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            "content": "Deutscher Bundestag                                            Drucksache  7/4212 7. Wahlperiode 23.10.75 Sachgebiet 13 Antwort der Bundesregierung                                                      - auf die Kleine Anfrage det Abgeordneten Gerster (Mainz), Vogel (Ennepetal), Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jobst, Handlos und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 7/4041 - betr. Bundesgrenzschutz Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 22. Ok tober 1975 — BGS I 1 — 630 344/1 — die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: I. Bevor die Fragen im einzelnen beantwortet werden, ist es er- forderlich, in einer Vorbemerkung die Aufgaben des Bundes- grenzschutzes und seine Personalstruktur im Zusammenhang darzustellen. Aufgabenerweiterung durch das BGS-Gesetz von 1972 Das vom Deutschen Bundestag einhellig verabschiedete Gesetz über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 hat den Bun- desgrenzschutz als Polizei des Bundes in vollem Umfang in das System der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland integriert. Das Gesetz hat dem Bundesgrenzschutz neben der ursprünglich einzigen Aufgabe, den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes zu gewährleisten, neue Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit zugewiesen. Insbesondere ist in dem neu- gefaßten Artikel 35 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 9 BGS-Gesetz ein Sicherheitsverbund zwischen Bund und Län- dern gebilligt und gesetzlich festgeschrieben worden. Damit wurde den Vorstellungen der Innenminister und -senatoren aller Bundesländer entsprochen. Diese haben in dem im gleichen Jahre einstimmig verabschiedeten „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland\" gefordert, daß eine Unterstützung der Länderpolizeien durch den Bundesgrenz- schutz ständig gewährleistet sein muß. Der Aufgabenzuwachs und die dem Bundesgrenzschutz im Be- reich der inneren Sicherheit aufgebürdete Verantwortung be- lasteten den Bundesgrenzschutz zeitweise bis an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Der Umfang seiner Aufgaben und die Vielzahl der ihm und seinen Angehörigen abverlangten Leistun- gen führten jedoch weder zu einer „Kräfteverzettelung\" noch zu einer „Vernachlässigung seiner ursprünglichen Aufgabe\". Der Bundesgrenzschutz hat sich bei allen auf ihn zugekommenen",
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            "content": "Drucksache 7/4212                  Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Belastungen als anpassungsfähig und leistungsstark erwiesen. Spitzenbelastungen zur Entlastung der Polizeien der Länder, die dazu zwangen, vorübergehend die Ausbildung in Teilbereichen zu reduzieren, haben keine dauerhaften Folgewirkungen hinter- lassen. Der ursprüngliche Auftrag des Bundesgrenzschutzes, der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, ist stets in dem durch die Sicherheitslage gebotenen Umfang ausgeführt worden. Die Verbandsstruktur der Masse des Bundesgrenzschutzes wurde und wird als bewährte und den Aufgaben angemessene Organisationsform beibehalten. Folgerungen aus dem BGS-Gesetz Die Bundesregierung hat die zur Durchführung des Gesetzes er- forderlichen Maßnahmen getroffen. Sie erstrecken sich auf das Dienstrecht, das Laufbahnrecht, die Ausbildung, die Ausstattung, die Organisation und die Rechtssetzung. Dabei handelte sie in Übereinstimmung mit den Vorstellungen, die der Deutsche Bundestag in seiner anläßlich der Verabschiedung des neuen BGS-Gesetzes einhellig gefaßten Entschließung vom 22. Juni 1972 zum Ausdruck gebracht hatte. Der Deutsche Bundestag er- suchte die Bundesregierung u. a. „1. die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um a) die Rechtsstellung der Beamten des Bundesgrenzschutzes einschließlich des Laufbahnrechts, b) ihre Ausbildung und c) die Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes folgerichtig so fortzuentwickeln, wie es die gesetzlichen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes erfordern; 2. mit allen Kräften darauf hinzuwirken, daß die Heranzie- hung von Grenzschutzdienstpflichtigen zum Grenzschutz- grunddienst möglichst bald entbehrlich wird ...