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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache V/2046 5. Wahlperiode Der Bundesminister des Innern Bonn, den 27. Juli 1967 VI A 1 — 618 000/1 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Mißbrauch des Gastrechts durch einzelne Gruppen von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager, Dr. Even, Wagner, Dr. Wörner, Dr. Althammer und Genossen - Drucksache V/1995 - Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister der Justiz wie folgt: 1. Teilt die Bundesregierung die Besorgnis weiter Kreise der Bevölkerung über den zunehmenden Mißbrauch des Gast- rechts durch einzelne Gruppen von Ausländern verschiedener Nationalität und politischer Richtung, die ihre politischen Aus- einandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik so aus- tragen, daß die öffentliche Sicherheit, die demokratische Ord- nung und das Ansehen der Bundesrepublik und dadurch auch der Ruf loyaler Ausländer gefährdet wird? Die Bundesregierung teilt diese Besorgnis. Sie hat andererseits aber auch festgestellt, daß der weitaus überwiegende Teil der Ausländer Gesetz und Ordnung in der Bundesrepublik achtet. 2. Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag einen zusammenfassenden Bericht über die politisch motivierte Aktivi- tät von Ausländern und Ausländerorganisationen zu geben, die sich in strafbaren Handlungen (Verbrechen gegen Leib und Leben; Geheimbündelei, Sprengstoffdelikte, Vergehen gegen das Versammlungsgesetz usw.) geäußert hat? Die Bundesregierung ist hierzu bereit. Als Anlage wird eine Zusammenstellung besonders schwerer Ausschreitungen vorgelegt, die von Ausländern in der Bundes- republik aus politischen Motiven begangen wurden. Damit sind allerdings nicht alle strafbaren Handlungen aufgezeigt, die von Ausländern aus politischen Gründen begangen worden sind.",
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"content": "Drucksache V/ 2046 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Ein solche lückenlose Darstellung kann nicht gegeben werden, weil die kriminalpolizeiliche Statistik keine Aufschlüsselung nach Tatmotiven enthält. Zur Vermeidung ungerechtfertigter Schlußfolgerungen sollte andererseits festgehalten werden, daß die durchschnittliche Kriminalität der Ausländer in der Bundes- republik nicht höher ist als die der Bundesbürger. Obschon lückenlose statistische Unterlagen nicht vorliegen, steht doch fest, daß im Bereich der politischen Betätigung von Ausländern auf dem Boden der Bundesrepublik Exzesse vor- kommen, die kein Gastland hinnehmen kann. Gewaltsame Aus- einandersetzungen zwischen rivalisierenden Ausländergrup- pen, politische Morde, Gesinnungsterror, Erpressungen oder sonstige rechtswidrige Willensbeeinflussungen sind nicht nur kriminelle Handlungen, sondern auch schwere Verstöße gegen die Gastpflichten eines Ausländers. Sie werden auch in Zukunft mit aller Strenge verfolgt und geahndet werden. 3. Ist die Bundesregierung auf Grund der bisher beim Vollzug des geltenden Rechts, insbesondere des Ausländergesetzes vom 28. April 1964, gewonnenen Erfahrungen der Ansicht, daß die jetzt zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten hin- reichend sind, um die aufgezeigten Mißstände zu beseitigen? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um unter uneingeschränkter Aufrechterhaltung des Asylrechtes die er- forderlichen Handhaben zu schaffen? Wenn ja, ist sie der Meinung, daß die Mißstände bei einer ein- heitlicheren und entschlosseneren Vollzugspraxis durch die Ausländerbehörden der Länder behoben werden könnten? Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten reichen im wesent- lichen aus, um besonders grobe Mißbräuche des Gastrechts durch Ausländer zu bestrafen. Die starke Neigung zur Konspi- ration, die unter den politisch aktiven Ausländergruppen häufig zu beobachten ist, und die vielfältige internationale Verästelung solcher Gruppen erschweren jedoch die Ermittlungsarbeit sehr beträchtlich; dazu kommen die Schwierigkeiten, die sich aus der Sprachverschiedenheit ergeben. Es bedarf daher im allgemeinen besonders glücklicher Um- stände, wenn es gelingen soll, nicht nur die unmittelbaren Täter verbrecherischer Akte, sondern auch die Rädelsführer, Anstif- ter und Helfer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Vorbeugende Maßnahmen gegen radikale Formen politischer Tätigkeit von Ausländern im Bundesgebiet' begegnen großen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten. Das Recht der politischen Betätigung ist den Ausländern in der Bundesrepu- blik Deutschland grundsätzlich eingeräumt, ebenso das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden und Versammlungen ab- zuhalten. Die Befugnis zur Einschränkung dieser Rechte ist an eng umschriebene gesetzliche Voraussetzungen gebunden (vgl. § 6 Abs. 2 und 3 des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 — BGBl. I S. 353; § 14 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 —",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/ 2046 BGBl. I S. 593; §§ 5, 13, 15 des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 — BGBl. I S. 684). Gegen jede behördliche Maß- nahme können in der Bundesrepublik Deutschland auch die Ausländer den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Den Behör- den wird die Führung des im Streitfall notwendigen Beweises, daß die gesetzlichen Voraussetzungen eines Verbots im einzel- nen Falle tatsächlich gegeben sind, durch die bereits erwähnte konspirative Verhaltensweise der betreffenden Ausländer er- heblich erschwert. Die starke internationale Verflechtung der politisch aktiven Ausländergruppen und die Liberalisierung des Reiseverkehrs über die Grenzen der Bundesrepublik ma- chen es den Ausländern und ihren Organisationen, gegen die deutsche Behörden Ermittlungen einleiten, verhältnismäßig leicht, belastendes Beweismaterial vor einem Behördenzugriff in das Ausland in Sicherheit zu bringen. Die Einreise von Aus- ländern, die im Bundesgebiet eine den deutschen Belangen schädliche politische Aktivität entfalten wollen, ist schon we- gen der weitgehenden Abschaffung des Sichtvermerkzwangs und der Liberalisierung der Grenzabfertigung meist nicht zu kontrollieren und noch seltener zu verhindern. Die großzügige Regelung und Handhabung des Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland führt dazu, daß auch solche Ausländer ihren Schutz in Anspruch nehmen können, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung und das Ansehen der Bun- desrepublik gefährden. Wird eine verbotene politische Tätigkeit trotz der Ermittlungs- schwierigkeiten festgestellt und nachgewiesen, so können zwar Verbote ausgesprochen und Zuwiderhandlungen bestraft wer- den (§ 6, § 47 Abs. i Nr. 4, § 48 Abs. i Nr. 5 Ausländergesetz, §§ 3, 14, 15, 20 ff. Vereinsgesetz, §§ 23 ff. Versammlungsgesetz). Die betroffenen Ausländer können aber im allgemeinen dann nicht aus dem Bundesgebiet entfernt werden, wenn sich ihre politische Tätigkeit gegen die Regierung des Heimatstaates oder gegen Landsleute im Bundesgebiet richtet, die mit der Re- gierung des Heimatstaates sympathisieren. Da ihnen bei einer Abschiebung politische Verfolgung im Heimatstaat drohen würde oder könnte, steht ihnen das Asylrecht des Artikels 16 Abs. 2 S. 2 des Grundgesetzes zu. Andere Staaten als der Heimatstaat sind im allgemeinen nicht bereit, Ausländer bei sich aufzunehmen, denen wegen uner- laubter politischer Betätigung der Aufenthalt in einem dritten Staat untersagt worden ist. Daher führt das Asylrecht in der Regel zu dauernder Niederlassung in dem Staat, in dem die politische Betätigung entfaltet wurde. Erfahrungsgemäß ist die Gefahr politischer Verfolgung durch den Heimatstaat um so leichter darzutun, je auffälliger und radikaler die politische Betätigung ist; um so größer wird mithin die Aussicht auf Asyl- gewährung durch den Aufenthaltsstaat. Nur dann ist trotz der Gefahr einer politischen Verfolgung eine Abschiebung in den",
