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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/25610 19. Wahlperiode 23.12.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/25094 – Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis Vorbemerkung der Fragesteller Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvor- richtungen, Zünder und Zündvorrichtungen, sowie entsprechende Attrappen (vgl. https://www.hna.de/lokales/northeim/niedersachsen-goettingen-nazis-spr engstoff-bombe-anschlag-antifa-aktivist-polizei-zr-13794985.html, https://ww w.fr.de/rhein-main/hessen-grossrazzia-gegen-neonazi-szene-13354650.html, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-10/rechtsterrorismus-poli zei-fund-waffen-sprengstoff-neonazi). Neben den Erkenntnissen des Kriminal- polizeilichen Meldedienstes (KPMD) werden in diesem Zusammenhang rele- vante Erkenntnisse auch vom Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvor- richtungen (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA) erfasst. 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoff- verbrechen zu begehen sowie zu entsprechenden Attrappen bei Neonazis und Reichsürgern oder in von Neonazis oder sog. Reichsbürgern genutz- ten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2019 und 2020 (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvor- richtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)? 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen einge- setzt zu werden, bei Neonazis und Reichsbürgern oder in von Neonazis oder sog. Reichsbürgern genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jah- ren 2019 und 2020 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zünd- vorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benen- nen)? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in den Jahren 2019 und 2020 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Dezember 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/25610 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis oder sog. Reichsbür- ger oben genannte an den entsprechenden Orten deponiert haben? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Politisch motivierte Straftaten werden dem Bundeskriminalamt (BKA) im Rah- men des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet und in der Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten“ (LAPOS) des BKA erfasst. Die Er- gebnisse von einzelnen Ermittlungsschritten, wie z. B. Durchsuchungen, sind kein Erfassungskriterium und werden lediglich in Ausnahmefällen gemeldet bzw. erfasst. Soweit aufgrund der Feststellung von Sprengmitteln/Pyrotechnik Strafverfah- ren (PMK – rechts –) eingeleitet wurden, wird auf die Antwort zu Frage 4 ver- wiesen. Dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist bekannt, dass bei einem Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg, der vom Militärischen Ab- schirmdienst als Rechtsextremist in der Bundeswehr bewertet wird, im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchungsmaßnahme im Mai 2020 mehrere Hundert Schuss Munition sowie Sprengstoffe und Zündmittel gefunden wurden. 4. Welche Straftaten mit politisch rechts motiviertem Hintergrund oder be- gangen durch sog. Reichsbürger wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung unter Einsatz von Sprengmitteln in den Jahren 2019 und 2020 be- gangen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes, Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüs- seln)? Zum 1. Januar 2019 wurde im KPMD-PMK ein bundesweit einheitlicher Tat- mittelkatalog eingeführt, mit dem ab dem Jahr 2019 Delikte automatisiert re- cherchiert werden können, bei denen Sprengstoff als Tatmittel festgestellt wor- den ist. Eine automatisierte Differenzierung zwischen einem Fund und der Um- setzung (Gebrauch) ist nicht möglich. Für den Phänomenbereich PMK-rechts- wurden im Zeitraum 1. Januar 2019 bis zum 11. Dezember 2020 folgende De- likte erfasst: Tatzeit Land Tatort Zähldelikt Tatmittel 02.01.19 ST Staßfurt § 86a Strafgesetzbuch Pyrotechnik (StGB) 02.01.19 BB Frankfurt § 303 StGB Feuerwerkskörper 05.01.19 MV Stralsund § 86a StGB Feuerwerkskörper 17.01.19 NI Göttingen § 86a StGB Feuerwerkskörper 08.02.19 HE Willingshausen Verstoß gegen SprengG Feuerwerkskörper 09.03.19 SN Chemnitz Verstoß gegen Versamm- Pyrotechnik lungsgesetz (VersG) 10.04.19 BB Neuhausen § 125a StGB Pyrotechnik 13.04.19 ST Magdeburg § 86a StGB Pyrotechnik 12.05.19 NI Salzgitter § 303 StGB Pyrotechnik 15.05.19 SL Wadgassen § 89a StGB Bestandteile Unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtun- gen (USBV): Rohrzylinder, Zündschnüre 19.05.19 BE Berlin § 123 StGB