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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/24423 19. Wahlperiode 18.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Daniela Wagner, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/24116 – Lärmsanierung an Bundesfernstraßen im Saarland Vorbemerkung der Fragesteller Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 27. Juli 2020 auf seiner Internetseite mitgeteilt hat, sollen die Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen zum 1. August dieses Jahres um 3 dB(A) gesenkt worden sein (Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pre ssemitteilungen/2020/033-scheuer-laermsanierung.html, abgerufen am 22. Oktober 2020). Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur können An- wohnerinnen und Anwohner einen Antrag stellen, wenn der Auslösewert über- schritten wird. Möglich seien dann Lärmschutzmaßnahmen wie der Einbau von Lärmschutzfenstern oder Lärmschutzwände. 1. Wie sehen die neuen Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundes- fernstraßen je nach Tageszeit und Gebietskategorie, die seit 1. August 2020 in Kraft sind, genau aus? Die Auslösewerte der Lärmsanierung, die seit dem 1. August 2020 für Bundes- fernstraßen in der Baulast des Bundes gelten, sind folgender Tabelle zu entneh- men. Tag Nacht Gebietskategorie (6:00 bis 22:00 (22:00 bis 6:00 Uhr) in dB (A) Uhr) in dB (A) an Krankenhäusern, Schulen, Kurhei- men und Altenheimen, in reinen und 64 54 allgemeinen Wohngebieten und Klein- siedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 66 56 in Gewerbegebieten 72 62 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/24423 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen im Saarland kamen aufgrund der alten Auslösewerte für eine Lärmsanierung in Betracht, und welche davon wurden bereits saniert, bzw. welche werden gerade saniert (bitte alle Streckenabschnitte kilometriert detailliert mit den Lärmwerten tagsüber und nachts sowie den Gebietskategorien auflisten)? Die Bundesregierung hat Kenntnis über folgende Maßnahmen. Straße Ort Stadium A1 Illingen Eppelborn Planung A6 St. Ingbert-Sengscheid Planung A6 Kirkel Planung A6 Rastanlage Homburg-Reiskirchen Planung A6 St. Ingbert-Hassel Ohne aktive Planung A8 Neunkirchen-Furpach und Neunkirchen-Ludwigsthal Planfeststellungsverfahren A8 Bayerisch-Kohlhof Planung A8 Friedrichsthal Planung A8 AK Saarbrücken bis AS Heusweiler Planung A 620 Saarbrücken-Bismarckbrücke bis Schönbach Planung A 620 Völklingen-Wehrden Planung A 620 Wadgassen-Hostenbach Planung A 623 AD Friedrichsthal bis AS Camphausen Planung B 41 Ortsdurchfahrt Ottweiler Planung B 41 St. Wendel-Niederlinxweiler Planung B 51 Ortsdurchfahrt Völklingen-Luisenthal Ohne aktive Planung B 51 Saarbrücken-Güdingen Planung B 269 Ortsdurchfahrt Winterbach Planung B 269 Ortsdurchfahrt Riegelsberg Umsetzung B 405 Ortsdurchfahrt Felsberg Planung B 423 Ortsdurchfahrt Homburg Umsetzung B 423 Ortsdurchfahrt Jägersburg Umsetzung Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Kenntnisse vor. 3. Welche Streckenabschnitte von Bundesfernstraßen im Saarland kommen durch die Senkung der Auslösewerte seit August dieses Jahres nun für ei- ne Lärmsanierung zusätzlich in Betracht (bitte alle neuen Streckenab- schnitte kilometriert detailliert mit den Lärmwerten tagsüber und nachts sowie den Gebietskategorien auflisten)? Die Bundesregierung hat Kenntnis über in folgender Tabelle aufgeführte Berei- che, für die eine erneute Überprüfung auf Grundlage der abgesenkten Auslöse- werte der Lärmsanierung erfolgen soll. Straße Ort A1 Saarbrücken-Kirschheck A8 Merzig bis Merzig-Wellingen A 620 AS Freisen A 620 Saarlouis-Wallerfangen A 620 AS Lisdorf Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Kenntnisse vor.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/24423 4. Hat das Saarland dem Bund auf Grundlage der Auslösewertesenkung be- reits konkrete Streckenabschnitte benannt, an denen eine Lärmsanierung erfolgen soll, und falls ja, welche genau (bitte Streckenabschnitte konkret benennen)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Konkrete Maßnahmen werden erst nach Absenkung der Auslösewerte der Lärmsanierung an die Bundesregierung gemeldet. 5. Gibt es seitens von Anwohnerinnen und Anwohner im Saarland bereits Anträge, und falls ja, welche genau (bitte Streckenabschnitte konkret be- nennen)? Bisher sind der Bundesregierung in folgenden Bereichen Anträge von Anwoh- nerinnen und Anwohnern bekannt: Straße Ort A6 Saarbrücken-Güdingen B 268 Ortsdurchfahrt Heusweiler B 269 Ortsdurchfahrt Riegelsberg 6. Welche Auswirkungen hat die Absenkung der Auslösewerte für die B423 zwischen Aßweiler, Biesingen, Blieskastel und Webenheim? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 7. Welche konkreten Auswirkungen hat die Absenkung der Auslösewerte für den geplanten Bau der B423neu bei Homburg einerseits und für die der- zeitige Streckenführung über Schwarzenacker und Schwarzenbach bis nach Homburg andererseits? 8. Welche konkreten Auswirkungen hat die Absenkung der Auslösewerte für den geplanten Bau der Rastanlage an der A8 bei Saarwellingen? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für den Neubau der B 423neu gelten die gesetzlichen Regelungen nach den §§ 41 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verkehrslärmschutz- verordnung. Die Regelungen nach der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sind demnach hierfür nicht maßgeblich Für die bisherige Streckenführung in der Ortsdurchfahrt Schwarzenacker und Schwarzenbach wird eine erhebliche Entlastung nach der Fertigstellung der B 423neu eintreten.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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