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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/25497 19. Wahlperiode 21.12.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/24964 – Potential der Nutzhanfpflanze Vorbemerkung der Fragesteller Seit der Deutsche Bundestag den Anbau von Nutzhanf 1996 wieder erlaubt hat, feiert die Hanfpflanze in Deutschland eine Renaissance. Als vielseitige Nutzpflanze wird sie vom Verbraucher besonders auch als Nahrungsergän- zungsmittel geschätzt, Landwirte kennen ihren Nutzen als trockenresistente Zwischenfrucht. Dennoch wird der Anbau von der Bundesregierung nicht ge- fördert (https://www.agrarheute.com/politik/bundesregierung-will-anbau-vertr ieb-hanf-erleichtern-555285). 1. Wie groß ist die Fläche des Nutzhanfanbaus in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Anbaufläche von Nutzhanf in Deutschland im Jahr 2020 zeigt die untenste- hende Tabelle. Grundlage der Daten sind die von landwirtschaftlichen Betrie- ben gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erstatteten Anzeigen des Anbaus von Nutzhanf gemäß § 24a des Betäubungs- mittelgesetzes: Anbaufläche Region (in ha) Baden-Württemberg 337,9 Bayern 708,6 Brandenburg 269,6 Hessen 298,0 Mecklenburg-Vorpommern 859,9 Niedersachsen 1.105,0 Nordrhein-Westfalen 324,0 Rheinland-Pfalz 117,6 Saarland 11,2 Sachsen 523,9 Sachsen-Anhalt 227,5 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 18. Dezember 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/25497 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anbaufläche Region (in ha) Schleswig-Holstein 45,3 Thüringen 531,0 Stadtstaaten zusammen 2,5 Deutschland 5.362,0 Rund ein Fünftel des Nutzhanfanbaus findet in Niedersachsen statt. Mecklen- burg-Vorpommern (16 Prozent) und Bayern (13 Prozent) folgen auf den Plätzen zwei und drei. Insgesamt ist der Anbau im Norden Deutschlands etwas stärker verbreitet. 2. Hat die Bundesregierung das wirtschaftliche Potential des Nutzhanfanbaus in Deutschland bewertet, im Speziellen in seiner Verwendung als a) Dämmmaterial in der Bauindustrie, Dämmstoffe aus Nachwachsenden Rohstoffen haben in Deutschland einen ver- gleichsweise niedrigen Marktanteil von nur 7 Prozent. Bei einem Gesamtmarkt von 28,4 Mio. m³ entspricht das ca. 2,0 Mio. m³. Auf Hanfdämmstoffe entfallen dabei nach Angaben der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) ca. 100.000 m³. Der Markt der Naturdämmstoffe wächst mit derzeit 3,1 Prozent pro Jahr deutlicher als der Gesamtmarkt der Dämmstoffe, so dass mit einem steigenden Rohstoffbedarf zu rechnen ist. b) Verbundstoff und Textilfaser, Flachs- oder Hanffasern können im Leichtbau als Verstärkungsfaser bei natur- faserverstärkten Kunststoffen – alternativ zu glasfaserverstärkten Kunststoffen und carbonfaserverstärkten Kunststoffen – eingesetzt werden. Durch den erheb- lich geringeren Energiebedarf zur Gewinnung der Hanffaser gegenüber der Herstellung von Glasfasern und vor allem Carbonfasern bietet die Hanffaser ein hohes ökonomisches und ökologisches Potential, um häufiger eingesetzt zu werden. Insbesondere Skalierungseffekte würden voraussichtlich dazu bei- tragen, die Kosten der Hanffasergewinnung zu senken und sie somit noch at- traktiver zu machen. Hemmnisse für den Einsatz im Bereich der Verbundwerk- stoffe bzw. des Leichtbaus stellen jedoch die schwankende Qualität (Naturpro- dukt) und die Hydrophilie der Hanffasern dar. Für den Einsatz in großen Serien z. B. im Automobilbereich wird oftmals auch die fehlende Verfügbarkeit und fehlende gleichbleibende Qualität bemängelt. Zur Erschließung der Potentiale besteht hier Optimierungsbedarf. Ein vermehr- ter und professionellerer Anbau sowie optimierte Ernte- bzw. Faserverarbei- tungsmethoden könnten zu einer erheblich breiteren