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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/23538 19. Wahlperiode 21.10.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Bernd Reuther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/22334 – Die Bahnhöfe im Saarland Vorbemerkung der Fragesteller Der Zustand der Bahnhöfe und Empfangsgebäude an Bahnstrecken ist für die Attraktivität des Schienenverkehrs von besonderer Bedeutung. Durch einen ansprechenden baulichen Zustand und eine entsprechende Sauberkeit können sie aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in erheblichem Maße zur Steigerung der Passagierzahlen auf der Schiene beitragen. Leider sieht die Wirklichkeit an vielen Bahnhöfen oft anders aus. Teilweise verschmutzte Bahnhöfe, geringe WLAN-Verfügbarkeit und eingeschränkte Barrierefreiheit werden dem eigenen Anspruch der Deutschen Bahn AG (DB AG) als service- orientiertem Mobilitätsdienstleister nicht gerecht. Wenn der Schienenverkehr in Zukunft einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Entlastung des Straßen- verkehrs leisten soll, sind hier erhebliche Anstrengungen erforderlich. Dazu gehören aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem die zügige Beseitigung baulicher Mängel und Verschmutzungen, eine ange- messene Bereitstellung von Toiletten, der barrierefreie Zugang zur Infra- struktur, die einfache Erreichbarkeit, die Verfügbarkeit von WLAN, die Bereitstellung von Gewerbeflächen sowie die Gewährleistung der Sicherheit aller Reisenden durch Sicherheitskräfte oder Polizei. 1. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte betreibt die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung im Saarland? Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) betreibt sie im Saarland 77 Verkehrsstationen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 21. Oktober 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/23538 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele und welche Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1990 stillgelegt worden? Nach Auskunft der DB AG wurden insgesamt neun Verkehrsstationen stillge- legt: Brefeld, Differten, Fürstenhausen, Gersweiler, Hostenbach, Saarbrücken- Messebahnhof, Überherrn, Wadgassen, Werbeln. 3. Plant die DB AG, weitere Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland still- zulegen? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Nein. 4. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland gelten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht als uneingeschränkt barrierefrei? Nach Auskunft der DB AG werden an 68 Stationen noch nicht alle Merkmale einer uneingeschränkten Barrierefreiheit erfüllt. Die Erfüllungsgrade der meis- ten Einzelmerkmale der Barrierefreiheit liegen jedoch deutlich höher. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. 5. Welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland sollen bis 2025 zu uneingeschränkt barrierefreien Bahnhof umgebaut werden? Nach Auskunft der DB AG wird die Barrierefreiheit bis 2025 an neun Statio- nen weiter verbessert: Saarbrücken Ost, Eppelborn (in Bau), Sulzbach (in Bau), Dirmingen, Bübingen, Güdingen, Perl, Ottweiler, Landsweiler-Reden. 6. Wie hoch ist die Beteiligung des Bundes sowie anderer (DB AG, Land Saarland) an den Ausgaben für Barrierefreiheit an Bahnhöfen und Halte- punkte im Saarland, und aus welchen Haushaltstiteln oder Haushaltsbe- reichen stammen diese Mittel jeweils nach Kenntnis der Bundesregie- rung? Das Saarland hat aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) Bundesmittel in Höhe von rd. 2,3 Mio. Euro aus dem Haushaltstitel 891 31 erhalten. Er- gänzend dazu hat das Land bisher rd. 1,9 Mio. Euro gezahlt (Stand: Mittelabruf 2019); die tatsächliche Landesbeteiligung kann