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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache VI/3105 6. Wahlperiode Der Bundesminister Bonn, den 2. Februar 1972 für Bildung und Wissenschaft III B 3 — 0104-6-4/72 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Schädigende Einflüsse von elektromagnetischen Feldern auf menschlichen Organismus Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Witt- genstein-Hohenstein, Dr. Jungmann, Dr. Hammans, Dr. Schmidt (Wuppertal), Dr. Gruhl und Genossen -DrucksaheVI/289 Die Kleine Anfrage beantworte ich (im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit) wie folgt: In jüngster Zeit ist durch Protestaktionen von Bürgern gegen die Verlegung von Hochspannungsleitungen im Lebensraum der Be- völkerung die Frage einer möglichen Schädlichkeit elektroma- gnetischer Felder für den menschlichen Organismus auch politisch aktuell geworden. Die zu diesem Problembereich wichtigen Punkte sind in einem neuen wissenschaftlichen Gutachten zusammengefaßt, das der wissenschaftliche Rat Dr.-Ing. H. L. König vom elektro- physikalischen Institut in München verfaßt hat und das auch der Bundesregierung zugegangen ist. Wir fragen daher die Bundesregierung: 1. Welche Bedeutung mißt sie diesem Gutachten bei, ist sie im Besitz widerlegender wissenschaftlicher Aussagen, oder Die Bundesregierung mißt dem Gutachten des wissenschaft- lichen Rates Dr.-Ing. H. L. König keine Bedeutung bei. Sie hält die Befürchtungen vor möglichen Umweltbelastungen durch elektromagnetische Felder im Wirkungsbereich der heute übli- chen Hochspannungsfreileitungen für sachlich unbegründet und bedauert, daß durch entsprechende Aktionen und Äußerung in der Öffentlichkeit der Eindruck einer Gefährdung entstehen konnte. Die Bundesregierung besitzt mehrere Gutachten aner- kannter Fachleute, die nachweisen, daß die elektrischen Frei- leitungen keine Schädigungen des menschlichen Organismus hervorrufen. 2. sind entsprechende Forschungen im Gange oder in Vorberei- tung, die zu diesem Problemkreis bis hinein in den Bereich der Humangenetik die nötigen Auskünfte geben können? Forschungen über die biologische Wirkung elektromagnetischer Felder werden in vielen Staaten seit langem betrieben. In der",
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"content": "Drucksache VI/3105 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode Bundesrepublik werden entsprechende Untersuchungen an meh- reren Stellen durchgeführt, - z. B. im Institut für Hochspannungs und Anlagentechnik der Technischen Universität München und in der Forschungsstelle für Elektropathologie in Freiburg. Bis- her haben sich keine Anhaltspunkte für schädliche Einflüsse ergeben. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung das starke Gefälle der zuge- lassenen Belastung mit elektromagnetischen Feldern von 10 mw/cm2 in den USA und der Bundesrepublik Deutschland, 1 mw/cm 2 in Schweden und 0.01 mw/cm 2 in der UdSSR? Die in der Frage angesprochenen Belastungsgrenzen für elek- tromagnetische Felder stehen in keinem Zusammenhang mit den bei Energieversorgungsleitungen entstehenden Feldern mit Frequenzen von 16 2 /3 Hz, 50 Hz und 60 Hz. Es handelt sich viel- mehr um maximal zugelassene Strahlungsleistungen im Mikro- wellenbereich (Frequenz > 3 • 10 8 Hz), wie sie z. B. in unmittel- barer Nähe von Radarsendern oder Richtfunkstrecken auftreten können. In der Bundesrepublik gibt es keinen verbindlichen Belastungsgrenzwert für derartige Anlagen. Man hält sich an den Grenzwert von 10 mW/cm 2 , der auf dem US Public Law 90-602, Radiation Control for Health and Safety Act 1968 be- ruht. Auf Veranlassung des Bundesministers für Jugend, Fa- milie und Gesundheit befaßt sich aber seit etwa einem Jahr eine Sachverständigengruppe mit der Festlegung von Belastungs- grenzen bei Anwendung von Mikrowellen. Hierbei werden auch die in anderen Staaten angewandten Grenzwerte kritisch überprüft. 4. Wie nah kommt der Durchschnitt der tatsächlichen Belastung in der Bundesrepublik Deutschland an diese Höchstgrenze heran? Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, beziehen sich die genannten Grenzwerte auf Strahlungsbelastungen durch Mikrowellen. Die Ermittlung der tatsächlichen Belastung ist ebenfalls Aufgabe der oben erwähnten Sachverständigen- gruppe. 5. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß ohne eine hin- reichende Entkräftigung der angesprochenen wissenschaftlichen Aussagen noch Hochspannungsleitungen im Lebensraum der Bevölkerung verlegt werden, und 6. ist sie andernfalls bereit, den zuständigen Ländern entspre- chende Empfehlungen zukommen zu lassen, wonach solche Vor- haben bis zur angemessenen Klärung zurückgestellt werden sollten? Da die Bundesregierung bisher keine Anhaltspunkte für mög- liche Belastungen durch den Betrieb vorhandener und zur Zeit geplanter Hochspannungsleitungen hat, hält sie es nicht für vertretbar, Empfehlungen mit dem Ziel auszusprechen, den be- reits geplanten Bau entsprechender Anlagen zurückzustellen. In Vertretung Dohnanyi",
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