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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 7/463 - 7. Wahlperiode 12.04.73 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Reddemann, Dr. Ritz, Stücklen, Wohlrabe, Baron von Wrangel und Genossen - Drucksache 7/418 - betr. Reiseerleichterungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 10. April 1973 die obenbezeichnete Kleine Anfrage im Namen der Bundes- regierung wie folgt beantwortet: Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen wiederholt auf Fragen von Abgeordneten und in den aktuellen Stunden vor dem Deutschen Bundestag zu Einzelheiten und zur Entwicklung im Bereich der vereinbarten Reiseerleichterungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Stellung genommen. Die Bundesregierung hat außer- dem in ihrer Unterrichtung über die Entwicklung der Beziehun- gen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deut- schen Demokratischen Republik vom 28. März 1973 die Entwick- lung des Reiseverkehrs und der Beziehungen auf den Gebieten der Kultur, des Sports, des Bildungswesens und der Wissen- schaft von 1969 bis zum Anfang dieses Jahres in zwei besonde- ren Abschnitten ausführlich dargestellt. Die Bundesregierung kann sich insofern hierauf beziehen. Im Ergebnis der Inkraftsetzung des Verkehrsvertrages sind mit dem Briefwechsel zwischen der Bundesregierung und der Regie- rung der DDR vom 26. Mai 1972 Reiseerleichterungen „über das bisher übliche Maß\" hinaus vereinbart worden. Bewohner der Bundesrepublik können dadurch seit Mitte Oktober 1972 nicht nur Verwandte, sondern auch Bekannte in der DDR be- suchen. Für Touristenreisen sind erste Programme zwischen Reisebüros beider deutscher Staaten vereinbart; sie werden der Öffentlich- keit in Prospekten und Anzeigen seit Ende letzten Jahres ange- boten. Auf Einladung entsprechender Institutionen und Organisatio nen in der DDR können Bewohner der Bundesrepublik auch aus",
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"content": "Drucksache 7/463 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode - kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen in die DDR reisen. Berechtigungsscheine zum Empfang des Visums an den Grenzübergangsstellen können von den ein- ladenden Stellen bei den dafür zuständigen staatlichen Organen der DDR (Dienststellen des Paß- und Meldewesens oder Räte der Städte und Gemeinden) beantragt werden. Die mit dem Verkehrsvertrag eröffneten weiteren Reise- und Begegnungsmöglichkeiten bestehen seit nicht ganz einem hal- ben Jahr. Veranstaltungen, die Anlaß zu Reisen aus kulturellen oder religiösen Gründen sind, bedürfen für Vorbereitung und Finanzierung im allgemeinen Fristen, die bezüglich der vorlie- genden Fragen sichere Feststellungen über die Auswirkungen des Verkehrsvertrages noch nicht erlauben. Hinzu kommt, daß die Bundesregierung den Anlaß zu Reisen in die DDR nicht kontrolliert. Reisen aus den genannten Gründen müssen nicht beantragt und begründet werden. Die Erkenntnismöglichkeiten über Reisegründe beschränkten und beschränken sich deshalb im wesentlichen auf die Fälle, in denen Rat oder Hilfe erbeten wird. Die DDR hat sich — nachdem sie auf eine künftige, von vertrag- lichen Vereinbarungen bestimmte generelle Praxis erweiterter Reisemöglichkeiten festgelegt worden ist — restriktiv erhalten. Die Bundesregierung hat die Maßnahmen der DDR, soweit sie nicht lediglich als Anlaufschwierigkeiten zu werten sind, be- dauert und kritisiert. Es muß angenommen werden, daß sich diese Maßnahmen gegenwärtig auch noch auf Initiativen auf beiden Seiten auswirken, die zu Einladungen führen könnten. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang ihren Stand- punkt gegenüber der DDR mit nachdrücklicher Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. Sie ist der Auffassung, daß die aufgetrete- nen Schwierigkeiten bei der Beurteilung über einen längeren Zeitraum besser gewertet und eingeordnet werden können. Die im Rahmen der Vertragspolitik mit der DDR getroffenen und damit berufbaren Vereinbarungen haben eine günstige Aus- gangslage für den schrittweisen Prozeß der Verbesserung der Verhältnisse für die Menschen in Deutschland geschaffen, der parallel und im Zusammenhang mit der Entwicklung der staat- lichen Beziehungen läuft. Der seit Jahren wirksamen Tendenz der ständigen Verschlechterung, Absperrung und Unzugäng- lichkeit wurde entgegengetreten. Sie wurde zum Halten ge- bracht und nun ist der Weg zu ihrer allmählichen Umkehrung beschritten. Im einzelnen wird zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung genommen: 1. Wie haben sich seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages in der Praxis diese zugesagten Reiseerleichterungen ausgewirkt, und zwar besonders hinsichtlich der Einreisen in die DDR aus kultu- rellen, sportlichen und religiösen Gründen? Die Auswirkungen der zugesagten und eingeführten Erleichte rungen im Reise- und Besucherverkehr werden durch die bereits",
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"content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/463 mehrfach belegte Steigerung der Reisezahlen deutlich gemacht. Die Zahl der Reisenden in die DDR hat sich in dem Zeitraum nach Inkrafttreten des Verkehrsvertrages, und zwar vom No- vember 1972 bis einschließlich Februar 1973, gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres nahezu verdoppelt und zwar von 183 702 auf 353 523 Reisende — und zwar ohne Tages- besuche in Ostberlin und ohne die Reisen der Bewohner von Berlin (West). Den genannten Zahlen muß entnommen werden, daß die Stei- gerung des Umfangs der Reisen in die DDR auf die mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages eingeführten erweiterten Reisemöglichkeiten zurückzuführen ist, zu denen auch die Reisen aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen zählen. Über den langfristigen Aufbau der Sportbeziehungen und der gemeinsamen Planung von Sportveranstaltungen wurden die Verhandlungen zwischen den Sportverbänden der beiden deut- schen Staaten erst im März 1973 nach langer Unterbrechung wieder begonnen. 2. Sind Erkenntnisse verfügbar, was unter „kulturellen\" und „reli- giösen\" Gründen im einzelnen in der DDR verstanden wird? 3. Welche konkreten Fälle kultureller und religiöser Art lagen tat- sächlich ergangenen oder beabsichtigten Einladungen in die DDR zugrunde? Nach den Verhandlungen mit der DDR besteht kein Grund zu der Annahme, daß die Regierung der DDR unter den im Brief- wechsel vom 26. Mai 1972 aufgeführten Voraussetzungen für eine Reise in die DDR etwas anderes versteht als die Bundes- regierung. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß im konkreten Einzelfall — wie schon früher — unterschiedlich enge oder groß- zügigere Auslegungen der Begriffe „kulturell\" und „religiös\" möglich sind. Es wurde bereits darauf hingewiesen, daß sich die Erkenntnis- möglichkeiten der Bundesregierung über Reisegründe im we- sentlichen auf die Fälle beschränken, in denen sie um Rat und Hilfe gebeten wird. Deshalb ist es nicht möglich, die Frage exakt zu beantworten, wie großzügig oder eng die Einladungen aus kulturellen oder religiösen Gründen von den zuständigen Organen der DDR in der Praxis behandelt werden. Verhandlungen über ein Abkommen, das die kulturelle Zusam- menarbeit zum Gegenstand hat, werden nach Inkrafttreten des Grundvertrages aufgenommen. Nach Abschluß einer solchen Vereinbarung wird es möglich sein, die hierzu gestellten Fra- gen konkreter zu beantworten. Zu den Kontakten zwischen den Religionsgemeinschaften und ihren Gemeinden ist dem zu Anfang Festgestellten nichts hin- zuzufügen.",
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"content": "Drucksache 7/463 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 4. Sind wissenschaftliche Gründe in die Reiseerleichterungen prak- tisch mit einbezogen, oder gilt für Reisen aus solchen Gründen die getroffene Regelung nicht? Gemäß Anordnung der DDR über Einreisen von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland in die DDR vom 17. Oktober 1972 können die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland auf Ein- ladung der zuständigen Institutionen und Organisationen der DDR aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiö- sen Gründen in die DDR reisen. Die wissenschaftlichen Gründe für eine Einreise sind in den Oberbegriff der kulturellen Gründe mit einbezogen. 