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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/29341 19. Wahlperiode 05.05.2021 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/28928 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Quartal 2021 Vorbemerkung der Fragesteller Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlrei- chen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen innerhalb der ex- tremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendli- che anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugend- licher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemi- tischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt so- mit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erschei- nen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Mög- lichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. http://www.bpb.de/politik/extremis mus/rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik). 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im ersten Quartal 2021 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundeslän- dern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüs- seln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Die Fragen 1, 1a und 1b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. Mai 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/29341 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis März 2021 im Bun- desgebiet zwei rechtsextremistische Liederabende statt. Zu den beiden Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen darüber vor, dass sie konspirativ an- gekündigt bzw. vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen bzw. Aufschlüsselung nach Bundesländern kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zu- dem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremisti- schen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit der je- weiligen betroffenen Personen gefährdet wären. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrschein- lichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Be- kanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungs- schutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Si- cherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger hin- weisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS- Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einseh- bar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaf- ten Demokratie und die Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umstän- den hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorga- nisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Quartal 2021 eine entspre- chende Musikveranstaltung statt. Zu der Veranstaltung liegen den Verfassungs- schutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundge- bungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2021 zu musikali- schen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz fand im ersten Quartal 2021 eine entsprechende Veranstaltung statt. Am 27. Februar 2021 veranstaltete der Bezirksverband Wetterau-Kinzig in Altenstadt (Hessen) eine Wahlkampf- veranstaltung, auf der die rechtsextremistischen Liedermacher/-innen Frank Rennicke und „Wut aus Liebe“ aufgetreten sind.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/29341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Parteien „DIE RECHTE“ und „Der III. Weg“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im ersten Quartal 2021 zu musikalischen Darbietungen, und welche Grup- pen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand im ersten Quartal 2021 keine entspre- chende Veranstaltung statt. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im ersten Quartal 2021, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veran- staltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgrup- pen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Januar bis März 2021 im Bun- desgebiet vier sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Lediglich zu einer Veranstaltung liegen offene Informationen vor. Hierbei handelt es sich um die unter Antwort zu Frage 3 aufgeführte Veranstaltung. Zu den drei weiteren Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. 6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltun- gen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu den Fragen 1 und 5 genannten Musikveranstaltungen wiesen folgende Besucherzahlen auf: Die zwei Liederabende wurden von insgesamt 55 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 28 Personen. Zu einer der vier sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegt keine Besucherzahl vor. Die übrigen drei Veranstaltungen wurden von insgesamt 84 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von 28 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deut- schen Angehörigen der extremen Rechten im ersten Quartal 2021 im Ausland organisiert? 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundes- regierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher ge- spielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liederma- chern aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im ersten Quartal 2021 keine ent- sprechenden Konzerte im Ausland statt. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2021 von der Polizei aufgelöst? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.",
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"content": "Drucksache 19/29341 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im ersten Quartal 2021 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten Bands angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im ersten Quartal 2021 keine ge- planten Konzerte im Vorfeld verboten. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wur- den im ersten Quartal 2021 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musik- veranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstal- tungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 12. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmel- dungen für das vierte Quartal 2020 gegeben, und welche Nachmeldun- gen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen in Ergänzung zu der Antwort in Bundestagsdruck- sache 19/27077 vom 25. Februar 2021 für das vierte Quartal 2020 weitere Mel- dungen vor: Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden zwei weitere „sonstige Veranstal- tungen“ mit Musikdarbietungen statt. Zu diesen weiteren Veranstaltungen lie- gen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Nennung kann insofern aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dar- gestellten Gründen nicht erfolgen. Die Gesamtzahl der „sonstigen Veranstaltungen“ erhöht sich für das vierte Quartal 2020 dadurch auf acht (sechs). Die Gesamtbesucherzahl dieser Veran- staltungen erhöht sich dadurch auf 479 (445), der Durchschnitt liegt nun bei ca. 60 (ca. 74) Besuchern. Für das vierte Quartal 2020 liegen in zwei Fällen Informationen über eine Straftat vor, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ steht und de- ren Meldung Erkenntnisse zu einer Sicherstellung beinhaltet. Datum Ort Land Straftaten 10.10.2020 Gohrisch Sachsen 1x § 86a Strafgesetzbuch – StGB (Verwenden von Kennzeichen ver- fassungswidriger Organisationen) 21.10.2020 Berlin 1x § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im ersten Quartal 2021 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/29341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im ersten Quartal 2021, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Eine Meldepflicht der Länderdienststellen über Sicherstellungen von Tonträ- gern und deren Inhalte aus dem Phänomenbereich der PMK -rechts- besteht nicht. Der kriminalpolizeiliche Meldedienst sieht in Fällen politisch motivierter Kri- minalität als Tatmittel den Katalogwert „Tonträger“ vor. Der Bundesregierung liegen derzeit für das erste Quartal 2021 in einem Fall Informationen über eine Straftat vor, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ steht und de- ren Meldung Erkenntnisse zu einer Sicherstellung beinhaltet. Auf die Vorläu- figkeit der Fallzahlen wird hingewiesen. Datum Ort Land Stückzahl und Straftat 30.01.2021 Leipzig Sachsen 1 Musikdatei, § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2021 in- diziert? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2021 produziert und ver- öffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2021 indizierten Tonträger? 16. Gegen wie viele der 2021 indizierten und in Liste B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrecht- lich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnah- mebeschluss vor? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bundesprüfstelle für jugendge- fährdende Medien eine Kategorisierung indizierter Medien im Sinne einer poli- tischen Klassifizierung („rechtsextremistisch“) nicht vornimmt. Ein Medium darf bereits gemäß § 18 Absatz 3 Nummer 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder welt- anschaulichen Inhalts in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenom- men werden. Zwar können durch die Propagierung eines politischen Extremis- mus Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllt werden, die ideologische oder politische Ausrichtung selbst ist aber nicht Wesensmerkmal der Jugendgefähr- dungstatbestände und daher keine statistische Größe im Rahmen der Abbildung der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle. Im Jahr 2021 (1. Januar 2021 bis 31. März 2021) hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 15 Tonträger wegen Verherrlichung oder Verharm- losung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Ver- harmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-)indi- ziert.",
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"content": "Drucksache 19/29341 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren veröffentlicht: Jahr Zahl der Tonträger 1993 2 1997 1 1999 1 2012 1 2017 2 2018 5 2019 1 nicht bekannt 2 Acht der aufgelisteten Tonträger wurden wegen Verherrlichung oder Verharm- losung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Ver- harmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte in Listenteil B eingetragen. Erkenntnisse zu etwaigen darauf bezogenen Beschlagnahmen liegen der Bun- desregierung nicht vor.",
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