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"content": "Drucksache V/2046 Deuts ch er Bundestag — 5. Wahlperiode Heimatstaat zulässig, wenn der betreffende Ausländer sich eines besonders schweren Verbrechens schuldig gemacht hat und deshalb rechtskräftig verurteilt worden ist — Straftaten mittlerer Schwere genügen also nicht —, oder wenn er aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates anzusehen ist (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Aus- ländergesetz). Den letzteren Tatbestand wird ein Ausländer, der seine politische Betätigung gegen die Regierung seines Hei- matstaates richtet, kaum jemals erfüllen. Liegt die von einem Ausländer im Bundesgebiet entfaltete unerlaubte politische Tätigkeit im Sinne der Regierung seines Heimatstaates, so stellt sich die Frage des Asylrechts nicht; dann kann er unter den Voraussetzungen des allgemeinen Aus- länderrechts ausgewiesen und in den Heimatstaat abgeschoben werden. Eine Einschränkung des Asylrechts oder eine Beschränkung des Rahmens, innerhalb dessen die politische Betätigung von Aus- ländern gesetzlich zugelassen ist, wird von der Bundesregie- rung nicht erwogen. Die Schutzverpflichtung auch gegenüber solchen ausländischen Asylberechtigten, die eine den Belangen des Gastlandes abträg- liche Tätigkeit entfalten, ist durch das internationale Recht (Artikel 33 des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951) und das deutsche Ausländer- gesetz — § 14 Abs. 1 — weit gezogen. Der Schutz vor Abschie- bung in einen Staat, in dem ein Ausländer eine Verfolgung aus politischen Gründen zu befürchten hat, endet erst dort, wo die Belastung des Gastlandes -oder seiner Bevölkerung durch Asyl- recht genießende Ausländer unerträglich wird. Wie sich aus der Formulierung der Frage 3 ergibt, soll hieran auch nach der Auffassung der Fragesteller nichts geändert werden. Die Bundesregierung hält es auch nicht für angebracht, den bei uns lebenden Ausländern insgesamt das Recht auf politische Be- tätigung deshalb einschneidend zu verkürzen, weil eine radi- kale Minderheit von Ausländern dieses Recht gelegentlich miß- braucht. Zu erwägen ist jedoch, ob die Strafbestimmungen des Ausländergesetzes, die Zuwiderhandlungen gegen das Verbot einer politischen Betätigung unter Strafen stellen, verschärft werden sollten. Nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Ausländergesetz ist der Verstoß gegen ein Betätigungsverbot lediglich eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit; nur bei beharrlicher Wieder- holung der Zuwiderhandlung droht § 47 Abs. 1 Nr. 4 Ausländer- gesetz Gefängnisstrafe an. Die präventive Wirkung dieser schwachen Sanktion ist naturgemäß gering. Zu erwägen ist ferner, ob nicht die im Bereich des Versamm lungsrechts den Ausländern gewährte völlige Gleichstellung mit den Deutschen einer Überprüfung unterzogen werden sollte.