GET /api/v1/document/187442/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
    "id": 187442,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/187442/",
    "title": "",
    "slug": "",
    "description": "",
    "published_at": null,
    "num_pages": 8,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/09ca60b2bf7340d532f659a09de4b4a9c8273bec.pdf",
    "file_size": 289964,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://dserver.bundestag.de/btd/19/242/1924212.pdf",
        "title": "Drucksache 19/24212",
        "author": "Deutscher Bundestag",
        "_tables": [],
        "creator": "AH XSL Formatter V6.5 MR3 for Linux64 : 6.5.6.31956 (2018/02/02 12:52JST)",
        "subject": "Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/23423 –",
        "producer": "Antenna House PDF Output Library 6.5.1216 (Linux64)",
        "publisher": null,
        "reference": null,
        "foreign_id": null,
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": null
    },
    "uid": "01e9dafe-c33d-40c4-912c-9a8d73c14d63",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": null,
        "document_type": null,
        "legislative_term": null
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=187442",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 15:20:14.409976+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 1,
            "content": "Deutscher Bundestag                                                                    Drucksache 19/24212 19. Wahlperiode                                                                                       11.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/23423 – Entwicklung der Bahnsteighöhen in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Die Bahnsteige in Deutschland haben historisch bedingt keine einheitliche Höhe. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren in der Bundesrepublik Deutschland Bahnsteighöhen von 76 cm die Regel, in der ehemaligen DDR waren 38 cm bzw. 55 cm üblich. In den neuen Bundesländern begann man nach der Wieder- vereinigung mit Wissen und in Abstimmung mit den zuständigen Gesellschaf- ten der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als der zuständigen Planfeststellungsbehörde damit, die Bahnsteige auf den meis- ten Strecken auf eine Höhe von 55 cm auszubauen. Grund hierfür war der Be- stand vieler Bahnsteige mit einer Höhe von 38 cm oder weniger. So wurde die Voraussetzung geschaffen, dass alle Züge mit einer Bodenhöhe von 60 cm die- se und alle weiteren Bahnsteighöhen zwischen 38 cm bis 76 cm bedienen kön- nen. Laut § 13 Absatz 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gilt seit 1991 jedoch, dass Bahnsteige in Deutschland „in der Regel eine Höhe von 76 cm“ besitzen sollen. Ausnahmen wie jene in Ostdeutschland sind damit nur in begründeten Fällen zulässig. Um eine deutschlandweit einheitliche Höhe herbeizuführen, haben das Bun- desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die DB AG im Jahr 2017 angekündigt, die Höhe von 76 cm verstärkt durchsetzen zu wol- len. Der Internationale Eisenbahnverband (UIC) empfiehlt hingegen eine Bahnsteighöhe von 55 cm, welche in Ländern wie Frankreich, Österreich, Ita- lien oder Tschechien umgesetzt wird. Der generelle Ausbau auf 76 cm würde jedoch in den gewachsenen Regional-Nahverkehrsnetzen Ost- und Mitteldeut- schlands sowie anderer Bundesländer mit mehrheitlich 38 cm bzw. 55 cm Bahnsteigen über Jahrzehnte für Probleme beim barrierefreien Zugang sorgen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bahnsteige mit der Höhe 76 cm hauptsächlich für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) ausgelegt sind, muss aus Sicht der Fragesteller unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Barrierefreiheit hinterfragt werden, ob in separierten Nahverkehrsnet- zen Bahnsteige sowie Wagenmaterial unter erheblichem finanziellen Aufwand angepasst werden müssen. Als Folge dieser Ungewissheit über die zukünfti- gen Bahnsteighöhen kommt es heute schon in einigen Bundesländern zu Baustopps und Investitionsverschiebungen. Sowohl der Steuerzahler als auch die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden dabei mit erheblichen Kosten be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra­ struktur vom 11. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 19/24212                                      –2–              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lastet, mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger droht der Verlust der bereits erreichten Barrierefreiheit. 1. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung beim Aus- und Neubau der Bahnsteige in Deutschland? 7. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Aufwendungen, um alle Bahnsteige in Deutschland auf eine Höhe von 76 cm umzubauen, und in welchem Zeitraum wäre ein solcher Umbau abgeschlossen? Die Fragen 1 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Historisch bedingt haben die Bahnsteige in Deutschland sehr unterschiedliche Höhen. Zur Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit hat die DB AG im Jahr 2017 bundesweit einheitliche Regeln entwickelt und hierzu ein Bahnsteighöhenkonzept mit dem Bund abgestimmt. Ziel ist es, mobilitäts- eingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum Eisenbahnsystem zu ermöglichen. Die Zielgröße der Bahnsteighöhen (Herstell- maße) gibt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vor: Die Höhe soll 76 cm über Schienenoberkante (ü. SO) betragen; genau definierte Ausnahmen sind möglich. Zur Umsetzung dieses Ziels werden in erheblichem Umfang Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Ziel des Bahnsteighöhenkonzepts ist es, u. a. über den Weg von zeitlich befris- teten Zwischenstufen bei den Bahnsteighöhen im Zusammenwirken mit den verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen Verschlechterungen der Barrie- refreiheit nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dem Konzept zugestimmt. Im Infrastruk- turzustands- und Entwicklungsberichte (IZB) 2019 ist u. a. das Bahnsteighö- henkonzept beschrieben (https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/D E/Finanzierung/IZB/IZB_2019.html;jsessionid=9CCF2590EFFC2A3B275AC8 98CEC161BF.live21302?nn=1525292). Aktuell erörtert die DB Station&Service AG die Migration/Umsetzung ihres fortentwickelten Bahnsteighöhenkonzepts mit den Ländern, nachdem bereits Abstimmungen mit den Behindertenverbänden stattfanden. Das jeweilige Mi- grationskonzept pro Land soll den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Dabei sollen auch neue Fahrzeugentwicklungen und sogenannte Kombibahn- steige Berücksichtigung finden. Das BMVI koordiniert und moderiert den Ge- samtprozess. Die Baumaßnahmen der DB Station&Service AG zur Herstellung der Barriere- freiheit umfassen neben der Aufhöhung der Bahnsteige auf die Zielhöhe ebenso weitere Teilelemente, wie die Herstellung der Stufenfreiheit bei den Bahnsteig- zugängen, die Installation von Fahrgastinformationsanlagen, Wegeleitsystemen, Lautsprechern, taktilen Leitsystemen auf den Bahnsteigen und vom öffentlich- em Bereich zu den Bahnsteigen sowie das Anbringen taktiler Handlaufschilder an Treppen und Rampen, Stufenmarkierungen an den Treppen. Innerhalb des sogenannten Hauptnetzes ist eine Aufhöhung auf 76 cm Bahn- steighöhe vorgesehen, soweit es sich nicht um S-Bahn-Bahnsteige mit 96 Zen- timetern über Schienenoberkante handelt. Außerhalb des Hauptnetzes gibt es Ausnahmemöglichkeiten, die eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimetern über Schienenoberkannte zulassen. Das Bahnsteighöhenkonzept beschreibt einen Zielzustand, der nur längerfristig erreicht werden kann. In den nächsten 25 bis 30 Jahren soll eine wesentliche Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen bundes-",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 3,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –3–                            Drucksache 19/24212 weit erreicht werden. Aufgrund der Langlebigkeit der Infrastruktur ist die Un- terstützung der DB Station&Service AG durch die Bundesregierung bei der Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzepts auf Dauer angelegt. Die Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzepts erfolgt im Rahmen von Neu- oder Ersatzinvestiti- onen mit Bundesmitteln. Durch die Initiierung von Sonderfinanzierungspro- grammen will die Bundesregierung Verkehrsstationen an besonderen Bedarfs- schwerpunkten zusammen mit der DB Station&Service AG möglichst schnell barrierefrei umbauen zu lassen. Diese Bemühungen der Bundesregierung werden durch ergänzende Initiativen der Länder zur Herstellung der Barrierefreiheit an Verkehrsstationen unter- stützt. Eine