Nutzung der Hanffaser als Verbundwerkstoff bzw. technisches Textil führen. Im Bereich der Verbund- werkstoffe wird das wirtschaftliche Potential von Hanf (bzw. Hanffasern) unter Berücksichtigung der genannten Faktoren insgesamt als moderat bis hoch eingeschätzt. Im Vergleich zu Baumwolle haben Hanffasern aufgrund der höheren Geste- hungskosten trotz ihrer ökologischen Vorteile derzeit keine Marktbedeutung. Seit Mitte der 1990er Jahre wird an der Wiedereinführung von Hanf im Textil- bereich gearbeitet, wobei für den Standort Deutschland die Herstellung sog. „cottonisierter Hanffasern“ von Interesse ist. Hierbei handelt es sich um Hanf- fasern, welche mittels moderner chemisch-physikalischer Verfahren verfeinert wurden. Die technischen Eigenschaften gleichen denen der Baumwollfaser insoweit, dass diese auf den hoch-produktiven Baumwollspinnmaschinen verar-",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/25497 beitet werden können. Es ist zu erwarten, dass verbesserte Faserqualitäten zu einer erhöhten Nutzung im Textilbereich führen. Auch hier wird das wirtschaft- liche Potential auf moderat bis hoch eingeschätzt. c) Nahrungsergänzungsmittel? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es liegt keine Bewertung des wirtschaftlichen Potentials der Verwendung von Nutzhanf in Nahrungsergänzungsmitteln vor. 3. Hat die Bundesregierung den Beitrag des Nutzhanfanbaus in der Land- wirtschaft zum Klimaschutz und als Bereicherung zur Biodiversität bewer- tet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es liegen keine detaillierten Informationen zum Beitrag von Nutzhanf zum Klimaschutz vor. Messungen zu Treibhausgasbilanzen von Nutzhanf liegen nicht vor. Aufgrund des geringeren Stickstoffbedarfs und der geringeren Auf- wendungen für die Kulturpflege ist zu erwarten, dass die Treibhausgasemissio- nen pro Hektar geringer sind als etwa bei anderen Nutzpflanzen wie z. B. Wei- zen, Raps und Mais. Generell weist Nutzhanf eine intensive und tief reichende Durchwurzelung auf. Dies kann die Bindung von Kohlenstoff in der orga- nischen Bodensubstanz fördern. Es ist davon auszugehen, dass die Bindung von Kohlenstoff in den Böden in erheblichem Maße durch die Nutzungsart des Hanfes beeinflusst wird. Verbleibt das Hanfstroh auf dem Feld (Ernte der Sa- men) ist die Humusreproduktion und die Bindung von Kohlenstoff deutlich hö- her als bei Abfuhr oder Teilabfuhr des Strohs (Fasernutzung) von der Anbauflä- che. Es liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen zum Beitrag von Nutzhanf zur Bereicherung der Biodiversität vor. Es ist festzuhalten, dass Hanf eine alte Kulturpflanze in Europa ist. Sein Einsatz in Fruchtfolgen berei- chert die genetische Vielfalt im Anbausystem. Nach einem von Montford und Small aufgestellten groben Bewertungssystem der „Biodiversitätsfreund- lichkeit“ von weltweit angebauten Hauptkulturen, basierend auf 25 Parametern zur Einschätzung der Umweltwirkung der Kulturpflanzen, erreichen – in einem Vergleich von 23 Kulturpflanzen – Ölhanf Platz drei und Faserhanf Platz fünf. Bezüglich des Erhalts bzw. der Steigerung der Artenvielfalt kann der Anbau von Rohstoffpflanzen wie Nutzhanf generell einen wesentlichen Beitrag leis- ten. Wichtig ist es, die biologische Vielfalt blühender Rohstoffpflanzen in ihrer gesamte Breite zu erhöhen, da jede Pflanzenart aufgrund ihrer Spezifika hin- sichtlich Bewirtschaftungsform, Pflanzenbiologie und Bestandsmikroklima be- sondere Anforderungen an die Habitat-Struktur erfüllt und damit bestimmte In- sektenarten fördert. So bietet auch der Hanfanbau ein reiches Pollenangebot. Mit dem Anbausystem Hanf als Winterzwischenfrucht können ebenfalls ökolo- gische Vorteile erzielt werden: Der Faserhanf bindet über den Winter Stickstoff, wodurch die Auswaschungsgefahr in Grund- und Oberflächengewässer verrin- gert werden kann. Winterhanf schützt durch die Bodenbedeckung vor Erosion und die Bestände bieten im Herbst und Winter Rückzugsräume für viele Wild- tiere.",