erst nach Ende des Bewilli- gungszeitraumes und Vorliegen der Verwendungsnachweise final ermittelt wer- den. Des Weiteren ist geplant, dass für das Saarland nach aktuellem Stand im Rah- men der sog. 2. Säule des 1000-Bahnhöfe-Programms aus dem Haushaltstitel 1202 891 09 Bundesmittel für die Umsetzung von Maßnahmen der Barriere- freiheit im Umfang von rd. 2,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese sind durch das Land über eine paritätische Finanzierung mit weiteren 2,5 Mio. Euro zu ergänzen. Hierzu bedarf es einer gemeinsamen Priorisierung von Standorten zwischen der DB Station&Service AG und dem Saarland sowie des Abschlusses entsprechender Finanzierungsvereinbarungen zwischen der DB Station&Service AG und dem Bund sowie zwischen der DB Station&Service AG und dem Saarland.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/23538 Zusätzliche Mittel für den Ausbau der Barrierefreiheit im Saarland gibt es aus weiteren Finanzierungsinstrumenten des Bundes (LuFV III). 7. Wie viele und welche Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland sind seit dem Jahr 2010 modernisiert und saniert worden? Es wurden nach Auskunft der DB AG fünfzehn Verkehrsstationen saniert und modernisiert: Auersmacher, Bierbach, Blieskastel-Lautzkirchen, Bous, Bubach, Burbach Mitte, Merzig (Saar), Namborn, Neunkirchen (Saar) Hbf, Quierschied, Saarhölzbach, Saarbrücken-Burbach, Türkismühle, Völklingen, Walhausen. 8. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland sollen nach Planung der DB AG im Zeitraum bis 2025 modernisiert bzw. saniert werden? Nach Auskunft der DB AG sollen bis zum Jahr 2025 fünfzehn Verkehrsstatio- nen modernisiert/saniert werden: Eppelborn (in Bau), Sulzbach (in Bau), Dirmingen, Bübingen, Güdingen, Perl, Ottweiler, Saarbrücken Ost, Lands- weiler-Reden, Hanweiler-Bad Rilchingen, Ensdorf, Rentrisch, Siersburg, Hemmersdorf, Niedaltdorf. 9. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland verfügen nach Kennt- nis der Bundesregierung über Park&Ride-Flächen? Nach Auskunft der DB AG sind an 56 Stationen Park&Ride-Flächen verfügbar. 10. Welcher Anteil der saarländischen Bahnhöfe und Haltepunkte verfügt je- weils über keine bzw. keinen a) einfachen Fahrradstellplätze, b) Fahrradparkhäuser oder überdachte Unterstellmöglichkeit, c) freien WLAN-Zugang für Passagiere, d) öffentliche Toiletten, e) Anschluss an das örtliche ÖPNV-Netz, f) wettergeschützte und beheizte Warteräume, g) Servicestelle mit Ansprechpartner für Ticketverkauf und Auskünfte, h) Ladepunkte für E-Fahrzeuge? Die Fragen 10 bis 10h werden gemeinsam beantwortet. Viele Fahrradstellplätze und Fahrradparkhäuser werden von Kommunen zur Verfügung gestellt. Nach Auskunft der DB AG gibt es an ca. 30 Prozent der Stationen im Saarland keine Fahrradstellplätze. An maximal 85 Prozent der Stationen existieren keine Fahrradparkhäuser oder überdachte Unterstellmöglichkeiten. Gegebenenfalls existieren allerdings Stellplätze im Umfeld der Bahnhöfe, die die Gemeinden zur Verfügung stellen und der DB AG und der Bundesregierung nicht bekannt sind. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen An- frage auf Bundestagsdrucksache 19/16788 verwiesen. Ein freier WLAN-Zugang besteht am Saarbrückener Hauptbahnhof. Nach Aus- kunft der DB AG soll das WLAN-Angebot weiter ausgebaut werden. An vier Bahnhöfen gibt es öffentliche Toiletten auf DB-eigenen Flächen. Kenntnisse",
