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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/8031 19. Wahlperiode 25.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Till Mansmann, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7326 – Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan Vorbemerkung der Fragesteller Seit mehr als vier Jahrzehnten ist Afghanistan von zahlreichen gewaltsamen, religiösen und politischen Konflikten geprägt. Internationale Streitkräfte waren und sind im Land stationiert. Von 2002 bis 2014 war die Internationale Sicher heitsunterstützungsgruppe ISAF mit zeitweise über 100 000 Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan präsent. Im Jahr 2014 übernahmen die afghanischen Sicherheitskräfte vollständig die Verantwortung für die Sicherheit im Land. Heute beteiligt sich die Bundeswehr mit einer Mandatsobergrenze von 1 300 Soldatinnen und Soldaten an der NATO-Mission Resolute Support. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Diskussionen über die Notwendig keit eines Bundeswehreinsatzes und über einen möglichen Abzug der deutschen Soldatinnen und Soldaten. Unbestritten ist, dass neben einer Unterstützung auf militärischer Ebene eine enge und nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit (EZ) stehen muss, damit Afghanistan in Zukunft selbstständig ohne internatio nale militärische Unterstützung auskommen kann, ohne erneut im Chaos zu ver sinken. Afghanistan ist Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Jährlich investiert Deutschland 250 Mio. Euro für die Entwicklung des Landes und 180 Mio. Euro für die Stabilisierung. In dem Positionspapier „Afghanische Verantwortung stärken“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam menarbeit und Entwicklung von Juli 2018 heißt es, Afghanistan habe seit 2001 bedeutende Fortschritte gemacht, brauche aber weiterhin eine nachhaltige wirt schaftliche und soziale Entwicklungspolitik. Es wird allerdings auch darauf ver wiesen, dass obwohl internationale Streitkräfte, auch aus Deutschland, weiter im Land stationiert seien und die afghanischen Sicherheitskräfte ausbilden und beraten, hätten die Taliban und andere bewaffnete Oppositionsgruppen ihren Machtbereich seit 2014 ausbauen können. Zudem habe die wirtschaftliche Dynamik in dem Land eingebüßt (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/ reihen/strategiepapiere/Strategiepapier450_05_2018.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/8031 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Ausmaß an Gewalt ist nach wie vor hoch in Afghanistan. Allein im Zeitraum von Januar bis September 2018 wurden laut Berichten der UN 2 798 Zivilisten aufgrund des Konfliktes getötet. Das ist seit 2014 wieder die höchste Anzahl an Toten im vergleichbaren Jahreszeitraum (https://unama. unmissions.org/sites/default/files/unama_protection_of_civilians_in_armed_ conflict_3rd_quarter_report_2018_10_oct.pdf). Zudem wird von 30 bis 40 ge töteten afghanischen Sicherheitskräften pro Tag berichtet (www.nytimes.com/ 2018/09/21/world/asia/afghanistan-security-casualties-taliban.html). Zusätz lich hat die afghanische Regierung Schwierigkeiten Nachwuchs zu rekrutieren. Das hat zur Folge, dass es zunehmend schwieriger für die afghanische Regie rung wird, die ländlichen Regionen des Landes zu schützen und unter ihrer Kon trolle zu halten. Am 20. Juli 2019 sollen Präsidentschaftswahlen in Afghanistan stattfinden. Ob diese terminmäßig durchgeführt werden können, ist fraglich. Hoffnung setzt die Internationale Gemeinschaft auf Friedensverhandlungen mit den Taliban. Die Reduzierung von Gewalt, z. B. durch Waffenstillstandsabkommen, ist entschei dend, damit Entwicklungen und Reformen, gerade auch in der Wirtschaftsent wicklung, nachhaltig wirken können. Die nächste Geberkonferenz findet 2020 statt. Bis dahin muss die afghanische Regierung, auch unter einem neuen Präsi denten, vorweisen, dass sie reformwillig und -fähig ist. Vorbemerkung der Bundesregierung 17 Jahre nach Ende der Taliban-Herrschaft und dem Petersberger Abkommen ist Afghanistan trotz vieler Fortschritte immer noch geprägt von einer schwierigen, aber auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landes teilen handlungsfähigen Regierung, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten regionalen Um feld. Dies stellt das durch erhebliche zivile, polizeiliche und militärische Mittel unterlegte und mit internationalen Partnern koordinierte politische Engagement der Bundesregierung vor besondere Herausforderungen. Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen umfassenden, vernetzten An satz: Der politische Dialog und diplomatisches Engagement dienen der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, Menschenrechten, Demo kratie, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie eines innerafghanischen Friedensprozesses. Maßnahmen der Stabilisierung dienen konkret dazu, ein si cheres Umfeld zu schaffen, kurzfristig Lebensbedingungen zu verbessern und Al ternativen zu Kriegs- und Gewaltökonomien aufzuzeigen. Den Aufbau der Poli zei unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Programmen; namentlich trägt das bilaterale „German Police Project Team“ zur Ausbildung und Führungsqua lifizierung der afghanischen Polizei bei. Die Entwicklungszusammenarbeit verbessert die Lebensbedingungen der afgha nischen Bevölkerung und schafft dauerhafte Perspektiven jenseits von Armut, Gewalt und Flucht. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zielt darauf ab, langfristige Grundla gen für eine nachhaltige und stabile wirtschaftliche, politische und gesellschaftli che Entwicklung Afghanistans zu schaffen. Schwerpunkte der Entwicklungs- zusammenarbeit sind nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, gute Regierungs- führung, Stadtentwicklung und kommunale Infrastruktur. Die Förderung der Be lange von Frauen hat dabei besondere Priorität. Im Gestaltungsspielraum unter stützt Deutschland den Ausbau der Grund- und Sekundarbildung. Der regio-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/8031 nale Fokus liegt weiter auf den sechs „Nord-Provinzen“ Balkh, Kunduz, Takhar, Badakhshan, Baghlan und Samangan sowie Kabul. Eine Erweiterung auf andere sichere Standorte wird kontinuierlich geprüft. Militärisch beteiligt sich die Bundeswehr im Rahmen der NATO-Mission Reso lute Support an der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, damit diese ihre Sicherheitsverantwortung nachhaltig wahrnehmen können. Die humanitäre Hilfe unterstützt besonders bedürftige Bevölkerungsgruppen nach Maßgabe des Bedarfs und auf Grundlage der humanitären Prinzipien. Die Bundesregierung hat sich zur Unterstützung Afghanistans verpflichtet: Af ghanistan ist weiterhin von internationaler Unterstützung abhängig, ohne die die Stabilität des Landes und die Entwicklungserfolge der letzten Jahre in Gefahr wä ren. Auf der Brüsseler Afghanistan-Konferenz im Oktober 2016 hat die interna tionale Gemeinschaft ihre fortdauernde zivile Unterstützung für Stabilisierung, Wiederaufbau und Entwicklung Afghanistans bekräftigt. Auch die Bundesregie rung hat sich zu einem langfristigen zivilen Engagement in Afghanistan bekannt und für den Zeitraum bis 2020 einen Beitrag von bis zu 1,7 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Pro Jahr sind demnach bis zu 250 Mio. Euro für Entwicklungszusam menarbeit und 180 Mio. Euro für zivile Stabilisierungsvorhaben des „Stabilitäts paktes Afghanistan“ vorgesehen. Zuletzt wurde im Rahmen der Genfer Ministerkonferenz zu Afghanistan am 27. und 28. November 2018 die politische Lage sowie der Stand der afghanischen Reformfortschritte auf internationaler Ebene diskutiert. Die Teilnehmer der inter nationalen Konferenz sicherten der afghanischen Regierung in einer kritischen Phase des Friedensprozesses sowie seiner demokratischen Entwicklung (Parla ments-/Präsidentschaftswahlen) weitere Unterstützung zu. Schwerpunkte der Konferenz waren: 1. Frieden, 2. Reformen und Entwicklung, sowie 3. Regionale Kooperation/Konnektivität. Im Rahmen der von den Vereinten Nationen und der afghanischen Regierung gemeinsam ausgerichteten Ministerkonferenz wurden zudem konkrete Zielvereinbarungen für die Zusammenarbeit verabschiedet. Das sogenannte Geneva Mutual Accountability Framework (GMAF) bildet die Grundlage für gemeinsame Anstrengungen der afghanischen Regierung und der Staatengemeinschaft in zentralen Entwicklungsbereichen wie Armutsbekämp fung, Korruptionsbekämpfung, gute Regierungsführung, Förderung von Frauen und wirtschaftliche Entwicklung. Gleichzeitig fordert der GMAF eine stärkere Orientierung der Gebergemeinschaft an afghanischen Prioritäten. 1. Welche Bundesressorts finanzieren Vorhaben und Projekte in Afghanistan (bitte nach Ressort, Vorhaben bzw. Projekten und Förderbetrag, Durchfüh rungsorganisationen, Einzelplan, Kapitel und Titel für die Jahre 2017 und 2018 auflisten)? Es wird auf Anlage 1 verwiesen.",
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"content": "Drucksache 19/8031 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie wird die Kohärenz und Komplementarität der durch die Bundesregie rung geförderten Maßnahmen zwischen den Ressorts in Deutschland und vor Ort hergestellt? Das Afghanistan-Engagement der Bundesregierung ist aufgrund seiner herausge hobenen politischen Bedeutung und Komplexität Gegenstand einer kontinuierli chen Abstimmung und Bewertung zwischen den Ressorts sowie eines anhalten den Dialogs mit afghanischen und internationalen Partnern, ebenso wie mit dem Deutschen Bundestag, den Akteuren der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit. Alle Maßnahmen der Bundesregierung sind in die internationale Geberkoordinie rung eingebettet und orientieren sich an der afghanischen Reformagenda (Afghan National Peace and Development Framework – ANPDF) sowie an der Vereinba rung zwischen afghanischer Regierung und internationaler Gemeinschaft über die Reformziele (Geneva Mutual Accountability Framework – GMAF). Die Bundesregierung stimmt ihre zivilen Maßnahmen regelmäßig und anlassbe zogen ab, beispielsweise im Zuge der Staatssekretärsrunde zu Afghanistan, Refe ratsleiterrunden und weiteren Abstimmungsrunden auf Arbeitsebene. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung an der deutschen Botschaft in Kabul und dem deutschen Generalkonsulat in Masar-e Scharif. Bezüglich des ressortgemeinsamen Ansatzes wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. In welcher Höhe wurden internationale Organisationen, die wie z. B. die Weltbank in Afghanistan tätig sind, von der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 gefördert (bitte nach Organisation, Tätigkeitsbereich, Projekt bezeichnung, Höhe der Förderung aufschlüsseln)? Deutschland ist Anteilseigner multilateraler Entwicklungsbanken wie der Welt bank und der Asiatischen Entwicklungsbank (Asian Development Bank – ADB). Daneben ist Deutschland Geber bei den konzessionären Fonds der Internationalen Entwicklungsgesellschaft IDA (International Development Association, Welt bank) und dem Asiatischen Entwicklungsfonds (Asian Development Fund – ADF, ADB) für Niedrigeinkommensländer, aus denen auch Mittel zu Gunsten von Afghanistan umgesetzt werden. Deutschland hat als Mitglied der IDA sowie des ADF, die auch in Afghanistan tätig sind, zwischen 2014 und 2018 insgesamt Zuschüsse zur Wiederauffüllung in Höhe von 1,6 Mrd. Euro (IDA) bzw. 197 Mio. Euro (ADF) geleistet. Die deut schen Wiederauffüllungszuschüsse zu den Fonds enthalten keine Vorgaben für eine Zuordnung nach Ländern und Regionen, auch nicht nach Maßnahmen. Eine direkte Zuordnung ist deshalb nicht möglich. Im Zeitraum 2014 bis 2018 gingen ca. 1 Prozent der IDA-Auszahlungen nach Afghanistan (2014: 240 Mio. US-Dollar, 2015: 140 Mio. US-Dollar; 2016: 110 Mio US-Dollar; 2017: 72 Mio. US-Dollar; 2018: 168 Mio. US-Dollar). Vom ADF gingen im Zeitraum 2014 bis 2018 ca. 6,6 Prozent der Auszahlungen nach Afghanistan (2014: 98,4 Mio. US-Dollar, 2015: 117,1 Mio. US-Dollar; 2016: 184,6 Mio. US-Dollar; 2017: 188,3 Mio. US-Dollar; 2018: 214,6 Mio. US-Dol lar). Im Übrigen wird auf Anlage 2 verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/8031 4. Wie hat sich die Höhe der Beiträge der deutschen Entwicklungszusammen arbeit in Afghanistan im Vergleich zu denen der anderen Geberländer in den letzten zehn Jahren (seit 2008) entwickelt (bitte soweit möglich nominell und anteilig auflisten)? In der OECD-Datenbank https://stats.oecd.org/ unter Development – Flows by Provider and Recipient – Aid (ODA) disbursements to countries and regions (DAC2a) sind die gesamten ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesregie rung für Afghanistan veröffentlicht. Hier können die deutschen Beiträge sowohl nach ihrer Höhe als auch im Vergleich zu anderen Geberländern von 2008 bis 2017 nachvollzogen werden. ODA-Daten für 2018 liegen der Bundesregierung erst nach Veröffentlichung in der OECD-Datenbank Ende 2019 vor. 5. Wie wird die Kohärenz und Komplementarität der durch die Bundesregie rung geförderten und von internationalen Organisationen umgesetzten Maß nahmen mit der deutschen bilateralen EZ hergestellt? Die von der Weltbank und der ADB geplanten Maßnahmen in Afghanistan sowie die jeweiligen Länder- und Sektorstrategien werden der Bundesregierung über die jeweiligen deutschen Exekutivdirektorbüros zur Kommentierung und Abgabe eines Votums zur Boardbefassung vorgelegt. Darüber hinaus wird die Kohärenz und Komplementarität zwischen den von der Bundesregierung und den internati onalen Organisationen umgesetzten Maßnahmen durch die Geberabstimmung vor Ort hergestellt. 