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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     –5–                           Drucksache 19/19264 Im Bereich der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wurden fol- gende Beitreibungsersuchen bearbeitet: 2017: es erfolgte keine Datenerhebung auf nationaler und europäischer Ebene, 2018: gestellte Beitreibungsersuchen: 55, erhaltene Beitreibungsersuchen: 58, 2019: die Daten liegen noch nicht vor, sondern werden aktuell erhoben. Im Bereich der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wurden fol- gende Beitreibungsersuchen bearbeitet: 2017: gestellte Beitreibungsersuchen: 801, erhaltene Beitreibungsersuchen: 845, 2018: gestellte Beitreibungsersuchen: 913, erhaltene Beitreibungsersuchen: 869, 2019: die Daten liegen noch nicht vor, sondern werden aktuell erhoben. Eine statistische Auswertung zur Anzahl der Beitreibungen der Familienleis- tungen existiert nicht. b) was waren die Gesamtsummen dieser Fälle, und c) und welche Summen konnten erfolgreich beigetrieben werden? Es werden keine Daten erhoben. Diese sind für die offizielle Statistik der Euro- päischen Union nicht vorgesehen. 11. Wie viele der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 5,73 Mil- lionen Erstattungsbescheide im SGB II (Hartz IV) und rund 706 000 Erstattungsbescheide im SGB III (ALG I), bei denen von den zuständi- gen Stellen ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, beziehen sich auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt, für den die Rückforderung bzw. Bei- treibung von Forderungen nach den Vorschriften der VO 883/2004 bzw. VO 987/2009 durchzuführen war? 12. Welcher Betrag aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Summe von 2,59 Mrd. Euro von Rückforderungen aus dem SGB II (Hartz IV) und ca. 485 Mio. Euro von Rückforderungen aus dem SGB III (ALG I) bezieht sich auf einen grenzüberschreitenden Sachver- halt, für den die Rückforderung bzw. Beitreibung von Forderungen nach den Vorschriften der VO 883/2004 bzw. VO 987/2009 durchzuführen war? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die BA nutzt das Enter- prise Ressource Programm (ERP) der Firma SAP als Finanzsystem und admi- nistriert darüber sämtliche Auszahlungen und Einnahmen. Die in ERP erfassten (Forderungs-)Datensätze transportieren u. a. die Informa- tion, welcher bewirtschaftenden Stelle (zum Beispiel einer Agentur für Arbeit) eine Forderung zuzuordnen ist und welche „Herkunft“/Zweckbestimmung eine Forderung hat (zum Beispiel die Leistung Arbeitslosengeld I). ERP sieht jedoch keine gesonderte Kennzeichnung für Forderungen vor, für die ein Auskunftsersuchen nach Artikel 76 oder ein Beitreibungsersuchen nach Artikel 78 der VO 987/2009 gestellt wurde. Eine solche gesonderte Kennzeich- nung wäre jedoch Voraussetzung dafür, die Fälle aus ERP maschinell zu selek- tieren. Aus der fehlenden Möglichkeit der maschinellen Selektion ergibt sich,",
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