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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/10135 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/9396 – Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks Vorbemerkung der Fragesteller Seit 2015 sind deutsche Soldaten im Irak im Einsatz. Im Jahr 2018 wurde die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kur distan-Irak und der irakischen Streitkräfte durch das Mandat zur „nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ wei tergeführt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben: − Durchführung von spezialisierten militärischen Ausbildungslehrgängen (im Schwerpunkt Ausbildung der Ausbilder) und Maßnahmen des Fähigkeitsauf baus für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte mit Fokus auf die zentralirakischen Streitkräfte und − Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber irakischen Regierungsinstitutionen, für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte unter besonderer Berücksichtigung der zentral irakischen Streitkräfte und Hauptquartiere der multinationalen Partner. Die Bundesregierung hat bisher einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission gestellt. Der Deutsche Bun destag stimmte diesem Antrag zu. Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte zur „nach haltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine de taillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständi gen Bundesministerien ist nach Ansicht der Fragesteller wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/10135 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Man dats „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Re gion Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ im Jahr 2015 die Sicher heitslage im Irak verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Irak evaluiert)? Über die Bewertung und damit auch Entwicklung der Sicherheitslage zur „Aus bildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak und der irakischen Streitkräfte“ wurde regelmäßig in der fortlaufenden Un terrichtung des Parlaments (UdP) berichtet. Einzelheiten sowie die Kriterien zur Bewertung der Sicherheitslage (einschließlich der verschiedenen Bewertungsstu fen) werden in der Anlage 2 der UdP dargestellt. Es wird ferner auf den „Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement“ (Bundestagsdrucksache 19/4070) verwiesen. 2. Welche Ausbildungsinhalte werden den regulären irakischen Streit- und Si cherheitskräften seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Be kämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ durch Angehörige der Bundeswehr vermittelt (bitte seit Einsatzbeginn den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungs lehrgänge und den darin vermittelten Inhalt angeben)? a) Wie viele reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabi lisierung des Iraks“ direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige An zahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundeswehr hat in den vergangenen sechs Monaten von den 22 geplanten Lehrgängen insgesamt 21 Lehrgänge (Ausbildung der Ausbilder und Spezialis tenausbildungen) in den Bereichen ABC-Abwehr, Ausbildung von Führungs- und Ausbildungspersonal, Logistik sowie Hochbau/Feldlagerbetrieb durchge führt bzw. führt diese derzeit durch. Ein in Erbil geplanter Lehrgang wurde terminlich verschoben. Dabei wurden bis zum 30. April 2019 von den geplan- ten 433 Angehörigen der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ein schließlich der kurdischen Peshmerga insbesondere infolge der Verschiebung ei nes Lehrgangs sowie z. B. des Nichtbeendens des Lehrgangs infolge von Erkran kung insgesamt 386 ausgebildet. Es wurden hierbei bis zu sechs deutsche mobile Trainingsteams mit bis zu 32 Ausbilderinnen und Ausbildern eingesetzt. Wie im Mandat festgelegt, wurde der regionale Schwerpunkt der Ausbildung weiter zu gunsten der zentralirakischen Streitkräfte verlagert. So wurden im Zeitraum seit der Mandatsverlängerung im Oktober 2018 bis Ende April 2019 13 Lehrgangs module am Ausbildungsort Taji durchgeführt bzw. begonnen. Acht weitere Lehr gänge fanden am Standort Erbil statt bzw. werden derzeit durchgeführt, wo auch das Unterstützungselement der Bundeswehr verbleibt, welches seinen Auftrag je doch für alle in Irak eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten erfüllt. Darüber hinaus wird auf die UdP seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhal tigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/10135 b) Wie viele reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabi lisierung des Iraks“ einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deut scher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen? Im Zeitraum gemäß der Fragestellung haben 41 Angehörige der regulären iraki schen Streit- und Sicherheitskräfte die Ausbildung vorzeitig abgebrochen. c) Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den regulären irakischen Streit- und Sicher heitskräften durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräften überprüft? Die Bundeswehr führt während und bei Abschluss der Lehrgänge Erfolgskontrol len mittels schriftlicher Tests, praktischer Überprüfungen und Lehrproben durch. d) Nach welchen Ausbildungsstandards werden nach Kenntnis der Bundes regierung die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausgebil det und zertifiziert? Die Ausbildung der irakischen Streitkräfte orientiert sich, wie im Rahmen der Koalitionsmitglieder der Operation Inherent Resolve (OIR) abgestimmt, am US- amerikanischen Standard. e) Über welchen Ausbildungsstand müssen die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte vor Ausbildungsbeginn nach Kenntnis der Bundes regierung verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand nach Kenntnis der Bun desregierung vorab geprüft? Die Lehrgangsteilnehmer (LT) werden durch die irakischen Streitkräfte ausge wählt und in die Lehrgänge eingeplant. Zu Lehrgangsbeginn erfolgt eine Kon trolle der für die Ausbildung erforderlichen Abholpunkte und Voraussetzungen. Die Lehrgangsteilnehmer werden durch das irakische Ministry of Defence (MoD) bzw. das Ministry of Peshmerga (MoP) identifiziert, überprüft und ihre Lehr gangsteilnahme wird abschließend durch den jeweiligen irakischen Schulkom mandeur gebilligt. f) Wie viele Ausbildungsstunden zur Ausbildung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS- Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ durch deutsche Soldaten erbracht? Zur Durchführung der Lehrgänge wurden insgesamt 2 146 Ausbildungsstunden aufgewendet.",
