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            "content": "Drucksache 7/4525                    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode im Jahre 1975 in Höhe von 210 Mio DM gegenüber 186 Mio DM im Jahre 1974 zu befürworten sei. Nach dem damals noch gel- tenden Schlüssel 2 : 1 stellte die Bundesregierung dementspre- chend 140 Mio DM in den Entwurf des Haushalts 1975 ein. Die Länder stellten ihrerseits in einseitiger Vorwegnahme der noch nicht abgeschlossenen Rahmenvereinbarung Forschungsförde- rung nur 30 v. H. von 210 Mio DM, somit 63 Mio DM in Aus- sicht. Da der Bund vor Abschluß der Rahmenvereinbarung For- schungsförderung einer Schlüsseländerung nicht zustimmen konnte, war im Herbst 1974 nur ein Betrag von 189 Mio DM als gesichert anzusehen. Nachdem sich die Verhandlungen über den Abschluß der Rah- menvereinbarung weiter hinzogen und die Länder im Januar 1975 noch einmal mitgeteilt hatten, daß sie dennoch auf ihrer Forderung hinsichtlich des Schlüssels beharrten, beschloß der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner 85. Sit- zung am 23. Januar 1975 einstimmig, den Ansatz für die Son- derforschungsbereiche von 140 auf 126 Mio DM zu kürzen, d. h. nach dem Schlüssel 2 : 1 auf das Doppelte des von den Ländern zugesagten Betrages. So standen 1975 tatsächlich insgesamt 189 Mio DM gegenüber 186 Mio DM im Jahr 1974 zur Verfü- gung. Gleichzeitig verschärfte sich die Situation in den Hochschulen. Während diese sich weiter wachsenden Aufgaben gegenüber sahen, faßten die Parlamente und Regierungen der Länder z. T. einschneidende Spar- und Kürzungsbeschlüsse, die in sehr viel stärkerem Maße in die bestehende Substanz eingreifen, als die Reduktion der Wachstumsraten in der Forschungsförderung über die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Sonderfor- schungsbereiche. Die Sonderforschungsbereiche werden durch diese Kürzungen von Seiten der Länder auch unmittelbar mit- betroffen, weil ihre Grundausstattung an Personal- und Sach- mitteln von den Hochschulen aufgebracht wird. 1. Trifft es zu, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft schon Ende 1974 hinsichtlich der Finanzierung der Sonderforschungs- bereiche in den kommenden Jahren größere Einschränkungen erwogen hat, die Vertreter der Bundesregierung diese Erwägun- gen aber nicht in vollem Umfange als erforderlich bezeichnet haben, da die Finanzierung der Sonderforschungsbereiche in den kommenden Jahren gesichert werden könne? Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat ihren Bewilligungs- entscheidungen im November 1974 den Betrag von 210 Mio DM zugrunde gelegt. In die Überlegungen ging außerdem die Erfah- rung ein, daß bei steigendem Bewilligungsvolumen die Mittel im Bewilligungszeitraum nicht voll ausgeschöpft werden, was auch Ende 1974 zu hohen Resten geführt hatte. Um das Risiko aufzufangen, daß statt 210 Mio DM nur 189 Mio DM als ge- sichert gelten konnten, votierte der Vertreter der Bundesregie- rung im Bewilligungsausschuß der DFG für eine Sperre von 10 v. H., d. h. in Höhe des Differenzbetrages. Im Hinblick auf die",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 7.    Wahlperiode Drucksache 7/4525 weiteren Risiken der Mittelinanspruchnahme belegte die DFG dann im Dezember 1974 die ausgesprochenen Bewilligungen mit einer Sperre von 15 v. H., die sie im Zuge ihrer weiteren Be- wirtschaftungsmaßnahmen im Laufe des Jahres 1975 noch er- höhen mußte. 2. Welches ist der von den Gutachtern der Deutschen Forschungs- gemeinschaft für 1976 festgestellte anerkannte Bedarf an Haus- haltsmitteln für die Sonderforschungsbereiche? Der von den Gutachtern der Deutschen Forschungsgemeinschaft für 1976 befürwortete Bedarf für die Sonderforschungsbereiche beträgt rd. 241 Mio DM (zuzüglich Verwaltungskosten von 8,7 Mio DM). Die Sonderforschungsbereiche werden in der Re- gel alle zwei bis drei Jahre begutachtet. Infolgedessen liegen den Empfehlungen der Gutachter unterschiedliche Annahmen zugrunde. Die Empfehlungen zu rd. 195 Mio DM für 87 Sonder- forschungsbereiche beruhen auf Begutachtungen früherer Jahre, in denen mit höheren Zuwachsraten für das Gesamtprogramm gerechnet wurde. Die übrigen 46 Mio DM für 27 Sonderfor- schungsbereiche beruhen auf Begutachtungen, die 1975 in Kenntnis der zu erwartenden schwierigen Finanzsituation vor- genommen wurden. 3. Welche Haushaltsmittel hat der Wissenschaftsrat für 1976 zur Finanzierung der Sonderforschungsbereiche empfohlen? Wie haben sich die Vertreter der Bundesregierung im Wissenschafts- rat zu diesen Empfehlungen gestellt? Der Wissenschaftsrat hat im November 1975 für die Finanzie- rung der Sonderforschungsbereiche im Jahre 1976 einen Betrag von 210 Mio DM empfohlen. Die Vertreter dei Bundesregierung haben sich im Hinblick auf den bereits dem Deutschen Bundes- tag zugeleiteten Entwurf des Bundeshaushaltes 1976 zur Höhe des Betrages der Stimme enthalten, im übrigen aber der Emp- fehlung in ihrer Bewertung des Programms und seiner gegen- wärtigen und zukünftigen Entwicklung unter fachlichen Ge- sichtspunkten zugestimmt. 4. Welche Haushaltsmittel müßten für die Sonderforschungs- bereiche 1976 mindestens zur Verfügung gestellt werden, damit die von der Bundesregierung offensichtlich als notwendig erach- teten Reduzierungen und Kürzungen von der Deutschen For- schungsgemeinschaft nach deren Ansicht verantwortet werden können? 5. Welche Haushaltsmittel werden der Deutschen Forschungs- gemeinschaft 1976 für Sonderforschungsbereiche nach Ansicht der Bundesregierung zur Verfügung stehen, und welche Konse- quenzen wird dies nach Ansicht der Deutschen Forschungs- gemeinschaft haben? 6. Welche Konsequenzen hätte es nach Ansicht der Bundesregie- rung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wenn die ursprünglich vom Wissenschaftsrat für die Sonderforschungs-",
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