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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/18730 19. Wahlperiode 22.04.2020 Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Christine Buchholz, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Humanitäre Hilfe unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie Immer mehr Menschen erkranken an der Atemwegserkrankung COVID-19, die das Corona-Virus (offiziell SARS-CoV-2) auslöst. Am 11. März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch des Corona-Virus zu ei- ner globalen Pandemie. Die COVID-19-Pandemie wirkt sich stark auf humanitäre Krisen weltweit aus. Schon in Europa sind die Auswirkungen von COVID-19 verheerend, Länder mit gut entwickelten Gesundheitssystemen stoßen an ihre Belastungsgrenzen. Doch Expertinnen und Experten sind sich schon jetzt einig, dass die Pandemie Entwicklungs- und Schwellenländer ungleich härter treffen wird. Expertinnen und Experten von Hilfsorganisationen und Vereinten Nationen befürchten das Schlimmste für Länder, die bereits vor der Pandemie von Krieg, Gewalt, Flucht, Armut und Ungerechtigkeit betroffen waren (https://www.oxfam.de/uns ere-arbeit/themen/coronavirus-covid19). Dort sind Familien besonders anfällig für Krankheiten und deren Folgen, durch unzureichende sanitäre und medizini- sche Versorgung, Mangel- und Unterernährung sowie andere Krankheiten wie Malaria, Dengue und Cholera. Das gilt erst recht für ein hochansteckendes Vi- rus wie Corona (https://www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/coronavirus-cov id19). Vor allem Frauen, Mädchen, behinderte Menschen und marginalisierte Gruppen sind aufgrund des eingeschränkten oder fehlenden Informationszu- gangs einem höheren Infektions- und Schutzrisiko ausgesetzt. Zudem sind, auf- grund zahlreicher Ausgangssperren, Exportbeschränkungen und Einschränkun- gen bei der Bewegungsfreiheit, die Möglichkeiten für humanitären Zugang in vielen Ländern drastisch reduziert. Es sind Finanzierungsengpässe für Hilfs- maßnahmen zu befürchten, aufgrund des weltweit stark ansteigenden zusätzli- chen Bedarfs (https://www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/coronavirus-covid 19). Ohnehin schwache Gesundheitssysteme könnten bei einem Ausbruch endgültig kollabieren, besonders, wenn die Versorgungs- und Hygienebedingungen in den Krankenhäusern allgemein schlecht sind. Frisches Wasser, Seife, Latrinen oder Toiletten fehlen vielerorts. In Ländern mit kriegerischen Konflikten wie Syrien oder Jemen sind die meisten Krankenhäuser zerstört. Es mangelt an medizi- nischen Geräten und Personal. Vor allem in ländlichen oder schwer zugängli- chen Regionen und in umkämpften Städten wie Aleppo in Syrien würde ein Ausbruch des Corona-Virus erst spät bemerkt werden. Dann droht die Gefahr, dass die Ansteckungen exponentiell steigen – mit katastrophalen Folgen. Auch auf dem afrikanischen Kontinent hat sich vor allem nach der Ebola-Krise ge- zeigt, wie fragil die Gesundheitssysteme in vielen Ländern sind. Eine physische",
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"content": "Drucksache 19/18730 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Distanz ist in zahlreichen Städten aufgrund der Slumgebiete kaum möglich. Vielerorts gibt es keine direkte und kostenlose Wasserversorgung. Nur wenige Menschen haben eine Krankenversicherung. Medikamente müssen häufig selbst bezahlt werden. Hinzu kommt, dass viele Krankenhäuser nicht für die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten ausgerüstet sind (https://www.oxfam.de/unsere-arbeit/themen/coronavirus-covid19) Welt- weit werden schwere Auswirkungen der Pandemie auf Geflüchtete und Binnen- vertriebene erwartet. In Flucht- und Vertreibungskontexten, wie beispielsweise in Flüchtlingslagern oder Slums, kann sich COVID-19 mit extrem hoher Geschwindigkeit ausbrei- ten – mit verheerenden Folgen, nicht nur für die Geflüchteten selbst, sondern auch für die aufnehmenden und umliegenden Gemeinden. Beengte Lebensver- hältnisse, schlechte Sanitärversorgung, Mangel an sauberem Wasser und feh- lender Zugang zur