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V /2046 Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grund- gesetzes) steht den Ausländern nicht zu. Nach dem Versamm- lungsgesetz können aber öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge von Ausländern nur unter den- selben engen Voraussetzungen behördlich verboten werden wie Versammlungen und Umzüge von Deutschen, nämlich nur bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 15 Abs. 1). Die in den vergangenen Jahren gesam- melten Erfahrungen sprechen nach Auffassung der Bundes- regierung dafür, in das aus dem Jahre 1953 stammende Ver- sammlungsgesetz eine neue Bestimmung einzufügen, die das Verbot einer Versammlung oder eines Umzuges von Auslän- dern auch dann zuläßt, wenn zwar eine Gefährdung der öffent- lichen Sicherheit und Ordnung noch nicht festzustellen ist, aber andere wesentliche Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden. Damit würde eine Anpassung des Ver- sammlungsgesetzes an die Regelung im Ausländergesetz (§ 6 Abs. 2) und im Vereinsgesetz (§ 14 Abs. 1) erzielt werden. Ferner müßte dafür Sorge getragen werden, daß auch nach der Reform des politischen Strafrechts ausreichende Rechtsgrund- lagen für strafprozessuale Ermittlungen gegeben sind. Insbeson- dere müßte eine dem § 128 StGB entsprechende Vorschrift über Geheimbündelei erhalten bleiben. § 128 StGB bot bisher den Ausgangspunkt für zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen aus- ländische Geheimbünde im Bundesgebiet. Häufig hat sich erst im Lauf der Ermittlungen herausgestellt, daß auch andere Straf- tatbestände erfüllt waren. Niemand, insbesondere kein Aus- länder, sollte in der Bundesrepublik ohne strafrechtliches Risiko einen Geheimbund einrichten dürfen. Geheimbünde entwickeln sich nach eindeutigen Erfahrungen oft zu kriminellen Vereini- gungen. Es erscheint nicht sinnvoll, daß die Strafverfolgungs- behörden ihre Ermittlungen erst dann aufnehmen können, wenn strafbare Handlungen begangen wurden. Mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen kann einer die deutschen Belange schädigenden politischen Betätigung von Ausländern jedenfalls in gewissem Umfang entgegengetreten werden. Der Einsatz dieser Mittel liegt in der Hand der zustän- digen Landesbehörden. Den zusätzlichen Ermittlungsschwierig- keiten, die durch häufigen Wechsel des Aufenthaltsorts poli- tisch hervortretender Ausländer entstehen, läßt sich durch noch engere Zusammenarbeit der verschiedenen örtlich zustän- digen Behörde begegnen. Ein nachhaltiger Erfolg wird von den behördlichen Maßnahmen aber nur dann erwartet werden können, wenn die öffentliche Meinung sie jedenfalls im Grundsätzlichen trägt. Vor allem wäre es erwünscht, wenn sich in der öffentlichen Diskussion deutlicher die Erkenntnis durchsetzen würde, daß ein im Inter- esse der inneren Ordnung und zum Schutz deutscher Belange für notwendig gehaltenes Einschreiten der Behörden gegen be-",
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"content": "Drucksache V/2046 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode stimmte Erscheinungsformen der politischen Tätigkeit von Aus- ländern keineswegs eine Zustimmung zu den politischen Ver- hältnissen in einem fremden Staat bedeutet, gegen die sich die im Bundesgebiet entfaltete politische Tätigkeit richtet. Wenn von Ausländern verlangt wird, sich bei ihrer politischen Tätig- keit im Bundesgebiet eine gewisse Mäßigung aufzuerlegen, so geschieht dies, um eine Schädigung wesentlicher deutscher Be- lange zu verhindern. Die deutschen Interessen zu achten, ge- hört zu den Gastpflichten der sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltenden Ausländer. 