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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/24876 19. Wahlperiode 01.12.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/24404 – Förderung von Moscheen durch Bund und Länder im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Vorbemerkung der Fragesteller Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, forderte staatli- che Finanzhilfen für Moscheen, um Spendenausfälle vor allem während des islamischen Fastenmonats Ramadan zu kompensieren (https://www.sat1.de/ne ws/politik/zentralrat-der-muslime-fordert-staatliche-corona-hilfen-108666?). Moscheen und andere Gotteshäuser wurden im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossen (ebd.). Mazyek begrüßt, dass einige Bundes- länder bereits entsprechende Förderprogramme aufgelegt hätten (ebd.). Auch der Leiter des Koordinationsrates der Muslime, Burhan Kesici, hält staatliche Finanzhilfen für Gemeinden in einer Notlage für wünschenswert (https://www.welt.de/politik/deutschland/article207515019/Gottesdienste-trot z-Corona-Nur-die-Moscheen-oeffnen-die-Hygienestandards-garantieren-koen nen.html). Vereinzelt haben Gemeinden in Deutschland den islamischen Gebetsruf durch einen Muezzin wegen der Corona-Krise ausnahmsweise genehmigt (https://w ww.welt.de/politik/deutschland/article207559513/Muezzin-Ruf-Wir-sahen-de n-sozialen-Frieden-in-Gefahr.html). In Berlin-Neukölln musste eine Ver- sammlung von rund 300 Menschen vor einer Moschee von der Polizei aufge- löst werden, die dem Gebetsruf folgten (https://www.welt.de/politik/deutschla nd/article207515019/Gottesdienste-trotz-Corona-Nur-die-Moscheen-oeffnen- die-Hygienestandards-garantieren-koennen.html). 1. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung Moscheeverei- ne oder islamische Verbände finanziell gefördert, um etwaige negative Folgen durch die beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coro- na-Pandemie abzuschwächen? a) Wie hoch ist die Gesamtsumme der entsprechenden Fördermittel der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Wie hoch ist die Fördermittelsumme jeweils nach Land nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 1. Dezember 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/24876 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Moscheevereine und islamischen Verbände werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in welcher Höhe finanziell ge- fördert? d) Welche dieser Moscheevereine und islamischen Verbände werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Bundesamt für Verfassungs- schutz oder von den Landesbehörden für Verfassungsschutz beobach- tet? Die Fragen 1 bis 1d werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zu finanziellen Förderun- gen durch die Länder im Sinne der Fragestellung. 2. Fördert die Bundesregierung Moscheevereine oder islamische Verbände, die von negativen Folgen der Pandemie-Bekämpfung betroffen sind, fi- nanziell, und wenn ja, in welcher Gesamthöhe? a) Wenn ja, welche Moscheevereine und islamischen Verbände fördert die Bundesregierung jeweils mit welcher Summe? b) Wenn ja, welche dieser Moscheevereine und islamischen Verbände werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Bundesamt für Ver- fassungsschutz oder von den Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachtet? c) Wenn ja, wie verteilen sich die auszuschüttenden Fördermittel auf die jeweiligen Ressorts? Die Fragen 2 bis 2c werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Es findet keine spezifische Förderung von Moscheevereinen oder islamischen Verbänden im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch die Bundesregierung statt. In Abhängigkeit der Umstände des Einzelfalls haben Moscheevereine oder islamische Verbände oder ihre Angestellten möglicher- weise Zugang zu den allgemeinen Corona-Soforthilfemaßnahmen der Bundes- regierung. Der Umfang dieser Förderungen wird jedoch nicht gesondert für die genannten Organisationen erhoben. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die finanziellen und sozialen Folgen der Schließung von religiösen Einrichtungen im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung grundsätzlich Maßnahmen zu ergreifen, um finanzielle und soziale Folgen der Schließung von religiösen Einrich- tungen abzuschwächen, und wenn ja, welche? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 machte weitge- hende Versammlungs- und Kontaktverbote zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Kankheit-2019 (COVID-19) notwendig. Hiervon waren auch die Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften betroffen. Solche Grundrechtseinschränkungen sind das Ergebnis einer Abwägung: Der Staat ist einerseits verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Leben zu ergreifen. Diese dürfen andererseits die Ausübung der Freiheitsrechte",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/24876 nicht unzumutbar beeinträchtigen. Aus diesem Grund waren die Grundrechts- einschränkungen von Anfang an zeitlich eng befristet. Im Übrigen unterliegen sie selbstverständlich der gerichtlichen Kontrolle. Die Religionsgemeinschaften in unserem Land haben die Einschränkungen zum Schutz des Lebens mitgetra- gen und darüber hinaus eigene Vorkehrungen getroffen. Von den finanziellen Folgen sind die Religionsgemeinschaften in unterschied- lichem Ausmaß betroffen. Es bestehen grundsätzlich Möglichkeiten zur Inan- spruchnahme von Hilfen im Rahmen der Soforthilfemaßnahmen der Bundes- regierung. Eine spezifische Förderung von Religionsgemeinschaften oder reli- giösen Einrichtungen durch die Bundesregierung ist nicht geplant. 5. Welche Gemeinden haben nach Kenntnis der Bundesregierung den islami- schen Gebetsruf wegen der beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie genehmigt? Hierzu erhebt die Bundesregierung keine Informationen. 6. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Risiken insbesondere für den Infektionsschutz durch Menschenansammlungen, die sich wegen des isla- mischen Gebetsrufs bilden könnten? Im April 2020 haben die Länder und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes besprochen und zusam- mengeführt. Der Vollzug des Infektionsschutzgesetztes liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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