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"content": "Drucksache 19/23538 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode über WC-Anlagen außerhalb der DB-eigenen Flächen liegen nicht vor. An ca. 60 Prozent der Stationen gibt es nach Auskunft der DB AG keinen Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr; zuständig ist der örtliche Aufgaben- träger. An nahezu allen Bahnhöfen ist wettergeschütztes Warten möglich. An ca. 90 Prozent der Bahnhöfe existiert nach Auskunft der DB AG keine Service- stelle mit Ansprechpartnern für Ticketverkäufe und Auskünfte. 95 Prozent der Stationen sind nach Auskunft der DB AG mit keinem Ladepunkt für E-Fahrzeuge ausgestattet. 11. Gibt es von Seiten des Bundes oder der DB AG Fördermittel bzw. För- derprogramme zur Errichtung von Fahrradstellplätzen an Bahnhöfen und Haltepunkten, und wenn ja, welche Höhe beträgt die mögliche Förderung insgesamt, und in welchem Maße wurden diese bisher im Saarland in Anspruch genommen (bitte nach Bahnhof bzw. Haltepunkt, Mittelabruf insgesamt sowie nach Bahnhof und errichteten Fahrradstellplätzen auf- listen)? Im Rahmen der bundesweiten Bike+Ride-Offensive des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und der DB AG sol- len bis Ende 2022 bundesweit zusätzlich 100.000 Bike+Ride-Plätze an Bahn- höfen errichtet werden. Mit der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klima- schutzrichtlinie stellt das BMU ein Förderinstrument bereit, welches Kommu- nen eine anteilige Finanzierung zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen ermöglicht. Die DB AG hat zusammen mit dem BMU einen stan- dardisierten Prozess geschaffen, der es den Kommunen erlaubt, möglichst ein- fach und schnell neue Fahrradabstellanlagen zu bauen. Der Regelfördersatz des BMU für diese Anlagen wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundes- regierung aus dem Juni 2020 angehoben und beträgt 70 Prozent. Finanzschwa- che Kommunen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten er- halten. Nach Auskunft der DB AG haben darüber hinaus folgende Standorte bis zum 15. September 2020 Interesse bekundet: Neunkirchen (Saar) Hbf, Neunkirchen (Saar)-Wellesweiler, Wiebelskirchen, Dillingen (Saar), Homburg (Saar) Hbf, Völklingen, Luisenthal (Saar), Einöd (Saar), St. Wendel, Blieskastel-Lautz- kirchen, Saarlouis Hbf. Angaben zum Mittelabfluss und zur Anzahl der Stellplätze können zum jetzi- gen Planungsstand nur für drei Standorte gemacht werde. Der Kreisstadt Neun- kirchen wurde eine Förderung in Höhe von 6.167 Euro an folgenden Stand- orten bewilligt: Standort Anzahl an Stellplätzen Neunkirchen Hbf 45 Stellplätze Neunkirchen (Saar)-Wellesweiler 21 Stellplätze Wiebelskirchen 12 Stellplätze Fahrradparkhäuser können auch über die Förderrichtlinie für innovative Projek- te zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland gefördert werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt im Zeitraum von 2020 bis 2023 für investive Modellprojekte insgesamt 127 Mio. Euro zur Verfügung. Bisher wurden Projekte mit bis zu 75 Prozent, bei finanz- schwachen Kommunen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamt- ausgaben gefördert. In Ergänzung des von der Bundesregierung beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspakets zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise hat das BMVI die Förderquoten erhöht. Für alle ab dem 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 geförderten Modellvorhaben gel-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/23538 ten daher höhere Förderquoten von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen. Bis- lang wurde keine Interessenbekundung zur Förderung von Fahrradparkhäusern im Saarland eingereicht. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung von Fahrradparkhäusern bietet sich künftig über das neue Sonderprogramm „Stadt und Land“ des BMVI – Finanz- hilfen 2020 – 2023 i. H. v. bis zu 657 Mio. Euro. Die Fördersätze betragen bis zu 75 Prozent bzw. 90 Prozent bei finanzschwachen Kommunen. Befristet bis zum 31. Dezember 2021 erhöht sich der Regelfördersatz auf 80 Prozent vor dem Hintergrund konjunktureller Entwicklungen. 