6. In welchem Umfang und mit welchen Instrumenten erfolgt die Abstimmung und Koordinierung der EZ-Maßnahmen mit anderen bilateralen Gebern und mit der Europäischen Union, die Entwicklungs- und Stabilisierungshilfe in Afghanistan leistet? Inwieweit wird die Bundesregierung in die Ausgestaltung und Implementie rung der Maßnahmen der europäischen Union einbezogen? Deutschland engagiert sich für eine effiziente Koordination der Unterstützungs maßnahmen aller internationalen Partner Afghanistans und gestaltet den Geber- dialog aktiv mit. Zu 1.: Die Bundesregierung stimmt ihre zivilen Maßnahmen regelmäßig und an lassbezogen in Abstimmungsrunden im Geberkreis über die deutsche Botschaft in Kabul ab. Zudem erfolgt eine Abstimmung über UNAMA (United Nations As sistance Mission in Afghanistan), die Unterstützungsmission der Vereinten Nati onen in Afghanistan, in ihrer Zuständigkeit für die Koordinierung der Geberzu sammenarbeit. Zunehmend nimmt die afghanische Regierung ihre Verantwor tung in der Geberkoordinierung wahr. Zu 2.: Auf europäischer Ebene erfolgt eine Abstimmung über die Programmie rung und Koordinierung u. a. im Zuge der Ausschusssitzungen des Development Cooperation Instrument (DCI) und anderen EU-Gremien, sowie in der Abstim mung der mehrjährigen bzw. jährlichen Förderprogramme der Europäischen Union (Multiannual Indicative Programme – MIP bzw. Afghanistan Annual Ac tion Programme). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.",
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"content": "Drucksache 19/8031 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Gelder haben die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusam menarbeit (GIZ) GmbH und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Jahren 2017 und 2018 in Afghanistan umgesetzt (bitte nach Jahr, Durch führungsorganisation, Auftrag gebendem Ressort bzw. internationalen Ge bern und Maßnahmen aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 3 verwiesen. 8. Wie gehen die deutschen Durchführungsorganisationen mit dem Risiko um, angesichts der sicherheitspolitischen Lage in Afghanistan die eingeplanten EZ-Mittel nicht verausgaben zu können? Wie wird dieses Risiko bei der Planung und Implementierung der Maßnah men berücksichtigt? Werden diese Mittel umgeschichtet bzw. anderwärtig von den Durchfüh rungsorganisationen verausgabt (bitte für die Jahre 2017 und 2018 die Summe der nicht verausgabten Mittel, mit Begründung und Angaben zur al ternativen Verwendung, wenn zutreffend, angeben)? Die Bundesregierung gestaltet ihre zivilen Vorhaben für Entwicklung in der Weise, dass sie trotz des schwierigen Umfelds umsetzbar bleiben und schnell an eine veränderte Sicherheitslage angepasst werden können. Mittel wurden nicht umgeschichtet oder anderweitig verausgabt. Die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen geschieht zum Beispiel durch die Stärkung nationaler Fachkräfte bei der Projektumsetzung, ein offenes und fle xibles Projektdesign oder auch eine stärkere Anbindung an Programme der af ghanischen Regierung und die Konzentration auf sichere und zugängliche Regi onen. Die Durchführungsorganisationen erstellen zur Umsetzung der Vorhaben einen umfassenden Projekt- bzw. Operationsplan, im Rahmen dessen Herausforderun gen und Umsetzungskapazitäten realistisch eingeschätzt werden müssen. Die Vorhaben sind meist mehrjährig, Auszahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. 9. Anhand welcher Indikatoren bemisst und bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Mitteleinsatz und Wirksamkeit ihres Engagements in Afgha nistan? Das Verhältnis von Mitteleinsatz und Wirksamkeit im Sinne von Effektivität und Effizienz ist Teil der Evaluierungskriterien des Development Assistance Com mittee (DAC) der OECD. Effizienz wird anhand der Angemessenheit der von einer Entwicklungsmaßnahme eingesetzten Ressourcen in Hinblick auf die er reichten Leistungen und Ziele bewertet. Effektivität wird betrachtet als das Aus maß, in dem Maßnahmen dazu beitragen, dass Ziele erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. Anga ben zu Maßnahmen zur Fluchtursachenminderung in den genannten Antworten gelten entsprechend für die in diesem Dokument aufgeführten Maßnahmen. 10. In welchen Bereichen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind be sondere Fortschritte zu erkennen? Besondere Fortschritte sind in den Sektoren berufliche Bildung, Straßenbau, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, in Teilen des Energiesektors sowie gute Regierungsführung zu verzeichnen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/8031 11. Welche internen und welche unabhängigen Erfolgsmessungen wurden bzw. werden durch wen und in welchem Turnus durchgeführt? Erfolgsmessung wird hier verstanden als Erfolgskontrolle im Sinne der Bundes haushaltsordnung. Für eine Darstellung, in welcher Form und in welchem Turnus interne und unabhängige Erfolgskontrolle erfolgt, wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 12 der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/3648 verwiesen. Für eine Liste der zu Afghanistan durchgeführten einzelnen Evaluierungen (Maß nahmen der letzten zehn Jahre) wird auf Anlage 4 verwiesen. 12. Welche Erfolgsfaktoren lassen sich für die jeweiligen Entwicklungsbereiche ermitteln? Zu den Erfolgsfaktoren gehören die Reform- und Leistungsbereitschaft der Part nerorganisationen und nachgeordneten Behörden sowie deren Leistungsfähigkeit (administrative und technische Kapazitäten der Projektimplementierung). Des Weiteren sind die personelle Stabilität der Institutionen zu nennen sowie insbe sondere eine stabile Stellung des Partnerministeriums im Gefüge der afghani schen Ressorts, ein politisch verlässlicher Stellenwert des Sektors innerhalb der afghanischen Regierung sowie die Prioritätensetzung des afghanischen Präsiden ten und die relative Abwesenheit von Korruption. 13. Wie viele und welche der entwicklungspolitischen Vorhaben bzw. Projekte, die durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in den letzten zehn Jahren (seit 2008) gefördert wurden, waren nicht nachhaltig, stagnieren oder können als gescheitert bewertet werden? Auf Grundlage der vorliegenden Evaluierungen wurden im genannten Zeitraum 42 von 45 evaluierten Vorhaben als erfolgreich und drei als nicht nachhaltig bzw. nicht erfolgreich bewertet: Offener Politikberatungsfonds (Technische Zusammenarbeit – TZ) Förderung subnationaler Regierungsstrukturen (TZ) Grundbildungsprogramm (Finanzielle Zusammenarbeit – FZ). 14. Welche Faktoren haben dazu beigetragen, dass die Vorhaben bzw. Projekte nicht nachhaltig waren, stagnieren oder gescheitert sind? Faktoren für die Verzögerung von Vorhaben oder Herausforderungen in Hinblick auf deren Nachhaltigkeit ergeben sich häufig aus den äußeren Rahmenbedingun gen: Häufiger Personalwechsel von Entscheidungsträgern und Ansprechpartnern in Partnerministerien; häufig wechselnde politische Prioritäten des Partners; langsam vorangehende Prozesse, die zu Verzögerungen beispielsweise in den Arbeitsplänen von Nationalen Prioritätenprogrammen oder ähnlichen Schlüs seldokumenten der afghanischen Regierung führen; verschlechterte Sicherheitslage, z. B. in Provinzen, in denen die Implementie rung zeitlich verzögert oder an anderen Standorten durchgeführt werden muss; Korruptionsrisiken.",
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"content": "Drucksache 19/8031 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Spezifische Faktoren zu den in Frage 13 aufgeführten Vorhaben: Offener Politikberatungsfonds: Das Vorhaben wurde hinsichtlich Relevanz, Ef fektivität, Effizienz und Impact als sehr bis eher erfolgreich, jedoch hinsichtlich Nachhaltigkeit als „eher unbefriedigend“ bewertet. Ursache hierfür ist, dass die intendierte Begleitung und Weiterverfolgung der Prozesse und der damit verbun dene Aufbau institutioneller Kapazitäten sich nicht wie erwartet einstellte. Seit Januar 2019 achtet der Offene Politikberatungsfonds bei den Anfragen der poli tischen Partner daher verstärkt darauf, dass in der jeweilig angefragten Maß nahme dargestellt wird, wie die Nachhaltigkeit sichergestellt werden kann. Ge schieht dies nicht, wird die Maßnahme nicht gefördert. Förderung subnationaler Regierungsstrukturen: Das Vorhaben wurde mit „eher unbefriedigend“ im Hinblick auf Nachhaltigkeit bewertet. Dies resultierte daraus, dass aufgrund von politischen Veränderungen und sich verändernden Partnerpri oritäten die Transformation von anerkannten Verfahren der Provinzebene auf die nationale Ebene nur eingeschränkt stattfinden konnte. Grundbildungsprogramm: Dem Vorhaben wurde hohe Relevanz, eine zufrieden stellende Effektivität und Effizienz und gerade noch zufriedenstellende Nachhal tigkeit attestiert. Zwar konnten die Ausbildungsstätten relativ gute infrastruktu relle Voraussetzungen bieten, die Absolventinnen und Absolventen blieben aber nach Abschluss arbeitslos oder wurden aus anderen Gründen nicht im Primar schulbereich tätig. Die Evaluierung nennt zwei Hauptgründe: Die Anschlussmög lichkeiten auf dem afghanischen Arbeitsmarkt entsprachen aufgrund fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten nicht den hohen Erwartungen; zudem strebten viele Absolventinnen und Absolventen ein weiteres Studium an. 15. Welche Maßnahmen stehen bei der entwicklungspolitischen Zusammenar beit Deutschlands zur Förderung von Frauen und Mädchen in Afghanistan im Fokus? Die Förderung von Frauen und Mädchen wird in Afghanistan als Querschnitts thema in allen Vorhaben berücksichtigt. Folgende Maßnahmen stehen dabei im Fokus: Frauen werden in ihrer unternehmerischen Tätigkeit gestärkt: Frauen werden zum Thema Unternehmensgründung geschult und Geschäftsfrauennetzwerke in Kooperation mit den Provinzhandelskammern gegründet. Im Rahmen der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung werden insbesondere Wertschöpfungs ketten gefördert, in denen Frauen bereits aktiv sind, z. B. in der Landwirtschaft. Die Selbstständigkeit der Frauen wird über Berufsausbildung im kaufmänni schen Bereich gestärkt. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit berät die afghanische Regierung dabei, wie mehr jungen Frauen ein Zugang zu Berufs schulen ermöglicht werden kann, z. B. durch die Einrichtung wohnortnaher Berufsschulen in den Distrikten und Ausbildungen in Berufen, die in den ge sellschaftlichen und kulturellen Kontexten für Frauen interessant sind (z. B. Schneiderei, Textiltechnik). Stärkung der Rechtsberatung für Frauen in ländlichen Gegenden. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sogenannte Gender Focal Points – Frauen, die ehrenamtlich einfache Rechtsberatung anbieten. Für das Justizmi nisterium werden Fortbildungen zur Stärkung von Frauenrechten angeboten. Das afghanische Religionsministerium hat – unterstützt durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit – ein Handbuch zum Thema Frauen- und Mäd chenrechte in der afghanischen Verfassung und im Islam erarbeitet.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/8031 Sensibilisierung für Mädchen- und Frauenrechte in der Schule: Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das afghanische Bildungsministe rium bei der Erstellung von Gender-Lehrmaterialen. 2019 wird ein Wahlfach „Gender- und Menschenrechte“ in die offizielle Lehrkräfteausbildung aufge nommen. 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Mädchen hinsichtlich möglicher Reibungspunkte mit religiösen Praktiken und Werten? Hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter spielt Religion eine besondere Rolle, da zugewiesene Geschlechterrollen häufig von religiösen Überzeugungen beeinflusst werden. Religiöse Praktiken und Werte stehen der Förderung von Gleichberechtigung aber nicht grundsätzlich entgegen. Sie können sowohl Motor als auch Hemmnis sein. Frauenfördernde Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind an die kulturellen und religiösen Normen Afghanistans angepasst. Dies geschieht bereits bei der Planung, u. a. durch die Einbeziehung afghanischer Partner. Trai nings zu gendersensiblen Themen und Herausforderungen werden durch lokale Expertinnen und Experten durchgeführt. Wo Diskriminierung im Namen der Re ligion erfolgt, sucht die Bundesregierung verstärkt den Dialog mit religiösen Au toritäten. 17. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie die afghanische Bevölkerung der Förde rung von Frauen und Mädchen gegenübersteht, bzw. gab es in letzter Zeit vermehrt Vorfälle, bei denen aufgrund solcher Maßnahmen die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Durchführung von Projekten oder gegenüber internationalen Fachkräften beeinträchtigt wurde? Für die Zeit von 2007 bis 2013 liegen Erkenntnisse dazu vor, dass Veränderungen zugunsten von Mädchen und Frauen, für die sich v.a. westliche Geber einsetzen, befürwortet wurden, wenn auch mit leicht abnehmender Tendenz (www.bmz.de/ de/ministerium/evaluierung/ergebnisse/wirkungsmessungen/index.html). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine aktuellen wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse zur Bewertung der Förderung von Frauen und Mädchen durch die Bevölkerung vor. 18. Wie kann die Bundesregierung die Umsetzung und Wirksamkeit von Maß nahmen unter den aufgrund der Sicherheitslage gegebenen Bewegungsein schränkungen gewährleisten? Die Umsetzung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierungs maßnahmen in Afghanistan erfordert aufgrund der fragilen Sicherheitslage ein besonders hohes Maß an Sensibilität, um gleichermaßen die Sicherheit der natio nalen und internationalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Wirksamkeit der Projekte zu gewährleisten. Hierzu passen die Durchführungsorganisationen und andere Implementierungspartner in Rücksprache mit der Bundesregierung kontinuierlich ihre Arbeitsweise an die Bedingungen vor Ort an. Insbesondere setzt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf eine Stärkung nationaler Fachkräfte bei der Projektumsetzung oder ein robustes und flexibles Projektde sign. Es werden zudem kontinuierlich alternative Ansätze der Umsetzung (multi laterale Fonds; Zivilgesellschaft) überprüft und einbezogen.",
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"content": "Drucksache 19/8031 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ergänzend führt seit November 2008 die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Auswärtigen Amtes (AA) ein Projekt im Bereich Risikomanagement durch (Risk Management Office, RMO) durch. Neben der GIZ und der KfW sind weitere deutsche Organisationen Teil des Sicherheitssystems (u. a. die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Konrad- Adenauer-Stiftung). Das RMO unterstützt die Organisationen und Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan bei der Bewertung und Minderung ihrer Sicherheitsrisiken sowie bei der Umsetzung von friedens- und konfliktbezogenen Standards. Damit trägt das RMO zur Konfliktsensibilität der Vorhaben bei und verbessert deren Wirksamkeit und friedensfördernde Wirkun gen. 19. Wie werden Maßnahmen, wie z. B. Baufortschritte, in entlegenen oder unsi cheren Gebieten kontrolliert und evaluiert? Ein detailliertes Monitoring der Umsetzung und der Wirkungen ist Teil jedes Pro jekts der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wie auch der Stabilisierungs maßnahmen der Bundesregierung. Infrastrukturmaßnahmen werden durch Bau consultants überwacht. Ihnen obliegt, in enger Rücksprache mit der Durchfüh rungsorganisation und dem Partner, die Umsetzung und Fertigstellung der Infra strukturmaßnahme nach den vorgegebenen technischen Qualitätsstandards zu überwachen und ggf. Auflagen zur Nachbesserung gegenüber dem Baudurchfüh rer zu erwirken. Sind Vorortbesuche in entlegenen oder unsicheren Gebieten nicht möglich, kann die Bauüberwachung durch verschiedene Optionen dennoch sichergestellt wer den: 1) Nationale Mitarbeiter des internationalen Bauconsultants sammeln vor Ort die erforderlichen Daten. Der Baufortschritt wird durch afghanische Mitar beiter mittels Fotos mit unveränderbaren Ortskoordinaten und Zeitangaben doku mentiert und später durch einen technischen Sachverständigen ausgewertet. 2) Falls erforderlich, werden afghanischen Bauconsultants unter Vertrag genom men. 3) Es findet eine Fernüberwachung durch Foto- und Videomaterial und ggf. auch Satellitenüberwachung statt. 4) Eine wichtige ergänzende Rolle spielt die verstärkte Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, die sich im Lande bewegen und die Umsetzung an den Projektstandorten kontrollieren und doku mentieren können. 20. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für das Risikomanagement, wie das Risk Management Office und Bau- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, nominell und im Verhältnis zu den Kosten, die insgesamt für die Umsetzung der Vorhaben bzw. Projekte veranschlagt sind? Die Ausgaben für das Risk Management Office, das Dienstleistungen für GIZ und KfW sowie politische Stiftungen und deutsche Nichtregierungsorganisatio nen in Afghanistan erbringt, betrugen im Jahr 2018 18 398 997 Euro und im Jahr zuvor 16 022 891 Euro. Pro Jahr sind bis zu 430 Mio. Euro für Entwicklungszusammenarbeit mit Afgha nistan und zivile Stabilisierungsvorhaben des „Stabilitätspaktes Afghanistan“ vorgesehen. Dementsprechend betrug der Anteil der Ausgaben für das Risk Ma nagement Office im Jahr 2017 3,73 Prozent und im Jahr 2018 4,28 Prozent.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/8031 21. Wie generiert das Risk Management Office seine Lageeinschätzungen? Werden dabei auch Informationen von Mitarbeitern oder Partnerorganisati onen aus dem Feld miteinbezogen? Das Risk Management Office generiert seine Lageeinschätzungen aus Informati onen der Regional- und Provinzbüros des Risk Management Office, in denen na tionale und internationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten. In die Lage einschätzung werden Analysen zu Sicherheitsvorfällen, Informationen von nati onalen und internationalen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, öf fentliche Quellen, Medienberichte sowie wissenschaftliche Analysen einbezogen. 22. Wie oft haben die GIZ-Mitarbeiter die Möglichkeit, den geschützten Com pound zu verlassen und ihre Partnerorganisationen zu treffen? Zur Häufigkeit der Möglichkeit, den geschützten Compound zu verlassen, kön nen keine allgemeine Aussagen gemacht werden, da diese von der Sicherheitslage und der Anzahl der in Afghanistan anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ abhängt und deshalb stark variiert. Treffen mit Partnerorganisationen sind in den jeweiligen Standorten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder aber an sicheren dritten Orten jederzeit möglich, soweit die Sicherheitslage dies zulässt. 23. Welche Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten sind hinsichtlich Strategie und Erfolg der Taliban zu erkennen? Welcher Einfluss resultiert daraus für die Durchführbarkeit von Entwick lungsprojekten? Derzeit kontrollieren bzw. beeinflussen die Taliban weniger als die Hälfte des Landes. Diese Gebiete befinden sich fast ausschließlich im ländlichen Raum. Durch die Konzentration der afghanischen Sicherheitskräfte auf städtische Ge biete ist es den Taliban bisher nur begrenzt gelungen, hier an Einfluss zu gewin nen. Derzeit steht keine Provinzhauptstadt unter Kontrolle der Taliban. Um ihre Ziele zu erreichen, bedienen sich die Taliban aller Mittel des militanten Kampfes. Im ländlichen Raum setzen sie dafür überwiegend auf nadelstichartige Angriffe gegen die afghanischen Sicherheitskräfte. Komplexe Anschläge gegen soge nannte Hochwertziele (z. B. internationale Einrichtungen, Hauptquartiere der af ghanischen Sicherheitskräfte) werden hauptsächlich in urbanen Räumen (z. B. Kabul, Jalalabad) verübt. In urbanen Zentren sind Einrichtungen internationaler Organisationen mit ent sprechender Nähe zu Sicherheitskräften oder staatlichen Organen bei Anschlägen stärker gefährdet. Ein sicheres Umfeld ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchführbar keit von zivilen Maßnahmen sowie deren langfristigen Erfolg. Entwicklungszu sammenarbeit und Stabilisierung brauchen ein Mindestmaß an Sicherheit, um Wirkungen entfalten zu können. Die Bundesregierung konzentriert ihre Maßnah men auf Gebiete in den Fokusprovinzen im Norden von Afghanistan sowie Ka bul.",
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"content": "Drucksache 19/8031 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Wie steht die Bundesregierung dazu, in Distrikten, die unter Einfluss oder Kontrolle der Taliban stehen, direkt oder indirekt über einheimische Organi sationen mit Projekten tätig zu werden? Es werden von der Bundesregierung derzeit keine Maßnahmen gezielt in von Ta liban kontrolliertem Gebiet umgesetzt. Aufgrund wechselnder Gebietskontrolle und Loyalitäten kann es vorkommen, dass Projektgebiete unter temporären oder dauerhaften Einfluss oder Kontrolle der Taliban geraten. Im konkreten Einzelfall wird die Fortsetzung oder der Abbruch der Maßnahmen mit Blick auf den erwar teten Stabilisierungs- oder Entwicklungsnutzen bzw. -schaden für die zivile Be völkerung sowie mögliche Reputationsrisiken überprüft. Die Entscheidung hängt nicht zuletzt auch vom Unruhegrad, dem möglichen Konfliktpotential, der erwar teten Lageentwicklung sowie dem möglichen Zugang für nationale und internati onale Kräfte in die entsprechenden Distrikte und den daraus resultierenden Risi ken ab. 25. Ist ein Zusammenhang zwischen der Nähe entwicklungspolitischer Projekte zu militärischen Stützpunkten und einem langfristigen Erfolg der jeweiligen Projekte erkennbar? Wenn ja, bitte näher erläutern. 26. Inwieweit trägt, nach Einschätzung der Bundesregierung, die internationale militärische Präsenz im Norden, mit Deutschland als Framework Nation, dazu bei, dass in der Region zivile deutsche Mitarbeiter arbeiten und Projekte mit deutscher Finanzierung umgesetzt werden können? Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet. Die internationale militärische Präsenz trägt dazu bei, dass die afghanischen Si cherheitskräfte ihrer Aufgabe, Sicherheit insbesondere in den Provinzhauptstäd ten zu gewährleisten, nachkommen können und so die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den Anstrengungen des zivilen Aufbaus sowie der Entwicklungs zusammenarbeit die nötige Zeit und der nötige Raum gegeben ist. Der Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen sorgt bei der Entwick lungszusammenarbeit für ein Lagebild, welches es ermöglicht, Chancen und Ri siken für bestehende und neue Projekte einschätzen zu können. Darüber hinaus bietet das Camp Marmal in Masar-e Scharif eine sichere Basis und Unterkunft für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Durchführungsorgani sationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Der immanente Auftrag „In extremis support“ von Resolute Support (RS) und des deutschen Einsatzkon tingents unterstützt außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Durchfüh rungsorganisationen in möglichen Notsituationen. Der internationale Flughafen Masar-e Scharif ist ein wichtiger Brückenkopf für die zivile logistische Unterstützung der Region, was auch der Entwicklungszu sammenarbeit zugutekommt. Hier unterstützt die Bundeswehr bei der Aufrecht erhaltung des Betriebes. 27. In welchen Gebieten hat sich nach Kenntnissen der Regierung die wirtschaft liche Dynamik in der letzten Zeit vor allem nachgelassen, und welche Gründe hat dies jeweils? 28. In welchen Gebieten hat sich die wirtschaftliche Dynamik in der letzten Zeit erhöht, welche Faktoren haben darauf Einfluss gehabt? Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/8031 Zur wirtschaftlichen Entwicklung in den einzelnen Provinzen in Afghanistan lie gen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor. Es ist jedoch sichtbar, dass die wirtschaftliche Dynamik in den Städten größer ist als in ländlichen Ge bieten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Infrastruktur (Straßen, Elektrizität, IT) in den Städten ist vergleichsweise besser. Internationale Gebermittel, nach wie vor der Hauptfaktor für Afghanistans wirtschaftliche Entwicklung, konzen- trieren sich auf städtische Zentren. Ballungsräume mit traditionell engen Handels verbindungen (z. B. Balkh, Herat) weisen eine stärkere Eigendynamik auf. Wesentliches Hindernis für die wirtschaftliche Entwicklung bleibt der anhaltende Konflikt im Land. Die gewaltsamen Auseinandersetzungen finden überwiegend im ländlichen Raum statt. Auch die Dürre der letzten Monate hat insbesondere ländliche Gebiete betroffen. Gleichzeitig verfügt der ländliche Raum mit dem Agrarsektor über ein erhebliches Wachstumspotential. 