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            "content": "Drucksache 19/18538                                        –2–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mission genehmigt werden müsste. Die Bundesregierung prüfe derzeit aller- dings, wie die Nutzung von Landstrom am besten unterstützt werden kann. Dadurch ergeben sich Fragen, wie die Bundesregierung gewährleisten will, dass Landstrom in deutschen Seehäfen genutzt wird, inwieweit sie sich am Aufbau der nötigen Infrastruktur beteiligen will und welche wettbewerbsrecht- lichen Auswirkungen dies auf europäischer Ebene haben wird. 1. Wie viele Landstromanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen Seehäfen in Betrieb (bitte nach Bundesländern auf- schlüsseln)? Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Land                                                  Anzahl Landstromanlagen für größere Seeschiffe Bremen                                                              0 Hamburg                                                             1 Mecklenburg-Vorpommern                                              0 Niedersachsen                                                       1 Schleswig-Holstein                                                  1 2. Wie viele Seeschiffe und Binnenschiffe besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt die nötigen Vorrichtungen für die Benutzung des Landstroms? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in der Binnenschifffahrt nahezu alle Schiffe in der Lage, Landstrom zu beziehen. In der Seeschifffahrt variieren die Zahlen stark nach den jeweiligen Schiffstypen. Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Warum ist die Reduzierung der Netzentgelte nach Ansicht der Bundes- regierung ein probates Mittel, um die Nutzung von Landstrom für Reeder attraktiver zu machen? Die Anpassung, dass Netzbetreiber Seeschiffen seit dem 1. Januar 2020 eine Netznutzung auch auf Basis eines Tagesleistungspreises anbieten dürfen, ist eine von mehreren Maßnahmen, um die Nutzung und insbesondere die Wirt- schaftlichkeit von Landstrom zu verbessern. Ein Ergebnis der von dem Bundes- minister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier eingerichteten AG Land- strom war, dass die Höhe der Stromnetzentgelte in der Seeschifffahrt ein Hin- dernis für die Wirtschaftlichkeit des Landstrombezugs während der Liegezeiten in den Häfen darstellte. Grund war, dass die Seeschiffe beim Landstrombezug in der Regel relativ hohe Stromleistungen bei nur relativ kurzen Liegezeiten ab- rufen und die Netzentgelte bisher nur auf Jahres- bzw. Monatsleistungspreis- basis abgerechnet werden konnten. Der Leistungspreis verteilte sich bei See- schiffen daher auf einen vergleichsweise geringen jährlichen bzw. monatlichen Stromverbrauch. Aufgrund dieses ungünstigen Stromabnahmeprofils fielen bei Seeschiffen bezogen auf die aus dem Netz entnommene Kilowattstunde deut- lich höhere Netzentgelte an als in typischen Verbrauchsfällen, die in Ver- gleichsstatistiken zugrunde gelegt wurden. Mit der Ende 2019 in Kraft getrete- nen Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redak- tionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht wurden bei den Netzentgelten die Rahmenbedingungen für die Landstromnutzung verbessert, indem nun unter der Bedingung der Unterbrechbarkeit eine dem Sachverhalt",
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