Pyrotechnik",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/25610 Tatzeit Land Tatort Zähldelikt Tatmittel 20.05.19 SN Reichenbach Verstoß gegen Waffenge- Pyrotechnik setz (WaffG) 30.05.19 ST Bernburg § 86a StGB Pyrotechnik 31.05.19 BB Oderberg § 308 StGB Feuerwerkskörper 20.07.19 ST Halle Verstoß gegen VersG Pyrotechnik 23.07.19 SN Zittau § 308 StGB USBV (möglicherweise Feuer- werkskörper) 25.08.19 MV Laage § 86a StGB Feuerwerkskörper 13.09.19 NW Meckenheim Verstoß gegen Sprengstoff- sprengfähige Substanzen gesetz (SprengG) 16.09.19 NI Emden § 86a StGB Feuerwerkskörper 03.10.19 BB Jamlitz § 303 StGB Pyrotechnik 09.10.19 ST Halle § 211 StGB Selbstgefertigte USBV-en 28.10.19 BB Neuruppin § 224 StGB Feuerwerkskörper 28.10.19 BE Berlin Verstoß gegen SprengG USBV (Fund von Batterie und Spraydose am Tatort) 07.11.19 NI Barnstorf § 86a StGB Feuerwerkskörper 08.11.19 ST Halle § 86a StGB Pyrotechnik 12.11.19 BY Hof § 86a StGB Feuerwerkskörper 20.11.19 NW Krefeld § 303 StGB Rauchbombe 29.11.19 BB Peitz Verstoß gegen VersG Feuerwerkskörper 21.12.19 NW Köln § 224 StGB Feuerwerkskörper 01.01.20 SN Leipzig § 303 StGB Pyrotechnik 02.01.20 BB Oranienburg § 86a StGB Pyrotechnik 07.01.20 SH Bad Oldesloe § 303 StGB Pyrotechnik 09.01.20 BB Cottbus § 315a StGB USBV (mit unbekannter brenn- barer Substanz) 11.01.20 NW Harsewinkel § 130 StGB Feuerwerksrakete 26.01.20 MV Greifswald § 306a StGB USBV mit Feuerwerkskörper 08.02.20 BE Berlin § 224 StGB Pyrotechnik 17.03.20 NW Herne § 86a StGB Feuerwerkskörper 28.03.20 ST Naumburg § 86a StGB Feuerwerkskörper 04.04.20 NI Einbeck Verstoß gegen SprengG Feuerwerkskörper 25.04.20 MV Güstrow § 308 StGB Pyrotechnik 01.05.20 NW Dortmund Verstoß gegen SprengG Pyrotechnik 21.05.20 SN Mittweida § 86a StGB Pyrotechnik 30.05.20 BW Stuttgart § 123 StGB Pyrotechnik 20.06.20 NW Gelsenkirchen Verstoß gegen VersG Pyrotechnik 22.06.20 NW Bottrop § 130 StGB Feuerwerkskörper 27.06.20 BW Stuttgart Verstoß gegen SprengG Pyrotechnik 03.07.20 BB Karstädt Verstoß gegen WaffG Pyrotechnik 04.09.20 ST Halle § 86a StGB Sprengkörper 07.09.20 BY Fürth § 89a StGB Pyrotechnik 03.11.20 BY Oberpöring Verstoß gegen WaffG Pyrotechnik 05.11.20 NW Dortmund Verstoß gegen VersG Pyrotechnik 07.11.20 SN Leipzig § 125 StGB Pyrotechnik 22.11.20 NW Nörvenich § 306 StGB Feuerwerkskörper Straftaten von „Reichsbürgern/Selbstverwaltern“ sind phänomenologisch in der Regel in den Phänomenbereichen PMK – rechts – oder PMK – nicht zuzuord- nen – aufgeführt. Die unter dem Themenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ registrierten und dem Phänomenbereich PMK – rechts – zugeordneten Delikte sind in der obigen Tabelle enthalten.",
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"content": "Drucksache 19/25610 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Straftaten, die dem Themenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugeordnet, aber im Phänomenbereich PMK – nicht zuzuordnen – registriert wurden (für den Tatzeitraum 2019 bis zum 11. Dezember 2020), ergeben sich aus nachfolg- ender Tabelle: Tatzeit Land Tatort Zähldelikt Tatmittel 16.07.20 BY München Verstoß gegen Mittel zur Herstellung einer USBV (u. a. SprengG Schwarzpulver aus Pyrotechnik) Die für das Jahr 2020 aufgeführten Zahlen stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch verändern. 5. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylunter- künfte, die sich in den Jahren 2019 und 2020 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort, Bundes- land auflisten)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden folgende Straftaten gegen Asylunter- künfte registriert, bei denen als Tatmittel Sprengmittel gemeldet wurden: Tatzeit Land Tatort Zähldelikt Tatmittel 31.05.19 BB Oderberg § 308 StGB Feuerwerkskörper 22.06.20 NW Bottrop § 130 StGB Feuerwerkskörper 22.11.20 NW Nörvenich § 306 StGB Feuerwerkskörper 6. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylbewer- ber außerhalb von Unterkünften, die sich in den Jahren 2019 und 2020 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Tä- ter verwendet, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusam- menhang für 2017 gekommen (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort, Bundesland auflisten)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden folgende Straftaten registriert, die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge richteten und bei denen Sprengmittel als Tat- mittel gemeldet wurden (abzüglich der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Delikte): Tatzeit Land Tatort Zähldelikt Tatmittel 10.04.19 BB Neuhausen § 125a StGB Pyrotechnik 12.05.19 NI Salzgitter § 303 StGB Pyrotechnik 28.10.19 BB Neuruppin § 224 StGB Feuerwerkskörper 03.07.20 BB Karstädt Verstoß gegen WaffG Pyrotechnik 05.11.20 NW Dortmund Verstoß gegen VersG Pyrotechnik In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des erst zum 1. Januar 2019 im KPMD-PMK eingeführten Tatmittelkatalogs keine auto- matisierte Abfrage zu den Nachmeldungen möglich ist.