen, finanziellen, materiellen und logistischen Kosten und Mittel für die Bewachung, Verpflegung und Versorgung der Gefangenen und Inter- nierten aus dem IS und deren Angehöriger auf? Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. b) Inwieweit und in welcher Höhe gibt es finanzielle und materielle Un- terstützung von welcher Seite ausländischer Regierungen oder Nicht- regierungsorganisationen für die personellen, finanziellen, materiellen und logistischen Kosten und Mittel zur Bewachung, Verpflegung und Versorgung der Gefangenen und Internierten aus dem IS und deren Angehöriger? Der Bundesregierung liegt über Presseberichterstattung hinaus kein umfassen- der, aktueller Überblick über Drittleistungen vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung 3 der Bundesregierung hingewiesen. c) Inwieweit, wann, und in welcher Form oder finanziellen Höhe hat die Bundesregierung bislang konkrete finanzielle und materielle Hilfen dafür geleistet, und wenn bislang eine solche Hilfe durch die Bundes- regierung nicht erfolgt ist, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt aus Mitteln für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel 0501 Titel 687 32) mehrere Nichtregierungsorganisatio- nen, die auch in den Camps Al Hol und Roj tätig sind, in denen sich neben Bin- nenvertriebenen auch mutmaßliche IS-Anhänger aus Syrien und Drittstaaten aufhalten. Der Fokus der humanitären Maßnahmen liegt auf Gesundheits- versorgung, Ernährung, Schutz und Hygiene. Darüber hinaus unterstützt die",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 6,
            "content": "Drucksache 19/21044                                          –6–             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesregierung die landesweiten Hilfsprogramme des Welternährungspro- gramms (WFP), des Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und des Inter- nationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Diese umfassen ebenfalls Maßnahmen zur Nahrungsmittelversorgung und zum Schutz in den Camps in Nord- und Ostsyrien. d) Wer ist nach Ansicht der Bundesregierung für die Aufgaben und Kos- ten der Bewachung und Versorgung der inhaftierten und internierten Gefangenen aus dem IS und deren Angehöriger verantwortlich? e) Inwieweit sieht die Bundesregierung die internationale Anti-IS-Koali- tion in der Pflicht, hier tätig zu werden? Die Fragen 7d und 7e werden gemeinsam beantwortet. Die Haftanstalten in Nordostsyrien werden von der sogenannten kurdischen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens betrieben, die auch für die Einhaltung internationaler Standards der Haftbedingungen verantwortlich ist. 8. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gefangenen und internierten IS-Angehörigen und deren Familienmitglieder Zugang zu Rechtsanwälten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 9. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für Familienmit- glieder gefangener oder internierter IS-Angehöriger eine Möglichkeit, ihre Verwandten zu besuchen? Es wird Familienmitgliedern mutmaßlicher IS-Angehöriger in der Regel nicht gestattet, diese in den Gefängnissen zu besuchen. 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Proteste, Revolten, Aufstände und Ausbruchsversuche sowie gelungene Ausbrüche von IS- Angehörigen aus Gefängnissen und Lagern in Nordsyrien (bitte Ort, Zeitpunkt, Umstände und Hintergründe der Revolten sowie Zahl der möglicherweise Entkommenen benennen)? Nach Presseberichterstattung und Erkenntnissen der Bundesregierung kommt es im Flüchtlingslager Al Hol fast täglich zu Protesten, Aufständen und Aus- bruchsversuchen. Tätliche Übergriffe von IS-Angehörigen werden gewalttäti- ger und enden häufiger in Tötungen als in 2019. Ende Mai 2020 kam es zu Protesten von IS-Anhängerinnen, die von den YPG (kurdisch „Yekîneyên Parastina Gel“, sogenannte Selbstverteidigungseinheiten) Informationen über das aktuelle Befinden ihrer inhaftierten Ehemänner in kurdisch-geführten Gefängnissen in Nordost-Syrien forderten. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen 1 und 2 der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass IS-Anhänge- rinnen weiterhin die Kontrolle in Teilen des Lagers Al Hol ausüben und dort ein Regime nach der Ideologie des IS errichtet haben? Nach Presseberichterstattung und Erkenntnissen der Bundesregierung können im Flüchtlingslager Al Hol IS-Anhängerinnen teilweise nach der „IS-Ideolo-",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 7,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –7–                          Drucksache 19/21044 gie“ leben und haben IS-nahe Strukturen hierfür aufgebaut. Dazu gehört die IS-Sittenpolizei „Hisba“, mit mehreren hundert Mitgliedern. Etwa 80 Prozent der Frauen, die nach