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            "content": "Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache 19/17759 19. Wahlperiode                                                                                        10.03.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Markus Tressel, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/17349 – Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse Vorbemerkung der Fragesteller Am 10. Juli 2019 hat die Regierungskommission „Gleichwertige Lebensver- hältnisse“ unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Hei- mat Horst Seehofer ihre Arbeit beendet (https://www.bundesregierung.de/bre g-de/aktuelles/ein-plan-fuer-deutschland-1646864). In insgesamt sechs Fach- arbeitsgruppen wurden Lösungen diskutiert, die zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland beitragen sollen. Die vorgelegten zwölf Handlungsempfehlungen wurden zur Umsetzung den jeweiligen Bundes- ministerien sowie die Steuerung einem Staatssekretärsausschuss übertragen. Solange gleichwertige Lebensverhältnisse nicht hergestellt sind, bedeutet es nach Ansicht der Fragesteller, dass die Lebensbedingungen und Chancen von Menschen davon abhängen, in welcher Region sie arbeiten und wohnen. Sol- che regionalen Unterschiede widersprechen dem Verfassungsauftrag, gleich- wertige Lebensverhältnisse herzustellen. Die Bundesregierung lässt aber bis- lang effektive Maßnahmen vermissen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Familie, Seni- oren, Frauen und Jugend haben den sogenannten Plan für Deutschland als „Paradigmenwechsel“ und „großen Modernisierungsplan“ präsentiert (u. a. https://www.tagesspiegel.de/politik/dicke-wortewatte-was-vom-plan-fuer-deut schland-zu-erwarten-ist-und-was-nicht/24580058.html). Die Fragestellerinnen und Fragesteller fragen daher nach, welche konkreten Schritte die Bundes- regierung unternommen hat, um die Handlungsempfehlungen in die Praxis umzusetzen. Wichtig ist den Fragestellerinnen und Fragestellern auch, wie die Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände weiterhin in die Umset- zungsschritte eingebunden sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. März 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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            "content": "Drucksache 19/17759                                       –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Die von den Fragestellern in Bezug genommenen Punkte des „Plans für Deutschland“ (z. B. in Frage 1, 10 bis 13) beziehen sich offenkundig auf die laufende Nummerierung der zwölf Maßnahmen der Bundesregierung zur Um- setzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ (Kabinettbeschluss vom 10. Juli 2019), abrufbar unter https://www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/heimat-integratio n/gleichwertige-lebensverhaeltnisse/kom-gl-massnahmen.pdf?__blob=publicati onFile&v=4. Vorbemerkung zu den Fragen 20 und 21: Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werden nach der Zuordnung von Stellen bzw. Planstellen zu Organisationseinheiten in diesen Organisationseinheiten entsprechende Funktionen eingerichtet. Fragen zu Per- sonalstellen werden deshalb nachfolgend auf Basis der Funktionenausstattung, welche mit Planstellen (für Beamte) und Stellen (für Tarifbeschäftigte) unter- legt ist, beantwortet. Hinsichtlich der Besetzung der Funktionen wird darauf hingewiesen, dass Va- kanzen i.d.R. durch übliche Fluktuationen entstehen (z. B. durch Wechsel in an- dere Abteilungen oder Behörden, aufgrund Personalentwicklung oder Personal- abgänge durch Ausscheiden aufgrund Erreichen der Altersgrenze, Elternzeit/ Beurlaubungen). Für diese Stellen werden standardmäßig Personalgewinnungs- maßnahmen angestoßen. 1. Welche Schritte ergreift die Bundesregierung, um die einzelnen Maßnah- men aus „Unser Plan für Deutschland“ umzusetzen (bitte mit Zeitplan für alle zwölf Maßnahmenbereiche und Einzelmaßnahmen aus den „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aufgeschlüsselt ange- ben)? Die Bundesregierung hat seit dem Sommer 2019 vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung des Kabinettbeschlusses vom 10. Juli 2019 ergriffen. Zur Steuerung und zum Nachhalten der Umsetzung der dort niedergelegten Maßnahmen wur- de zudem ein Staatssekretärsausschuss beim BMI eingesetzt. Für die Umset- zung der Maßnahmen gilt, wie üblich, das Ressortprinzip. Jede der 12 Maßnahmen wird durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen um- gesetzt; zentrale Zeitpläne für die 12 Maßnahmen liegen daher nicht vor. Darü- ber hinaus wird die Bundesregierung auch die in den Schlussfolgerungen der (co-)vorsitzführenden Minister und Ministerinnen der Kommission „Gleich- wertige Lebensverhältnisse“ genannten an den Bund gerichteten Handlungs- empfehlungen weiter prüfen und im Rahmen der politischen und finanziellen Machbarkeit umsetzen. 