\" . Die Bundesregierung orientierte sich an den auf der gleichen Linie liegenden Vorstellungen der Innenministerkonferenz in dem vorerwähnten Sicherheitsprogramm über die Fortentwick- lung de s Bundesgrenzschutzes. Die Bundesregierung kann mit Genugtuung feststellen, daß ihre zielbewußten Bemühungen um die Fortentwicklung des Bundes- grenzschutzes erfolgreich gewesen sind: Der Bundesgrenzschutz hat heute die größte Einsatzstärke und Leistungsfähigkeit in den 25 Jahren seines Bestehens erreicht. In der Steigerung der Ausgaben für den Bundesgrenzschutz von 304 447 Mio DM im Jahr 1968 auf 709 652 Mio DM im Jahr 1974 spiegelt sich die Entwicklung. Auch eine Aufstellung zur perso- nellen Entwicklung des Bundesgrenzschutzes macht dies deut- lich. Personelle Auszehrung (1957 bis 1968) Nach der Heranziehung des Bundesgrenzschutzes zur Aufstel- lung der Bundeswehr durch das Zweite Gesetz über den Bundes- grenzschutz vom 30. Mai 1956 war sein Personalbestand auf 7635 Mann abgesunken. Trotz aller Bemühungen gelang es in",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/4212 den Jahren 1957 bis 1968 nicht, auch nur annähernd die vom Bundestag festgesetzte Sollstärke von 20 000 Mann wieder zu erreichen. Die Personalstärken betrugen am 1. Juli 1957         11 286 Mann, am 1. Juli 1958         13 508 Mann,                                     - am 1. Juli 1959         14 309 Mann, am 1. Juli 1960         14 329 Mann, am 1. Juli 1961         13 495 Mann, am 1. Juli 1962         12 963 Mann, am 1. Juli 1963         15 541 Mann, am 1. Juli .1964        17 450 Mann, am 1. Juli 1965         16 624 Mann, am 1. Juli 1966         16 206 Mann, am 16. Juli 1967        17 205 Mann, am 16. Juli 1968        15 613 Mann. Heranziehung von „Kurzdienern\" Um die drohende personelle Auszehrung abzuwenden, wurde der Ausweg gefunden, einen für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlichen personellen Mindestbestand der Einheiten des Bundesgrenzschutzes durch die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu sichern. Die Voraussetzungen dafür wurden durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 13. Januar 1969 geschaffen. Auch wurde die Möglichkeit eröffnet, Wehrpflichtige als Polizeivollzugsbeamte im Bundes- grenzschutz mit einer Dienstzeit von nur zwei Jahren zu ver- wenden. Auf dieser Grundlage wurden 1969 etwa 5300 Dienstleistende und Beamte mit 2jähriger Dienstzeit 1970 etwa 4500 Dienstleistende und Beamte mit 2jähriger Dienstzeit 1971 etwa 5470 Dienstleistende und Beamte mit 2jähriger Dienstzeit 1972 etwa 4810 Dienstleistende und Beamte mit 2jähriger Dienstzeit 1973 etwa 5320 Dienstleistende und Beamte mit 2jähriger Dienstzeit in den Bundesgrenzschutz eingestellt. Zeitweilig wurden im Bundesgrenzschutz etwa 10 000 „Kurz- diener\" verwendet. Dieser hohe Anteil an „Kurzdienern\" bela stete die ,Einsatzfähigkeit des Bundesgrenzschutzes. Es liegt auf der Hand, daß ein Angehöriger eines Polizeiverbandes mit einer Zugehörigkeit von 15 oder 24 Monaten keine den schwierigen polizeilichen Aufgaben angepaßte Ausbildung erhalten kann. Ausbildungszeit und Verwendungsmöglichkeit stehen in diesem Falle in einem krassen Mißverhältnis und sind zudem unwirt- schaftlich.                         . Die Bundesregierung entschloß sich daher, ab 1. Oktober 1973 grundsätzlich keine Dienstleistenden mehr einzustellen. Seit Herbst 1974 wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auch keine Vollzugsbeamten mit einer zweijährigen Dienstzeit einge stellt. Der Polizeiberuf ist kein „Beruf auf Zeit\". Die Bundesregierung legt Wert darauf, für den Dienst im Bundesgrenzschutz in aus- reichendem Maße Freiwillige zu gewinnen, die im Polizeidienst einen Lebensberuf suchen und erhalten.",