dem Fall von Baghuz im März 2019 nach Al Hol kamen, sollen sich dieser Organisation angeschlossen haben. Es soll zu tätlichen Über- griffen auf YPG-Kräfte durch Angehörige der Hisba, darunter Messerangriffe, Schläge und Steinigungen gekommen sein. Zudem sollen Zelte durch die Hisba abgebrannt worden sein. 12. Inwieweit besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass in Al Hol, aber auch anderen Lagern und Gefängnissen, für IS- Angehörige sowie deren Familienmitglieder unter den dort lebenden Minderjährigen eine neue Generation von Dschihadistinnen und Dschi- hadisten herangezogen wird, und welche Maßnahmen müssten nach An- sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um einer solchen Gefahr vorzubeugen? Im Flüchtlingslager Al Hol gelingt es IS-Anhängerinnen nach Einschätzung der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche nach der „IS-Ideologie“ zu erziehen. Die IS-Ideologie und ihre Umsetzung werden von (insbesondere ausländi- schen) IS-Anhängerinnen in organisierten Unterrichtsgruppen an Minderjährige weitergegeben. Dementsprechend hoch ist der Radikalisierungsgrad der Kinder und Jugendlichen. Tätliche und verbale Gewaltausbrüche aus dieser Gruppe nehmen zu. Die Kinder und Jugendlichen in den Flüchtlingslagern und Gefängnissen wer- den von der IS-Führungsebene offenbar als nächste Generation des sogenann- ten IS betrachtet. 13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass es insbesondere im Lager Al Hol und möglicherweise auch in anderen Lagern zu gewalt- samen Übergriffen einschließlich Tötungsdelikten von IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern gegen andersdenkende Gefangene oder Internierte ge- kommen ist (https://www.heise.de/tp/features/Lager-al-Hol-Das-Gewaltr egime-der-IS-Anhaengerinnen-4544223.html; https://www.spiegel.de/po litik/ausland/al-hol-in-syrien-zwei-is-anhaengerinnen-sterben-bei-unruhe n-in-fluechtlingslager-a-1289411.html)? Auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen. 14. Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung als Mitglieder oder ehemalige Mit- glieder des IS bzw. wegen Beteiligung an Verbrechen des IS in Gefan- genschaft oder in Internierungslagern in Nordsyrien (bitte nach Männern, Frauen, Minderjährigen bzw. Kindern unterteilen)? Wie viele deutsche Familienangehörige von IS-Mitgliedern, denen selbst keine Verbrechen vorgeworfen werden, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Nord- und Ostsyrien in Internierungs- oder Vertrie- benenlagern? Mit Stand vom 12. Juni 2020 befinden sich insgesamt 80 deutsche Staatsange- hörige (30 Männer und 50 Frauen) in Nordsyrien in Gefangenschaft oder in Internierungslagern, die eine Zugehörigkeit oder einen Bezug zum sogenannten IS oder einer anderen terroristischen Organisation aufweisen. Gegen 71 Perso- nen dieser Gruppe werden Ermittlungsverfahren geführt (u. a. gem. §§ 129a, 129b, 89a StGB, VStGB). Gegen neun Personen liegen derzeit keine aus- reichenden Erkenntnisse für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vor. Zu",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 8,
            "content": "Drucksache 19/21044                                         –8–                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Minderjährigen liegen keine genauen Informationen vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 15034 genannte Zahl zugenommen hat. 15. Inwieweit, und in welcher Form und Regelmäßigkeit steht die Bundes- regierung mit deutschen Staatsangehörigen, die wegen ihrer mutmaß- lichen Beteiligung an Verbrechen des IS in Nordsyrien inhaftiert oder interniert sind, sowie mit dort in Internierungs- oder Flüchtlingslagern befindlichen deutschen Familienangehörigen von IS-Mitgliedern, denen selbst keine Verbrechen vorgeworfen werden, in Kontakt? Nach Schließung der deutschen Botschaft in Damaskus ist eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen in Syrien nicht möglich. Es be- steht kein direkter Kontakt mit deutschen Staatsangehörigen, die sich in Lagern oder Haftanstalten in Nordsyrien befinden. Das Auswärtige Amt steht mit den in Deutschland lebenden Familienangehörigen und Rechtsbeiständen der Be- troffenen in Kontakt. 16. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die humanitäre Situation von deutschen Staatsangehörigen, die wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an Verbrechen des IS in Nordsyrien inhaftiert oder interniert sind? Lokale Akteure im Nordosten Syriens und humanitäre Akteure unternehmen große Anstrengungen, eine humanitäre Mindestversorgung zu gewährleisten. Zur humanitären Situation von einzelnen inhaftierten deutschen mutmaßlichen IS-Kämpfern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die eingestufte Antwort zu Frage 2 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/15034 verwiesen. 