Gesundheitsversorgung setzen die Geflüchteten einem er- höhten Infektionsrisiko aus und führen zu steigenden Sterblichkeitsraten, gera- de unter der ärmsten und vulnerabelsten Bevölkerung. Eine der vielen Katastro- phen ereignet sich derzeit auf den griechischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos. Mehr als 42 000 Menschen sitzen dort in völlig überfüllten La- gern fest. Abstand halten und gute Hygiene – die Gebote der Stunde – sind dort unmöglich. Es gibt kaum mehr fließendes Wasser und im Lager Moria müssen sich 1 300 Menschen ein Waschbecken teilen (https://www.ardaudiothek.de/int erview/corona-und-die-fluechtlinge-in-griechenland-die-lager-muessen-sofort-e vakuiert-werden/73462120). Frauen und Mädchen sind in besonderer Form von einem eingeschränkten Zugang zu Hygiene- und Sanitäranlagen betroffen. Wenn das Corona-Virus die Lager erreicht, könnte aus Sicht der Fragestellen- den eine der schlimmsten einkalkulierten humanitären Katastrophen dieser Zeit eintreten, bei der tausende Menschen durch die hohe Ansteckungsgefahr und ohne jede medizinische Versorgung an COVID-19 sterben könnten. Hilfsorga- nisationen wie Ärzte ohne Grenzen oder Medico International fordern deshalb seit Wochen mit Nachdruck, die Lager zu evakuieren. Die ohnehin dramatische Situation der Geflüchteten in den EU-Hotspots muss nach Ansicht der Frage- stellenden auf den griechischen Inseln angesichts der Gefahr einer unkontrol- lierten Masseninfektion sofort beendet werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden und sicherzustellen, dass Erkrankte angemessen behandelt werden (https://www.proasyl.de/news/covid-19-und-fluechtlingspolitik-was-de utschland-jetzt-machen-muss/). Die COVID-19-Pandemie wirkt sich auch stark auf die Arbeit von humanitären Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus. Unter größten Widrigkeiten arbei- ten verschiedene Organisationen im Bereich der Humanitären Hilfe nach einge- spielten Regeln zusammen, um jetzt Menschenleben zu retten. Aufgrund des stark eingeschränkten Handlungsspielraums stehen diese Organisationen vor großen Herausforderungen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Orga- nisationen, die zum Teil ausschließlich aus Freiwilligen bestehen, sind teilweise hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Für sie fehlen Schutzkleidung und Hygieneartikel, Testmöglichkeiten und eine Gesundheitsversorgung im Falle einer Erkrankung. Wenn Mitarbeitende erkranken, müssen weniger humanitäre Helferinnen und Helfer noch mehr leisten, und das oft unter schwierigsten Be- dingungen (https://venro.org/publikationen/detail/corona-pandemie-weltweite-a uswirkungen-in-den-blick-nehmen). Auch wenn immer mehr Grenzen ge- schlossen werden, muss die Versorgung mit Nahrungsmitteln, medizinischer Grundausrüstung und anderen Hilfsgütern sowie die Ein- und Ausreise humani- tären Personals aus Sicht der Fragestellenden gesichert werden. Zudem ist aus Sicht der Fragestellenden der Zugang für humanitäre Helferin- nen und Helfer zu den Menschen in Not in Krisensituationen oftmals einge- schränkt, jetzt aber wichtiger denn je: Der humanitäre Raum muss unbedingt",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/18730 gewahrt werden. Hinzu kommt, dass Falschinformation und Stigmatisierung Leben kosten kann. Daher müssen humanitäre Organisationen jetzt sicherstel- len, dass auch Menschen in Krisensituationen, wie zum Beispiel Vertriebene, Zugang zu aktuellen und korrekten Informationen haben (https://venro.org/publ ikationen/detail/corona-pandemie-weltweite-auswirkungen-in-den-blick-ne hmen). Am 25. März 2020 haben die Vereinten Nationen ihren koordinierten CO- VID-19 Global Humanitarian Response Plan in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar vorgestellt, um die Ausbreitung von COVID-19 in Südamerika, Afrika, dem Nahen Osten und Asien zu bekämpfen. An der Erstellung waren verschiedene internationale Netzwerke von Nichtregierungsorganisationen beteiligt, aller- dings keine lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus aktuellen Kri- senländern. Der Reaktionsplan