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            "content": "Drucksache 7/4212                      Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode Gegenwärtige Personalsituation Im Oktober 1975 hat die Ist-Stärke des Bundesgrenzschutzes (ohne Verwaltungsbeamte) erstmals die Grenze von 21 000 über- schritten; sie betrug 21059. Die Zunahme der Ist-Stärke seit Oktober 1973 betrug 1113. Die Zahl der Polizeivollzugsbeamten erhöhte sich in diesem Zeitraum durch den Abbau der Dienst- leistenden um 3993. Die Fehlstellen sind im Oktober 1975 auf 566 zurückgegangen, bei denen es sich z. T. um Spezialkräfte handelt. 1975 wurden bisher 3440 Bewerber eingestellt. Hiervon haben 58 v. H. den mittleren Bildungsabschluß, 97 v. H. dieser Dienstanfänger haben sich für eine Dienstzeit von vier oder acht Jahren verpflichtet. BGS-Personalstrukturgesetz Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes setzt die Bundesregierung die Fortent- wicklung dieser Polizei des Bundes konsequent fort. Sie sichert damit in Übereinstimmung mit der oben erwähnten Entschlie ung des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 1972 und dem                    -ß Sicherheitsprogramm der Innenminister der Länder und des Bun- des die Schaffung einer polizeigerechten Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes, die Möglichkeit einer aufgabengerechten Ausbildung und damit die Einsatzfähigkeit des Bundesgrenz- schutzes für alle ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. II. Zu den Fragen wird im einzelnen wie folgt Stellung genommen: 1. Wie viele der knapp 21 000 Angehörigen des Bundesgrenz- schutzes (Jahresbericht 1974) werden ständig für den grenz- polizeilichen Schutz des Bundesgebietes bereitgehalten? Der Bundesgrenzschutz hat bisher unverändert 23 Einsatzab- teilungen an der Grenze zur DDR und CSSR stationiert. Diese Abteilungen werden durch entsprechende Führungsstäbe, insbe- sondere die vier Grenzschutzkommandos, und Gruppenstäbe geführt und durch Spezialverbände wie den BGS See, die Grenz- schutzfliegerstaffeln und technische Einheiten unterstützt. Es ist beabsichtigt, vier dieser Einsatzabteilungen in Ausbil- dungsabteilungen umzugliedern. Diese Maßnahme ist aber nicht eine Folge des Personalstrukturgesetzes, sie ist vielmehr bereits in dem Gutachten einer Kommission, die Rationalisierungsmaß- nahmen zur Leistungssteigerung des Bundesgrenzschutzes prü- fen sollte, im Dezember 1973 vorgeschlagen worden. Sie führt zu einer rationelleren Gestaltung der Ausbildung und zu einer Entlastung aller Einsatzabteilungen, die bisher durch die Grund- ausbildung von Dienstanfängern erheblich belastet waren. Die Leistungsfähigkeit der Einsatzabteilungen wird hierdurch we- sentlich erhöht. Kräfte der Verbände und Einheiten des Bundesgrenzschutzes wurden und werden zeitweise auch für `andere Aufgaben, ins- besondere zur Unterstützung der Länderpolizeien, verwendet, wobei die jeweilige Lage an der Grenze für das Ausmaß des Kräfteinsatzes maßgebend ist.",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode Drucksache 7/4212 Die zur Durchführung des Grenzschutzes erforderlichen Kräfte werden wie in der Vergangenheit auch in Zukunft