4. Ist der Bundesminister des Innern bereit, über diese Fragen möglichst bald in Beratungen mit den Innenministern der Län- der einzutreten und dem Deutschen Bundestag über das Ergeb- nis zu berichten? Der Bundesminister des Innern ist bereit, mit den Innenmini- stern der Länder gemeinsam zu prüfen, ob und wie von den gegebenen rechtlichen Möglichkeiten, Mißbräuchen des Gast- rechts durch einzelne Ausländer oder Gruppen von Ausländern im Bundesgebiet entgegenzuwirken, noch wirksamer als bisher Gebrauch gemacht werden kann. Geprüft werden soll insbeson- dere, ob Ausländer, die ihr Gastrecht mißbrauchen, ohne Beein- trächtigung eines etwaigen Asylanspruchs durch eine Auf- enthaltsbeschränkung innerhalb der Bundesrepublik oder durch sonstige Auflagen in wirksamer Weise zur Beachtung ihres Gastrechts angehalten werden können. Über das Ergebnis wird der Bundesminister des Innern dem Deutschen Bundestag be- richten. In Vertretung Gumbel",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/2046 Besonders schwere Fälle politisch motivierter Verletzung der Gastpflichten durch Ausländer in der Bundesrepublik Tathintergrund und Tathinweise Lfd. Tatzeit Tatort Sachverhalt nach dem Stand Nr. der Ermittlungen 1 Februar 1954 Frankfurt am Main Das Vorstandsmitglied der Der Sowjetbürger Nikolaj „Nationalen Arbeitsunion Chochlow hatte den Auftrag, der Solidaristen\" in der Bun- in Zusammenarbeit mit 2 desrepublik, Georgij Okolo- weiteren Agenten des sowje- witsch (Exilrusse), sollte mit tischen Nachrichtendienstes einer Spezialschußwaffe er- Okolowitsch zu ermorden. mordet werden. Chochlow offenbarte sich den Amerikanern in Frank- furt (Main). 2 20. November 1954 München Der Journalist und Redak- Der Täter Michael Ismailow, teur des Emigrantensenders vermutlich Mitarbeiter des „Radio Liberation\", Abdul- sowjetischen Nachrichten- rachmann Fatalibey, wurde dienstes flüchtete. ermordet. 3 14./15. Februar 1955 Bern Bewaffneter Überfall auf die Angeblich Erzwingen der Rumänische Botschaft in Freilassung von politischen Bern durch 5 Exilrumänen Häftlingen in Rumänien. Die aus der Bundesrepublik. Ein Täter wurden in der Schweiz Botschaftsangehöriger wurde verurteilt. beim Schußwechsel getötet. 4 5. Juli 1955 München Sprengstoffattentat auf den Vermutlich Maßnahme des ehemaligen slowakischen tschechischen Nachrichten- Kultusminister und Führer dienstes gegen die Emigra- des slowakischen National- tion. rats Matus Cernak im Post- amt München. Er und 2 wei- tere Personen wurden getö- tet, 18 weitere verletzt. 5 28. September 1956 Hamburg Sprengstoffanschläge auf den Algerisch-französische Aus- und 3. Juni 1957 Waffenhändler und FLN-Lie- einandersetzungen. feranten Otto Schlüter. Da- bei wurde eine Person getö- tet, zwei Personen wurden schwer und drei leicht ver- letzt. 6 12. Oktober 1957 München Mord an dem ukrainischen Der Täter Bogdan Staschin- Emigrantenführer und Mit- skij, Mitarbeiter des sowje- arbeiter ukrainischer Zeit- tischen Nachrichtendienstes, schriften Leo Rebet mittels flüchtete später in die Bun- einer Spezial-Giftpistole. desrepublik und offenbarte sich. 7 18. April 1958 München Sprengstoffanschlag auf Da- Vermutlich Maßnahme des nylo Czaikowsky, Redakteur sowjetischen Nachrichten- einer ukrainischen Emigran- dienstes gegen die Emigra- tenzeitung. Er wurde erheb- tion. lieh verletzt.",
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"content": "Drucksache V/2046 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Tathintergrund und Tathin \\\\ eise Lfd. Tatort Sachverhalt nach dem Stand Tatzeit Nr. der Ermittlungen 8 26. Juni 1958 Sprendlingen Sprengstoffanschlag auf die Vermutlich Maßnahme des Sendeanlagen des der „Na- sowjetischen Nachrichten- tionalen Arbeitsunion der dienstes gegen die Emigra- Solidaristen\" angeschlosse- tion. nen Possev-Verlages. 9 1. Oktober 1958 Hamburg Sprengstoffanschlag auf das Algerisch-französische Aus- Motorschiff „Atlas\" im Kai- einandersetzungen. ser-Wilhelm-Hafen. Das zum Transport von Waffen nach Algerien bestimmte Schiff wurde durch 2 Haftminen am Rumpf schwer beschädigt. 