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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/11685 19. Wahlperiode 15.07.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/11218 – Stromleitungen P43/P44 Vorbemerkung der Fragesteller In der Netzentwicklungsplanung wurden die Stromleitungen P43 (Mecklar– Bergrheinfeld/West) und P44 (Altenfeld–Grafenrheinfeld) als notwendig erach tet und von der Bundesnetzagentur bestätigt (Netzentwicklungsplan – NEP – Strom 2017 vgl. S. 7). Die bayerische Staatsregierung setzte im Sommer 2015 jedoch die Prüfung von Alternativen durch. Darüber entstand ein Streit zwi schen den Landesregierungen Bayern, Hessen und Thüringen. Über das Gebiet der letzteren wäre die Alternative verlaufen. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weisen darauf hin, dass die ursprünglichen Projekte P43 und P44 wegen ihrer netztechnischen Effizienz den Alternativen vorzuziehen seien (Entwurf NEP Strom 2019 vgl. S. 159). Ziel des Projekts P43 ist die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen Hessen und Bayern. Auf 51 Kilometern handelt es sich im Sinne des NOVA- Prinzips (Netzoptimierung vor Ausbau) um netzverstärkende Maßnahmen in der bestehenden Trasse. Auf 80 Kilometern ist der Neubau einer 380-kV-Dop pelleitung vorgesehen. Das Projekt P44 soll zu einer Erhöhung der Übertra gungskapazität zwischen Thüringen und Bayern führen. 27 Kilometer der Lei tung sollen verstärkt werden und 81 Kilometer sind in einer neuen Trasse vor gesehen. In der Begründung im Entwurf NEP Strom 2019 (siehe S. 424) wird darauf verwiesen, dass das Projekt P44 auch nach dem Kohleausstieg erforder lich sein wird. Nun gibt es einen politischen Kompromissvorschlag bezüglich der Stromleitun gen P43/P44 (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Juni 2019). Dieser sieht vor, P44 bis auf eine Verstärkung des Netzes in Thüringen komplett zu streichen und P43 „so weit wie möglich“ als Erdkabel zu verlegen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Juli 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/11685 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie begründet die Bundesregierung ihre Kehrtwende, das Projekt P43 so weit wie möglich als Erdkabel zu verlegen, obwohl dies bisher ausgeschlos sen war, weil laut Bundesregierung die Ergebnisse aus den ausgewiesenen Pilotprojekten abgewartet werden sollten (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Artikel/Energie/stromnetze-und-netzausbau-regulierung-rahmenbedingungen. html)? Am 5. Juni 2019 haben sich der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier und die Energieminister der Länder Bayern, Hessen und Thüringen auf einen Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen verständigt, der fachlich tragfähig ist, die Belastungen für die Be troffenen so gering wie möglich hält und einseitige Belastungen bestimmter Re gionen nach Möglichkeit vermeidet. Dabei legen die Minister Wert auf die Fest stellung, dass eine Entscheidung über Stromtrassen nur im gesetzlich dafür vor gesehenen Verfahren von den zuständigen Behörden unter Abwägung der be troffenen privaten und öffentlichen Belange in transparenter Form erfolgen kann. Sie bitten deshalb die Bundesnetzagentur, den nachfolgend skizzierten Vorschlag zu prüfen und vor einer Festlegung im Netzentwicklungsplan öffentlich zu kon sultieren. Nach dem Vorschlag soll bei Vorhaben, die in der Planung noch nicht so weit vorangeschritten sind, eine abschnittsweise Erdverkabelung verstärkt in Betracht gezogen werden. Eine Entscheidung über eine abschnittsweise Erdver kabelung des Vorhabens P43 bedeutet insoweit, wie auch schon in anderen Fäl len, eine maßvolle Erweiterung der Erdkabel-Pilotvorhaben. 2. Was bedeutet dies als Konsequenz für andere, sich in der Planung befindende 380-kV-Drehstromnetze, für die von der Bevölkerung ebenfalls eine Erdver kabelung gefordert wird? Der Lösungsvorschlag hat die Prämisse, dass eine Entscheidung über eine ab schnittsweise Erdverkabelung von Drehstromleitungen nicht zu wesentlichen Verzögerungen der Vorhaben führen soll. Dies ist bei allen etwaigen Entschei dungen bezüglich Erdverkabelung zu berücksichtigen. 