29. Welche Wirtschaftszweige haben nach Einschätzung der Bundesregierung besonderes Entwicklungspotential? Und wie unterstützt die Bundesregierung die Förderung dieser Wirtschafts zweige? Das afghanische Wirtschaftswachstum wird vor allem vom Dienstleistungssektor angetrieben. Erhebliches Wachstumspotential besteht auch im Agrarsektor sowie im bislang wenig ausgebildeten Handwerk. Langfristig verfügt Afghanistan zu dem über wichtige Entwicklungsperspektiven in der Förderung seiner Boden schätze (unter anderem Kupfer, Eisenerz). Afghanistan hat aufgrund seiner Geo grafie zudem ein großes Potential zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung unterstützt die nachhaltige Entwicklung agrarbasierter Wertschöpfungsketten. Dazu zählen insbesondere Trockenfrüchte und Nüsse (als Produkte mit großem Exportpotential) sowie Milchprodukte, Weizen und Back waren, Geflügel sowie Gemüse (vorwiegend zur Importsubstitution). Dies erfolgt durch Beratung und Fortbildung von Erzeugern, Verarbeitern und Distributoren, aber auch durch die Bereitstellung beziehungsweise Sanierung von Infrastruktur (Bewässerung sowie Lagerung, Verarbeitungskapazitäten). Einkommenserwerb und Beschäftigung im Handwerk werden durch die Förderung der Berufsbildung unterstützt. Wichtige Sektoren im Bereich Berufsbildung sind unter anderem Kfz- Technik, Elektrotechnik, Bau, Holz und Bekleidung. Die Unterstützung zielt so wohl auf die Stärkung und Reformierung der formalen, vollschulischen Berufs ausbildung, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen betrifft, als auch auf die Stärkung traditioneller Berufsausbildung, von der insbesondere die in Afgha nistan häufigen Kleinstbetriebe profitieren. Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Stärkung des Bergbausektors zielen vor allem darauf, den rechtlich-institutionellen Rahmen zu stärken, damit Bergbauerlöse dem afghanischen Staat und seiner Bevölkerung zu Gute kommen. Zudem wird durch Maßnahmen im Hochschulbereich die langfristige Ausbildung afghanischer Bergbauexperten gefördert. Um langfristig eine gleichermaßen nachhaltige und effiziente Stromversorgung in Afghanistan zu gewährleisten, unterstützt die Bundesregierung Afghanistan beim Bau dezentraler Stromerzeugungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Ener gien. Zudem berät die Bundesregierung die afghanische Regierung bei der Entwick lung und Verbesserung der gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingun gen sowie Förderstrukturen für die Privatwirtschaft.",
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"content": "Drucksache 19/8031 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wie hat sich die Erhöhung bzw. Reduzierung der Mandatsobergrenze der Bundeswehr seit 2001 auf die entwicklungspolitischen Ziele des Bundesmi nisteriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Afgha nistan ausgewirkt? Die Möglichkeiten Afghanistans, Entwicklungserfolge zu erreichen, sind auch abhängig von der Sicherheitslage. Die Rahmenbedingungen für das zivile Enga gement der Bundesregierung in Afghanistan haben sich seit dem Ende der ISAF- Mission 2014 deutlich verschlechtert. Vor diesem Hintergrund werden Portfolio und strategische Ziele des BMZ in Afghanistan kontinuierlich überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 26 verwiesen. 31. Gibt es eine gesamtstaatliche Afghanistan-Strategie, die als Richtschnur für das deutsche militärische, diplomatische und entwicklungspolitische Enga gement in Afghanistan dient? Wenn ja, welches Ressort hat die Federführung für die Umsetzung, Weiter entwicklung und Evaluierung? Der „Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Af ghanistan-Engagements“ aus dem März 2018 beschreibt als strategisches Doku ment Perspektiven für die Gestaltung des deutschen Afghanistan-Engagements im internationalen Rahmen, die als Grundlage für weitere politische Entscheidun gen dienen sollen. Für das darin umrissene Engagement koordinieren sich die be troffenen Ressorts in jeweiliger Zuständigkeit. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 32. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Reformzusagen der afghanischen Regierung in den „Bereichen gute Regierungsführung“, „Kor ruptionsbekämpfung“ und „wirtschaftliche Teilhabe“? Welche Fortschritte lassen sich seit 2014 feststellen (bitte detailliert erläu tern)? Welche Bereiche stagnieren oder sind in ihrer Entwicklung gegenläufig, und was sind mögliche Gründe dafür? Die afghanische Regierung hat zuletzt zur Genfer Ministerkonferenz zu Afgha nistan am 27. und 28. November 2018 einen Statusbericht zu den zwischen afghanischer Regierung und internationaler Gemeinschaft 2015 vereinbarten und 2016 angepassten Reformzielen vorgelegt (Statusbericht zum Self-Reliance through Mutual Accountability Framework – SMAF, Quelle: http://policymof. gov.af/home/wp-content/uploads/2018/07/SMAF-Report.pdf). Insbesondere die volatile Sicherheitslage, der stockende Friedensprozess, unzu reichende personelle und administrative Kapazitäten der Regierung sowie die schwierige Haushaltslage beeinträchtigen die strategische Planung und Umset zung von Reformvorhaben in Afghanistan. In der Umsetzung maßgeblich verzögert waren insbesondere Reformen zur Ver einfachung öffentlicher Dienstleistungen (z. B. Einrichtung sogenannter one- stop-shops) und Verwaltung sowie die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans der Sicherheitsratsresolution 1325 der Vereinten Nationen (UN).",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/8031 Die afghanische Regierung hat der Korruptionsbekämpfung oberste Priorität ein geräumt und neben der im Statusbericht genannten Verabschiedung einer natio nalen Antikorruptionsstrategie weitere Anti-Korruptionsregelwerke verabschie det bzw. angepasst. Weitere Fortschritte gab es beispielsweise bei der Korrupti onsbekämpfung im staatlichen Beschaffungswesen durch die National Procure ment Authority (NPA). Über das eigens geschaffene Anti-Corruption Justice Center (ACJC) werden schwere Korruptionsfälle auch hochrangiger Regierungs mitglieder strafrechtlich verfolgt. Die Regierungsführung hat sich beispielsweise durch die Einführung transparen terer Verfahren zur Personalrekrutierung für die öffentliche Verwaltung verbes sert. Wichtige Gesetzesreformen, unter anderem am Strafgesetzbuch, konnten ab geschlossen werden. Die Grundlagen für eine subnationale Budgetierung und Haushaltsplanung wurden gelegt. Dennoch bleibt der afghanische Staat anfällig für informelle Einflüsse durch Klientelnetzwerke. Unter anderem mit der Einführung des Women’s Economic Empowerment Plan hat die afghanische Regierung einen wichtigen Schritt zu einer verstärkten wirt schaftlichen Teilhabe von Frauen unternommen. Begrüßenswert ist, dass der Frauenanteil im öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren um jeweils zwei Prozent erhöht werden soll. Insgesamt sind Frauen jedoch nach wie vor am af ghanischen Arbeitsmarkt deutlich unterrepräsentiert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. In welchem Umfang und bei welchen Projekten konditionalisiert die Bun desregierung ihre Unterstützungszusagen? Sind zugesagte, fällige Tranchen aktuell ausstehend (Stand vom 15. Januar 2019)? Wenn ja, in welcher Höhe, und was sind die Gründe dafür, dass die Auszah lung zurückgehalten wird? Das Einfordern von politischen Reformen ist ein wesentliches Element der Zu sammenarbeit der Bundesregierung mit der afghanischen Regierung. Die Bun desregierung knüpft ihre Unterstützung für Afghanistan an die Umsetzung be stimmter Reformen (Konditionalisierung). Grundlage bietet die zwischen Gebergemeinschaft und afghanischer Regierung vereinbarte Reformagenda Geneva Mutual Accountability Framework (GMAF) sowie das diesem vorausgehende Self Reliance and Mutual Accountability Framework (SMAF). Aufgrund nicht erfüllter Reformfortschritte hat das BMZ bei den Regierungsverhandlungen im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 17,5 Mio. Euro einbehalten. Gleichzeitig wurden Vereinbarungen zur Konditionalisierung der geplanten Zusage 2019 getroffen. Dabei sollen erneut Mittel an Reformver einbarungen geknüpft werden. Darüber hinaus sollen zukünftig Infrastruktur- investitionen an den Abschluss von Betriebs- und Wartungsvereinbarungen für die laufenden Investitionen geknüpft werden. Zusätzlich hat das BMZ in der Vergangenheit Zusagen für Wasser- und Energie vorhaben an die Umsetzung der Vereinbarungen zur Zoll – und Steuerbefreiung gebunden. Wegen Nichterfüllung dieser Konditionen wurden im Jahr 2016 31 Mio. Euro einbehalten. 2017 wurden die Bedingungen erfüllt und die in Aus sicht gestellten 40 Mio. Euro konnten vollständig zugesagt werden.",
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"content": "Drucksache 19/8031 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse, z. B. durch eine unabhängige Evaluierung, darüber vor, ob und inwiefern sich Konditionalisierung auf eine bessere Regierungsführung auswirkt? Wenn ja, was sind die Ergebnisse? Die Wechselwirkung von Konditionalisierung der Geberunterstützung und guter Regierungsführung in den Partnerländern ist insbesondere für Vorhaben der Budgethilfe systematisch untersucht worden. Insofern wird auf die öffentlich zu gänglichen Studien des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusam menarbeit (DEval) verwiesen (www.deval.org/de/wirksamkeit-und-nachhaltigkeit- von-budgethilfe-synthese-und-exit-evaluierung.html). 35. Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche und entwicklungspo litische Zusammenarbeit zwischen Afghanistan und den Nachbarstaaten Iran, Pakistan, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan (bitte einzeln für jedes Land aufführen)? Das Ziel der afghanischen Regierung, die regionale wirtschaftliche und infra strukturelle Integration zu befördern, wird von der Bundesregierung nachdrück lich begrüßt. Hierzu existiert eine Reihe von regionalen Formaten, wie z. B. die „Regional Economic Cooperation Conference on Afghanistan“ (RECCA), an der auch die Bundesregierung teilnimmt. Iran ist für Afghanistan ein wichtiger Handelspartner und Investor; beide Seiten haben ein Interesse, die wirtschaftlichen Beziehungen weiter auszubauen. Der Handel mit Pakistan ist seit 2016 zurückgegangen. Es ist aber das erklärte Ziel beider Regierungen, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die regio nale Integration auszubauen. Dies wird von der Bundesregierung nachdrücklich begrüßt. Eine der im Rahmen des Afghanistan-Pakistan Action Plans for Peace and Solidarity im Mai 2018 geschaffenen Arbeitsgruppen befasst sich mit Han delsfragen. Die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu den drei nördlichen Nachbarn ha ben viel Potential, sind bislang aber noch wenig entwickelt. Großes Interesse be steht an gemeinsamen Infrastrukturprojekten, so z. B. in Turkmenistan am Bau der Erdgasleitung TAPI (Turkmenistan-Afghanistan-Pakistan-India Pipeline) und in Tadschikistan am Bau des Energieverbundnetzes CASA-1000, das Strom aus Kirgisistan und Tadschikistan nach Afghanistan und Pakistan transportieren soll. Im Dezember 2018 wurde mit dem sogenannten „Lapis Lazuli Korridor“ eine neue Handelsroute von Afghanistan über Turkmenistan, Aserbaidschan und Georgien in die Türkei eröffnet. Die bilateralen Beziehungen zwischen Afghanistan und Usbekistan haben unter dem neuen usbekischen Präsidenten Mirsijojew an Dynamik gewonnen, neben einem Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ist Usbekistan auch an einem Ausbau der Eisenbahnverbindungen nach Afghanistan interessiert und för dert Vorhaben zur Ausbildung junger Afghanen in Usbekistan.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/8031 36. Werden diese Nachbarstaaten Afghanistans in der entwicklungspolitischen Strategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung systematisch miteinbezogen? Wenn ja, wie, und in welchem Umfang? Die Bundesregierung betreibt entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Pakis tan, Usbekistan und Tadschikistan. Im Rahmen dieser Kooperation werden auf Initiative beider Seiten auch grenzüberschreitende Themen und Maßnahmen dis kutiert. Tadschikistan und Usbekistan sind Schwerpunkt-Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Grundlage für die bilaterale Entwicklungszusam menarbeit des BMZ ist jeweils die Länderstrategie. Turkmenistan ist kein Part nerland der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Staatliche Ent wicklungszusammenarbeit mit Turkmenistan erfolgt im Rahmen von TZ-Regio nalvorhaben mit Zentralasien. Im Rahmen der Ministerkonferenz zu Afghanistan in Genf am 27. und 28. No vember 2018 wurde das Potential regionaler Zusammenarbeit als Schwerpunkt thema diskutiert. Deutschland hat sich aktiv in die Diskussion zu Chancen regio naler und grenzüberschreitender Zusammenarbeit eingebracht und die Bedeutung von Frieden und Stabilität in Afghanistan für die gesamte Region hervorgehoben. 37. Finden regelmäßig Gespräche über Afghanistan mit den politischen Akteu ren dieser Länder statt? Wenn ja, wer nimmt daran teil, und welche Schwerpunktthemen werden be sprochen? Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit Iran, Pakistan, Usbekistan, Tadschikistan und Turkmenistan auf unterschiedlichen Ebenen. Dabei ist regel mäßig auch die Situation in Afghanistan ein Thema, so auch beim Gespräch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem usbekischen Präsidenten Mirsijojew am 21. Januar 2019 in Berlin. 38. Welche konkreten Projekte multilateraler Zusammenarbeit in der Region un terstützt die Bundesregierung? Die Bundesregierung unterstützt in der Region Projekte, die die grenzüberschrei tende Zusammenarbeit fördern sollen. Ein konkretes Beispiel dafür ist PATRIP (Pakistan Afghanistan Tajikistan Regional Integration Program): Die in diesem Projekt umgesetzten kleineren Infrastrukturprojekte kommen Menschen auf bei den Seiten der Grenze zugute und vertiefen regionale Integration und Koopera tion. Ein weiteres Beispiel ist AMEA (Academic Mining Education in Afghanistan), ein Programm, das die Hochschulausbildung qualifizierter Fach- und Führungs kräfte im afghanischen Bergbausektor verbessert und den grenzüberschreitenden Wissenstransfer mit chinesischen und iranischen Universitäten fördert. Ebenso unterstützt die Bundesregierung das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) bei der Ausbildung von Exper ten der zentralasiatischen Staaten (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turk menistan, Usbekistan) sowie Afghanistans und Pakistans.",