10 5. November 1958 Bad Godesberg Ermordung des Mitgliedes Algerisch-französische Aus- der algerischen Delegation einandersetzungen. bei der Tunesischen Bot- schaft, Ait Ahcene, durch mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole. 11 3. März 1959 Frankfurt am Main Sprengstoffattentat auf den Algerisch-französische Aus- Waffenlieferanten der FLN einandersetzungen. Georg Puchert, der durch eine unter dem Pkw ange- brachte Bombe getötet wur- de. 12 15. Oktober 1959 München Attentat auf den Führer der Aktion des sowjetischen „Organisation Ukrainischer Nachrichtendienstes gegen Nationalisten\" Stefan Ban- die Emigration. Der Täter dera. Er wurde mit einer Bogdan Staschinskij flüchte- Spezial-Giftpistole getötet. te später in die Bundesrepu- blik und offenbarte sich. 13 12. Dezember 1959 München-Moosach Sprengstoffanschlag auf das Vermutlich Aktion des so- Gebäude des „Zentralver- wjetischen Nachrichtendien- bandes russischer Emigran- stes gegen die Emigration ten\". 14 31. Dezember 1959 Frankfurt am Main Sprengstoffattentat auf den Algerisch-französische Aus- Einkäufer der FLN in der einandersetzungen. BRD Abdelkader Yaici alias Nouasri. Er wurde durch ein in Hamburg aufgegebenes Sprengstoffpäckchen schwer verletzt. 15 30. August und Frankfurt am Main 2 Sprengstoffanschläge auf Algerisch-französische Aus- 9. September 1960 den Pkw des Waffenhänd- einandersetzungen. lers Helmut H. Müller. Es entstand lediglich Sachscha- den.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/2046 Tathintergrund und Tathinweise Lfd. Tatort Sachverhalt nach dem Stand Tatzeit Nr. der Ermittlungen 16 16. Oktober 1960 München Sprengstoffattentat auf den Algerisch-französische Aus- Einkäufer der FLN Dr. Wil- einandersetzungen. helm Beisner, der durch eine unter dem Pkw angebrachte Bombe getötet wurde. 17 12. April 1961 München Sprengstoffanschläge auf die Vermutlich Aktion des so- Gebäude der Druckerei „Ci- wjetischen Nachrichtendien- cero\", in der exil-ukraini- stes gegen die Emigration. sche Zeitschriften gedruckt werden. 18 28. Juni 1961 Karlsruhe Ermordung des Fabrikanten Algerisch-französische Aus- und FLN-Lieferanten Walter einandersetzungen. Heck durch mehrere Pisto- lenschüsse. 19 18. Juli 1961 und Frankfurt am Main Sprengstoffanschläge auf den Vermutlich Aktion des so- 7. August 1962 „Possev-Verlag\". wjetischen Nachrichtendien- stes gegen die Emigration. 20 31. Dezember 1961 Stuttgart Sprengstoffanschläge auf das Politische Auseinanderset- und 7. Januar 1962 Verkehrslokal jugoslawi- zungen zwischen Exilkroaten scher Gastarbeiter, „Belgrad- und Jugoslawen. Grill\". 21 9. April 1961 Bad Godesberg/ Sabotageanschlag mit Brand- Politische Auseinanderset- Mehlem satz auf die jugoslawische zungen zwischen Exilkroaten Handelsmission bei der Kö- und Jugoslawen. niglich schwedischen Bot- schaft. 22 22. Januar 1962 Bad Segeberg Versuchter Sprengstoffan- Algerisch-französische Aus- schlag auf den Waffenhänd- einandersetzung. ler und FLN-Lieferanten Ernst-Wilhelm Springer durch eine unter dem Pkw ange- brachte Bombe. 23 11. September 1962 München Vermutlich Verschleppung Israelisch-ägyptische Ausein- des seitdem verschollenen andersetzungen. Dr. jur. Heinz Krug aus München. Er war Geschäfts- führer der Fa. „Intra\", die Lieferungen an die Raketen- forschungssstelle in Kairo ausführte. 24 27. November 1962 Hamburg—Kairo Sprengstoffanschlag auf Prof. Israelisch-ägyptische Ausein- Dr. Wolfgang Pilz in Kairo, andersetzungen. Leiter des deutschen Rake- tenforschungsteams in der VAR. Eine Person wurde schwer verletzt. Der Spreng- stoffbrief ist in Hamburg auf- gegeben worden.",