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/25610 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis oder Reichsbürger infolge grenzüber- schreitender Kontakte insbesondere nach Italien, Tschechien, Österreich, Belgien und in die Schweiz? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis“ auf Bundestagsdrucksache 18/12266, verwiesen. 8. Wie viele Neonazis oder Reichsbürger verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine Erlaubnis i. S. d. § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)? Zur Anzahl der Rechtsextremisten, welche über eine sprengstoffrechtliche Er- laubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) verfügen, ist die Bundes- regierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Fra- ge nicht – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden kann. Gegen- stand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staats- wohl berühren und daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Fassung nicht behandelt werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen – gleichfalls von Verfassungsrang – wie das Staatswohl begrenzt. Die Vergabe von sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen ist – im Gegensatz zu der Vergabe von waffenrechtlichen Erlaubnissen – ein seltener Verwaltungsakt. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten würde weitgehen- de Rückschlüsse auf potentielle Einzelfälle zulassen. Mit der Veröffentlichung droht die Gefährdung laufender oder künftiger Aufklärungseinsätze oder Er- mittlungen. Dies hätte zur Folge, dass laufende oder künftige Aufklärungsein- sätze oder Ermittlungen in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden kön- nen. Die Gewinnung von offenen und nachrichtendienstlichen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabener- füllung der Sicherheitsbehörden jedoch unerlässlich. Sofern solche Informatio- nen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Infor- mationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage in Deutschland drohen. Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige Ge- heimhaltungsinteressen berühren, so dass das Staatswohl gegenüber dem parla- mentarischen Informationsrecht überwiegt. In der Abwägung des Informations- rechts und -interesses der Abgeordneten einerseits und der Geheimhaltungsinte- ressen andererseits ergibt sich, dass auch eine eingestufte Antwort, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausnahmswei- se nicht möglich ist. Die angefragten Informationen sind so sensibel, dass auch ein geringfügiges Risiko eines Bekanntwerdens unter keinen Umständen hinge- nommen werden kann. Daher muss das Informationsrecht der Abgeordneten ausnahmsweise hinter den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zu- rückstehen. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizie- rung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel gemäß den Fragen 1 bis 8 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges Sprengmittel? Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 sowie auf die Antwort der Bundesregie- rung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Sprengstoff- besitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis“ auf Bundestagsdruck- sache 18/12266, wird verwiesen.",
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"content": "Drucksache 19/25610 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis oder Reichsbürgern, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Strafta- ten einzusetzen, und zu bei Neonazis oder Reichsbürgern aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen in den Jahren 2019 und 2020? Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff und Sprengsätzen kursieren seit jeher in Teilen des rechtsextremistischen Spektrums, insbesondere bei Neonazis und gewaltorientierten Rechtsextremisten, sowie des Spektrums der „Reichs- bürger und Selbstverwalter“. In den letzten Jahren hat das Internet bei der Ver- breitung solcher Schriften entscheidende Bedeutung erlangt. Sofern im Einzel- fall tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage festgestellt worden waren, leiteten die jeweiligen Behörden ihre Erkenntnisse unabhängig vom Grad der Konkretisierung solcher Planungen an die Ermittlungs- und Strafver- folgungsbehörden weiter. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tat- mittelmeldedienst (TMD) zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge der Jahre 2019 und 2020 im Hinblick auf die Verwendung (im Sinne der Katalogbegriffe „Anschlag“, „Benutzung“, „Explosion“, „Herstellung“, „Übersendung“, „Zünden“ so- wie „Umgang“) der sichergestellten Tatmittel im Bereich von Straftaten der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Spreng- und Zündvorrichtungen, Datum der Ereig- nismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren auf- schlüsseln)? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tat- mittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA ge- speicherten Ermittlungsvorgänge der Jahre 2019 und 2020 im Hinblick auf den Besitz (im Sinne der Katalogbegriffe „Sicherstellung“ und „Fund“) der sichergestellten Tatmittel durch Personen aus dem Bereich der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Sprengvorrichtung, Datum der Ereignismeldung in den TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eine Zuordnung zur PMK erfolgt im Tatmittelmeldedienst (TMD) für Spreng- und Brandvorrichtungen nur, wenn die sachbearbeitende kriminaltechnische Dienstelle dies in den Meldungen entsprechend vermerkt. Die Bewertung und Zuordnung stammt von der einsendenden Dienststelle und wird zum jeweiligen Tatzeitpunkt von dort getroffen. Eine Verifikation oder Beurteilung durch das Tatmitteldatenzentrum im BKA findet nicht statt. Im TMD werden keine Ermittlungsvorgänge, sondern lediglich Erkenntnisse zu Tatmitteln von Spreng- und Brandvorrichtungen, die im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren erhoben wurden, gespeichert. Ausgänge von Ermittlungs- verfahren sind nicht Gegenstand der Melderichtlinien des TMD und werden so- mit nicht erfasst. Aus diesem Grund können sich auch Differenzen zu Recherchen im KPMD- PMK ergeben. Im Rahmen des KPMD-PMK können Zuordnungen zu einem Phänomenbereich bei Vorlage neuer Erkenntnisse fortlaufend geändert werden, was im TMD nicht geschieht.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/25610 Ferner wurden bei der Beantwortung der Fragen 4, 5 und 6 ausschließlich Sprengmittel als Tatmittel berücksichtigt, während die nachfolgende Aufstel- lung aus dem TMD auch Brandmittel beinhaltet. Mit Stichtag 11. Dezember 2020 sind für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 drei Ereignisse, und für den Zeitraum 1. Januar 2020 bis 11. Dezember 2020 vier als PMK – rechts – gekennzeichnete Ereignisse über den TMD erfasst worden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Ereignisse: Tatzeit Tatort/ Tätigkeit Art und Menge Spreng-/Brandstoff Land 23.01.19 Haren/NI Fund, Sicherstellung 1 USBV, Explosionsgefährliche Stoffe 12.05.19 Salzgitter/NI Benutzung Pyrotechnik 09.10.19 Halle (Saale)/ST Anschlag, Sicherstellung Diverse USBV 13.02.20 Syke/NI Benutzung Pyrotechnik 23.04.20 Mannheim/BW Sicherstellung 1 USBV 10.06.20 Einbeck/NI Benutzung Pyrotechnik 30.07.20 Nürnberg/BY Benutzung, Sicherstellung Pyrotechnik 13. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 89a des Strafgesetzbuchs (StGB) wurden in den Jahren 2019 und 2020 im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen eingeleitet (bitte nach Phänomenbereichen auf- schlüsseln)? 14. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten bzw. richten sich jeweils gegen wie viele mutmaßliche Angehörige des Phänomenbereichs Rechts- extremismus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 11. Dezember 2020 wurden insgesamt sieben Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 89a StGB eingeleitet, bei denen „Brand- und Sprengvorrichtungen“ (im weitesten Sinne) als Tatmittel erfasst wurden (sechs im Jahr 2019, ein Verfahren 2020). Von den zugrundeliegenden Delikten wurden zwei dem Phänomenbereich PMK – rechts – und fünf dem Phänomenbereich – religiöse Ideologie – zugeordnet. Die Tatorte der beiden Ermittlungsverfahren aus dem Phänomenbereich PMK – rechts – befinden sich im Saarland und in Bayern; ermittelt wurde jeweils ge- gen eine Person. 15. In wie vielen der Fälle der in der Frage 12 gegenständlichen Ermittlungs- verfahren wurde zugleich wegen Straftaten nach den §§ 129, 129a StGB ermittelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Anmerkung der Bundesregierung: Es wird davon ausgegangen, dass sich der Rückverweis auf die Frage 13 be- zieht. Von den sieben in der Antwort zu den Fragen 13 und 14 genannten Ermitt- lungsverfahren wegen Straftaten nach § 89a StGB wurde in keinem Fall auch wegen des Verdachts von Straftaten nach den §§ 129 und 129a StGB ermittelt.",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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