12. Wie viele Bahnhofsgebäude im Saarland im Eigentum der DB AG stehen leer und werden nicht durch Schienenverkehrsangebote bedient? Nach Auskunft der DB AG steht im Saarland ein Empfangsgebäude (Wad- gassen) leer und wird nicht durch Schienenangebote bedient. 13. Für welche dieser leerstehenden Bahnhofsgebäude plant die DB AG eine weitere Nutzung bzw. Verwendung? Die DB AG gibt an, dass sie derzeit keine weitere Nutzung vorsieht. 14. Welcher Anteil der Bahnhöfe und Haltepunkte im Saarland werden ganz- jährig durch Sicherheitspersonal der DB AG oder durch die Bundespoli- zei überwacht? Die Bundespolizei überwacht im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahr- nehmung nach § 3 Bundespolizeigesetz alle Bahnhöfe im Saarland in ihrer Zu- ständigkeit. Die Überwachungsdichte richtet sich an den vorliegenden Lage- erkenntnissen aus. Die Überwachungshäufigkeit und -dauer wird durch die Bundespolizei statistisch nicht erfasst. Die DB AG gibt an, dass die DB Sicherheit sich mit der Bundespolizei ab- stimmt. Durch mobile Streifen werden Schwerpunktstrecken und Schwerpunkt- bahnhöfe in unregelmäßigen Abständen und zu unregelmäßigen Zeiten von der DB Sicherheit überwacht. 15. An welchen Bahnhöfen und Haltepunkten im Saarland erfolgt keine Videoüberwachung der öffentlich zugänglichen Bereiche? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. 16. Wie hat sich die Anzahl der Straftaten an saarländischen Bahnhöfen und Haltepunkten seit 2010 entwickelt (bitte nach Delikt, Jahr und Bahnhof bzw. Haltepunkt aufschlüsseln)? Bis einschließlich 2019 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Angaben zur Tatörtlichkeit (wie etwa „Bahnhof“) nicht in allen Ländern tech- nisch realisiert. Für den angefragten Zeitraum liegen keine Informationen in der PKS des Bundes vor. Hilfsweise können die in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei erfassten Daten aus dem originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei",
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"content": "Drucksache 19/23538 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode verwendet werden. Eine bahnhofsgenaue statistische Darstellung ist erst ab dem Jahr 2019 möglich. Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. Hierbei handelt es sich um die bundespolizeilichen Daten, die entsprechend zugeordnet werden können. Angaben zu den von den Landesbehörden festgestellten Delikten ob- liegen ausschließlich den jeweils zuständigen Landesregierungen. Sogenannte Massendelikte, wie z. B. Erschleichen von Leistungen oder Hausfriedensbruch, werden statistisch nicht erfasst. Für alle festgestellten Delikte im Bereich der Bundespolizei auf Bahnanlagen und in Zügen im Saarland wird auf die Anlage 4 verwiesen. 17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Sicherheit an Bahn- höfen und Haltepunkten zu erhöhen? Wenn ja, wie, und mit welchen Mitteln? Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Bahnhöfe in Deutschland sicher. Aufgabe der Sicherheitsbehörden, hier zuvörderst die Bundespolizei, als auch der Betreiberunternehmen ist es, diese Sicherheit zu gewährleisten und auszubauen. Hierzu zählen unter anderem der Ausbau und die Modernisierung der Videotechnik sowie die lageangepasste Fortentwicklung bestehender Maß- nahmen unter Berücksichtigung technischer Neuerungen wie die „Body-Cam“. Am 11. September 2019 haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das BMVI sowie die DB AG Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit auf Bahnhöfen vereinbart. Zu den vorgesehenen Maßnahmen wird auf die hierzu veröffentliche Presseerklärung verwiesen (abrufbar unter: https:// www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/09/sicherheit-auf- bahnhoefen.html).",
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