bereitgehal- ten. 2. Wie verteilen sich diese Bundesgrenzschutzbeamten auf Grenz- schutzverbände und den Grenzschutzeinzeldienst? Die im Gebiet an der Grenze zur DDR und zur CSSR stationier- ten 23 Einsatzabteilungen und der BGS See haben eine Gesamt- stärke von 13 687 Polizeivollzugsbeamten. In dieser Zahl ist die Stärke der übergeordneten Führungseinrichtungen, der tech- nischen Grenzschutzabteilungen, der Fernmeldeeinheiten und der sonstigen Spezialeinheiten, die die Einsatzverbände unter- stützen, nicht enthalten. Der Grenzschutzeinzeldienst hat eine Stärke von 1291 Beamten. 3. Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes müssen stän- dig zur Sicherung von Bundesorganen (nach diesen aufgeglie- dert) bereitgestellt werden? Zur Sicherung von Bundesorganen stehen zur Zeit im Raum Bonn zwei Grenzschutzabteilungen mit insgesamt 1165 Polizei- vollzugsbeamten zur Verfügung. Diese Verbände werden bei Bedarf durch weitere Kräfte verstärkt, die vorübergehend von den Einsatzabteilungen abgestellt werden. Zur Sicherung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind Sicherungskräfte in Stärke eines Zuges eingesetzt. Ich bin bereit, über die Stärke der bei den einzelnen Schutz- objekten eingesetzten Kräfte dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages in einer vertraulichen Sitzung zu berichten. Dabei kann auch die zwischen dem Innenminister des Landes Nord- rhein-Westfalen und dem Bundesinnenminister am 1. Oktober 1975 getroffene Vereinbarung über die Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben im Raume Bonn erläutert werden, die für den Bundesgrenzschutz eine wesentliche Rationalisierung seines Einsatzes in diesem Bereich bedeutet. 4. Wie viele Grenzschutzangehörige werden ständig im Aus- land (an deutschen Auslandsvertretungen und Auslandsstatio- nen der Deutschen Lufthansa) eingesetzt? Im Ausland sind ständig etwa 280 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes eingesetzt. Zur Zeit werden 175 Beamte zum Schutz deutscher Vertretungen und 105 für Sicherungsauf- gaben bei Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa verwen- det. 5. Wie viele Angehörige des Bundesgrenzschutzes unterstützen regelmäßig die Polizeien der Länder (bei der Sicherung des Luftverkehrs, zum Schutze ausländischer Missionen und ge- fährdeter Personen) ? Der Umfang der Unterstützung der Polizeien der Länder durch den Bundesgrenzschutz auf der Grundlage des § 9 BGSG und mithin die Zahl der Kräfte des Bundesgrenzschutzes, die zur Unterstützung abgestellt werden, hängen von den Sicherheits-",
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            "content": "Drucksache 7/4212                                        Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode erfordernissen ab. Am 1. Oktober 1975 waren durch die länder- unterstützenden Einsätze insgesamt 1811 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes gebunden, davon allein etwa 1550 beim Schutz der Flughäfen Hamburg, Bremen, Hannover, Köln Bonn, Stuttgart, Frankfurt und München. Zum Schutz gefährde- ter ausländischer Missionen im Raum Bonn leistet der Bundes- - grenzschutz seit dem 1. Oktober 1975 aufgrund der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Vereinbarung keine dauernde Unterstützung mehr. Der Bundesgrenzschutz unterstützt darüber hinaus das Bundes- kriminalamt mit 212 Beamten, die überwiegend zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes eingesetzt wer- den                                                          . 