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"content": "Drucksache 19/8031 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. In welchem Umfang engagiert sich nach Kenntnissen der Bundesregierung das Nachbarland China als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt in Afgha nistan (wirtschaftlich, sicherheits- und entwicklungspolitisch)? Welche Bedeutung hat Afghanistan für Chinas Initiative „Neue Seiden straße“? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist China für Afghanistan ein wichtiger Han delspartner und einer der größten Investoren im Land. Die wirtschaftliche Unter stützung Chinas für Afghanistan seit 2001 beläuft sich nach Angaben der chine sischen Regierung auf rund eine halbe Milliarde US-Dollar. Eigene Zahlen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. China und Afghanistan haben eine Reihe von Absichtserklärungen über wirtschaftliche und technische Kooperation sowie Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus unterzeichnet, in deren Rah men u. a. auch Ausbildungsmaßnahmen für Afghanen in China, darunter auch für Sicherheitskräfte, stattfinden. Im Jahr 2016 haben China und Afghanistan eine Absichtserklärung über Koope ration im Rahmen der Belt and Road Initiative (BRI) unterzeichnet. Afghanistan hat insbesondere Interesse an einer Anbindung an den in Pakistan im Rahmen der BRI implementierten „China-Pakistan Economic Corridor“ (CPEC). 40. Besteht die Absicht, die diplomatische Präsenz von Deutschland in Afgha nistan in den kommenden Jahren wieder zu erhöhen? Wenn ja, welche Voraussetzung müssen dafür erfüllt sein? Die Anschläge auf das Generalkonsulat Masar-e Scharif am 10. November 2016 und vor der deutschen Botschaft Kabul am 31. Mai 2017 haben die Arbeitsfähig keit der deutschen diplomatischen Vertretungen in Afghanistan erheblich einge schränkt. Die Bundesregierung arbeitet mit Nachdruck an einer schrittweise er folgenden Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit beider Vertretungen. Hierzu sind umfangreiche Bau- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Ihr Ab schluss wird in Kabul voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. 41. Mit welchen diplomatischen und entwicklungspolitischen Mitteln unter stützt Deutschland nationale und internationale Initiativen für einen Frie densprozess in Afghanistan? Diplomatisch nutzt die Bundesregierung ihre Kontakte zu einem breiten Spek- trum afghanischer politischer Akteure, um die zentrale Bedeutung eines Friedens prozesses für Stabilität und Entwicklung des Landes sowie eine Fortsetzung der deutschen und internationalen Unterstützung deutlich zu machen und auf kon struktive Schritte zu drängen. Sie mahnt dabei auch an, dass Frauen sowie alle ethnischen und konfessionellen Gruppen von Anfang an in einen Verhandlungs prozess eingebunden werden. Die Bundesregierung fördert Projekte unter ande rem zur Entwicklung der Kapazitäten von Verhandlungsteams und zur Förderung von Gesprächskontakten über den Zugang für humanitäre Hilfe zu Bedürftigen. Darüber hinaus hat sich Deutschland bereit erklärt, auf Wunsch der Konfliktpar teien seine guten Dienste zur Ermöglichung eines Friedensprozesses zur Verfü gung zu stellen, beispielsweise durch die Veranstaltung einer weiteren Petersber ger Konferenz unter Einschluss der Taliban in einem dafür geeigneten Stadium der Verhandlungen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/8031 Als Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe der Afghanistan-Sonderbeauftrag ten (ICG) trägt Deutschland dazu bei, den Konsens der internationalen Gemein schaft zur Unterstützung des Friedensprozesses zu stärken und relevante Initiati ven zu einer kohärenten Strategie zusammenzuführen. Als nichtständiges Mit glied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Zeitraum 2019/2020 wird sich Deutschland auch gemeinsam mit Indonesien als Federführer zum Afghanis tan-Dossier für eine aktive Rolle der Vereinten Nationen bei der Konfliktlösung und bei der Umsetzung oder Verifizierung einer Friedensvereinbarung engagie ren. Als Ko-Vorsitz der Informellen Expertengruppe des VN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden, Sicherheit wird Deutschland dabei besonders auf die Stärkung der Rolle von Frauen im Friedensprozess und verstärkten Schutz vor sexualisier ter Gewalt hinwirken. Die fortgesetzte internationale Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission „Resolute Support“ bildet einen entscheidenden Faktor, um die Taliban zu ernsthaften Verhandlungen zu bewegen. Erst die durch die Mission gestärkte Fähigkeit der afghanischen Regierung, sich gegen militärische Angriffe der Taliban zu verteidigen, eröffnet ihr die Möglichkeit, in einem Frie densprozess Forderungen an die Taliban durchzusetzen, die auch im deutschen Interesse liegen – etwa Maßnahmen zur Bekämpfung in Afghanistan aktiver in ternationaler terroristischer Organisationen wie Al-Qaida oder des sogenannten Islamischen Staates in der Provinz Khorasan oder Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere von Frauen und ethnischen Minderheiten. Auch die deutsche zivile Unterstützung für Entwicklung und Stabilisierung setzt wichtige Anreize für eine Einigung und für eine Einhaltung ihrer Bestimmungen. 42. Hat nach der Ankündigung von US-Präsident Donald Trump, einen Teil der US-Truppen aus Afghanistan abzuziehen (www.tagesschau.de/ausland/trump- afghanistan-117.html), eine strategische Vorausschau oder gemeinsame Ri sikoanalyse der relevanten Ressorts (u. a. Bundesministerium der Verteidi gung, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen arbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Innern, für Bau und Hei mat) stattgefunden, um die möglichen Folgen für das deutsche Engagement nicht nur im Bereich der Resolute-Support-Mission, sondern auch im zivilen Engagement abzuschätzen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Entsprechende Pressemeldungen sind nicht bestätigt worden. Die Bundesregie rung steht insbesondere im Rahmen der NATO im Austausch mit der Regierung der Vereinigten Staaten. Die Bundesregierung bezieht bei der strategischen Pla nung ihres Engagements in Afghanistan verschiedene Szenarien ein.",
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"content": "Anlage 1 Vorhaben und Projekte der Bundesressorts (2017) Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ EZ-Sicherheitssystem 2301 896 03 25.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale Drucksache 19/8031 BMZ EZ-Sicherheitssystem II 2301 896 03 8.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Förderung der Beruflichen Bildung 2301 896 03 16.700.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Förderung der Grund- und Sekundarbildung 2301 896 03 7.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Förderung der Rechtsstaatlichkeit 2301 896 03 3.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Förderung guter Regierungsführung im Rohstoffsektor Afghanistans 2301 896 03 1.060.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Institutionenförderung für Energie 2301 896 03 2.800.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Monitoring, Evaluation und Kommunikation 2301 896 03 700.000,00 € – 20 – Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung 2301 896 03 11.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung 2301 896 03 2.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Offener Politikberatungsfonds 2301 896 03 1.400.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Programm zur Verbesserung der Wasserversorgung 2301 896 03 4.500.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Provinzberater Nordafghanistan 2301 896 03 900.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Programm Migration für Entwicklung 2301 896 03 1.994.451,00 € Zusammenarbeit (GIZ) BMZ Afghan Reconstruction Trust Fund (ARTF XVII) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 80.000.000,00 € BMZ Distriktentwicklungsfonds, Phase II Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 20.000.000,00 € BMZ Distriktentwicklungsfonds, Phase III Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 4.000.000,00 € BMZ Entwicklung wirtschaftlicher Infrastruktur Afghanistan, Phase III Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 10.000.000,00 € BMZ Integration von Rückkehrenden und Binnenvertriebenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 10.000.000,00 € BMZ Regionaler Infrastrukturentwicklungsfonds, Phase VIII Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 10.000.000,00 € BMZ Regionaler Infrastrukturentwicklungsfonds, Phase VII Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 10.000.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Verbesserung der Energieversorgung durch Erneuerbare Energien und BMZ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 29.990.000,00 € Energieeffizienz BMZ Wasser und Abwasser Regionale Zentren Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 10.000.000,00 € BMZ Wasserversorgung Kabul, Phase III Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 5.000.000,00 € BMZ Wasserversorgung Nördliche Klein- und Mittelstädte Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 2.500.000,00 € BMZ Grundbedürfnisorientierter Wohnraum für Vertriebene in Afghanistan Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2310 896 32 4.300.000,00 € Afghanistan-Schulen - Verein zur BMZ Verbesserung der Unterrichtsbedingungen an staatlichen Schulen 2302 687 76 56.813,00 € Unterstützung von Schulen in Afghanistan e.V. Schaffung nachhaltiger Lebensgrundlagen für Binnenvertriebene und BMZ Deutsche Welthungerhilfe e.V. 2302 687 76 179.216,00 € zurückkehrende afghanische Familien BMZ Bau einer Mädchenschule in der Region Wardak in Afghanistan TERRA TECH Förderprojekte e.V. 2302 687 76 244.429,01 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Förderung der wirtschaftlichen Integration von Vertriebenen und BMZ Rückkehrern in der Stadt Kabul durch Berufsbildung und Zugang zu Deutsche Welthungerhilfe e.V. 2302 687 76 1.823.967,00 € Kreditfinanzierung Verbesserung der Ernährungssicherung durch Stärkung lokaler BMZ Deutsche Welthungerhilfe e.V. 2302 687 76 1.485.000,00 € Nichtregierungsorganisationen in vier Provinzen in Nord-/Ost-Afghanistan Zugang zu ganzjähriger Schulbildung für 700 Kinder in der Region Samangan BMZ Afghanistanhilfe e.V. 2302 687 76 219.532,70 € – 21 – / Distrikt Eibak. Beitrag zur Sicherung der Grundbildung sowie Verbesserung/Ermöglichung BMZ Impuls Afghanistan e.V. 2302 687 76 49.855,00 € der Bildung im Sekundarbereich Ausbau des zweiten Geschoßes des vorhandenen Schulgebäudes der BMZ Independent Afghan Women Association e.V. 2302 687 76 98.100,00 € Mädchen- Schule Ghulkhana Kabul Verbesserung der Unterrichtsbedingungen an staatlichen Schulen in Afghanistan-Schulen - Verein zur BMZ Afghanistan durch den Bau von Klassenräumen und bessere Ausstattung, 2302 687 76 881.703,00 € Unterstützung von Schulen in Afghanistan e.V. Lehrerfortbildung Förderung der Selbstständigkeit von afghanischen Frauen durch NAZO Deutschland - Hilfe für Afghanische BMZ 2302 687 76 191.657,00 € Berufsausbildung (Teppichküpfen und -weben) in Nejrab, Afghanistan Frauen e.V. Verbesserung der Sanitärversorgung und Hygiene von ca. 5000 Schülern im BMZ Alter von 6-16 Jahren und dem Personal an der Grund- und Mittelschule Visions for Children e.V. 2302 687 76 19.301,25 € \"Khwaja Boghra\" in Kabul, Afghanistan Bildungschancen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus terre des hommes Deutschland e.V.Hilfe für BMZ 2302 687 76 921.237,00 € Rückkehrer-Familien in Afghanistan Kinder in Not Gesellschaftspolitisches Kooperationsprogramm Asien und Pazifik (alt aus BMZ Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 2302 687 04 484.000,00 € 1990 28 359, 1990 28 366, 2002 28 197) BMZ Regionalprogramm Asien Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 2302 687 04 375.000,00 € Drucksache 19/8031",