Schätzung der Kosten liegt nicht vor. 2. Wie viele Bahnsteige gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung gegen- wärtig in Deutschland, und welche Höhe haben diese jeweils (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die aktiven Bahnsteige (Angabe in Stück; Stand Infrastrukturkataster 2. De- zember 2019) schlüsseln sich wie folgt nach Bahnsteighöhen und Ländern auf: Bundesland               <38cm           38cm         55cm         76cm          85cm     96cm    103cm Baden-Württemberg              214            223          423           338                   79 Bayern                         381            376          246           412          7      163 Berlin                                                       7            37                 118        47 Brandenburg                    125             26          139           185                   26       11 Bremen                            1             4                         22 Hamburg                                         1                         19                   61 Hessen                         175            132          165           247          1        70 Mecklenburg- Vorpommern                      54             39          168            18 Niedersachen                    46             65          161           369                    1 Nordrhein- Westfalen                      128            160           42           665                 180 Rheinland-Pfalz                178            119          252           170 Saarland                        36             14           48            21 Sachsen                        215            100          323            25 Sachsen-Anhalt                  89            118          218            65 Schleswig-Holstein                3            41           33           131                    9 Thüringen                      127             93          216            13 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/18841 verwiesen. 3. Wie viele Bahnsteige in wie vielen Bahnhöfen wurden in den letzten zehn Jahren neu- bzw. umgebaut, und auf welche Höhe erfolgte der je- weilige Um- bzw. Neubau (bitte in absoluten Zahlen angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Nach Auskunft der DB AG werden rund 5700 Personenbahnhöfe betrieben. Pro Jahr baut das Unternehmen durchschnittlich 100 Stationen barrierefrei um. Rund 78 Prozent aller Bahnhöfe sind inzwischen stufenfrei erreichbar. In den vergangenen zehn Jahren wurden rund 1.300 Bahnsteige aufgehöht, um die Barrierefreiheit zu ermöglichen.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 19/24212                                         –4–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im IZB 2019 enthalten die Abschnitte 3.1.2 Buchstabe A2) „Bahnsteighöhen“ und Abschnitt 3.4 „Entwicklung des Anlagenbestandes“ Informationen zur Ent- wicklung der Stufenfreiheit an den Bahnsteigen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor. In der seit 1. Januar 2020 gültigen Dritten Leistungs- und Finanzierungsverein- barung (LuFV III) ist festgelegt, dass die DB AG u. a. über die Anzahl der auf- gehöhten Bahnsteige sowie die Entwicklung der Bahnsteiganzahl und der Bahnsteigbaulänge unter Berücksichtigung des gültigen Bahnsteighöhenkon- zepts zu berichten hat. 4. Welche Bahnhöfe mit Fernverkehrshalt besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung keine durchgängigen Bahnsteighöhen von 76 cm, und welche nur Fernzugbahnsteige mit einer Höhe von 76 cm? Nach Auskunft der DB AG haben die größten Knoten für Fern- und Nahver- kehr überwiegend 76 cm oder für reine S-Bahnhalte 96 cm hohe Bahnsteige. Lediglich die Knoten Erfurt, Dresden und Rostock verfügen noch nicht über diese Bahnsteighöhen. Nähere Informationen zur Barrierefreiheit sind im Inter- net einsehbar unter (abrufbar unter: https://www.deutschebahn.com/de/presse/s uche_Medienpakete/medienpaket_barrierefrei-1199988). 5. Wie viele Reisezugwagen betreiben die DB AG und ihre Tochterunter- nehmen derzeit, und welche Bahnsteighöhen können diese jeweils barrie- refrei bedienen (bitte in absoluten Zahlen und mit jeweiliger Zentimeter- angabe für höhengleiche Bedienung angeben sowie nach DB Fernver- kehr und DB Regio aufschlüsseln)? 10. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Aufwendungen, um alle Reisezugwagen der DB AG und ihrer Tochter- unternehmen für eine barrierefreie Bedienung von 76-cm-Bahnsteigen zu ertüchtigen? Die Fragen 5 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der DB AG hält die DB Regio AG folgenden Fahrzeugbestand vor: Baureihe               barrierefrei,      weitgehend      weitgehend bar- teilweise bar-     nicht     Gesamtbe- Neubeschaf-         barrierefrei,   rierefrei durch     rierefrei –   barriere-    stand fung gem. TSI Neubeschaf-            Modernisierung geeignet für         frei PRM            fung vor TSI                        Rollstuhlfah- PRM                             rer (Ein-und Ausstieg) Summe Elektrotriebwa- gen                              405                532                791              830         27       2.585 Summe Verbren- nungstriebwagen                  143                451                239                0        326       1.159 Summe Einzel- stockwagen                           0                90                  0              96         92         278 Summe Doppel- stockwagen                       196                    0              974                0        853       2.023",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 5,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                             –5–                                   Drucksache 19/24212 Baureihe                 barrierefrei,       weitgehend         weitgehend bar- teilweise bar-            nicht    Gesamtbe- Neubeschaf-          barrierefrei,       rierefrei durch        rierefrei –      barriere-   stand fung gem. TSI Neubeschaf-                 Modernisierung geeignet für                frei PRM            fung vor TSI                               Rollstuhlfah- PRM                                    rer (Ein-und Ausstieg) Summe Gesamt                         744              1.073                   2.004                 926      1.298       6.045 Anteil – Flotte                    12 %               18 %                     33 %              15 %         21 %      100 % TSI PRM: technical specifications for interoperability relating to accessibility of the Union's rail system for persons with disabilities and persons with reduced mobility (technischen Spezifikatio- nen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität) Nach Auskunft der DB AG betreibt die DB Fernverkehr AG derzeit 301 ICE- Triebzüge, 1.025 IC 1-Reisezugwagen sowie 53 IC 2-Triebzüge mit 292 Wa- gen. Alle seit 2008 von DB Fernverkehr beauftragten Neufahrzeuge erfüllen die Vorgaben der TSI PRM der Europäischen Union. Die IC 2-Fahrzeuge bei Bahnsteigkanten mit 55 cm Höhe verfügen über einen stufenlosen Einstieg. Bei den übrigen Fahrzeugen kann ein Einstieg an den gängigen Bahnsteighöhen (55 cm bzw. 76 cm) mit Rampen, integrierten Hubliften in den Fahrzeugen bzw. mit den an vielen Bahnhöfen vorhandenen mobilen Hubliften ermöglicht wer- den. Bestehendes Wagenmaterial nachträglich umzurüsten, ist aus konstruktiven Gründen nicht möglich. Eine Abschätzung der finanziellen Aufwendungen er- folgte daher nicht. Der Anteil der Züge mit stufenlosem Einstieg wird sich künftig mit dem Einsatz der 23 neu beauftragten ECx-Züge und der damit ver- bundenen Ausflottung älterer IC 1-Züge weiter erhöhen. 6. Wie hat sich der Anteil der barrierefreien Zustiegsmöglichkeiten bei Fahrten der DB AG und ihrer Tochterunternehmen in den vergangenen zehn Jahren jeweils im Schienenpersonennah- und Schienenpersonen- fernverkehr entwickelt (bitte als Anteil aller Stationshalte angeben)? Nach Auskunft der DB AG werden entsprechende Informationen nicht erfasst. 8. Welcher finanzielle Aufwand würde den Aufgabenträgern im Schienen- personennahverkehr für eine Anpassung bzw. Neubeschaffung von Fahr- zeugen zur Barrierefreiheit für 76-cm-Bahnsteige sowie zur Anpassung der jeweiligen Zuwegungen (Rampen, Aufzüge, Rolltreppen) auf die ge- änderte Bahnsteighöhe entstehen? Nach Auskunft der DB AG erfolgt die Migration zur Harmonisierung der Fahr- zeug -und Bahnsteighöhen in mehreren Schritten, deren zeitliche Folge u. a. Verkehrsausschreibungen der Aufgabenträger und den normalen Lebenszyklus eingesetzter Fahrzeuge berücksichtigt. Die Ertüchtigung/Umrüstung oder vor- gezogene Neubeschaffung von Fahrzeugen mit 76 cm Einstiegshöhe ist nicht erforderlich, da die Umstellung mit einer ohnehin fälligen Neubeschaffung er- folgen kann. Daher entstehen nach aktueller Einschätzung auch keine finanziel- len Aufwendungen. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 6,