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"content": "Drucksache V/2046 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Tathintergrund und Tathinweise Lfd. Tatzeit Tatort Sachverhalt nach dem Stand Nr. der Ermittlungen 25 29. November 1962 Bad Godesberg/ Bewaffneter Überfall, Spreng- Politische Auseinanderset- Mehlem stoffanschlag und Mord in der zungen zwischen Exilkroaten Königlich schwedischen Bot- und Jugoslawen aus Anlaß schaft – Abteilung jugoslawi- des jugoslawischen Staats- sche Handelsmission – durch feiertages. Die Täter wurden 26 Exilkroaten der „Kreuzer- ermittelt und abgeurteilt. Bruderschaft\". Der jugosla- wische Hausmeister wurde getötet. 26 30. November 1962 Hamburg–Kairo Versuchter Sprengstoffan- Israelisch-ägyptische Ausein- schlag auf die ägyptische Ra- andersetzungen. ketenforschungsstelle in Kai- ro. Das Sprengstoffpaket ist in Hamburg aufgegeben wor- den. 27 26. Januar 1963 Hamburg–Kairo Sprengstoffattentat auf deut- Israelisch-ägyptische Ausein- sche Raketenwissenschaftler andersetzungen. in Kairo mittels eines in Hamburg aufgegebenen Sprengstoffpaketes. Es gab 5 Tote und 6 Schwerverletz- te. 28 20. Februar 1963 Lörrach Versuchter Mord an dem Israelisch-ägyptische Ausein- Raketentechniker Prof. Dr. andersetzungen. Hans Kleinwächter, der für Prof. Dr. Pilz in Kairo tätig war. 29 25. Februar 1963 München Verschleppung des ehemali- Innerfranzösische Auseinan- gen Colonel Antoine Argoud, dersetzungen. Täter waren Angehöriger der französi- 4 Franzosen. schen Geheimorganisation „OAS\", aus der BRD nach Frankreich. 30 6. Juni 1963 Frankfurt am Main Versuchtes Attentat auf eine Austragen politischer Diffe- Caravelle der spanischen Luft- renzen in der Bundesrepu- verkehrsgesellschaft IBERIA blik in Auswirkung der im mittels Brandsatzes im Reise- Heimatland herrschenden koffer. Verhältnisse. Die spanischen Täter wurden in Spanien zum Tode verurteilt. 31 10. Juni bis Raum München An 3 verschiedenen Orten Vermutlich Aktion des so- 13. Juni 1963 wurden Sprengladungen in wjetischen Nachrichtendien- der Nähe des russischen stes, um die Bevölkerung in Emigrantensenders zur Ex- der Nähe des Senders zu be- plosion gebracht. unruhigen und gegen die Tätigkeit des Senders aufzu- bringen.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/ 2046 Tathintergrund und Tathinweise Lfd. Tatort Sachverhalt nach dem Stand Tatzeit Nr. der Ermittlungen 32 24. Oktober 1964 Bruchsal Versuchter Mord an dem ju- Kroatisch-jugoslawische Aus- goslawischen Gastarbeiter einandersetzung. Der Exil- Tomo Pilatic durch Exil-Kro- kroate Dana Sarac wurde als aten nach politischer Ausein- Täter ermittelt und verurteilt. andersetzung. Er wurde durch mehrere Pistolenschüsse ver- letzt. 33 8. Juni 1965 Meersburg Versuchter Mord an dem ju- Der Exilkroate Stanko Kar- goslawischen Konsul Andri- dum und 4 Mittäter wurden ja Klaric, der durch Pistolen- ermittelt und verurteilt. schlisse verletzt wurde. 34 30. Juni 1965 Düsseldorf Versuchter Mord an dem ehe- Vermutlich Aktion des jugo- maligen kroatischen Diplo- slawischen Nachrichtendien- maten Berislav Dezelic, des- stes gegen die Emigration. sen Ehefrau und Tochter, die Die Täter, 2 Jugoslawen, verletzt wurden. sind flüchtig. 35 1965/1966 Oldenburg u. a. O. Planung von Attentaten und Rechtsradikale Bestrebungen Sprengstoffdelikten zur Be- von US-Amerikanern ge- endigung der NS-Gewaltver- meinsam mit Deutschen. brecherprozesse und zur Wie- derherstellung eines „Natio- nalistischen Deutschland\". 36 7. April 1966 Aachen, Köln, Geheimbündelei, Sprengstoff- Eine Gruppe von Exilkroa- Münster einfuhr, geplante Anschläge ten wurde als Täter ermittelt in Jugoslawien. und in erster Instanz verur- teilt. 37 13. August 1966 Karlsruhe, Geplanter Sprengstoffan- Der Exilkroate Alojs Klasnic München schlag auf jugoslawischen wurde als Täter ermittelt Generalkonsul Boziadar und verurteilt. Dimitijevic in München. 38 14. August 1966 Karlsruhe Versuchter Mord an dem Der Exilkroate Stepan Bosak Mitarbeiter des jugoslawi- wurde als Täter ermittelt schen Nachrichtendienstes und verurteilt. Pavlo Mijic. 39 30. August 1966 Stuttgart Ermordung des jugoslawi- Der Exil-Jugoslawe Franjo schen Konsulatsangehörigen Goreta wurde als Täter er- Sava Milovanovic durch 10 mittelt und verurteilt. An- Pistolenschüsse. geblich sei er von seinem Opfer, einem Angehörigen des jugoslawischen Nach- richtendienstes, zum Mord an 4 Exilkroaten genötigt worden.",