6. Wie viele Grenzschutzangehörige unterstützen ständig nicht- polizeiliche Behörden und Stellen? Der Bundesgrenzschutz hat die Aufgabe des Fliegens und War- tens der Hubschrauber des Katastrophenschutzes und Rettungs- dienstes übernommen. Hierfür sind zur Zeit beim Einsatz auf zehn Luftrettungsstationen des Katastrophenschutzes des Bun- des 18 Piloten und 19 Bordwarte des Bundesgrenzschutzes einge- setzt. Außerdem wird das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln zur wirksamen Wahrung seiner Hausrechte durch den Bundesgrenzschutz unterstützt. 7. Welche Anforderungen zur ständigen Unterstützung von Polizeien sowie anderen Behörden und Stellen an den Bundes- grenzschutz bestehen, bzw. mit welchen weiteren Anforderun- gen rechnet die Bundesregierung? Zur Zeit liegen keine unerledigten Anforderungen anderer Be- hörden und Stellen an den Bundesgrenzschutz vor. Ob mit weiteren Anforderungen an den Bundesgrenzschutz ge- rechnet werden muß, hängt von der jeweiligen Sicherheitslage ab. 8BeiwlchnSodr.sätzewunGchageöri im 1. Halbjahr 1975 eingesetzt, und wo wurden diese Beamten abgezogen? Der Bundesgrenzschutz hat in zahlreichen Fällen mit geringen Kräften für kurze Zeit besondere Aufgaben im örtlichen Rahmen wahrgenommen (z. B. Katastrophenhilfe, Fernmeldeeinsätze, Fahndungen, technische Unterstützung). Darüber hinaus sind Kräfte der Grenzschutzgruppe 9 eingesetzt worden. Für solche Einsätze sind keine Beamten aus Verbänden oder Einheiten abgezogen worden. 9. Von welchen Einheiten wurden in den letzten Jahren zur Erfüllung der zusätzlich übernommenen Aufgaben Beamte (auf- gegliedert in Zahlen) abgezogen? Die vom Bundesgrenzschutz in den letzten Jahren wahrgenom menen Aufgaben sind von allen Verbänden und Einheiten in gleichem Maße getragen worden. Beim Einsatz der Verbände",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode  Drucksache 7/4212 wurden deren eigene Aufgaben, die jeweilige Iststärke und die Dislozierung berücksichtigt. Die Mobilität und Anpassungs- fähigkeit des Bundesgrenzschutzes hat es ermöglicht, die Auf- gaben wahrzunehmen, ohne daß in die Organisation der Ver- bände und Einheiten eingegriffen und die Einsatzfähigkeit des Bundesgrenzschutzes insgesamt beeinträchtigt werden mußte. Die seit 1969 durchgeführte Verstärkung des Bundesgrenzschut- zes im Raum Bonn wurde bisher durch Bereitstellung zusätz- licher Planstellen im Haushalt ermöglicht. Die weiter erforder- liche Verstärkung des Bundesgrenzschutzes im Raum Bonn wird durch Auflösung von drei der sieben Gruppenstäbe, nämlich der Gruppenstäbe 1, 4 und 5 (Schwandorf, Fuldatal und Goslar), ge- wonnen. Die Auflösung von Gruppenstäben war in dem bereits zu i . erwähnten Kommissionsbericht als Rationalisierungsmaß- nahme vorgeschlagen worden. Die Bundesregierung ist dem Vorschlag nur in einem solchen Umfang gefolgt, daß eine Schwä- chung der Führungsstruktur im Grenzraum nicht eintritt. Die für den Grenzschutz vorhandenen Führungseinrichtungen können alle in Betracht kommenden Führungsaufgaben wahrnehmen. Dieser Abbau von Stäben sowie weitere Rationalisierungsmaß- nahmen ermöglichen den Aufbau der bisher fehlenden Füh- rungsstruktur (Grenzschutzkommando West) sowie die ebenso dringende Verstärkung der Einsatzkräfte im Raum Bonn. Ein Abzug von unmittelbar dem Einsatz dienenden Kräften aus dem Grenzraum wird nicht vorgenommen. 10. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß der Bun- desgrenzschutz bewaffneten Auseinandersetzungen gewachsen sein muß, die sich im Falle eines inneren Notstandes ergeben könnten? Die Bundesregierung stimmt der Auffassung zu, daß der Bun- desgrenzschutz auch für Einsatzsituationen ausgebildet und aus- gerüstet sein muß, für die er gemäß Artikel 91 des Grundgeset- zes herangezogen werden kann. 11. Hält die Bundesregierung die Auffassung aufrecht, daß der Bundesgrenzschutz in der Lage sein muß, vom Gebiet unserer östlichen Nachbarn ausgelösten Grenzzwischenfällen lokaler Art zu begegnen? Die gesetzliche Aufgabe des Bundesgrenzschutzes schließt den Auftrag ein, an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland zur DDR und zur CSSR und im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern mit polizeilichen Mitteln alle Störungen zu be- seitigen und alle Gefahren abzuwehren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen. Es ist jedoch nicht – und war niemals – Aufgabe des Bundesgrenzschutzes, die Grenzen der Bundesre- publik Deutschland militärisch zu verteidigen. Dafür war und ist er weder ausgerüstet noch ausgebildet. 