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"content": "Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Berufliche Fortbildung von Kleinunternehmern zur Umsetzung von BORDA - Bremen Overseas Research and BMZ dezentralen Vorhaben der sanitären Grundversorgung und 2302 687 03 611.785,00 € Development Association e.V. Abwasserreinigung Fluchtursachen bekämpfen in Afghanistan und Flüchtlingsarbeit im BMZ Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. 2302 687 03 2.000.000,00 € türkischen Grenzgebiet Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Soziale Integration von jugendlichen Binnenflüchtlingen 2310 896 32 290.851,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Drucksache 19/8031 Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Afghanische Jugendliche für den Frieden 2302 687 72 619.638,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Police Cooperation Project 0501 687 28 9.321.657,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Law and Order Trust Fund (LOTFA) UNDP 0501 687 28 65.270.000,00 € Bundesministerium des Inneren, für Bau und AA German Police Project Team 0501 687 28 10.000.282,00 € Heimat (BMI) Deutsche Gesellschaft für internationale AA Risk Management Office (RMO) 0501 687 28 8.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Minenräumen HALO Trust 0501 687 28 3.500.000,00 € AA Kampfmittelräumen HALO Trust 0501 687 28 800.000,00 € AA Gebäude für Mädchenoberschule Afghanistan-Schulen e.V. 0501 687 28 539.987,00 € Infrastrukturprogramm zur Stabilisierung des Öffentlichen Sektors in Nord- Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 6.869.402,00 € – 22 – Afghanistan Zusammenarbeit (GIZ) AA Stabilisierungsprogramm Nordafghanistan Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 7.497.342,00 € AA Revitalisierung Chihilsitoon-Garten Kabul Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 4.009.374,00 € AA Kabul Riverfront Transformation Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 110.000,00 € Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Aufbau einer afghanischen Staatsdruckerei 0501 687 28 9.564.795,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Pakistan-Afghanistan-Tajikistan Regional Integration Programme (PATRIP) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 12.461.900,00 € AA Safety Case für Anflugkontrolle Flughafen Masar-e-Scharif Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 719.000,00 € AA Rehabilitierung Provinzkrankenhaus Faisabad Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 1.546.898,00 € AA Mutter-Kind-Zentrum Regionalkrankenhaus Masar-e-Scharif Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 6.000.000,00 € Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Kapazitätsentwicklung für Kompetenzzentrum Mutter-Kind-Gesundheit 0501 687 28 496.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Machbarkeitsstudie für Telemedizin-Projekt Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 20.989,00 € AA CT-Gerät für Kinderkrankenhaus in Kabul Georg Dechentreiter Wohlfahrtsstiftung 0501 687 28 216.600,00 € AA Beratung staatlicher Institutionen zum Verfassungsrecht Max-Planck-Stiftung 0501 687 28 521.749,00 € AA Stärkung des afghanischen Verwaltungsrechts Max-Planck-Stiftung 0501 687 28 745.386,00 € AA Doktorandenprogramm für afghanische Juristen Max-Planck-Stiftung 0501 687 28 695.943,00 € Rechtsvertretung für bedürftige Afghanen und Stärkung des AA International Legal Foundation 0501 687 28 582.853,00 € Rechtsbeistandssystems Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Social Safety and Social Protection AA Schulungen zum Anti-Harassment Law 0501 687 28 78.738,00 € Organization Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Unterstützung Aufbau afghanischer Ministerien und Verwaltungssysteme 0501 687 28 3.567.568,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Ausbau berufsqualifizierender Hochschulausbildung für den afghanischen Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 4.367.340,00 € Bergbausektor Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Stärkung der von Deutschland geförderten Schulen in Kabul 0501 687 28 2.729.814,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Durchleuchtungsgeräte für Container-Kontrollprogramm UNODC 0501 687 28 135.600,00 € Beitrag zur Stabilisierung Nordafghanistan: Integration von IDPs und Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 819.034,00 € Rückkehrern Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Wiederaufbau der Alchin-Brücke in Kundus 0501 687 28 1.119.071,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode AA Registrierung afghanischer Flüchtlinge in Pakistan IOM 0501 687 28 500.000,00 € Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Monitoring, Evaluierung und Kommunikation 0501 687 28 300.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA IT-Sicherheitscheck TU Berlin 0501 687 28 165.000,00 € AA Frieden/Stabilität durch Dialog und psychosoziale Unterstützung International Psychosocial Organisation 0501 687 28 997.550,00 € AA Psychosoziales Zentrum Kabul International Psychosocial Organisation 0501 687 28 913.454,00 € AA Stress- und traumasensible Beratung für afghanische Frauen Medica Mondiale 0501 687 28 303.870,00 € – 23 – Fort- und Weiterbildung nationaler Mitarbeiter/innen deutscher Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 2.494.572,00 € Bundesressorts Zusammenarbeit (GIZ) AA Friedensmediation Centre for Humanitarian Dialogue 0501 687 28 388.236,00 € AA Kapazitätsaufbau für Durchführung von Friedensverhandlungen Berghof Foundation 0501 687 28 491.033,00 € Stabilisierung von Gemeinschaften mit hoher Rückkehrmigration in Kabul, AA RET Germany e.V. 0501 687 28 2.196.580,00 € Bagram und Kunduz AA Afghanische und pakistanische Jugendbotschafter für den Frieden Mediothek Afghanistan e.V. 0501 687 28 320.000,00 € AA Media on local level Mediothek Afghanistan e.V. 0501 687 28 355.544,00 € AA Konfliktprävention und Stabilisierung durch Kinderteilhabe in Faryab Save the Children 0501 687 28 190.000,00 € AA Masterprogramme zum akademischen Aufbau DAAD 0501 687 28 1.500.000,00 € Afghan Human Rights Research and Advocacy AA Initiative to Improve Women's Socio-Political Role 0501 687 28 78.162,00 € Organization AA Flugdienst UNHAS WFP 0501 687 28 3.000.000,00 € AA Entwicklung des privaten Sektors InFrontier Ltd. 0501 687 28 120.469,00 € AA Afghanistan Reconnected - Konferenz EastWest Institute 0501 687 28 59.692,00 € AA Afghanistan: Chancen für Bildung und Arbeitsmarkt im Hochschulbereich DAAD 0501 687 34 941.360,00 € AA Minenopferfürsorge IKRK 0501 687 32 1.550.000,00 € Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen gem. IKRK- AA IKRK 0501 687 32 3.000.000,00 € Nothilfeaufruf Drucksache 19/8031",
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"content": "Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen AA Humanitäre Nothilfe für afghanische Rückkehrer aus Pakistan IOM 0501 687 32 900.000,00 € AA Nahrungsmittelhilfe für Binnenvertriebene und Rückkehrer WFP 0501 687 32 1.000.000,00 € AA Beitrag zum VN-OCHA-Länderbüro UNOCHA 0501 687 32 250.000,00 € Ernährung, Maßnahmen einer verbesserten Katastrophenvorsorge und AA Deutscher Caritasverband 0501 687 32 2.000.000,00 € besseren Versorgung mit Trinkwasser Verbesserung von Trinkwasserversorgung, sanitären Einrichtungen, Hygiene AA Deutscher Caritasverband 0501 687 32 500.000,00 € und Katastrophenvorsorge sowie Nahrungssicherheit Drucksache 19/8031 Stärkung der humanitären Katastrophenvorsorgekapazitäten der nationalen AA Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 159.876,00 € Katastrophenschutzbehörde AA Hilfe für Binnenvertriebene und afghanische Rückkehrer Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 627.260,00 € AA Humanitäre Katastrophenvorsorge Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 446.288,00 € AA Stärkung des humanitären Katastrophenschutzes Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 256.002,00 € Integrierte Notfallgesundheitsversorgung, Ernährung und pyschosoziale AA Johanniter Katastrophenhilfe 0501 687 32 231.927,00 € Betreuung AA Counter Narcotics Training UNODC 0501 687 28 120.000,00 € AA Beseitigung von Streubombenresten ITF 0501 687 28 193.137,05 € BMVg ANA Trust Fund, Fähigkeitsaufbau AFG Sicherheitskräfte (ANDSF) NATO 1401 687 06 80.000.000,00 € – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Anlage 1 Vorhaben und Projekte der Bundesressorts (2018) Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ EZ-Sicherheitssystem 2301 896 03 8.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Förderung der Rechtsstaatlichkeit 2301 896 03 9.500.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Förderung guter Regierungsführung im Rohstoffsektor Afghanistans 2301 896 03 3.700.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Monitoring, Evaluation und Kommunikation 2301 896 03 2.400.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung 2301 896 03 12.900.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Offener Politikberatungsfonds 2301 896 03 4.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Programm zur Verbesserung des Energiesektors 2301 896 03 3.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Provinzberater Nordafghanistan 2301 896 03 1.100.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Stärkung des Wassersektors 2301 896 03 9.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) – 25 – Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Wiederherstellung von Waldlandschaften in Afghanistan 2301 896 03 2.500.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Programm Migration für Entwicklung 2301 896 03 978.963,00 € Zusammenarbeit (GIZ) BMZ Afghan Reconstruction Trust Fund (ARTF), Phase XVIII Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 62.500.000,00 € BMZ Distriktentwicklungsfonds, Phase IV Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 12.000.000,00 € BMZ Integration von Rückkehrenden und Binnenvertriebenen, Phase II Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 20.000.000,00 € BMZ Programm zur Bekämpfung von Kinderlähmung; Phase IV Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 10.000.000,00 € Verbesserung der Energieversorgung durch Erneuerbare Energien BMZ Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 30.000.000,00 € und Energieeffizienz, Phase II BMZ Wasserversorgung Kabul IV - MTP 2 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2301 896 11 16.900.000,00 € BMZ Ausbildung von Gemeindehebammen in der Provinz Takhar Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2302 687 76 458.037,90 € Resilienzstärkung von Rückkehrern und Vertriebenen in Kunduz und BMZ Balkh, Afghanistan, durch die Verbesserung von Gesundheits- und Save the Children Deutschland e.V. 2302 687 76 2.500.000,00 € Ernährungsstatus, Einkommensmöglichkeiten und Kinderschutz Verbesserung der Bedingungen für Schulbildung an einer staatlichen Afghanistan-Schulen - Verein zur BMZ Schule in Afghanistan durch Schulbau, Fortbildung von Lehrkräften Unterstützung von Schulen in Afghanistan 2302 687 76 391.967,00 € und Hausmeistern, Weiterentwicklung des Schulentwicklungsrats e.V. Drucksache 19/8031",
