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            "content": "Drucksache 19/21586                                       –2–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hoben werden können. Die Bundesregierung hat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine „Kontaktstelle zur Sicherstellung in den Lieferket- ten“ eingerichtet. Die größten Störungen in den Lieferketten konnten inzwischen durch Locke- rungen der Einreise- und Quarantäneauflagen im Binnenmarkt und Drittstaaten überwunden werden. Zuvor sind Lieferkettenprobleme in mehreren Fällen ein- zelfallbezogen gelöst worden. Die Entwicklungen der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf europäische und internationale Lieferketten werden aber weiterhin genau beobachtet, um schnell reagieren zu können, falls sich Rahmenbedingungen wieder verschlechtern sollten. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 1 sowie den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten bei europäischen Lieferketten“ auf Bundestagsdrucksache 19/19974 verwiesen. 2. Wie lange kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Krise wie die jetzige anhalten, bis nahezu die gesamte Produktion des Landes stillsteht? Die industrielle Produktion ist aufgrund der Corona-Pandemie stark eingebro- chen. Die reale Produktion im Produzierenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2020 saison- und kalender- bereinigt 25,3 Prozent niedriger als im Vorjahresvergleich. An Spekulationen wie lange eine Krise dauern könnte, die zu einem vollständigen Erliegen der industriellen Produktion führen würden, beteiligt sich die Bundesregierung nicht. 3. Was hat die Bundesregierung in der Vergangenheit getan, um Lieferketten eine Internationalisierung zu ermöglichen? Wo hat die Bundesregierung interveniert? Eine enge Einbindung in internationale Lieferketten in Verbindung mit ihrer räumlichen Diversifizierung kann Abhängigkeiten verhindern bzw. verringern und somit die Krisenfestigkeit im Fall unerwarteter Störungen in der Lieferket- te – auch im eigenen Land – erhöhen. Die konkrete Gestaltung der Lieferketten ist eine unternehmerische Entscheidung. Die Bundesregierung flankiert dies über die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, die eine räumliche Diver- sifizierung und damit erhöhte Resilienz von Lieferketten ermöglichen. Zu die- sem Zweck unterstützt die Bundesregierung die EU-Handelspolitik aktiv mit dem Ziel, über neue Handels- und Investitionsabkommen bestehende Handels- und Investitionsbarrieren abzubauen und neue Märkte zu erschließen. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auf die bewährten Instrumente und Institutio- nen der Außenwirtschaftsförderung, um insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Weg in neue Märkte und eine Verbreiterung ihrer Lieferket- ten zu ermöglichen. Interventionen der Bundesregierung in die Gestaltung von Lieferketten finden in der Sozialen Marktwirtschaft nur in sehr engen Grenzen statt, wenn unternehmerische Entscheidungen die öffentliche Ordnung und/oder Sicherheit gefährden oder den funktionsfähigen Wettbewerb behindern würden. Im Zuge der Corona-Pandemie durchgeführte Interventionen in Lieferketten betrafen zeitlich begrenzte Beschränkungen im Binnenmarkt sowie zeitlich be- grenzte Exportrestriktionen für medizinische Schutzausrüstungen und dienten in dem vorgenannten Sinn der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern des täglichen und medizinischen Bedarfs. Ziel der Bundesregierung ist es, krisenbedingte Interventionen temporär zu halten und keine neuen Handelsbarrieren aufzubauen. Aus diesem Grund wurden die ge-",
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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                          Drucksache 19/21586 nannten Interventionen nach dem Wegfall ihres Erfordernisses umgehend wie- der aufgehoben. 4. Sollen Maßnahmen getroffen werden, um vor allem die systemkritischen Lieferketten wieder zu regionalisieren, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? 5. Welche Lieferketten sind ganz besonders von der Globalisierung betrof- fen, sollten laut Auffassung der Bundesregierung jedoch besser im Inland angelagert werden? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland profitiert als exportorientierte Wirtschaft stark von offenen Märk- ten und dem regelbasierten internationalen Handel. Die Internationalisierung von Lieferketten ist dabei zuallererst eine unternehmerische Entscheidung, die durch geeignete Rahmenbedingungen auf nationaler, europäischer und inter- nationaler Ebene flankiert wird (siehe Antwort zu Frage 3). Sollten sich in konkreten Lieferketten Fragilitäten oder einseitige Abhängigkeiten offenbaren, werden Unternehmen selbständig und sorgfältig Chancen und Risiken von Um- strukturierungen in den Lieferketten prüfen. Die volkswirtschaftliche Resilienz wird dabei durch unternehmerische Anpassungsprozesse gesichert bzw. erhöht, ohne die ökonomische Effizienz aus den Augen zu verlieren. Interventionen der Bundesregierung in die Gestaltung von Lieferketten finden in der Sozialen Marktwirtschaft nur in sehr engen Grenzen statt (siehe Antwort zu Frage 3). Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit gesundheitspolitisch-strategischen Gütern (z. B. pharmazeutische Produkte, medizinische Schutzausrüstung) in der aktu- ellen Pandemie sowie für künftige Pandemien wichtige Maßnahmen zügig um- gesetzt. Eine der konkreten Maßnahmen ist die finanzielle Förderung des Auf- und Ausbaus nationaler und europäischer Wertschöpfungsketten für Schutz- ausrüstungen, Testausstattungen und Wirkstoffe durch das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie. Unter Federführung des eingesetzten „Arbeitsstab Produktion“ wird u. a. die inländische Vliesstoff- und Maskenproduktion ge- fördert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Bezug von Schutzausrüstung aus Asien“ auf Bundestagsdrucksache 19/20216 verwiesen. 6. Plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten Maß- nahmen, um Lieferketten vor globalen Pandemien zu schützen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? 7. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine verstärkte lokale Beschaf- fung hinsichtlich der Aufrechterhaltung bestimmter Lieferketten notwen- dig, insbesondere auch hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit der SARS- Epidemie 2002 und 2003, mit den Naturkatstrophen im Jahre 2011 in Japan und Thailand sowie der noch gegenwärtigen Corona-Krise? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen.",
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