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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/29909 19. Wahlperiode 18.05.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Höhn, Dr. Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/29262 – Förderung von Ostdeutschen in Begabtenförderungswerken Vorbemerkung der Fragesteller Ostdeutsche sind in Führungspositionen von Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien oder Militär in sehr deutlicher Weise unterrepräsentiert. Die fehlende Repräsentanz ist ein Grund, weshalb sich zwei Drittel der Ost- deutschen noch immer als „Menschen zweiter Klasse“ behandelt fühlen, wie die Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ in ih- rem Abschlussbericht feststellt. Die Kommission schlägt deshalb eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Minderrepräsentation von Ostdeutschen in ge- sellschaftlichen Führungspositionen zu bekämpfen. Eine Teillösung sieht die Kommission in einer stärkeren Begabtenförderung von Ostdeutschen. Die Kommission sieht in der bisherigen Begabtenförderung Veränderungsbedarf: „Zwar werden selbstverständlich auch Ostdeutsche von den bestehenden Begabtenförderungswerken gefördert, doch genügt das bishe- rige Ausmaß ihrer Förderung nicht, um hinsichtlich der bestehenden Minder- repräsentation von Ostdeutschen in Führungspositionen einen echten Aufhol- prozess zu bewirken.“ (Abschlussbericht der Kommission „30 Jahre Friedli- che Revolution und Deutsche Einheit“, S. 17/18) Die Begabtenförderung von Ostdeutschen könne dazu beitragen, langfristig informelle Netzwerke zu stär- ken, Erfahrungsaustausch und Unterstützung zu bieten und damit den Aufstieg in Führungspositionen zu begünstigen. Die Kommission schlägt die Gründung eines „Begabtenförderungswerks Ostdeutschland“ in der finanziellen und or- ganisatorischen Größenordnung des Bayerischen Elitenetzwerks vor. 1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“, wonach das bisherige Aus- maß der Förderung von Menschen in Ostdeutschland nicht genügt, „um hinsichtlich der bestehenden Minderrepräsentation von Ostdeutschen in Führungspositionen einen echten Aufholprozess zu bewirken“ (Ab- schlussbericht der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“, S. 17/18)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. Mai 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/29909 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ für den Aufbau eines zusätzlichen „Begabtenförderungswerks Ostdeutschland“? 3. Arbeitet die Bundesregierung an der Einrichtung eines „Begabtenförde- rungswerks Ostdeutschland“? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die Ein- richtung eines „Begabtenförderungswerks Ostdeutschland“ zu bewirken? 4. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung aus, um ein Begabtenförde- rungswerk Ostdeutschland einzurichten? 5. In welcher finanziellen Höhe plant die Bundesregierung die Ausstattung eines Begabtenförderungswerks Ostdeutschland? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung stimmt aktuell eine Gesamtstellungnahme zu den Hand- lungsempfehlungen der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ ab. Eine Kabinettbefassung ist für Sommer 2021 geplant. 6. Wie hoch waren die Mittel, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jeweils an die bestehenden Begabtenförderungswer- ke zugewiesen hat (bitte nach Jahren – 2010 bis heute – gesamt und Be- gabtenförderungswerken aufgeschlüsselt angeben)? 7. Wie viele Personen erhielten bisher eine Förderung durch die Begabten- förderungswerke (bitte nach Jahren – 2010 bis heute –, Begabtenförde- rungswerken und Art der Förderung – Studienförderung, Promotionsför- derung, Sonstige Förderung aufteilen)? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Anlage zu Frage 6 sowie auf die Antworten der Bundesregie- rung zu den Fragen 1 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6324 (neu) und zu den Fragen 1 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21648 verwiesen, in denen die erfragten Angaben bis 2019 aufgeführt sind. Die Verwendungs- nachweise der 13 Begabtenförderungswerke für 2020, in denen die geforderten Daten übermittelt werden, liegen dem Bundesministerium für Bildung und For- schung (BMBF) noch nicht auswertbar vor. 8. Wie viele dieser durch die Begabtenförderungswerke geförderten Perso- nen a) sind in den ostdeutschen Ländern und wie viele in Berlin geboren (bitte auch Anteil angeben), Der Geburtsort der Geförderten wird durch das BMBF nicht erhoben. b) sind weiblichen Geschlechts (bitte auch nach Anteil angeben), c) haben einen Migrationshintergrund (Geförderte selbst oder mindes- tens ein Elternteil wurden nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren; bitte auch nach Anteil angeben), Die Fragen 8b und 8c werden im Zusammenhang beantwortet.