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"content": "Drucksache 19/10135 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der irakischen Streitkräfte umsetzen kön nen und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der ira kischen Streit- und Sicherheitskräften anwenden? Die Gewährleistung der inneren Ordnung der irakischen Sicherheitskräfte liegt in der Verantwortung Iraks. h) Wie lange und in welcher Form findet nach Kenntnis der Bundesregie rung eine Kontrolle und Betreuung der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendun gen statt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen. i) Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der re gulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen mili tanten Kräften übergelaufen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Welche weiteren Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Solda ten ausgebildet (bitte die jeweiligen Gruppierungen, z. B. kurdische Milizen, schiitische Milizen usw., und die entsprechenden Ausbildungslehrgänge be nennen)? Die Bundeswehr leistet Ausbildungsunterstützung ausschließlich für die regulä ren irakischen Streit- und Sicherheitskräfte. a) Wie viele Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks ge hören) wurden seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ nach Kenntnis der Bundesregierung direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)? b) Wie viele Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks ge hören) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einsatzbeginn des Mandats „Einsatz zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung des Iraks“ einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen? c) Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den Sicherheitskräften (die nicht zur Zentral regierung des Iraks gehören) durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den weiteren Sicherheitskräften (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) überprüft? d) Nach welchen Ausbildungsstandards werden die Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) nach Kenntnis der Bundes regierung ausgebildet und zertifiziert?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/10135 e) Über welchen Ausbildungsstand müssen nach Kenntnis der Bundesregie rung die weiteren Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) vor Ausbildungsbeginn verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand vorab geprüft? f) In welchen Bereichen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch deutsche Soldaten ausgebildeten Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) eingesetzt? g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) die vermittelten Ausbil dungsinhalte in ihren vorgesehenen Bereichen umsetzen und ausschließ lich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehörige der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte anwenden? h) Wie lange und in welcher Form findet nach Kenntnis der Bundesregie rung eine Kontrolle und Betreuung der Sicherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) nach der Ausbildung in ihren endgül tigen Verwendungen statt? i) Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der Si cherheitskräfte (die nicht zur Zentralregierung des Iraks gehören) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu op positionellen militanten Kräften übergelaufen? Die Fragen 3a bis 3i werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 4. Welche weiteren Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau für die regulären iraki schen Streit- und Sicherheitskräfte mit Fokus auf die zentralirakischen Streit kräfte werden durch deutsche Soldaten erbracht? Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden im Zentral- irak Fähigkeiten in den Bereichen ABC-Abwehr, Kampfmittelabwehr und Sani tätswesen unterstützt. Darüber hinaus wird auf das Schreiben des Auswärtigen Amts und des Bundes ministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2019 verwiesen. 5. Welche Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben werden seit Einsatzbeginn für irakische Regierungsinstitutionen und die regulären iraki schen Streit- und Sicherheitskräfte durch deutsche Streitkräfte erbracht (bitte nach Jahren auflisten)? Seit 2016 leistet die Bundeswehr auf bilateraler Basis Unterstützung für das Mi nistry of Peshmerga (MoP) zur Unterstützung der weiteren Integration der Sicher heitskräfte der Region Kurdistan-Irak in die irakischen Streitkräfte. Darüber hi- naus besetzt die Bundeswehr ebenfalls seit 2016 multinationale Dienstposten im Hauptquartier der Anti-IS-Koalition in Bagdad (HQ CJTF OIR), deren Aufgaben ebenfalls der Beratung des irakischen Ministry of Defence (MoD) dienen. Es wird ferner auf das Schreiben des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Vertei digungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2019 verwie sen.",
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"content": "Drucksache 19/10135 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gab es seit Einsatzbeginn im Einsatzgebiet (area of responsibility) der Bundeswehr (bitte das Jahr, die Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und die betroffenen Nationen be nennen)? Die Bundeswehr hat in diesem Einsatz keine Raumverantwortung im Sinne einer „area of responsibility“ übernommen. Der Bundesregierung liegt daher keine ent sprechende Aufstellung der sicherheitsrelevanten Zwischenfälle vor. Darüber hinaus wird auf die regelmäßige Unterrichtung des Parlamentes (UdP) seit Ein satzbeginn verwiesen. 7. Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen? Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies ge schieht regelmäßig im Rahmen des nationalen Mandatierungsprozesses. Die Bun desregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen.",
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"content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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