umfasst drei strategische Ziele: die Pandemie einzudämmen, die Todesfälle zu reduzieren, den Verlust menschlicher Rechte und des sozialen Zusammenhalts zu verhindern und insbesondere Geflüchtete, intern Vertriebene und andere besonders verletzliche Gruppen zu schützen. Der Plan beziffert den humanitären Bedarf bisher auf 2 Mrd. US-Dollar, zusätzlich zu den bereits laufenden humanitären Reaktionsplänen auf nationaler oder regi- onaler Ebene. Die Geberländer müssen nun für diesen Hilfeaufruf Finanzmittel bereitstellen, so schnell und so viel wie möglich, damit die am stärksten gefähr- deten Länder in die Lage versetzt werden, die Ausbreitung der Pandemie einzu- dämmen. Bisher haben Kanada und Japan Mittel zugesichert, eine Zusage der Bundesregierung steht noch aus (https://venro.org/publikationen/detail/corona- pandemie-weltweite-auswirkungen-in-den-blick-nehmen). Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden werden, dass die weltweite COVID-19- Pandemie nicht die einzige humanitäre Krise weltweit ist, die einer Unterstüt- zung durch die internationale Gemeinschaft bedarf. Die laufenden humanitären Hilfsoperationen müssen aus Sicht der Fragestellenden weiter fortgeführt wer- den. Es bedarf daher den Fragestellenden zufolge einer Aufstockung des Haus- haltspostens für die humanitäre Hilfe, die ursprünglich für andere humanitäre Krisen gedacht waren. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wann, und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, sich an dem von den Vereinten Nationen koordinierten COVID-19 Global Humanitar- ian Action Response Plan in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar zu beteiligen? 2. Wie wird laut Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass lokale Hilfsorganisationen, Flüchtlings- und Frauenorganisationen zu den Mitteln des COVID-19 Global Humanitarian Response Plan Zugang haben? 3. Schätzt die Bundesregierung die derzeit im Response Plan veranschlagten Mittel für NGOs in Höhe von 100 Mio. US-Dollar als hinreichend ein? 4. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung von VENRO zu, dass die hu- manitären Koordinierungsstrukturen aufrechterhalten und ergänzt, nicht aber durch Pandemie-bezogene Strukturen und Finanzierungsfonds ver- drängt werden sollen (https://venro.org/presse/detail/deutschland-muss-auc h-in-zeiten-der-corona-pandemie-zu-seiner-internationalen-verantwortung- stehen)? 5. Hat eine Umverteilung finanzieller Hilfsmittel für humanitäre Hilfe zu- gunsten der Corona-Pandemie stattgefunden, und falls ja, in welchem Um- fang, und in welchen Bereichen?",
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"content": "Drucksache 19/18730 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die durch die Bundesregierung bisher finanzierten humanitären Hilfsoperationen weltweit vollständig fortgeführt werden, und plant sie dafür im Rahmen der Corona-Krise die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel? 7. An welchen Notfallfonds wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie in welchem Umfang beteiligen? 8. In welchem Umfang stellt die Bundesregierung für die Bekämpfung der Corona-Pandemie dem UNHCR zusätzliche finanzielle Hilfsmittel für die Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung? 9. In welchem Umfang stellt die Bundesregierung für die Bekämpfung der Corona-Pandemie dem World Food Programme (WFP) zusätzliche finan- zielle Hilfsmittel für die Bereitstellung von Nahrungsmitteln und medizin- ischen Artikeln in Krisengebieten zur Verfügung? 10. In welchem Umfang stellt die Bundesregierung UNICEF zusätzliche fi- nanzielle Hilfsmittel für die Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfü- gung? 11. Inwieweit ist das Corona-Virus nach Auffassung der Bundesregierung für Krisen- und Entwicklungsländer besonders gefährlich? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Oxfam, dass es Milliarden- hilfen für Krisen- und Entwicklungsländer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geben sollte, und falls ja, wie beteiligt sich die Bundes- regierung daran (https://www.oxfam.de/ueber-uns/aktuelles/corona-krise-o xfams-5-punkte-plan-um-menschen-weltweit-corona-schuetzen)? 