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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache VI/2019 6. Wahlperiode Sachgebiet 63 Der Parlamentarische Staatssekretär Bonn, den 24. März 1971 beim Bundesminister für Wirtschaft Gesch.-Z.: II 1 — 30 08 09/2 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Verteilung von Bundesmitteln für Aufgaben der Verbraucheraufklärung Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wup- pertal),. Gewandt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU - DrucksaheVI/190 - Namens der Bundesregierung beantworte ich die Kleine An- frage wie folgt: 1. Welche fünf Frauenverbände erhielten 1970 für ihre 22 haus- wirtschaftlichen Beratungsstellen 299 900 DM? Den Zuschuß erhielten folgende fünf Frauenverbände: 1. Deutscher Hausfrauen-Bund e. V., 2. Hausfrauenvereinigung des Katholischen Deutschen Frauen- bundes e. V., 3. Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands Zentralver- band e. V., 4. Deutsch-Evangelischer Frauenbund e. V., 5. Arbeitsgemeinschaft heimatvertriebener und geflüchteter Frauen e. V. 2. Sind diese fünf Frauenverbände auch Mitglieder der Arbeits- gemeinschaft für Hauswirtschaft e. V., die ihrerseits mit 73 400 DM bezuschußt wurde? Ja. 3. Sind die unter 1. genannten 22 hauswirtschaftlichen Beratungs- stellen der fünf Frauenverbände mit den 22 Beratungsstellen der Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft identisch, organisa- torisch oder räumlich verbunden? - Diese 22 hauswirtschaftlichen Beratungsstellen der Frauenver bände sind mit den 22 Beratungsstellen der AGH identisch.",
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"content": "Drucksache VI/ 2019 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Diese Beratungsstellen werden von der AGH fachlich betreut, organisatorisch sind sie jedoch ihren Trägerverbänden zuge- ordnet. 4. Wer ist der Träger der acht Wohnberatungsstellen, die im Jahre 1970 Zuschüsse in Höhe von 74 000 DM erhielten? Die Träger der acht Wohnberatungsstellen sind: 1. Wohnberatungsstelle München: Deutscher Werkbund Bayern e. V., München, 2. Wohnberatungsstelle Nürnberg: Deutscher Werkbund Bayern e. V., München, 3. Wohnberatungsstelle Ulm: Deutscher Werkbund Ulm und Überparteilicher Frauen- arbeitskreis e. V., Ulm, 4. Wohnberatungsstelle Stuttgart: Bis 31. Dezember 1970: Landesgewerbeamt Baden-Württem- berg; ab 1. Januar 1971: Verbraucherzentrale Baden Württemberg, 5. Wohnberatungsstelle Düsseldorf: Verband Deutscher Frauenkultur e. V., 6. Wohnberatungsstelle Bremen: Arbeitsgemeinschaft der heimatvertriebenen und geflüch- teten Frauen e. V., 7. Wohnberatungsstelle Hamburg: Verbraucherzentrale Hamburg e. V., 8. Wohnberatungsstelle Kiel: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. 5. Besteht ein organisatorischer oder räumlicher Zusammenhang zwischen diesen acht Wohnberatungsstellen und den Bera- tungsstellen der Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft e. V. oder mit den 22 Beratungsstellen der fünf Frauenverbände oder mit den Beratungsstellen der 11 Länderverbraucherzentralen? Die Wohnberatungsstellen in Hamburg, Kiel und (seit 1. Januar 1971) Stuttgart sind organisatorisch und räumlich den Ver braucherzentralen, die Wohnberatungsstelle in Bremen der Hauswirtschaftlichen Beratungsstelle der Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft angeschlossen. Die Wohnberatungsstelle in Düsseldorf ist organisatorisch ihrem Trägerverband (Verband Deutscher Frauenkultur) zuge- ordnet; sie befindet sich in der Beratungsstelle der Verbraucher- zentrale in Düsseldorf. - Bei den übrigen drei Wohnberatungsstellen (München, Nürn- berg, Ulm) besteht kein Zusammenhang zu den Beratungs- stellen der Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft oder denen der Verbraucherzentralen.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Drucksache VI/ 2019 6. Wer oder welche Institution wurde mit 1 790 600 DM bezu- schußt, um Aufklärungsmaterial zu erstellen? Wer hat an wen dieses Aufklärungsmaterial verteilt? Der Empfänger der Mittel für Herstellung. und Verteilung von Aufklärungsmaterial war in allen Fällen der Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung e. V. in Köln als Auftrag- nehmer. Der Bundesausschuß ist kein Zuwendungsempfänger. Er erhielt 1970 vom: Bundesminister für Wirtschaft . . . . 465 700 DM Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1 120 000 DM Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit 204 900 DM Das Aufklärungsmaterial wird vom Bundesausschuß für volks- wirtschaftliche Aufklärung im Regelfall nach einem festen Grundverteiler (ca. 65 000 Empfänger) und auf Einzelanforde- rung oder nach Weisung der auftraggebenden Stellen versandt. Empfangende Stellen sind insbesondere verbraucherorientierte Institutionen und Organisationen (z. B. die Verbraucherzen- tralen und die Arbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft und ihre Beratungsstellen), interessierte Verbände, Presse, Parteien, Ab- geordnete, Schulen, Heime, Krankenhäuser. 