12. Wenn ja, warum wurde gleichwohl in jüngerer Vergangen- heit die Ausbildung des Bundesgrenzschutzes für Einsätze solcher Art vernachlässigt? Die Ausbildungsrichtlinien des Bundesgrenzschutzes sehen die notwendige Ausbildung für den Einsatz im Verband vor. Die",
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            "content": "Drucksache 7/4212                     Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode seit Oktober 1974 geltenden Bestimmungen schreiben eine Ver- stärkung dieser Ausbildung vor. Wenn in der Vergangenheit die Ausbildung im Verband nicht in dem vorgesehenen Umfang durchgeführt werden konnte, so lag dies einmal an dem hohen Anteil an Kurzdienenden (Dienst- leistende und Polizeivollzugsbeamte mit zweijähriger Dienst- zeit), der dadurch bedingten ständig hohen Zahl von Dienstan- fängern (im Jahre 1974 allein 6500), als auch an den hohen Ein- satzanforderungen auf Grund zwingender Sicherheitserforder- nisse. Die sich aus dem Wegfall der Dienstleistenden und der Beamten mit zweijähriger Dienstzeit ergebende Verbesserung der Perso- nalstruktur ermöglicht es, die nach den Ausbildungsrichtlinien vorgesehene Ausbildung im Verband verstärkt durchzuführen. Diese Entwicklung wird auch dadurch begünstigt, daß mit den Innenministern der Länder Einvernehmen darüber hergestellt werden konnte, Einsätze des Bundesgrenzschutzes zur Unter- stützung der Länderpolizeien in Zukunft nur noch für kurzfristig anfallende Spitzenbelastungen, nicht aber für Daueraufgaben, vorzusehen. Das gilt auch für die Einsätze auf Flughäfen. 13. Warum wurde auf eine Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes für derartige Einsätze mehr und mehr verzichtet? Die gegenwärtige Ausstattung des Bundesgrenzschutzes ent- spricht seinen Aufgaben. Insbesondere befähigt sie ihn auch zur Durchführung seiner Aufgaben im Verband. Änderungen in der Ausstattung des Bundesgrenzschutzes wa- ren durch Einsatz- und Ausbildungsverfahren, durch Moderni- sierung des Fahrzeugparks, weitere Anpassungen an die tech- nische Entwicklung sowie aus Gründen der Rationalisierung und Standardisierung veranlaßt. Die gegenwärtige Ausstattung, die ständig überprüft und verbessert wird, befähigt den Bundes- grenzschutz, alle ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben im Grenzschutz wie im Innern, auch im Falle des inneren Notstan- des zu erfüllen. 14. Hält die Bundesregierung eine weitere Schwächung des Bun- desgrenzschutzes in seiner Funktion als Verbandspolizei für vertretbar? Die Bundesregierung weist die in der Frage liegende Unter- stellung zurück, daß der Bundesgrenzschutz in seiner Funktion als Verbandspolizei geschwächt sei. Das Gegenteil ist gerade nach der nun anlaufenden Umstellung der Personalstruktur und der Ausbildungskonzeption richtig. Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Auffassung bekräftigt, daß die derzeit im BGS-Gesetz umschriebenen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes eine überwiegend verbandspolizeiliche Organisation erfordern. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, diese Grundstruktur des Bundesgrenzschutzes zu ändern.",
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