            "content": "Drucksache 19/24212                                       –6–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Welche finanziellen Mittel strebt die Bundesregierung an, jährlich bis 2025 bereitzustellen, um eine bundesweit einheitliche Bahnsteighöhe zu erreichen? Neben den in der LuFV III dotierten Bundesmitteln für Ersatzinvestitionen wurden weitere 520 Mio. Euro für die Aufhöhung von Bahnsteigen bis zum Jahresende 2024 innerhalb der LuFV III bereit gestellt. Die Ersatzinvestitions- mittel der LuFV III kann die DB Station&Service AG nach eigener unterneh- merischer Entscheidung und unter Berücksichtigung betrieblicher Belange ein- setzen. Jahresscheiben sind hierfür durch den Bund nicht vorgegeben. In den jeweiligen IZB beschreiben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihre mittel- fristigen Investitionsplanungen. Gemäß dieser Aufstellung im IZB 2019 plant die DB Station&Service AG 847 Mio. Euro Bundesmittel aus der LuFV III für die Jahre 2020 bis 2024 (Ersatzinvestitionsmittel und Zusatzbudget) in den Er- satz von Bahnsteigen zu investieren. Zusätzlich werden über die sogenannte Förderinitiative zur Attraktivitätssteige- rung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB) Bundesmittel bis einschließ- lich 2030 bereitgestellt. Die Herstellung der Barrierefreiheit umfasst als Teilele- ment auch die Aufhöhung von Bahnsteigen auf die Zielhöhe gemäß Bahnsteig- höhenkonzept. Eine finanzielle Differenzierung aller Bestandteile der Förder- initiative ist nicht möglich, da die Verhandlungen zur 2. und 3. Säule der FABB noch andauern. Nachstehend die Jahresscheiben der FABB bis 2025 einschließ- lich: 2021             2022             2023             2024             2025 64 Mio. Euro      41 Mio. Euro      45 Mio. Euro    50 Mio. Euro     55 Mio. Euro 11. Welche Vereinbarungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Deutschen Bahn AG und einzelnen Bundesländern über Abweichungen von der Soll-Bahnsteighöhe von 76 cm, und was wird in der jeweiligen Vereinbarung konkret geregelt? 12. Welche Vereinbarungen über Abweichungen von der Soll-Bahnsteighöhe von 76 cm sind gegenwärtig Verhandlungsgegenstand zwischen der Deutschen Bahn AG und einzelnen Bundesländern, und was soll in der jeweiligen Vereinbarung konkret geregelt werden? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf die abgeschlossene LuFV III. Das Bahn- steighöhenkonzept ist in der Anlage 13.2.2. Ziffer 3.2.2 der LuFV III hinterlegt und umfasst sechs Ausnahmeregeln zur Abweichung von der Regelhöhe 76 cm sowie Einzelfallregelungen und Überleitregelungen für laufende Bauprojekte. Insbesondere zur Ausnahmeregel Nr. 6 (zeitlich befristete Zwischenstufen) müssen Migrationsvereinbarungen zwischen der DB AG und den Ländern ge- schlossen werden. Dabei regeln die Vereinbarungen, wie die Migrationsphase unter Berücksichtigung von fahrzeugseitigen und baulichen Maßnahmen an der Infrastruktur gestaltet werden soll. Aktuell finden Gespräche und Verhandlungen zu notwendigen Migrations- schritten zwischen der DB Station&Service AG und den Bundesländern statt.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 7,
            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                          Drucksache 19/24212 13. Ist der Bundesregierung das von den gesetzlichen Aufgabenträgern aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie vom Nordhessischen Ver- kehrsverbund erstellte Bahnsteighöhenkonzept Mitteldeutschland be- kannt, welches zahlreiche Vorschläge für eine deutlich schnellere und kostengünstigere Herstellung der Barrierefreiheit im Schienenpersonen- nahverkehr Mitteldeutschlands aufzeigt? Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die dort aufgeführten Vor- schläge? Der Bundesregierung ist das Bahnsteighöhenkonzept Mitteldeutschland be- kannt. Die Vorschläge fließen so weit wie möglich in das bundesweite Bahn- steighöhenkonzept der DB Station&Service AG ein.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/187442/",
            "number": 8,
            "content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/01/e9/da/01e9dafec33d40c4912c9a8d73c14d63/page-p8-{size}.png"
        }
    ]
}