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"content": "Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Verbesserung der Lehr- und Lernqualität für ca. 4250 Schüler*innen BMZ und 126 Lehrer*innen durch ein neues Klassenraumgebäude an der Visions for Children e.V. 2302 687 76 133.717,00 € Grund- und Mittelschule „Khwaja Boghra“ in Kabul, Afghanistan Gemeinsam Lernen: Verbesserter Zugang zu gemeindebasierter BMZ Bildung fürkonfliktbetroffene Kinder aus Rückkehrer-, Vertriebenen- Save the Children Deutschland e.V. 2302 687 76 508.415,64 € und Gastgemeinden in Kundus, Afghanistan Zivilgesellschaft befähigen – Verbesserung der Wirksamkeit, BMZ Deutsche Welthungerhilfe e.V. 2302 687 76 900.000,00 € Drucksache 19/8031 Rechenschaft und Wahrnehmung von Zivilgesellschaft in Afghanistan Gesellschaftspolitisches Kooperationsprogramm Asien und Pazifik (alt BMZ Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. 2302 687 04 866.133,97 € aus 1990 28 359, 1990 28 366, 2002 28 197) BMZ Regionalprogramm Asien Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 2302 687 04 675.000,00 € BMZ Regionalprogramm Asien Heinrich-Böll-Stiftung e.V. 2302 687 04 216.218,00 € Berufliche Fortbildung von Kleinunternehmen zur Umsetzung von BORDA - Bremen Overseas Research and BMZ dezentralen Vorhaben der sanitären Grundversorgung und 2302 687 03 491.364,00 € Development Association e.V. Abwasserreinigung Fluchtursachen bekämpfen in Afghanistan und Flüchtlingsarbeit im BMZ Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. 2302 687 03 1.000.000,00 € türkischen Grenzgebiet Zukunftsperspektiven eröffnen durch Bildungszugänge und BMZ Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. 2302 687 03 900.000,00 € Reintegration in das formale Bildungssystem Unterstützung für den Betrieb der Klinik WAZIR AKBAR KHAN in Katholische Zentralstelle für BMZ 2302 896 04 619.000,00 € Kabul Entwicklungshilfe (KZE) – 26 – Katholische Zentralstelle für BMZ Unterstützung des Irene Salimi Kinderkrankenhauses in Kabul 2302 896 04 420.000,00 € Entwicklungshilfe (KZE) Weitere Bekämpfung von Lepra und Tuberkulose im Hazarajat und Katholische Zentralstelle für BMZ 2302 896 04 1.470.000,00 € Masar-e-Scharif Entwicklungshilfe (KZE) Deutsche Gesellschaft für Internationale BMZ Soziale Integration von jugendlichen Binnenflüchtlingen 2310 896 32 880.743,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Police Cooperation Project 0501 687 28 9.100.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Law and Order Trust Fund (LOTFA) UNDP 0501 687 28 64.400.000,00 € Bundesministerium des Inneren, für Bau AA German Police Project Team 0501 687 28 10.000.000,00 € und Heimat (BMI) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Risk Management Office (RMO) 0501 687 28 10.000.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Community Policing 0501 687 28 1.300.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Prüfmission Krisenreaktionszentrum 0501 687 28 275.000,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Minenräumen HALO Trust 0501 687 28 3.500.000,00 € AA Kampfmittelräumen HALO Trust 0501 687 28 800.000,00 € AA UN-Wahlunterstützungsprojekt UNDP 0501 687 28 7.000.000,00 € AA Gebäude für Mädchenoberschule in Masar-e-Scharif Afghanistan-Schulen e.V. 0501 687 28 526.616,00 € Infrastrukturprogramm zur Stabilisierung des Öffentlichen Sektors in Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 2.527.060,00 € Nord-Afghanistan Zusammenarbeit (GIZ) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/189855/",
"number": 27,
"content": "Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen AA Stabilisierungsprogramm Nordafghanistan Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 1.115.679,00 € AA Revitalisierung Chihilsitoon-Garten Kabul Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 1.000.000,00 € AA Kabul Riverfront Transformation Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 6.559.799,00 € Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Aufbau einer afghanischen Staatsdruckerei 0501 687 28 12.124.372,00 € Zusammenarbeit (GIZ) Pakistan-Afghanistan-Tajikistan Regional Integration Programme AA Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 15.956.631,00 € (PATRIP) AA Safety Case für Anflugkontrolle Flughafen Masar-e-Scharif Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 269.000,00 € AA Rehabilitierung Provinzkrankenhaus Faisabad Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 118.193,00 € AA Mutter-Kind-Zentrum Regionalkrankenhaus Masar-e-Scharif Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 5.997.459,00 € AA Machbarkeitsstudie für Telemedizin-Projekt Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0501 687 28 199.011,00 € AA Stärkung der Umsetzung der afghanischen Verfassung Max-Planck-Stiftung 0501 687 28 596.399,00 € Rechtsvertretung für bedürftige Afghanen und Stärkung des AA International Legal Foundation 0501 687 28 636.803,00 € Rechtsbeistandssystems Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Unterstützung Aufbau afghanischer Ministerien und Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 3.655.378,00 € Verwaltungssysteme Zusammenarbeit (GIZ) Ausbau berufsqualifizierender Hochschulausbildung für den Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 2.000.000,00 € afghanischen Bergbausektor Zusammenarbeit (GIZ) Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Stärkung der von Deutschland geförderten Schulen in Kabul 0501 687 28 1.436.186,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Durchleuchtungsgeräte für Container-Kontrollprogramm UNODC 0501 687 28 84.750,00 € Beitrag zur Stabilisierung Nordafghanistan: Integration von IDPs und Deutsche Gesellschaft für Internationale AA 0501 687 28 5.293.789,00 € Rückkehrern Zusammenarbeit (GIZ) – 27 – Deutsche Gesellschaft für Internationale AA Wiederaufbau der Alchin-Brücke in Kundus 0501 687 28 1.964.030,00 € Zusammenarbeit (GIZ) AA Aufbau von IT-Strukturen für afghanische Institutionen ZiiK der TU Berlin 0501 687 28 272.926,00 € Förderung der IT-Zentren an afghanischen Hochschulen und beim AA ZiiK der TU Berlin 0501 687 28 72.150,00 € Hochschulministerium AA Stärkung der Selbstkontrolle bei der Verwaltungsreformkommission Max-Planck-Stiftung 0501 687 28 60.847,00 € AA Frieden/Stabilität durch Dialog und psychosoziale Unterstützung International Psychosocial Organisation 0501 687 28 990.815,00 € AA Psychosoziales Zentrum Kabul International Psychosocial Organisation 0501 687 28 980.789,00 € AA Stress- und traumasensible Beratung für afghanische Frauen Medica Mondiale 0501 687 28 169.526,00 € AA Empowerment afghanischer Frauen und Mädchen Medica Mondiale 0501 687 28 367.298,00 € Fort- und Weiterbildung nationaler Mitarbeiter/innen deutscher Deutsche Gesellschaft für internationale AA 0501 687 28 1.743.766,00 € Bundesressorts Zusammenarbeit (GIZ) AA Humanitarian Dialogue on Afghanistan Centre for Humanitarian Dialogue 0501 687 28 332.735,00 € AA Kapazitätsaufbau für Durchführung von Friedensverhandlungen Berghof Foundation 0501 687 28 668.502,00 € Stabilisierung von Gemeinschaften mit hoher Rückkehrmigration in AA RET Germany e.V. 0501 687 28 2.335.511,00 € Kabul, Bagram und Kunduz Afghanische, pakistanische und tadschikische Jugendbotschafter für AA Mediothek Afghanistan e.V. 0501 687 28 560.000,00 € den Frieden AA Media on local level Mediothek Afghanistan e.V. 0501 687 28 355.544,00 € AA Konfliktprävention und Stabilisierung durch Kinderteilhabe in Faryab Save the Children Deutschland e.V. 0501 687 28 332.500,00 € AA Masterprogramme zum akademischen Aufbau DAAD 0501 687 28 850.000,00 € Drucksache 19/8031",
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"content": "Durchführungsorganisation/Private Ressort Bezeichnung Haushaltstitel Förderbetrag Träger/Politische Stiftungen Afghan Human Rights Research and AA Initiative to Improve Women's Socio-Political Role 0501 687 28 122.427,00 € Advocacy Organization Afghanistan: Chancen für Bildung und Arbeitsmarkt im AA DAAD 0501 687 34 Hochschulbereich 941.200,00 € AA Voluntary Returnees as Messengers IOM 0502 546 22 222.181,00 € AA Zwischen Rückkehr und Integration Deutsche Welle 0502 546 22 699.950,00 € AA Spots zur Bewerbung der Webseite rumoursaboutgermany.info Moby Group/Lapis 0502 546 22 143.703,00 € Restaurierungsprojekt Balkh; Konservierung Masar-e Boland Schrein AA Aga Khan Trust for Culture 0504 687 15 100.000,00 € Drucksache 19/8031 (2017) Digitalisierung des Musikarchivs von Radio Television Afghanistan Hochschule für Musik Weimar /Prof, de AA 0504 687 15 54.108,00 € (RTA), 2018 Oliveira Pinto AA Khwaja Akasah Conservation Project Aga Khan Trust for Culture 0504 687 15 100.000,00 € AA Minenopferfürsorge IKRK 0501 687 32 3.500.000,00 € Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen gem. IKRK- AA IKRK 0501 687 32 1.000.000,00 € Nothilfeaufruf AA Nahrungsmittelhilfe für Dürreopfer WFP 0501 687 32 2.000.000,00 € AA Beitrag zum Humanitären Länderfonds Afghanistan UNOCHA 0501 687 32 500.000,00 € Stärkung der humanitären Katastrophenvorsorgekapazitäten der AA Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 84.990,00 € nationalen Katastrophenschutzbehörde AA Hilfe für Binnenvertriebene und afghanische Rückkehrer Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 671.522,00 € AA Humanitäre Katastrophenvorsorge Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 247.900,00 € Zugang zu Hygiene und Trinkwasser sowie Unterkünfte für AA Deutsche Welthungerhilfe e.V. 0501 687 32 306.000,00 € Rückkehrer und Binnenvertriebene – 28 – Ernährung, Maßnahmen einer verbesserten Katastrophenvorsorge AA Deutscher Caritasverband 0501 687 32 2.100.000,00 € und besseren Versorgung mit Trinkwasser AA Basisgesundheitsversorgung für Binnenvertriebene und Rückkehrer Johanniter Unfallhilfe 0501 687 32 340.300,00 € Integrierte Notfallgesundheitsversorgung, Ernährung und AA Johanniter Unfallhilfe 0501 687 32 305.170,00 € pyschosoziale Betreuung Zugang zu Trinkwasser, Hygiene und medizinische Leistungen für AA Johanniter Unfallhilfe 0501 687 32 39.706,00 € Binnenvertriebene, Rückkehrer und Gastgemeinden AA Medizinische Grundversorgung mit Fokus auf Mutter-Kind-Gesundheit Malteser Hilfsdienst 0501 687 32 37.403,00 € AA Winternothilfe und Nahrungsmittelnothilfe ADRA 0501 687 32 540.663,00 € BMVg ANA Trust Fund, Fähigkeitsaufbau AFG Sicherheitskräfte (ANDSF) NATO 1401 687 06 40.000.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"number": 29,
"content": "Anlage 2 Mittel an internationale Organisationen in den Jahren 2014 bis 2018 Bezeichnung Internationale Organisation Schwerpunkt Haushaltsjahr Zusagebetrag Nachhaltige Rückkehr und Reintegration afghanischer Beratung, Qualifizierung von rückkehrenden 2015 12.000.000,00 € UNHCR (über KfW) Flüchtlinge Flüchtlingen 2016 4.500.000,00 € Law and Order Trust Fund (LOTFA) UNDP Sicherheit und Polizeiaufbau 2014 19.800.000,00 € Law and Order Trust Fund (LOTFA) UNDP Sicherheit und Polizeiaufbau 2015 62.000.000,00 € Law and Order Trust Fund (LOTFA) UNDP Sicherheit und Polizeiaufbau 2016 63.000.000,00 € Law and Order Trust Fund (LOTFA) UNDP Sicherheit und Polizeiaufbau 2017 65.270.000,00 € Law and Order Trust Fund (LOTFA) UNDP Sicherheit und Polizeiaufbau 2018 64.400.000,00 € UN-Wahlunterstützungsprojekt UNDP Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2014 7.500.000,00 € UN-Wahlunterstützungsprojekt UNDP Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2018 7.000.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Institutional and Capacity Support to the Parliament UNDP Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2014 1.000.000,00 € of Afghanistan Institutional and Capacity Support to the Parliament UNDP Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2015 500.000,00 € of Afghanistan Institutional and Capacity Support to the Parliament UNDP Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2016 500.000,00 € of Afghanistan Afghanistan Peace and Reintegration Programme UNDP Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2014 10.000.000,00 € – 29 – Drogenbekämpfung UNODC Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2014 900.000,00 € Drogenbekämpfung UNODC Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2016 240.000,00 € Durchleuchtungsgeräte für Container- UNODC Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2015 135.600,00 € Kontrollprogramm Durchleuchtungsgeräte für Container- UNODC Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2016 84.750,00 € Kontrollprogramm Durchleuchtungsgeräte für Container- UNODC Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2017 135.600,00 € Kontrollprogramm Durchleuchtungsgeräte für Container- UNODC Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2018 84.750,00 € Kontrollprogramm Humanitäre Winterhilfemaßnahmen UNHCR Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2016 2.000.000,00 € Registrierung afghanischer Flüchtlinge in Pakistan IOM Stärkung politischer und staatlicher Institutionen 2017 500.000,00 € Voluntary Returnees as Messengers IOM Aufklärungskampagne zu Flucht und Migration 2018 222.181,00 € Flugdienst UNHAS WFP Förderung und Stärkung der Zivilgesellschaft 2015 2.000.000,00 € Flugdienst UNHAS WFP Förderung und Stärkung der Zivilgesellschaft 2017 3.000.000,00 € Humanitäre Hilfe für Rückkehrer und UNHCR Monitoring, Koordinierung, Non food items 2014 1.000.000,00 € Binnenvertriebene in Afghanistan Hilfs-, Schutz-, Präventions- und IKRK Hilfs- und Schutzmaßnahmen 2014 1.000.000,00 € Kooperationsmaßnahmen Drucksache 19/8031",