17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation von Kin- dern deutscher IS-Angehöriger einschließlich Waisenkindern in nordsyri- schen Lagern? Hinsichtlich der individuellen Situation einzelner Kinder, insbesondere von Waisenkindern, steht das Auswärtige Amt in engem Austausch mit den in den Lagern tätigen humanitären Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung 1 der Bundesregierung verwiesen. 18. Inwieweit steht die Bundesregierung bezüglich der deutschen Staats- angehörigen, die wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an Verbrechen des IS in Nordsyrien inhaftiert oder interniert sind, in Kontakt mit a) der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien und den Demo- kratischen Kräften Syriens, b) der internationalen Anti-IS-Koalition, c) den USA, d) Russland, e) der syrischen Regierung, f) sonstigen Regierungen und Kräften (bitte benennen)? Die Fragen 18a bis 18f werden gemeinsam beantwortet.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 9,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –9–                           Drucksache 19/21044 Bezüglich der deutschen Staatsangehörigen, die wegen mutmaßlicher Beteili- gung an Verbrechen des sogenannten IS in Nord- und Ostsyrien inhaftiert sind, steht die Bundesregierung im Austausch mit nationalen, regionalen, und inter- nationalen Partnern. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/15034 verwiesen. 19. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die wegen ihrer mutmaßlichen Be- teiligung an Verbrechen des IS in Nordsyrien inhaftiert oder interniert waren sowie deren Familienangehörige sind bislang auf welchem Wege frei gekommen (bitte angeben, ob es sich um Männer, Frauen und Min- derjährige bzw. Kinder oder Babys handelte)? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu zwölf deutschen Frauen vor, die wegen mutmaßlicher Beteiligung an Verbrechen des sogenannten IS in Nord- syrien in Gewahrsam waren und freigekommen sind. Diese wurden von insge- samt 23 Kindern begleitet. Weiterhin sind vier unbegleitete Kinder freigekom- men. Einige der Personen kamen von Syrien in die Türkei und wurden von dort abgeschoben; über den Weg in die Türkei liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Eine Frau und sieben Kinder wurden von der Bundesregierung über irakisches Territorium nach Deutschland gebracht. a) Inwieweit sind diese Personen nach Deutschland zurückgekehrt? Inwieweit wurde und wird gegen diese Personen in Deutschland im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am IS ein Ermittlungsverfahren geführt? Von den in der Antwort zu Frage 19 genannten deutschen Frauen sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung bislang neun nach Deutschland zurückge- kehrt. Gegen diese werden Ermittlungsverfahren gemäß §§ 129a, 129b StGB geführt. b) Inwieweit fand bereits ein Prozess mit welchem Ergebnis in Deutsch- land statt? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat diese oben ge- nannten Ermittlungsverfahren eingeleitet. Verfahren gegen acht Beschuldigte sind gemäß § 142a Absatz 2 Nummer 2 GVG an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben worden. In dem durch den GBA weitergeführten Ermittlungsverfah- ren gegen eine Beschuldigte hat noch keine Hauptverhandlung stattgefunden. Zum Stand der Ermittlungen in den an die Landesstaatsanwaltschaften abge- gebenen Verfahren nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung. 20. Wie viele Kinder in welchem Alter von deutschen IS-Angehörigen wur- den von der Bundesregierung bislang auf welchem Wege aus Nordsyrien nach Deutschland gebracht? Bislang wurden mit Unterstützung der Bundesregierung sieben Kinder aus Nordsyrien nach Deutschland gebracht. Das Auswärtige Amt stand dazu mit internationalen und lokalen Partnern in der Region im Austausch. Im Hinblick auf die Vertraulichkeit dieses Austauschs und zum Schutz der betroffenen Per- sonen ist eine weitergehende Beantwortung dieser Frage nicht möglich.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p9-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 10,