7. Wer oder welche Institution wurde mit 73 600 DM bezuschußt, um Filme und andere Aufklärungsmittel herzustellen? Wie ist hier das Material eingesetzt worden? Der Betrag von 73 000 DM ist im Auftrage des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verwendet worden a) für die Herstellung eines Drehbuches zum Film „Zweck- mäßiger Einkauf für eilige Verbraucher\" durch die Firma „Film für Information und Bildung\" Dr. Werner Lüthje, München; b) für Herstellung und Einsatz einer Multivisionsschau zum. Thema „Fleisch und Fleischerzeugnisse\". Die Multivision wird überall dort gezeigt, wo mit großen Be- sucherzahlen gerechnet werden kann, z. B. auf Regionalaus- stellungen in Verbindung mit Ausstellungs- und Beratungs- ständen der Verbraucherzentralen oder der Hausfrauenver- bände, in Verbraucherberatungsstellen direkt oder bei großen Veranstaltungen der Verbraucherinstitutionen. 8.Istgewährli,daßVbuceorgnist,d öffentliche Mittel zufließen, nicht durch Zuwendungen aus der privaten Wirtschaft in Interessenkollision zum Nachteil der Verbraucher geraten? Öffentliche Mittel werden nur solchen Verbraucherorganisatio- nen gewährt, bei denen nicht zu befürchten ist daß sie durch , Zuwendungen aus der privaten Wirtschaft in Interessenkolli- sion zum Nachteil der Verbraucher geraten.",
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"content": "Drucksache VI/ 2019 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 9. Läßt sich nach Meinung der Bundesregierung durch eine sinn- volle Konzentration des Mitteleinsatzes erreichen, daß weniger Verwaltungsapparate von Organisationen finanziert werden und somit die Zuschüsse in höherem Maße auf die Einrichtung einer größeren Zahl und personell besser besetzten Beratungs- stellen verwendet werden können? Effiziente Verbraucherinformation (Aufklärung und Beratung) kann erfahrungsgemäß wegen der stark divergierenden sach- lichen, örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten nicht nur zentral betrieben werden. Durch eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung der verschiedenen Verbraucherorganisationen könnte jedoch ein noch wirkungsvollerer Einsatz der öffent- lichen Mittel erreicht werden. So sollten z. B. bestimmte, über den Bereich einer Verbraucherzentrale .hinausgehende Auf- gaben (z. B. Herausgabe von Informationsschriften, Einsatz von Wanderschauen und Filmen, Veranstaltung von Lehrgängen und Fortbildungskursen, Durchführung größerer Aufklärungs- aktionen) in Zukunft auch in den Sachbereichen, in denen es bisher noch nicht geschieht, bundeseinheitlich wahrgenommen und die Tätigkeit aller Beratungsstellen noch stärker unterein- ander abgestimmt werden. Es läge im Interesse der Verbrau- cherarbeit, wenn das in Zusammenwirken mit anderen be- reits auf Bundesebene tätigen Verbraucherorganisationen ge- schähe. Das würde es in gewissem Rahmen auch ermöglichen, einen verhältnismäßig größeren Teil der zur Verfügung stehen- den Mittel in Zukunft unmittelbar der Verbraucheraufklärung und -information zugute kommen zu lassen. Die Bundesregie- rung wird dieser Frage verstärkt ihre Aufmerksamkeit widmen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Verbraucher- aufklärung nicht ausschließlich vom Bund, sondern zu einem erheblichen Teil von den Ländern und auch den bezuschuß- ten Organisationen selbst getragen wird. 10. Warum genügt im Bundesministerium für Wirtschaft für die Verwaltung von Verbraucheraufklärungsmitteln in Höhe von 6 360 000 DM ein Referat, während für die Verwaltung von 2 800 000 DM im Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten eine Unterabteilung mit einem Unterabtei- lungsleiter und fünf Referaten (mit fünf Referenten im Mini- sterialrats- oder Regierungsdirektorsrang) benötigt werden? Als Bundesminister Schwarz auf dringenden Wunsch von Ab- geordneten und Verbraucherorganisationen im August 1965 für die Bearbeitung der Verbraucherangelegenheiten im BML eine Unterabteilung einrichtete, geschah dies in der Absicht, die berechtigten Interessen der Verbraucher in seinem Ressort stär ker als bisher zu vertreten. Dabei geht es nicht nur um die Ver- waltung der Haushaltsmittel, sondern das BML muß auch per- sonell in der Lage sein, auf dem Ernährungssektor a) bei der Vorbereitung gesetzgeberischer - und anderer Maß- nahmen – soweit Verbraucherbelange berührt werden – mit- zuwirken, b) die aktuelle Markt- und Preissituation ständig zu beob- achten und für politische Entscheidungen auszuwerten,",
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"content": "Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Drucksache VI/2019 c) die Bevölkerung mit Hilfe konventioneller und volkstüm- licher Aufklärungsmittel insbesondere auch über vernünf- tiges Marktverhalten aufzuklären, d) die Arbeit des Verbraucherausschusses beim BML zu akti- vieren und e) mit allen in der Verbraucherarbeit stehenden Dienststellen, Organisationen und Einrichtungen ständig Verbindung zu halten. Besondere Bedeutung erlangt diese Arbeit im Hinblick auf die EWG, in der eine weitgespannte Angleichung der Bestimmun- gen auf dem Ernährungssektor vorgesehen ist. Das Verbraucherreferat im Bundesministerium für Wirtschaft soll neben der Verwaltung der Haushaltsmittel vor allem auch die verbraucherpolitischen Grundsatzfragen bearbeiten. Bei ihm liegt die Geschäftsführung des Interministeriellen Ausschusses für Verbraucherfragen der Bundesregierung. Es wird in seinen verbraucherpolitischen Aufgaben von anderen Referaten des Hauses unterstützt. Im Verlauf der beabsichtigten Intensivie- rung der Verbraucherpolitik könnte eine Verstärkung des Referats erforderlich werden. Ende vergangenen Jahres ist das Referat unmittelbar dem zuständigen Abteilungsleiter unter- stellt worden, um die Bedeutung der Verbraucherpolitik zu unterstreichen. Philip Rosenthal",
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