3. Auf welcher sachlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, dass die Trasse P44 von Altenfeld in Thüringen nach Grafenrheinfeld nicht mehr notwendig sei? Derzeit handelt es sich um einen Lösungsvorschlag. Die Minister haben die Bun desnetzagentur gebeten, den Vorschlag zu prüfen und vor einer Festlegung im Netzentwicklungsplan öffentlich zu konsultieren. 4. Rechnet die Bundesregierung bei P43 damit, dass es durch die Erdverkabe lung zu weiteren Verzögerungen kommt, und falls ja, wie würde sich dies auf den Zeitplan auswirken? Das Vorhaben P43 ist im Bundesbedarfsplan als Vorhaben Nr. 17 bereits als ein Netzausbauvorhaben vorgesehen. Bislang haben dazu aber noch keine Verfah rensschritte der Bundesfachplanung begonnen, so dass die Bundesregierung durch eine Ausweisung als Erdkabelprojekt nicht mit Verzögerungen hinsichtlich des Bundesfachplanungsverfahrens rechnet. 5. Sind bereits Genehmigungsverfahren für das Projekt P43 durchgeführt wor den, die durch eine Erdverkabelung neu durchgeführt werden müssen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/11685 6. Wird der Trassenverlauf für das Projekt P43 wie gehabt verlaufen, oder kommt es durch eine mögliche Erdverkabelung zu Abweichungen? Das Vorhaben ist derzeit im Bundesbedarfsplan als Vorhaben „Neubau in neuer Trasse“ vorgesehen, zu dem nur die beiden Netzverknüpfungspunkte „Mecklar– Grafenrheinfeld“ feststehen. Als erster Schritt ist eine Bundesfachplanung durch zuführen, die den Trassenkorridor festlegt; diese hat noch nicht begonnen. 7. Welchen Stellenwert hat die Erstellung der Netzentwicklungspläne für die Bundesregierung, und wie lässt sich der neue Deal mit den Grundsätzen die ser Netzplanung zu Transparenz, Bürgerbeteiligung und Nachvollziehbar keit vereinen? Der Netzentwicklungsplan enthält alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsge rechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes, die in zehn bis 15 Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Er dient der Bundesregierung als Grundlage für den Entwurf des Bundesbe darfsplans, den sie dem Bundesgesetzgeber mindestens alle vier Jahre zur Ab stimmung vorzulegen hat. Das Ziel des Vorschlags von Bundesminister Peter Altmaier und den Energiemi nistern der Länder Bayern, Hessen und Thüringen zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen ist es, die erforderliche Kapazi tät für Stromtransporte mit möglichst verträglichen Belastungen sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur wird den Vorschlag prüfen und vor einer Festlegung im Netzentwicklungsplan auch öffentlich konsultieren. Das Ergebnis dieser transpa renten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird von der Bundesnetzagen tur bei der Bestätigung des Netzentwicklungsplans berücksichtigt. 8. Wie wird die Bundesregierung eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Netzplanung sicherstellen? Eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Netz planung ist nicht zu erkennen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich gleich berechtigt in den dargestellten Prozess der Netzentwicklungsplanung einbringen. Bei allen Entscheidungen über den Netzausbau müssen auch mögliche Umwelt auswirkungen frühzeitig einbezogen werden. Die Ergebnisse der sogenannten Strategischen Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht zusammenge fasst. Sobald der Umweltbericht vorliegt, stellt ihn die Bundesnetzagentur ge meinsam mit den geprüften Entwürfen der Netzentwicklungspläne zur Konsulta tion. Zur Einordnung des Vorschlags der Energieminister für eine Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayer, Hessen und Thüringen wird auf die Ant wort zu Frage 7 verwiesen.",
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