            "content": "Drucksache 19/21044                                     – 10 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Probleme stellten sich der Bundesregierung bislang bei der Rückholung von Kindern, und warum wurden bislang nicht mehr oder alle Kinder von deutschen IS-Angehörigen aus Nordsyrien nach Deutschland geholt? b) Welche Planungen gibt es diesbezüglich bei der Bundesregierung zur Abholung weiterer Kinder? Die Fragen 20a und 20b werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass weitere deutsche Kinder aus Lagern im Nordosten Syriens, die unter der Kontrolle kurdischer Kräfte stehen, nach Deutschland zurück- kehren können. Das Auswärtige Amt verfügt jedoch über keinen konsularischen Zugang in Nordsyrien und ist daher auf die Unterstützung einer Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter angewiesen. Hierzu zählen humanitäre Nichtregierungsorganisatio- nen, aber auch lokale Akteure im Nordosten Syriens sowie die Regierungen der Nachbarstaaten Syriens. Die Planung weiterer Rückholungen gestaltet sich ent- sprechend schwierig und wird durch die Auswirkungen der COVID-19-Pan- demie weiter erschwert. 21. Wie gedenkt die Bundesregierung generell bezüglich deutscher Staats- angehöriger zu verfahren, die aufgrund ihrer mutmaßlichen Beteiligung am IS oder aufgrund Verbrechen im Zusammenhang mit dem IS in Nord- syrien inhaftiert oder interniert sind? Im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Strafverfolgungszuständigkeit und auf der Grundlage der Strafprozessordnung führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Ermittlungen gegen deutsche Staatsangehörige, bei denen zumindest ein Anfangsverdacht der Beteiligung am sogenannten IS oder an Verbrechen im Zusammenhang mit dem sogenannten IS besteht. Bei Vor- liegen entsprechender Verdachtstatsachen gilt dies auch für Beschuldigte, die in Nordsyrien inhaftiert oder interniert sind. a) Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen beabsichtigt die Bundesregierung, diese deutschen Staatsangehörigen nach Deutsch- land zu holen, sodass sie gegebenenfalls hier vor Gericht gestellt wer- den können? b) Welche grundsätzlichen Hindernisse und Probleme sieht die Bundes- regierung darin, die in Nordsyrien wegen ihrer Beteiligung am IS in- haftierten oder internierten deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland zu holen? Die Fragen 21a und 21b werden gemeinsam beantwortet. Nach Schließung der deutschen Botschaft in Damaskus ist eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen in Syrien nicht möglich. Gleich- wohl arbeitet die Bundesregierung intensiv an Hilfe in humanitären Fällen, um eine Rückkehr insbesondere von Kindern aus den Lagern in Nordostsyrien nach Deutschland zu ermöglichen. Lokalisierung und Identifizierung sind hier- für notwendige Voraussetzungen. Die Bundesregierung ist dabei zwingend auf die Unterstützung und freiwillige Mitwirkung einer Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter angewiesen. Ohne diese Unterstützung von humanitären Nichtregie- rungsorganisationen, lokalen Akteuren im Nordosten Syriens sowie den Regie- rungen der Nachbarstaaten Syriens ist eine Rückholung nach Deutschland nicht möglich. Die Bundesregierung steht mit ihnen kontinuierlich in engem Aus- tausch.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p10-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 11,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 11 –                         Drucksache 19/21044 Lokale Akteure im Nordosten Syriens haben angekündigt, eigene Strafverfah- ren gegen ausländische IS-Kämpfer zu führen. Vor diesem Hintergrund ist eine Rückholung deutscher mutmaßlicher IS-Kämpfer aus dieser Region derzeit nicht möglich. 22. Welche generellen Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie- rung innerhalb der internationalen Anti-IS-Allianz bezüglich des Um- gangs mit den zehntausenden in Nordsyrien inhaftierten oder internierten IS-Kämpfern und deren Familienangehörigen, und welchen Umgang mit dieser Problematik befürwortet die Bundesregierung? Die internationale Anti-IS-Koalition unterhält fünf Arbeitsstränge, darunter eine Arbeitsgruppe zu sogenannten „Foreign Terrorist Fighters“, die von den Ko-Vorsitzenden Niederlande, Türkei und Kuwait geleitet wird. Zuletzt traf diese Arbeitsgruppe im Dezember 2019 in Ankara zusammen. Die Koalition erkennt gemäß der Gemeinsamen Erklärung der Außenminister der Small Group der Anti-IS-Koalition vom 4. Juni 2020 die Herausforderungen im Um- gang mit den in Nordsyrien inhaftierten oder internierten IS-Kämpfern und deren Familienangehörigen an und bemüht sich um einen umfassenden Ansatz. Die Bundesregierung engagiert sich im Bereich Deradikalisierung in IDP- Camps seit Mai 2020 über ein Pilotvorhaben in Al Hol. 23. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen zu einem internationalen Tribunal für IS-Angehörige in Nordsyrien, und wie steht die Bundesregierung zu einem solchen Vorschlag? Der Bundesregierung sind keine Überlegungen im Sinne der Fragestellung be- kannt.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p11-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186625/",
            "number": 12,
            "content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/5f/a7/56/5fa756c71d3044cf86a6832e9a47e0e0/page-p12-{size}.png"
        }
    ]
}