13. Wie wird der Bedarf an finanziellen Hilfsmitteln für humanitäre Hilfe aus Deutschland von der Bundesregierung für von der Corona-Pandemie be- sonders gefährdete Länder gemessen? 14. Wird sich die Bundesregierung angesichts der globalen Gesundheitskrise für einen Schuldenerlass zumindest für die ärmsten Länder einsetzen, und falls nein, warum nicht? 15. In welchem finanziellen Umfang wird sich die Bundesregierung innerhalb der EU zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie beteili- gen? 16. Inwieweit wird es bilaterale finanzielle Hilfen für Italien zur Bekämpfung Folgen der Corona-Pandemie geben? 17. Inwieweit wird es bilaterale finanzielle Hilfen für Frankreich zur Bekämp- fung der Folgen der Corona-Pandemie geben? 18. Inwieweit wird es bilaterale finanzielle Hilfen für Spanien zur Bekämp- fung der Folgen der Corona-Pandemie geben? 19. Mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen plant die Bundesregierung, afrika- nische Länder dabei zu unterstützen, die Auswirkungen der Corona-Pande- mie abzuschwächen? 20. Mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Mali dabei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzuschwächen, wo auf 1 Million Menschen nur drei Beatmungsgeräte kommen (https:// www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/unicef-mitarbeiter-vor-ort-zu-a usbruch-des-coronavirus/213320)?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/18730 21. Mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Sambia dabei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzuschwächen, wo es für 10 000 Menschen nur einen Arzt gibt (https://www.oxfam.de/ue ber-uns/aktuelles/corona-krise-oxfams-5-punkte-plan-um-menschen-weltw eit-corona-schuetzen)? 22. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen die humanitäre Notsituation in Flüchtlingslagern in Griechenland während der Corona- Pandemie, wo Millionen von Menschen auf überfülltem Raum kaum flie- ßendes Wasser haben, den Mindestabstand nicht einhalten können und die hygienischen Bedingungen katastrophal sind (https://www.borderline-euro pe.de/unsere-arbeit/mailkampagne-exponential-growth-solidarity-griechisc he-lager-evakuieren)? 23. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Lager auf den griechischen Inseln sofort aufzulösen, um die Geflüchteten vor den Aus- wirkungen von COVID-19 in Schutz zu bringen und eine humanitäre Ka- tastrophe zu vermeiden, wie es auch zahlreiche Hilfsorganisationen for- dern (https://www.borderline-europe.de/unsere-arbeit/mailkampagne-expo nential-growth-solidarity-griechische-lager-evakuieren), und was erwägt sie, dafür zu tun? 24. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass das zurzeit ausgesetzte Programm der humanitären Auf- nahme vom UN-Flüchtlingshochkommissariat und der Internationalen Or- ganisation für Migration (resettlement) sobald wie möglich wieder aufge- nommen und ausgeweitet wird (bitte erläutern)? 25. Plant die Bundesregierung die Übernahme der Zuständigkeit für Asylver- fahren im Falle von nicht möglichen Resettlement-Überstellungen in ein anderes Land? 26. Wie reagiert die Bundesregierung auf diejenigen Staaten, die die Corona- Pandemie als Rechtfertigung benutzen, um sich vor Flüchtlingen abzu- schotten, das Asylrecht weiter auszuhöhlen oder vorübergehend außer Kraft zu setzen oder Flüchtlingslager so aufzurüsten und umzuorganisie- ren, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dort quasi inhaftiert sind, wie Ungarn oder Griechenland? 27. Inwieweit trägt die Bundesregierung dafür Sorge, dass die Bedürfnisse und Rechte von Frauen und Mädchen in den weltweit geplanten Corona-Hilfen berücksichtigt werden? 28. Unterstützt die Bundesregierung den Appell des UN-Generalsekretärs António Guterres für einen globalen Waffenstillstand (https://unric.org/de/ guterres-appell-zu-globalem-waffenstillstand/), und falls ja, wie? Berlin, den 20. April 2020 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion",
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