5. Haben „einladende Stellen\" trotz gegebenen sachlichen und per- sönlichen Interesses Schwierigkeiten oder Ablehnungen bei der Antragstellung auf Ausstellung von „Berechtigungsscheinen zum Empfang des Visums\" erfahren, die praktisch die beabsichtigten Einladungen terminlich oder überhaupt unmöglich machten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten bei der Beantragung von Berechtigungsschei- nen zum Empfang eines Visums gekommen ist, die es praktisch unmöglich gemacht haben, einer Einladung in die DDR Folge zu leisten. Die Bundesregierung hat die Regierung der DDR bei verschiedenen Anlässen auf bestehende Schwierigkeiten hin- gewiesen und auf Abhilfe gedrängt. Es darf in diesem Zusammenhang jedoch nicht verkannt wer- den, daß die in der Anfrage genannten Reisegründe jetzt zum ersten Mal Gegenstand einer Vereinbarung mit der DDR sind, die es der Bundesregierung ermöglicht, darauf zu dringen, daß bestehende Anlaufschwierigkeiten behoben werden. 6. a) Geben die Antworten auf die Fragen 1. bis 5. Grund zu einer positiven Beurteilung der betreffenden zugesagten Reiseer- leichterungen und der dadurch erhofften innerdeutschen Be- gegnung (qualitativ und quantitativ) im Gebiet der DDR (ohne Ost-Berlin) aus den in Frage stehenden Gründen? b) Wie unterscheidet sich der Sachstand gegenüber der Zeit vor Inkrafttreten des Verkehrsvertrages? c) Was gedenkt die Bundesregierung im Falle negativer oder überwiegend unbefriedigender Erfahrungen zu tun, um einen dem Geist und den Buchstaben des in Frage stehenden Brief- wechsels entsprechenden Zustand herbeizuführen? a) Eine positive Entwicklung auf dem Gebiete des Reisever- kehrs ist — trotz der erwähnten Schwierigkeiten — nicht zu übersehen. Es hat sich eine erste quantitative, aber auch qualitative Veränderung ergeben; eine kontinuierliche Ent- wicklung ist zu erwarten. Diese positive Beurteilung stützt sich nicht allein auf den bereits erwähnten Anstieg der Rei- sezahlen, sondern vor allem auch darauf, daß zum ersten",
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"content": "Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode Drucksache 7/463 Mal eine vertragliche Grundlage für die jetzt wirksamen Er- leichterungen, aber auch hinsichtlich weiterer Verbesserun- gen und Erleichterungen besteht. Eine wichtige qualitative Veränderung auf dem Gebiete des Reise- und Besucherverkehrs ist darin zu sehen, daß seit dem 17. Oktober 1972 erstmalig auch jüngere, d. h. noch nicht im gesetzlichen Rentenalter stehende Bewohner der DDR anläß- lich dringender Familienangelegenheiten ihre Angehörigen in der Bundesrepublik Deutschland besuchen können. Bis Ende Februar sind aufgrund dieser Regelung rund 30 000 Personen in die Bundesrepublik gekommen. b) Es wurde bereits festgestellt, daß der Zeitraum seit Beste- hen der erweiterten Reise- und Besuchsmöglichkeiten für eine Wertung der Erfahrungen nicht ausreicht. Eine deut- liche Veränderung des Sachstandes gegenüber der Zeit vor Inkrafttreten des Verkehrsvertrages wurde durch die Fest- stellungen über das Ansteigen der Reisezahlen belegt. Bis zum Inkrafttreten des Verkehrsvertrages gestattete die DDR Einwohnern des Bundesgebietes eine Reise aus priva- ten Gründen in die DDR in der Regel nur zum Besuch von Verwandten ersten und zweiten Grades. Unabhängig hier- von waren nur Geschäftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie, allerdings selten, Reisen auf Einladung amtlicher Stellen zulässig. Mit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages am 17. Oktober 1972 sind die eingangs genannten Reiseer- leichterungen und Verbesserungen wirksam geworden. Die Zahl der Westdeutschen, die in die DDR gereist sind, lag im Jahre 1969 bei rund 1,1 Millionen, 1970 bei rund 1,25 Mil- lionen, 1971 bei rund 1,26 Millionen. Im Jahre 1972 sind 1,54 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist, obwohl die Er- leichterungen erst ab Ende Oktober ihre Wirksamkeit ent- falten konnten. Hinzu kommen die Besuche der Bewohner von Berlin (West) in der DDR, die erstmals 1972 wieder mög- lich waren. Hinzu kommen die Tagesbesuche von Bewoh- nern der Bundesrepublik in Ostberlin. Die