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            "content": "Drucksache VI/575               Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode zwischen Einkommen aus Arbeit und Vermögen, beim Vermögen zwischen Grund-, Geld- und Anteilen am Produktivvermögen). Dabei sollte auch die Art der Finanzierung erhellt werden. Bei der Wichtigkeit, weniger für die bereits laufenden Gesetze zur Vermögensbildung als für eine langfristige Zielprojektion auf diesem gesellschaftspolitisch entscheidenden Gebiet, fragen wir die Bundesregierung: Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um im obigen Sinne aussagefähige Daten über Bildung und Verteilung von Einkommen und Vermögen in der Bundesrepublik Deutschland dem Gesetzgeber zur Verfügung zu stellen? 1. Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß die Informationen über die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bun- desrepublik noch unvollständig sind. Das gilt insbesondere für die Statistiken der Vermögensbildung und -verteilung. Deshalb ist es notwendig, die vorhandenen Informations- möglichkeiten zu verbessern. Dazu bedarf es sehr vieler Bemühungen auf verschiedenen Gebieten. 2. Die Fragen der Einkommens- und vor allem der Vermögens- bildung und -verteilung haben leider erst in den letzten Jahren die ihnen zukommende Bedeutung gewonnen. Das gleiche gilt auch für Ansätze und Bemühungen, die Entwick- lung und Verteilung von Einkommen und Vermögen zu quantifizieren. Hier besteht insoweit ein Nachholbedarf. Die benötigten Angaben müssen aus zahlreichen, zum Teil pri- mär für ganz andere Zwecke aufgestellte Statistiken ent- nommen, abgestimmt und angepaßt werden. Die Verbesse- rung und Ergänzung der statistischen Informationen kann also nicht in einem Schritt erfolgen. Sie muß vielmehr vor allem dadurch erreicht werden, daß die verschiedenen be- reits vorhandenen statistischen Ansätze weiter verfolgt und zusammengefaßt, d. h. Teilergebnisse zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden. So enthalten z. B. die Steuersta- tistiken als Sekundärstatistiken nur Angaben über diejeni- gen Einkommen und Vermögen, die bei der Veranlagung erfaßt werden und tatsächlich der Besteuerung unterliegen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß Bewertungsfragen eine große Rolle spielen, wobei statistische Erhebungen weit- gehend nur von den gleichen Bewertungsgrundsätzen aus- gehen können, wie das Steuer- und Handelsrecht. Es wird ebenso praktisch ausgeschlossen sein, sowohl die Einkom- mens- als auch Vermögensverteilung nach einer völlig ein- heitlichen Bewertung nachzuweisen. Als erstes Ergebnis einer zur Zeit laufenden Bestandsauf- nahme werde ich in Kürze eine Auswahl aus den amtlichen und verbandlichen Statistiken über die Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik der Öffentlich- keit vorlegen. Nur durch die systematische Auswertung aller erreichbaren amtlichen und nicht-amtlichen Quellen läßt sich auch sichtbar machen, wo durch weitere gezielte statistische Erhebungen Informationslücken geschlossen werden müßten.",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode          Drucksache VI/575 3. Neben der begonnenen Auswertung, Verknüpfung und Er- gänzung der allgemeinen Statistiken ist ein wichtiger Schritt zur Durchleuchtung der Einkommens- und Vermögensver- hältnisse bereits mit der Einkommens- und Verbrauchsstich- probe 1969 getan worden. Diese Erhebung wurde nach § 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte vom 11. Januar 1961 (BGBl. I S. 18), geändert durch Gesetz vom 19. Januar 1968 (BGBl. I S. 97) im Jahr 1969 zum zweiten Mal nach 1962/63 durchgeführt. Im Gesetz ist vorgesehen, die Erhebungen alle drei bis fünf Jahre zu wiederholen. Die Bundesregierung hat erreicht, daß in die- ser zweiten Erhebung die Fragen der Einkommenserzielung und Vermögensbildung den Vorrang bekamen. Insbeson- dere in dem Anfang dieses Jahres durchgeführten Schluß interview wurden die rd. 55 000 privaten Haushalte, die in die Stichprobe einbezogen sind, befragt nach Art und Höhe des Grundstückseigentums, der Spareinlagen und Bauspar- guthaben, des Wertpapierbesitzes, der Lebensversiche- rungsverträge sowie nach der Tatsache, ob Beteiligungen an Erwerbsunternehmen vorhanden sind. Die eingangs er- wähnten unterschiedlichen Bewertungen mußten dabei hin- genommen werden. Außerdem ist nach den Sparzielen und -motiven sowie nach dem Sparverhalten gefragt worden. Mit den für die Beurteilung der Vermögensverhältnisse wichtigen Ergebnissen des Schlußinterviews ist frühestens in der zweiten .Jahreshälfte 1970 zu rechnen. Verbesserte Auskünfte zur Vermögensverteilung wird wei- terhin die Statistik über die Neubewertung des Grund- besitzes nach dem neuen Bewertungsgesetz bringen. 4. Zusätzliche Aufschlüsse sind ferner aus den Arbeiten des Statistischen Bundesamtes zu erwarten, durch die im Rah- men der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Dar- stellung der Einkommen und Vermögen verbessert werden soll. Schwerpunkte der neueren Arbeiten sind u. a. — die Herausrechnung der Vermögenseinkommen aus der Gesamtgröße „Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen\", so daß sich das „Einkommen aus Unter- nehmertätigkeit\" als Restgröße ergibt, — die Darstellung der von den Sektoren empfangenen und geleisteten Vermögenseinkommen, -die kombinierte Darstellung der Einkommen der pri vaten Haushalte nach der sozialen Stellung des Haus- haltsvorstandes (selbständige Landwirte, sonstige Selb- ständige, Beamte, Angestellte, Arbeiter und Nichter- werbstätige), nach Einkommensarten (Einkommen aus Unternehmertätigkeit, Zinseinkommen, Sozialversiche- rungsrenten u. a.) und Größenklassen der Haushaltsein-                  - kommen sowie",
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