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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/12360 19. Wahlperiode 13.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/11974 – Verschwendung von Steuergeldern Vorbemerkung der Fragesteller Gelegentlich der Schriftlichen Frage 136 des Abgeordneten Ulrich Oehme auf Bundestagsdrucksache 19/9822 zum „Mittelabflussdruck“ in der deutschen Ent wicklungszusammenarbeit, die von der Bundesregierung mit der Feststellung beantwortet wurde, dass eine „Verschwendung von Steuergeldern“ nicht statt finde, interessieren sich die Fragesteller für den diesbezüglichen Stand in allge meiner Hinsicht (die Fragesteller bitten um direkte Antworten und darum, bei erfragten Informationen nicht auf Dritte verwiesen zu werden). 1. Wie definiert die Bundesregierung eine „Verschwendung von Steuergel dern“? Die Bundesregierung ist gesetzlich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und sonstigen Einnahmen verpflichtet: Nur die zur Erfüllung der Bundesaufgaben notwendigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen bei der Aufstellung und dem Vollzug des Bundeshaushalts berücksichtigt werden (§ 6 BHO). Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Spar samkeit zu beachten (§ 7 BHO). Dem Ressortprinzip folgend sind alle Ministerien für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Gleichwohl kann in Einzelfällen objektives Verbesserungspotenzial beim effi zienten Einsatz von Haushaltsmitteln bestehen. In diesen Fällen ist es das Ziel der Bundesregierung, Verbesserungen kurzfristig umzusetzen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/12360 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Vergleicht die Bundesregierung Haushaltsjahre vor dem Hintergrund der fis kalischen und wirtschaftlichen Geschichte miteinander, und wenn ja, nach welchen Kriterien, und wie ordnet die Bundesregierung die Haushaltsjahre in den Jahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel diesbezüglich im Vergleich zu den früheren Haushaltsjahren in der Geschichte der Bundes republik Deutschland ein? Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland befindet sich seit dem Ende der weltweiten Finanzkrise auf einem beachtlichen Wachstumskurs. Der wirtschaft liche Aufschwung der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass das Bruttoin landsprodukt Ende 2018 preisbereinigt um 15,3 Prozent höher lag als im Jahr 2010. Dies spiegelt sich auch in einer positiven Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt wider. Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt kontinuierlich weiter zu und erreichte im Jahr 2018 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes mit durchschnittlich 44,8 Millionen Erwerbstätigen bzw. einer Steigerung um rund 570 000 Personen (1,3 Prozent) im Vorjahresvergleich erneut einen Rekord wert seit der Wiedervereinigung. Historisch einmalig hat die Bundesregierung mit dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020, den das Bundeskabinett am 26. Juni 2019 beschlossen hat, bereits zum sechsten Mal in Folge einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne Aufnahme neuer Schulden aufgestellt, nachdem bereits im Jahr 2014 ein Haus haltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme im Vollzug erreicht werden konnte. Auch der neue Finanzplan des Bundes, der bis 2023 reicht, sieht in allen Jahren einen Haushaltsausgleich ohne neue Schulden vor. Einen ohne neue Schulden ausgeglichen Bundeshaushalt gab es vor dem Jahr 2014 zuletzt im Jahr 1969. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verschwendungen von Steuergel dern in den Haushaltsjahren der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des Bundesrech nungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung von Steuergeldern? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen Fehlentwicklungen bzw. Missständen? Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Bundestag und Bundesrat über alle Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu legen. Vorbereitet wird das Entlastungsverfahren durch die Prüftätigkeit des Bundesrechnungshofs. Dieser prüft als verfassungs rechtlich statuiertes, unabhängiges Organ der Finanzkontrolle die Rechnung so wie die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Das Ergebnis seiner Prüfung fasst er für den Deutschen Bundestag und den Bundesrat jährlich in seinen Bemerkungen nach § 97 der Bundeshaushaltsordnung zusammen. Da neben berichtet und berät er Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auch an lassbezogen. Seine Feststellungen und Empfehlungen werden von der Bundesre gierung berücksichtigt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages berät über die Be merkungen des Bundesrechnungshofes, beschließt über diese und verbindet dies vielfach mit an die Bundesregierung gerichteten Aufforderungen und Handlungs vorgaben. Auf diesem Wege bereitet der Ausschuss die Entlastung der Bundes regierung durch das Plenum des Deutschen Bundestages vor, die der Bundesre gierung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang noch nie ver weigert wurde.