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"content": "Drucksache V/2046 Deutschher Bundestag — 5. Wahlperiode Tathintergrund und Tathinweise Lfd. Tatort Sachverhalt nach dem Stand Tatzeit Nr. der Ermittlungen 40 4. September 1966 Frankfurt am Main Ermordung desjugoslawi- Vermutlich politisches Mo- schen Gastarbeiters Stipan tiv. Bei den unbekannten Tä- Medvidovic nach einem tern soll es sich um 2 kroati- Wortwechsel durch mehrere sche Ustascha-Anhänger ge- Messerstiche. handelt haben. 41 1961/1966 Bundesgebiet Geheimbündlerische Tätig- Auseinandersetzung um Süd- keit des österreichischen Uni- tirol. versitätsassistenten Dr. Nor- bert Burger, der zusammen mit anderen Osterreichern und Deutschen in der BRD die später in Südtirol verüb- ten Sprengstoffanschläge vor- bereitete. 42 1963/1967 Bundesgebiet Kommunistische Tätigkeit in Austragen politischer Diffe- Kreisen der Gastarbeiter, renzen in der Bundesrepu- Terrorismus gegenüber poli- blik in Auswirkung der im tisch Andersdenkenden. Ver- Heimatland herrschenden bindung zur illegalen KP in Verhältnisse. der BRD. 43 1963/1967 Bundesgebiet Geheimbündlerische Fortset- Einflußnahme auf die in der zung der in Spanien verbote- BRD tätigen Gastarbeiter im nen Kommunistischen Partei. kommunistischen Sinne. Kontakte nach Ostberlin. 44 1963/1967 Bundesgebiet Exilkroaten betrieben in der Angeblich Befreiung Jugo- BRD den Geheimbund „Kro- slawiens vom kommunisti- atische Revolutionäre Bru- schen Regime. derschaft\" (HRB). Die Mit- glieder waren im Besitze von Waffen und Sprengmit- teln. 45 1966/1967 Bundesgebiet Drohung mit Gewalt gegen Austragen politischer Diffe- gewerkschaftlich tätige oder renzen in der Bundesrepu- linkstendierende Griechen in blik in Auswirkung der im der BRD mittels Drohbriefen Heimatland herrschenden durch die sogenannte Verhältnisse. „Schwarze Hand\". 46 25. Mai 1967 Bonn Sprengstoffanschlag auf das Austragen politischer Diffe- Gebäude der Spanischen Bot- renzen in der Bundesrepu- schaft in Bonn. blik in Auswirkung der im Heimatland herrschenden Verhältnisse. 47 16. Mai 1967 München, Köln und Versand von Sprengstoff- Demonstration schahfeind- Frankfurt am Main päckchen an die Iranische licher Kreise gegen den Botschaft in Köln, die irani- Staatsbesuch des iranischen sche Fluggesellschaft in Kaiserpaares. Die Päckchen Frankfurt (Main) und das konnten abgefangen werden. Auswärtige Amt in Bonn. Ein Täter befindet sich in U- Haft.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/ 2046 Lfd. Tathintergrund und Tathinweise Tatzeit Tatort Sachverhalt nach dem Stand Nr. der Ermittlungen 48 3. Juni 1967 Berlin Anschlag auf die Wagen- Demonstration des Schah- kolonne des iranischen Kai- gegners Nadergholi Alikai serpaares anläßlich des gegen das iranische Kaiser- Staatsbesuches mittels eines paar. funktechnisch ferngesteuer- ten Volkswagens. 49 Mai/Juni 1967 mehrere Städte Demonstrationen iranischer Vermutlich von iranischen in der BRD Staatsangehöriger, teilweise Interessengruppen beein- gemeinsam mit Deutschen. flußte Aktionen. 50 Juni 1967 mehrere Städte Verschleppung von 17 Süd- Aktion des südkoreanischen in der BRD koreanern aus der BRD nach Nachrichtendienstes. Südkorea. Die Opfer werden der illega- len Tätigkeit für Nordkorea verdächtigt. 2 Tatverdächtige befinden sich in U-Haft.",
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