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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/186747/",
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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/18635 19. Wahlperiode 21.04.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Gepäckverlust bei Abschiebungen Nach Auskunft eines Berliner Rechtsanwalts gegenüber den Fragestellenden ordnet die Bundespolizei bei Abschiebungen regelmäßig an, dass die betroffe- nen Personen nicht nur ihr Reisegepäck, sondern auch sämtliche Wertgegen- stände, also etwa Mobiltelefone, Bargeld, Schmuck und Dokumente als Aufga- begepäck abgeben. In mehreren Fällen soll es dabei zu erheblichen Verlusten gekommen sein. Bei einer Charterabschiebung von Berlin-Schönefeld nach Pristina am 28. No- vember 2017 soll eine betroffene Familie zwar einen Großteil ihres Gepäcks zurückerhalten haben, dabei hätten jedoch eine Tasche mit Kinderkleidung und ca. 2000 Euro Bargeld gefehlt. Am 22. August 2019 soll ein Mann, der von Berlin-Schönefeld nach Tirana abgeschoben wurde und auf gerichtliche Anord- nung noch mit derselben Maschine wieder nach Berlin zurückgebracht werden musste, dauerhaft sein gesamtes Gepäck verloren haben, das u. a. sein Mobil- telefon, seine Armbanduhr und wichtige Dokumente enthielt. Am 22. Oktober 2019 soll bei einer Abschiebung von Berlin-Schönefeld nach Belgrad keine einzige der abgeschobenen Personen ihr Aufgabegepäck zurück- erhalten haben. Eine betroffene Familie soll am Schalter vergeblich über Stun- den auf die Herausgabe ihres Gepäcks gewartet haben, das aus mehreren Reise- taschen mit u. a. fünf Mobiltelefonen, Schmuck, Bargeld in Höhe von 800 Eu- ro, Heirats- und Geburtsurkunden bestand. Zwischenzeitlich sei die Familie be- nachrichtigt worden, dass das Gepäck in Warschau aufgefunden wurde. Auf- grund des schlechten Zustands der Gepäckstücke sei der Weitertransport nach Belgrad allerdings abgelehnt worden; auch eine Kompensationszahlung sei der Familie verweigert worden, weil sie angeblich den Verlust nicht gemeldet habe. Der Verlust von Gepäck und Wertgegenständen hat nach Einschätzung der Fra- gestellenden für die Betroffenen regelmäßig katastrophale Folgen, da sie nach der erzwungenen Rückkehr häufig auf jeden Cent existentiell angewiesen sind. Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden werden darüber hinaus an vie- len Orten benötigt, um staatliche Unterstützungsleistungen beantragen zu kön- nen.",
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"content": "Drucksache 19/18635 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wir fragen die Bundesregierung: 1. Ist es zutreffend, dass die Bundespolizei bei Abschiebungen regelmäßig anordnet, dass die betroffenen Personen nicht nur ihr Reisegepäck, son- dern auch sämtliche Wertgegenstände, also etwa Mobiltelefone, Bargeld, Schmuck und wichtige Dokumente als Aufgabegepäck abgeben? Betrifft dies nur Charterabschiebungen oder auch Abschiebungen mittels Linienflügen? Welche internen Leitlinien und Vorgaben gibt es dazu gegebenenfalls, und was beinhalten diese (bitte ausführen)? 2. Wie lautet die Begründung dafür, dass Betroffene auf Abschiebeflügen Wertsachen und persönliche Gegenstände nicht wie andere Passagiere als Handgepäck mit in die Flugzeugkabine nehmen dürfen? 3. Inwieweit ist der Bundesregierung das Problem bekannt, dass es im Zuge von Abschiebungen zu Gepäckverlust kommt, weil entweder einzelne Wertgegenstände aus dem übrigen Gepäck entwendet werden oder ganze Gepäckstücke nicht am Zielflughafen ankommen, inwiefern sind diese Verluste quantifizierbar, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung daraus? 4. Was sind nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die Grün- de dafür, dass Gepäckstücke und Wertgegenstände im Zuge von Abschie- bungen verloren gehen? 5. Inwieweit ist den Mitarbeitern der Fluggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt, dass abzuschiebende Personen regelmäßig ihr gesamtes Gepäck, d. h. auch Wertsachen, als Aufgabegepäck abgeben müssen? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass es während Abschie- bungen zu Plünderungen des Gepäcks durch Mitarbeiter der Fluggesell- schaften oder durch andere Personen kommt? 6. Was ist der Bundesregierung über den mutmaßlichen Verlust einer Tasche mit Kinderkleidung und ca. 2 000 Euro in bar im Zuge einer Charter- abschiebung von Berlin-Schönefeld nach Pristina am 28. November 2017 bekannt (siehe Vorbemerkung)? 7. Was ist der Bundesregierung über das mutmaßliche Verschwinden des ge- samten Gepäcks eines Mannes im Zuge einer Abschiebung von Berlin- Schönefeld nach Tirana am 22. August 2019 bekannt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass bei einer Abschiebung von Berlin nach Belgrad am 22. Oktober 2019 keine einzige der betroffe- nen Personen ihr Gepäck zurückerhalten haben soll (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass das Gepäck einer be- troffenen Familie in Warschau aufgefunden, allerdings der Weitertransport des Gepäcks verweigert worden sein soll, weil es sich in einem derart schlechten Zustand befunden haben soll (siehe Vorbemerkung der Frage- steller)? Wie ist das Gepäck nach Kenntnis der Bundesregierung nach Warschau gelangt, gab es bei der Abschiebung eine Zwischenlandung am dortigen Flughafen? 10. Wer trägt die Verantwortung für den Verlust von Gepäckstücken im Zuge von Abschiebungen, und wer kann dafür haftbar gemacht werden?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/18635 11. Wie kann sichergestellt werden, dass den abgeschobenen Personen im Ver- lustfall ihr Gepäck umgehend nachgestellt bzw. Schadensersatz geleistet wird? 12. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundespolizei gegebenenfalls aus eigener Initiative, um die Kontaktdaten abgeschobener Personen im Her- kunftsland zu ermitteln, damit ihnen verloren gegangenes Gepäck nach- träglich zugestellt werden kann? 13. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei, um Gepäckverlust bei Abschiebungen vorzubeugen? 14. Mittels welcher Fluggesellschaften wurden die in der Vorbemerkung ge- nannten Abschiebungen vollzogen, und nach welchen Kriterien wurden sie ausgewählt? 15. Gab es bereits Überlegungen, bestimmte Fluggesellschaften nicht mehr mit der Durchführung von Abschiebungen zu beauftragen, wenn vermehrt Fälle von Gepäckstückverlust aufgetreten sind? 16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass der Verlust der gesamten Habe regelmäßig katastrophale Folgen für die Be- troffenen hat, weil diese nach einer erzwungenen Rückkehr häufig existen- ziell auf jeden Cent angewiesen sind und beispielsweise zur Erlangung staatlicher Unterstützung Dokumente wie die Geburts- oder Heiratsurkun- de vorlegen müssen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 17. Werden Gepäckstücke vor dem Vollzug einer Abschiebung durchsucht und Protokolle über den Inhalt, beispielsweise Bargeldbeträge oder andere Wertgegenstände angefertigt? 18. Sind die Gepäckstücke der von Abschiebung betroffenen Menschen versi- chert? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 15. April 2020 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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