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/12360 Anders als der Bundesrechnungshof ist der Bund der Steuerzahler ein eingetrage ner Verein, der sich dem Ziel verschrieben hat, Steuern und Abgaben zu senken, Verschwendung zu stoppen, die Staatsverschuldung zurückzufahren und Büro kratie abzubauen. Zu diesem Zweck veröffentlicht er unter anderem jährlich di verse Publikationen wie beispielsweise das „Schwarzbuch“ oder die Broschüre „Aktion Frühjahrsputz“, in denen plakativ Beispiele eines aus seiner Sicht vorlie genden staatlichen Fehlverhaltens aufgelistet sowie auf dieser Grundlage Ein sparvorschläge hergeleitet werden. Die Bundesregierung nimmt diese Veröffent lichungen zur Kenntnis und wertet sie – soweit die angesprochenen Fälle in der Zuständigkeit des Bundes liegen – aus. Anders als der Bundesrechnungshof ist der Bund der Steuerzahler eine privatrechtliche Organisation, deren Stellungnah men, Bewertungen und Vorschläge nicht mit den Prüfungsfeststellungen des Bundesrechnungshofes zu vergleichen sind. 4. Wie ordnet die Bundesregierung diese Haushaltsjahre bezüglich des Ziels der Vermeidung der Verschwendung von Steuergeldern im Vergleich zu den früheren Haushaltsjahren der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein, insbesondere unter Berücksichtigung der Berichte des Bundesrech nungshofes bzw. des Bundes der Steuerzahler oder unter Zugrundelegung eigener Definitionen und Untersuchungen zum Bereich der Verschwendung von Steuergeldern? Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den ihr bekanntgewordenen Fehlentwicklungen bzw. Missständen? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. 5. Sind der Bundesregierung für den Zeitraum der Bundeskanzlerschaft von Dr. Angela Merkel Fälle bekannt, in denen Steuergeld nach der Definition aus Frage 1 „verschwendet“ wurde (wenn ja, bitte benennen und beziffern)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Welche Instrumente hat die Bundesregierung, um Steuergeldverschwendung aufzudecken a) im Inland bzw. b) im Ausland? Erkenntnisse darüber, wie eine effizientere Verwendung von Steuergeldern er reicht werden kann, können sich beispielsweise auch im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht der Ressorts, bei Überprüfungen durch den Bundesrechnungshof, mittels Berichtspflichten (z. B. an den Rechnungsprüfungs- und an den Haus haltsausschuss des Deutschen Bundestages), im Zuwendungsrecht insbesondere durch Prüfung des Verwendungsnachweises, im Rahmen der Rechnungslegung oder – wie bei multilateral finanzierten Vorhaben oftmals angewandt – durch ex ternes Monitoring ergeben.",
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"content": "Drucksache 19/12360 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Sanktionsmöglichkeiten besitzt die Bundesregierung im Falle einge tretener Steuergeldverschwendung? a) Sind diese Sanktionierungsmöglichkeiten nach Kenntnis der Bundesre gierung bisher angewendet worden (wenn ja, bitte jeweils benennen und auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)? b) Hatten diese etwaigen Sanktionen Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte be nennen und auf das Haushaltsjahr aufschlüsseln)? Mögliche Fälle der „Verschwendung von Steuergeldern“ werden durch parla mentarische Entscheidungen unter Vorbereitung durch den Bundesrechnungshof festgestellt. Der Vorwurf der „Verschwendung von Steuergeldern“ ist politischer Natur. Soweit bei einem als „Verschwendung von Steuergeldern“ eingeordneten Sachverhalt zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines Dienstvergehens bestehen oder der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, wer den entsprechende disziplinar- oder strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Diese können zu entsprechenden Sanktionen führen. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Steuergeldverschwendung in Zusam menhang mit sogenannten Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften (www.tages schau.de/wirtschaft/cum-cum-105.html; wenn ja, bitte benennen und bezif fern)? a) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Sanktionen zur Folge (wenn ja, bitte be nennen)? b) Wenn ja, hatten diese Geschäfte Haftungen zur Folge (wenn ja, bitte be nennen)? Bei Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Geschäften handelt es sich um rechtswidrige Ge staltungen, die von der Finanzverwaltung mit Nachdruck verfolgt werden. Es wird insoweit beispielhaft auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Cum- Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung“ auf Bundestagsdruck sache 19/7006 verwiesen. Insofern stellt sich nach Auffassung der Bundesregie rung in diesem Zusammenhang nicht die Frage der „Verschwendung von Steuer geldern“. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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