2. Welche Änderungen wurden an den Förderkonditionen der 22 Program- me, die seit dem 1. Januar 2020 unter dem Dach des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen firmieren, vorgenommen? Nachstehende Übersicht nennt für die am Fördersystem beteiligten Programme geänderte Förderkonditionen, sofern diese in einem Zusammenhang mit der Förderung strukturschwacher Regionen stehen. Die Förderkonditionen betref- fen eine Ausweitung der Förderung auf alle strukturschwachen Regionen, die Einrichtung einer Förderpräferenz oder einen überproportionalen Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen. Bei einigen Programmen haben sich keine Än-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –3–                          Drucksache 19/17759 derungen ergeben, weil diese schon immer auf strukturschwache Regionen be- grenzt waren. Da die Programme „Engagierte Stadt“ und „Engagiertes Land“ nicht eigenständig realisiert werden können, hat sich die Anzahl der Program- me geringfügig verringert. Bei den Programmfamilien „Unternehmen Region“ und „Innovation & Strukturwandel“ handelt es sich um Rahmenprogramme, unter denen verschiedene laufende bzw. neu gestartete Programme subsum- miert sind. Förderkonditionen für struktur­       Änderung Förderkonditio­ Programm                                schwache Regionen geändert mit        nen für strukturschwache Wirkung zum                           Regionen GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“     Keine Änderung                        n.z. (GRW) Unternehmensnahe Maßnahmen ERP-Regionalförderprogramm              keine Änderung                        n.z. ermäßigter Zinssatz (0,25 Pro- ERP-Kapital für Gründung                voraussichtlich Ende 2020             zent), Anpassung weiterer An- forderungen Bundesbürgschaftsprogramm               01.01.2020                            n.z. keine „Förderpräferenz“, da kein Förderprogramm. Einbe- Außenwirtschaftsförderung durch         Beschluss GTAI-Aufsichtsrat erfolgte ziehung weiterer struktur- GTAI                                    im Dezember 2019                      schwacher Regionen in den bestehenden Förderschwer- punkt Neue Bundesländer Forschung und Innovation Neue Programmfamilie, die „Unter- nehmen Region“ ablöst. Veröffentli- chung der Förder-BKM für die drei Programme „WIR! – Wandel durch Programmfamilie „Innovation &           Innovation in der Region“ (2. Runde), n.z. Strukturwandel“                         „RUBIN – Regionale unternehmer- ische Bündnisse für Innovation“ und „REGION.innovativ“ am 08.11.2019; weitere Programme sind in Vorberei- tung, daher keine Änderungen. Programmfamilie „Unternehmen Re- keine neuen Richtlinien mehr geplant n.z. gion“ Förderrichtlinie gilt noch bis Ende 2021. Bereits seit 1.1.2017 werden Die gesamten Mittel des För- Innovationskompetenz (INNO-KOM) gemeinnützige Industrieforschungs- derprogramms fließen in einrichtungen ausschließlich in GRW- strukturschwache Gebiete. Gebieten gefördert. Förderpräferenz für kleine Unternehmen aus struktur- Zentrales Innovationsprogramm Mit- Neue Förderrichtlinie Anfang 2020     schwachen Regionen i.H.v. 5 telstand (ZIM) bis 10 Prozentpunkten vorge- sehen.",
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            "content": "Drucksache 19/17759                                                    –8–                        Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rolle; diese sind z. B. wichtig, um qualifizierte Beschäftigte gewinnen zu kön- nen. 7. Welche Bundeseinrichtungen wurden seither geschaffen und verlagert, an welchem Standort, mit wie vielen Stellen, und welche weiteren sind geplant (bitte nach Bundeseinrichtung, Standort, Anzahl der Stellen, Zeitpunkt der Einrichtung auflisten)? Seit 2019 wurde die Errichtung folgender Bundeseinrichtungen beschlossen bzw. wird derzeit geplant. Ressortname          Name der Bundesbehörde                   Ort für                      Quartal/Jahr         VZÄ-        VZÄ-IST (Abk.)               bzw. Einrichtung                         geplante                     für geplante         SOLL        (besetzte Ansiedlung /                 Ansiedlung /         (neu)       VZÄ) Aufwuchs                     Aufwuchs                         31.12.2019 BMBF, BMWi Agentur für Sprunginnovatio- Leipzig                                            Q4/2019              35-50 (bis  0 nen (SprinD GmbH)                                                                          Q4/2021) BMFSFJ,              Deutsche Stiftung für                    Neustrelitz                  Q1/2020              75          0 BMI, BMEL Engagement und Ehrenamt BMI, BMVg Agentur für Innovation in der Leipzig/Halle                                      Q2/Q3/2020           bis zu 40   0 Cybersicherheit                          (Saale) AA                   Bundesamt für Auswärtige                 Brandenburg an               Ab 1.1.2021          In Auspla-  0 Angelegenheiten                          der Havel und                                     nung Berlin 8. Wie ist der Stand der Planungen zur Dezentralisierung von Bundesein- richtungen in den kommenden Jahren (bitte nach Anzahl, Stellen sowie Ort und Bundeseinrichtung aufschlüsseln)? Ziel der Bundesregierung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen vorrangig in strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffenen Regionen, eine Über- sicht der diesbezüglich bereits erfolgten Schaffung und weiteren Planungen für neue Arbeitsplätze in strukturschwachen und den vom Strukturwandel betroffe- nen Braunkohleregionen seit 2019 (VZÄ-SOLL (neu geplant) und IST zum 31. Dezember 2019) in den kommenden Jahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Ressortname        Name der Bundesbehörde                             Ort für                    Quartal /Jahr     VZÄ-    VZÄ-IST (Abk.)             bzw. Einrichtung                                   (geplante)                 für (geplante)    SOLL    (besetzte Ansiedlung /               Ansiedlung /      (neu)   VZÄ) Aufwuchs                   Aufwuchs                  31.12.2019 BKM                Bayerische KZ-Gedenkstätten/                       Flossenbürg                Q1/2019           2       0* Flossenbürg und Dachau                             und Dachau BKM                Brandenburgische Gedenkstätten                     Brandenburg                Q1/2019           4       0* und Leistikowstraße BKM                Der Bundesbeauftragte für die Un- Berlin                                      Q1/2019           27      0* terlagen des Staatssicherheitsdiens- tes der ehemaligen DDR BKM                Deutsch-Deutsches Museum                           Töpen                      Q1/2019           1       0* Mödlareuth BKM                Deutsches Historisches Museum                      Berlin                     Q1/2019           11      0* * Hinweis zu BKM: Für 2019 kann keine Angabe zu dem VZÄ-IST erfolgen, weil diese nicht systematisch erfasst wur- den.",
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            "content": "Drucksache 19/17759                             – 10 –          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressortname Name der Bundesbehörde               Ort für        Quartal /Jahr  VZÄ-    VZÄ-IST (Abk.)      bzw. Einrichtung                     (geplante)     für (geplante) SOLL    (besetzte Ansiedlung /   Ansiedlung /   (neu)   VZÄ) Aufwuchs       Aufwuchs               31.12.2019 BMF         Generalzolldirektion                 GZD Standort   Q3/2019        79      79 (AuF-Standorte)                      Leipzig (Groß- raum Ost) BMI         Bundesamt für Kartographie und       Stadt Leipzig  Q3/2019        2       2 Geodäsie BMI         Bundesamt für Kartographie und       Wettzell       Q3/2019        1       1 Geodäsie BMI         Bundesverwaltungsamt                 Berlin         Q3/2019        1       1 BMI         Bundesverwaltungsamt                 Hamm           Q3/2019        6       5 BMI         Bundesamt für Sicherheit in der      Freital        Q4/2019        100     2 Informationstechnik BMVI        Bundesamt für Güterverkehr           Hermsdorf      Q4/2019        2       0 BMVI        Bundesamt für Güterverkehr           Jena           Q4/2019        1       0 BMVI        Bundesamt für Güterverkehr           Landsberg      Q4/2019        2       0 BMVI        Bundesamt für Güterverkehr           Magdeburg      