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"number": 30,
"content": "Unterstützung des humanitären Flugdienstes UNHAS WFP Humanitärer Zugang zu Gebieten 2014 1.000.000,00 € Humanitäre Hilfe für schutzbedürftige afghanische IOM Ernährung, Schutz, Unterkunft 2014 500.000,00 € Rückkehrer aus Iran und Pakistan Hilfs-, Schutz-, Präventions- und IKRK Hilfs- und Schutzmaßnahmen 2015 1.000.000,00 € Kooperationsmaßnahmen Humanitäre Hilfe für afghanische und pakistanische UNHCR Schutz, Gesundheit, Trinkwasser, Non food items 2015 4.000.000,00 € Flüchtlinge OCHA-Länderbüro UNOCHA Koordinierung 2015 800.000,00 € Drucksache 19/8031 Minenopferfürsorge IKRK Physische Rehabilitation 2015 1.150.000,00 € Minenopferfürsorge IKRK Physische Rehabilitation 2016 3.200.000,00 € Hilfs-, Schutz-, Präventions- und IKRK Hilfs- und Schutzmaßnahmen 2016 5.000.000,00 € Kooperationsmaßnahmen Humanitäre Hilfe für pakistanische Flüchtlinge in UNHCR Schutz, Unterkunft, Gesundheit 2016 3.000.000,00 € Afghanistan Nahrungsmittelnothilfe WFP Ernährung 2016 2.000.000,00 € Unterstützung des humanitären Flugdienstes UNHAS WFP humanitärer Zugang 2016 2.000.000,00 € Humanitäre Hilfe für schutzbedürftiges afghanische IOM Ernährung, Schutz, Unterkunft 2016 2.100.000,00 € Rückkerer aus Pakistan Humanitärer Länderfonds Afghanistan UNOCHA Nothilfe 2016 1.000.000,00 € OCHA Länderbüro UNOCHA Koordinierung Nothilfe 2016 500.000,00 € – 30 – Minenopferfürsorge IKRK Physische Rehabilitation 2017 1.550.000,00 € Hilfs-, Schutz-, Präventions- und IKRK Hilfs- und Schutzmaßnahmen 2017 3.000.000,00 € Kooperationsmaßnahmen Humanitäre Nothilfe für afghanische Rückkehrer aus IOM Ernährung, Schutz, Unterkunft 2017 900.000,00 € Pakistan Nahrungsmittelhilfe für Binnenvertriebene und WFP Ernährung 2017 1.000.000,00 € Rückkehrer Beitrag zum VN-OCHA-Länderbüro UNOCHA Koordinierung Nothilfe 2017 250.000,00 € Minenopferfürsorge IKRK Physische Rehabilitation 2018 3.500.000,00 € Hilfs-, Schutz-, Präventions- und IKRK Hilfs- und Schutzmaßnahmen 2018 1.000.000,00 € Kooperationsmaßnahmen Nahrungsmittelhilfe für Dürreopfer WFP Ernährung 2018 2.000.000,00 € Humanitärer Länderfonds Afghanistan UNOCHA Nothilfe 2018 500.000,00 € Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/8031 Anlage 3 Auszahlungen GIZ und KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Auszahlungen 2017, 2018 Vorhaben 2017 2018 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Afghanistan Reconstruction Trust Fund (ARTF) 80.000.000,00 € 62.500.000,00 € Aufbau einer Mikrofinanzbank, Phase II - KMU-Kreditlinie 3.853.494,00 € 97.862,00 € Ausbau wirtschaftlicher Infrastruktur im Norden 2.077.894,56 € 2.856.853,48 € Afghanistans Berufliche Schulen Nordafghanistan, Phase II 1.003.681,02 € 3.649.624,55 € Beschäftigungsförderung 15.149.998,00 € 8.052.607,50 € Grundbedürfnisorientierter Wohnraum für Vertriebene in 3.000.000,00 € Afghanistan Grundbildungsprogramm 38.765,79 € Nachhaltige Rückkehr und Reintegration afghanischer 2.000.000,00 € 2.750.000,00 € Flüchtlinge Nationalstraße Kunduz - Kholm 4.458.123,26 € 8.017.561,07 € Netzanbindung nördlicher Städte und Gemeinden 12.517.601,16 € 12.030.224,12 € Netzanbindung nördlicher Städte und Gemeinden in 5.539.850,05 € 5.511.309,46 € Afghanistan Programm Berufliche Schulen Nordafghanistan 678.393,71 € 64.301,82 € Programm Dezentrale Stromversorgung durch Erneuerbare 2.679.563,05 € 10.541.534,73 € Energien Programm Regionale Stromübertragung Nordafghanistan 18.500.000,00 € Programm zur Bekämpfung von Kinderlähmung 10.000.000,00 € 10.000.000,00 € Regionaler Infrastrukturfonds zur Entwicklung des 6.771.611,90 € 9.116.404,64 € ländlichen Raums Rehabilitierung Wasserkraftwerk, Phase I (Mahipar / Sarobi) 191.475,00 € Städtische Wasserversorgung in Nordafghanistan 119.353,56 € 66.046,16 € Wasserversorgung Kabul 1.708.773,84 € 4.964.361,41 € Wasserversorgung Nördliche Klein- und Mittelstädte 5.185.663,12 € 854.918,86 € Wiederaufbau wirtschaftlicher Infrastruktur im Norden 38.443,91 € BMZ gesamt 172.321.210,93 € 144.265.084,80 € Auswärtiges Amt (AA) Flugsicherung Masar-e-Scharif / MLAT und 539.533,18 € 215.970,27 € Towereinrichtung Förderung der Mutter-Kind-Gesundheit in Nordafghanistan 5.260,00 € 74.828,30 € durch den Einsatz von Telemedizin Kabul Riverfront Transformation 101.478,26 € 5.169.333,00 € Mutter-Kind-Zentrum Masar-e-Scharif 6.000.000,00 € 4.684.759,32 € Pakistan-Afghanistan-Tajikistan Regional Integration 11.991.198,24 € 15.403.000,00 € Programme (PATRIP) Rehabilitierung des Provinzkrankenhauses Faisabad 1.469.898,00 € 118.193,00 € Rehabilitierung von Krankenhäusern in Nord-Afghanistan 701.002,15 € Revitalisierung Chihilsitoon-Garten, Kabul 3.893.874,00 € 1.000.000,00 € Stabilisierungsprogramm Nordafghanistan 7.497.312,00 € 1.053.048,99 € AA gesamt 32.199.555,83 € 27.719.132,88 € Andere Wasserversorgung Kabul, Phase III 1.177.213,29 € 604.513,79 € EU-Mandat PATRIP: Förderung der regionalen 358.949,00 € Wirtschaftsentwicklung und Kooperation Andere gesamt 1.177.213,29 € 963.462,79 € Gesamt 205.697.980,05 € 172.947.680,47 €",
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"content": "Drucksache 19/8031 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 4 Liste der vorliegenden Evaluierungen für Afghanistan Titel der Evaluierung Auftraggeber der Jahr der Evaluierung durchgeführt Evaluierungs-instrument (bzw. Projekttitel bei Projektevaluierungen) Evaluierung Evaluierung durch Wirkungsanalyse der Entwicklungszusammenarbeit in Nordost-Afghanistan 2005-2009 - \"Assessing the Strategische Evaluierung, BMZ 2010 extern Impact of Development Cooperation in North East Wirkungsuntersuchung Afghanistan 2005–2009\" Strategische Portfolio \"Review\" Afghanistan BMZ Review - formativ 2013 extern Ein \"Review\" der Evaluierungsarbeit zur deutschen DEVal Review - formativ 2014 DEVal Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan Wirkungsanalyse der EZ in Nord-Ost-Afghanistan 2007-2013 Strategische Evaluierung, BMZ 2015 extern \"Assessing the Impact of Development Cooperation Wirkungsuntersuchung in North East Afghaninstan 2007-2013\" Monitoring, Evaluierung und Kommunikation GIZ Projektevaluierung (PEV) 2015 extern Förderung der Rechtsstaatlichkeit GIZ Projektevaluierung (PEV) 2017 extern Förderung der beruflichen Bildung GIZ Projektevaluierung (PEV) 2017 extern Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und GIZ Projektevaluierung (PEV) 2017 extern Beschäftigungsförderung Offener Politikberatungsfonds GIZ Projektevaluierung (PEV) 2017 extern Förderung der Grund- und Sekundarbildung GIZ PEV - Projektevaluierung 2016 extern Institutionenförderung für Energieversorgung GIZ PEV - Projektevaluierung 2017 extern Förderung subnationaler Regierungsstrukturen GIZ PEV - Projektevaluierung 2018 extern Wasserversorgung Herat (West-Afghanistan) KfW Ex-Post-Evaluierung 2013 KfW Evaluierungsabteilung Stadtnetzrehabilitierung Kabul KfW Ex-Post-Evaluierung 2015 KfW Evaluierungsabteilung Gesundheits- und Bildungsprogramm Badghis KfW Ex-Post-Evaluierung 2016 KfW Evaluierungsabteilung Aufbau einer Mikrofinanzbank (Treuhandbeteiligung) KfW Ex-Post-Evaluierung 2009 KfW Evaluierungsabteilung Wasserversorgung Kundus KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung Grundbildungsprogramm KfW Ex-Post-Evaluierung 2018 KfW Evaluierungsabteilung Grundbildungsprogramm KfW Ex-Post-Evaluierung 2018 KfW Evaluierungsabteilung Ausbau wirtschaftlicher Infrastruktur im Norden KfW Ex-Post-Evaluierung 2018 KfW Evaluierungsabteilung",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/8031 Beitrag zum National Basic Education Programme im Rahmen des Afghanistan Reconstruction Trust Fund KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung (ARTF) Afghanistan Reconstruction Trust Fund (ARTF), KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung Phase Vll First Microfinance Bank (FMFB), Phase ll KfW Ex-Post-Evaluierung 2015 KfW Evaluierungsabteilung Wiederaufbau wirtschaftlicher Infrastruktur im KfW Ex-Post-Evaluierung 2018 KfW Evaluierungsabteilung Norden, Phase II Unterstützung zu Vorhaben des \"Afghanistan KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung Reconstruction Trust Fund\" (ARTF), Phase VIII Nationales Bildungsprogramm (\"Education Quality KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung Improvement Programme\" - EQUIP), Phase II \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\" (ARTF), KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung Phase IX Aufbau wirtschaftlicher Infrastruktur im Norden, KfW Ex-Post-Evaluierung 2018 KfW Evaluierungsabteilung Phase III Aufbau wirtschaftlicher Infrastruktur im Norden, KfW Ex-Post-Evaluierung 2018 KfW Evaluierungsabteilung Phase IV \"Education Quality Improvement Programme\" - EQUIP, Phase II - Beitrag 2010 zum \"National Basic KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung Education Programme\" im Rahmen des \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\" (ARTF) \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\", Phase X KfW Ex-Post-Evaluierung 2014 KfW Evaluierungsabteilung (ARTF) \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\", Phase XI KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung (ARTF) \"Education Quality Improvement Programme\" - EQUIP II - Beitrag zum \"National Basic Education KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung Programme\" im Rahmen des \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\" (ARTF) - Tranche 4 \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\", Phase XII KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung (ARTF) \"Education Quality Improvement Programme\" - EQUIP II - Beitrag 2012 zum \"National Basic KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung Education Programme\" im Rahmen des \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\" (ARTF) \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\" (ARTF) - KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung Tranche XIII",
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"content": "Drucksache 19/8031 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode \"Education Quality Improvement Program\" - EQUIP, Phase II(I) - Beitrag zum \"National Basic Education KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung Programme\" im Rahmen des \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\" (ARTF) - Tranche 6 \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\", Phase XIV KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung (ARTF) \"Education Quality Improvement Program\" -EQUIP, Phase II - Beitrag zum \"National Basic Education KfW Ex-Post-Evaluierung 2017 KfW Evaluierungsabteilung Programme\" im Rahmen des \"Afghanistan Reconstruction Trust Fund\" (ARTF) - Tranche 7 Max-Planck- Stiftung für Intl. Grundlagen des afghanischen Verwaltungsrechtes Frieden und Evaluierung 2015 extern (Rechtsstaatsförderung) Rechtsstaatlich-keit gGmbH Aufbau/Stärkung des Krankenhauses in Masar-e- GIZ/KFW GIZ/KFW Evaluierung 2015 Scharif (ziviler Wiederaufbau/Gesundheitssektor) Evaluierungsabteilungen Unterstützung des Aufbaus der afghanischen Ministerien und Verwaltungssysteme auf nationaler GIZ Evaluierung 2015 extern und subnationaler Ebene (CIM) Stärkung der Verwaltungsausbildung SPA (Schaffung von Grundlagen für eine standardisierte GIZ Evaluierungsabteilung + GIZ Evaluierung 2015 Verwaltungsaus- und Weiterbildung für externe Gutachter Führungskräfte in Afghanistan) Pakistan-Afghanistan-Tajikistan \"Regional KfW Evaluierungsabteilung + KFW Evaluierung 2015 Integration Programme\" (PATRIP) externe Gutachter KfW Evaluierungsabteilung + Stabilisierungsprogramm Nordafghanistan/SPNA KFW Evaluierung 2015 externe Gutachter Stärkung lokaler staatlicher Institutionen sowie HELP-Hilfe zur Evaluierung 2015 extern Förderung und Stärkung der Zivilgesellschaft Selbsthilfe e.V. Medica Mondiale Traumasensible Beratung für afghanische Frauen Evaluierung 2015 extern e.V. Wiederherstellung Basisinfrastruktur Welthungerhilfe Evaluierung 2015 extern Verbesserung der Trinkwasserversorgung sowie humanitäre Übergangshilfe und Welthungerhilfe Evaluierung 2015 extern Katastrophenvorsorge in von Fluten und Dürren besonders betroffene Gemeinden in 3 Provinzen",
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"content": "Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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