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/29909 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4a bis 4c der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6324 (neu) und zu den Fragen 9a und 9b der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21648 verwiesen, in denen die erfragten Anga- ben bis 2019 aufgeführt sind. Die Verwendungsnachweise der 13 Begabtenför- derungswerke für 2020, in denen die geforderten Daten übermittelt werden, lie- gen dem BMBF noch nicht auswertbar vor. d) haben jeweils einen niedrigen, mittleren, gehobenen und hohen Bil- dungshintergrund im Sinne der Definition der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (vgl. „Glossar zum Hauptbericht und zum Sonderbericht“ der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studen- tenwerks, S. 11 f., www.sozialerhebung.de; bitte auch Anteil ange- ben)? Entsprechende Angaben zum Bildungshintergrund im Sinne der Definition der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks werden durch das BMBF nicht erhoben. 9. Wie viele Personen erhielten bisher eine Förderung durch die Begabten- förderungswerke aufgeteilt nach Hochschulstandort Ostdeutschland und Westdeutschland (bitte nach Jahren – 2010 bis heute –, Begabtenförde- rungswerken und Art der Förderung – Studienförderung, Promotionsför- derung, sonstige Förderung aufteilen, und bitte auch Anteil angeben)? Dem BMBF liegt lediglich eine Auswertung für das Jahr 2019 vor. Demnach wurden 2019 insgesamt 27.945 Studierende durch die Begabtenförderungs- werke in Deutschland gefördert, davon 2.944 Studierende (10,5 Prozent) an Hochschulstandorten in ostdeutschen Flächenländern und 2.766 Studierende (9,9 Prozent) in Berlin. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 4.006 Promovierende durch die Begabtenför- derungswerke in Deutschland gefördert, davon 495 Promovierende an Hoch- schulstandorten in den ostdeutschen Flächenländern (12,3 Prozent) und 505 Promovierende (12,6 Prozent) in Berlin. In den Übrigen angefragten Jahren wurde keine Auswertung nach Hochschul- standort vorgenommen. 10. Wie viele dieser Personen a) sind in den ostdeutschen Ländern und wie viele in Berlin geboren (bitte auch Anteil angeben), b) sind weiblichen Geschlechts (bitte auch nach Anteil angeben), c) haben einen Migrationshintergrund (bitte auch nach Anteil angeben), d) haben jeweils einen niedrigen, mittleren, gehobenen und hohen Bil- dungshintergrund (bitte auch nach Anteil angeben)? Die Fragen 10a bis 10d werden im Zusammenhang beantwortet. Eine Erhebung der Merkmale zu den Fragen 10a und 10d liegt dem BMBF nicht vor. Eine Erfassung der in den Fragen 10b und 10c erfragten Merkmale erfolgt nur für das gesamte Bundesgebiet.",
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"content": "Drucksache 19/29909 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie stellt die Bundesregierung ausreichend Datenmaterial sicher, um Be- darfe oder auch Fortschritte bei der angemessenen Begabtenförderung von Ostdeutschen zu erfassen? 12. Hält es die Bundesregierung für notwendig, den Geburtsort beziehungs- weise das Geburtsbundesland bei der Begabtenförderung gegenüber dem BMBF zu erfassen, sofern dies bisher nicht der Fall gewesen ist? 13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil an Ost- deutschen bei der Begabtenförderung zu erhöhen? Die Fragen 11 bis 13 werden im Zusammenhang beantwortet. Die 13 durch das BMBF geförderten Begabtenförderungswerke spiegeln die Vielfalt der gesamtdeutschen Gesellschaft wider. Sie bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschafts- orientierten Strömungen in Deutschland ab. Das Instrument der Begabtenförde- rung fokussiert auf die Individualförderung in der Studien- bzw. Promotionsför- derung. Das BMBF erhebt daher den Hochschulstandort der Geförderten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. 14. Welche Maßnahmen der Förderung sieht die Bundesregierung für Ost- deutsche, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, etwa beim Auf- stieg in Führungspositionen der Ministerien und anderer Bundesbehör- den? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen.",
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"content": "Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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