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"content": "Drucksache 19/25497 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Hat die Bundesregierung den Nutzhanfanbau hinsichtlich seiner CO2- Bindung und dem Beitrag zur Bodenqualität bewertet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zur Antwort auf die erste Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Es liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen zum Beitrag von Nutzhanf zur Bodenqualität vor. Es ist festzuhalten, dass der Anbau von Sommerkulturen, insbesondere von Blattfrüchten, einen positiven Einfluss auf die Auflockerung getreideintensiver Fruchtfolgen hat. Die Produktion von Hanf weist viele Vorteile auf, wie die gute Vorfruchtwirkung, die positiven Wirkun- gen auf die Durchwurzelung der Böden und auf die Bodengare, das relativ niedrige Intensitätsniveau bei Düngung und Pflanzenschutz, der hohe Boden-/ Erosionsschutz und das geringe Risiko der Nährstoffauswaschung in Grund- und Oberflächengewässer. Zu den Effekten des Nutzhanfanbaus auf die Bereicherung der Biodiversität, Erhalt und Steigerung der Artenvielfalt sowie der Winterbedeckung, die ihrer- seits positive Auswirkungen auf die Bodenqualität haben, wird ebenfalls auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Hat die Bundesregierung die Einordnung der Cannabidiol(CBD)-haltigen Nahrungsergänzungsmittel im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (Novel Food-Verordnung) bewer- tet, und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen dieser Bewertung zugrunde, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung hat bereits mehrfach dargelegt, dass cannabidiol (CBD)- haltige Erzeugnisse, sofern sie rechtlich als Lebensmittel eingeordnet werden, in den Geltungsbereich der Novel Food-Verordnung fallen. Hintergrund ist, dass für CBD-haltige Lebensmittel bisher keine Belege für einen nennenswer- ten Verzehr im Sinne der Novel Food-Verordnung vorgelegt wurden. Bezüglich dieser Thematik wird außerdem auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der FDP zur „Verkehrsfähigkeit von Lebensmit- teln mit Cannabinoiden“ auf Bundestagsdrucksache 19/22866 sowie zum „Nutzhanfanbau und Nutzhanfkonsum“ auf Bundestagsdrucksache 19/24217 verwiesen. 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Empfehlung der World Health Orga- nisation (WHO) zur Streichung von CBD aus der International Drug Con- trol Convention ein, und inwieweit sieht sich die Bundesregierung da- durch veranlasst, die Novel Food-Verordnung neu zu bewerten? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Fragesteller auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abzielen, wonach eine Fußnote mit dem Wortlaut „Zubereitungen, die überwiegend Cannabidiol und nicht mehr als 0,2 Prozent Delta-9-Tetrahydrocannabinol enthalten, unterliegen nicht der inter- nationalen Kontrolle“ in den Eintrag für Cannabis und Cannabisharz in Anhang I des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung aufgenommen werden soll. Auch zu dieser Frage hat die Bundesregierung bereits mehrfach ausgeführt, dass alle EU-Mitgliedstaaten, die auch Mitglied der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs – CND) sind, in der CND grundsätzlich an einen Beschluss des Rates der Europäischen Union (EU) über einen im Namen der EU zu vertretenden Standpunkt gebunden sind. Der Rat der EU hat in seinem am 23. November 2020 mehrheitlich gefassten Stand- punkt festgelegt, diese Empfehlung der WHO nicht zu unterstützen. Deutsch-",
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