Q4/2019        2       0 BMVI        Kraftfahrt-Bundesamt                 Flensburg      Q4/2019        133     133 BMVI        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt   Berlin         Q4/2019        6       6 BMVI        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt   Duisburg-      Q4/2019        2       2 Meiderich BMVI        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-        Q4/2019        9       9 Rhein BMVI        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lauenburg        Q4/2019        4       4 BMVI        Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven    Q4/2019        54      54 BMVI        Wasserstraßenneubauamt               Berlin         Q4/2019        6       6 BMVI        Wasserstraßenneubauamt               Datteln        Q4/2019        7       7 BMVI        Wasserstraßenneubauamt               Magdeburg      Q4/2019        4       4 BMVg        Waffenschule der Luftwaffe           Laage          Q4/2019        9       8 BKM         Akademie der Künste                  Berlin         Q1/2020        4       0 BKM         Barenboim-Said Akademie              Berlin         Q1/2020        4       0 BKM         Bundesinstitut für Kultur und Ge-    Oldenburg      Q1/2020        1       0 schichte der Deutschen im östlichen Europa BKM         Bundeskanzler-Willy-Brandt-          Berlin, Lübeck Q1/2020        7       0 Stiftung                             und Unkel BKM         Der Bundesbeauftragte für die        Berlin         Q1/2020        28      0 Unterlagen des Staatssicherheits- dienstes der ehemaligen DDR BKM         Deutsche Welle                       Berlin         Q1/2020        100     0 BKM         Deutsches Zentrum Kulturgut-         Magdeburg und  Q1/2020        2       0 verluste                             Berlin BKM         Gedenkstätte Hohenschönhausen        Berlin         Q1/2020        1       0 BKM         Internationaler Suchdienst Bad       Bad Arolsen    Q1/2020        2       0 Arolsen BKM         Jüdisches Museum                     Berlin         Q1/2020        4       0 BKM         Kulturstiftung des Bundes            Halle an der   Q1/2020        18      0 Saale und Ber- lin BKM         Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin            Q1/2020        6       0 Berlin GmbH BKM         Stiftung Berliner Mauer              Berlin         Q1/2020        1       0",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     – 13 –                       Drucksache 19/17759 11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Sin- ne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ eine bundesweite Vertaktung und Vernetzung des Mobilitätsangebots herzustellen? Eine bessere Vertaktung des Angebots im Schienenpersonenverkehr setzt die Verfügbarkeit eines geeigneten Schienennetzes voraus. Die dafür erforderlichen Aus-und Neubaumaßnahmen werden derzeit im Zuge der laufenden Planungen zum Deutschlandtakt entwickelt. Der dritte und finale Gutachterentwurf des Zielfahrplans soll einschließlich einer ersten Infrastrukturliste im ersten Halb- jahr 2020 vorliegen. Anschließend erfolgt die wirtschaftliche Bewertung der Infrastrukturmaßnahmen nach der geltenden Bundesverkehrswegeplan- Methodik. Erst im Zuge dieser Bewertung können belastbare Aussagen zu kon- kreten Maßnahmen, Finanzierungsbedarf sowie zur Verankerung dieser Maß- nahmen im Bundesschienenwegeausbaugesetz getroffen werden. Der Deut- schenlandtakt soll in Etappen umgesetzt werden, sodass Angebotsverbesserun- gen frühzeitig zum Tragen kommen. 12. An welchen Stellen öffnet die Bundesregierung den Rechtsrahmen für neue Angebote im Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“? Welche Angebote können dies sein? Gibt es von Seiten der Bundesregierung einen konkreten Zeitplan? Ziel der geplanten Novellierung des Personenbeförderungsrechts ist es unter anderem, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von digitalen Mobilität- splattformen zu verbessern und dabei einen Rechtsrahmen zu schaffen, der In- novatives ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Eine Findungskommissi- on unter Leitung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer berät derzeit über gemeinsame Lösungsvorschläge. Die Beratungen dauern an. 13. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit im Sinne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ „künftig die Entwick- lungsplanungen von Bund und Ländern deutlich stärker regionale Mobi- litätskonzepte mit lokal angepassten, flexiblen und bedarfsgerechten Lö- sungen berücksichtigen“ können? 14. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Sin- ne von Punkt 4 des „Plans für Deutschland“ Möglichkeiten für den Bund zu schaffen, aus strukturpolitischen Gründen „Verbindungen zwischen Wachstumszentren und ihrem auch dünner besiedelten Umland sowie in und zwischen dünner besiedelten Regionen“ zu verstärken? Die Fragen 13 und 14 werden zusammenfassend beantwortet. In der Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und in ausgewo- genen Stadt-Land-Beziehungen liegt eine Schwerpunktaufgabe für die komm- enden Jahre. Insbesondere in ländlichen Räumen haben die Klein- und Mittelstädte als wirt- schaftliche Anker sowie mit ihren Versorgungsleistungen im Rahmen des Zentrale-Orte-Systems als Grund- und Mittelzentren eine tragende und auch künftig unverzichtbare stabilisierende Rolle, auch für die Sicherung der Da- seinsvorsorge mit Infrastrukturangeboten. Dabei ist Mobilität ist der Schlüssel, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Arbeitsorte zu erreichen und am so- zialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Kleine Kommunen mit Verflechtun- gen in die nächstgrößeren (zentralen) Orte sind dabei besonders herausgefor- dert.",
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            "content": "Drucksache 19/17759                                     – 14 –         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundsätzlich sind die Länder und Kommunen für die Gestaltung des Ver- kehrsangebotes selbst vor Ort verantwortlich. Der Bund unterstützt die Länder gleichwohl bei ihrer Aufgabe, ein attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen, unter anderem mit Mitteln nach dem Regionalisie- rungsgesetz und dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Die hierfür bereitgestellten Mittel wurden zum 1. Januar 2020 erhöht und die Fördermöglichkeiten zum Teil erweitert. Dadurch haben die Länder größere Möglichkeiten, das Verkehrsangebot weiter zu verbessern. Darüber hinaus er- halten die Länder ab sofort einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen für die am Ende des vergangenen Jahres ausgelaufenen Entflechtungsmittel. Jetzt ist es Aufgabe der Länder, diese Mittel auch tatsächlich zu Gunsten des ÖPNV einzusetzen. Förderprogramme des Bundes und der Länder ermöglichen, zumindest zeitwei- se neue Mobilitätsformen und -konzepte als Ergänzung zum konventionellen ÖPNV auszuprobieren (z. B. durch „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“). Die Bundesregierung hat darüber hinaus unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein Projekt aufgesetzt, um Kommunen bei der Suche nach geeigneten Mobilitätskonzepten zu helfen. Ziel ist hierbei der Aufbau von Mobilitätsnetzwerken in den Bundesländern und länderüber- greifend. Konkrete Mobilitätsmaßnahmen, Umsetzungshinweise und Praxisbei- spiele werden darüber hinaus in einem Mobilitätsportal strukturiert dargestellt. Auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 wird verwiesen. 15. Wird der Bund einen mit den Ländern und Kommunen abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplan für die Umsetzung der Handlungsempfehlun- gen in „Unser Plan für Deutschland“ vorlegen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt den Austausch mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden zu den Ergebnissen der Kommissionsarbeit und den Schluss- folgerungen der drei (co-)vorsitzführenden Minister und Ministerinnen zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bzw. den 12 prioritären Maß- nahmen der Bundesregierung zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse fort. Dazu fanden jeweils bereits mehrere Treffen auf höchster Ebene statt. Zur unmittelbaren Einbindung der kommunalen Ebene wurde zudem ein Forum „Kommunalpolitik für gleichwertige Lebensverhältnisse“ gegründet, das schon mehrfach tagte. Die Erarbeitung eines mit den Ländern und Kommunen abgestimmten Zeit- und Maßnahmenplans für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen in „Un- ser Plan für Deutschland“ ist derzeit nicht vorgesehen. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist eine Querschnittsaufgabe, die alle staatlichen Ebe- nen gleichermaßen betrifft. Sie betreffen auch Bereiche, die in die Zuständig- keit von Ländern und Kommunen fallen.",
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