Gesamtzahl von Besuchen in der DDR und in Berlin (Ost) belief sich im ver- gangenen Jahr auf schätzungsweise 7 Millionen. c) Die Verhandlungsführer der Bundesregierung haben Staats- sekretär Kohl bei allen Begegnungen seit September vergan- genen Jahres auf die bestehenden Schwierigkeiten im Rei- severkehr zwischen den beiden deutschen Staaten angespro- chen. Darüber hinaus sind diese Probleme auch bei anderen Gelegenheiten angesprochen worden, um auf Verbesserun- gen hinzuwirken. Der zuständige Bundestagsausschuß wurde durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen eingehend unterrichtet. Der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten eröffnet zusätzliche Möglich- keiten — u. a. durch die Einrichtung ständiger Vertretun- gen —, auch in Zukunft mit der Regierung der DDR zu ver-",
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"content": "Drucksache 7/463 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode handeln und alle in Betracht kommenden Fragen anzuspre- chen. 7. Wie stellen sich der innerdeutsche Sportverkehr, der kulturelle und wissenschaftliche Austausch sowie die innerdeutschen Be- gegnungen von Jugendlichen und Studenten seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages und Unterzeichnung des Grundvertrages in a) West-Ost-Richtung und b) in Ost-West-Richtung dar? Die Spitzengespräche zwischen den Sportorganisationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR haben — im Sinne des Zusatzprotokolls zu Artikel 7 — am 14. März 1973 nach einer Pause von zweieinhalb Jahren wieder begonnen. Trotz der hier- bei aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten hat die DDR ihre Bereitschaft zu einer Verbesserung der Sportbeziehungen zum Ausdruck gebracht. Das nächste Gespräch der Spitzenverbände findet am 10. Mai in Frankfurt am Main statt. Der kulturelle und wissenschaftliche Austausch zeigt eine stei- gende Tendenz. In den letzten Monaten hat eine Reihe von vorbereitenden Kontaktgesprächen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR stattgefunden. Eine spürbare Ausweitung der wissenschaftlichen Kontakte ist nach Ratifizierung des Grundvertrages zu erwarten, wenn die im Zusatzprotokoll zum Grundvertrag in Ziffer 2 vorgesehenen Folgeverträge über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik abgeschlossen sind. Die Begegnungen von Jugendlichen und Studenten aus beiden deutschen Staaten haben zugenommen. Erheblich gestiegen ist die Zahl der Anfragen mit der Bitte um Rat und Hilfe bei der Vorbereitung von Begegnungen und Informationsreisen in die DDR. Die höhere Zuwachsrate bei den Reisen in West-Ost-Richtung gegenüber den Reisen in Ost-West-Richtung beruht darauf, daß die Regierung der DDR im Briefwechsel vom 26. Mai 1972 die Ausreise von Bewohnern der DDR im Nicht-Rentenalter zu- nächst lediglich in dringenden Familienangelegenheiten zuge- sagt hat. Es besteht in der gegebenen Situation unseres Landes und nach den Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte kein Anlaß, diese ersten Schritte — und als solche hat die Bundes- regierung ihre Bemühungen auf diesem langen Weg immer be- zeichnet — gering zu achten. In ihrem Bericht über die Entwicklung der Beziehungen zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen De- mokratischen Republik vom 28. März 1973 hat die Bundesregie- rung ausgeführt: „Die Bundesregierung weiß, daß sich die in Artikel 1 des Ver- trages vom 21. Dezember 1972 bekundete Bereitschaft zu gut- nachbarlichen Beziehungen bewähren muß.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/463 Die Abgrenzung in grundsätzlichen Fragen wird fortdauern; politische Gegensätze wird es auch weiterhin geben. Aber es werden Möglichkeiten geschaffen, die Kommunikationen zwi- schen den Menschen allmählich zu verbessern. Die Bundesregierung mißt der zukünftigen Entwicklung in prak- tischen und humanitären Fragen eine besondere Bedeutung bei. In der Ausfüllung von Artikel 7 des Grundvertrages, dem Zu- satzprotokoll und den Briefwechseln liegen die Ansätze, um durch eine breitangelegte Vertragspolitik zu einem gutnachbar- lichen Verhältnis zu kommen.\"",
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