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"content": "Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/ 3138 Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau Bad Godesberg, den 3. Juli 1968 I B 2 - 57 12 02 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Förderungsmaßnahmen für den Althausbesitz Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Fritsch (Deggendorf), Frau Berger-Heise, Hörauf, Höhne, Zebisch und der Fraktion der SPD — Drucksache V/2953 — Namens der Bundesregierung beantworte ich die Kleine An- frage wie folgt: 1. Wie hat sich das Konjunkturprogramm der Bundesregierung auf die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung des Alt- hausbesitzes ausgewirkt? Im ersten und zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregie- rung sind für die Instandsetzung und Modernisierung des Alt- hausbesitzes 98,864 Millionen DM zur Verfügung gestellt wor- den. 39,305 Millionen DM waren Darlehen für einkommens- schwache Hauseigentümer zu einem Zinssatz von 1,5 0 /o und mit 15 Jahren Laufzeit. Die übrigen 59,559 Millionen DM waren Annuitätszuschüsse zur Verbilligung von Kapitalmarktdarle- hen; davon kamen 7,021 Millionen DM aus Mitteln des ordent- lichen Haushalts. Diese Annuitätszuschüsse mobilisierten Kapi- talmarktdarlehen in Höhe von 1,848 Milliarden DM. 40 % des Kapitals gingen in Strukturgebiete, in denen der Zuschußsatz nicht wie sonst 3 %, sondern 3,5 % beträgt. Im Zonenrandgebiet und in Berlin, in den Bundesausbaugebieten, den Bundesaus- bauorten und den Steinkohlengebieten nach dem Steinkohlen- anpassungsgesetz sind also die Förderungsmaßnahmen beson- ders wirksam gewesen. Wie sich die Mittel auf die einzelnen Bundesländer aufteilen, zeigen die beigefügten Übersichten I und II. Mit diesen Darlehen und Zuschüssen sind im Rahmen der bei- den Konjunkturprogramme in 128 438 Ein- und Zweifamilien- häusern und 79 317 Mehrfamilienhäusern insgesamt 348 383 Wohnungen instand gesetzt oder modernisiert worden.",
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"content": "Drucksache V/3138 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Diese Maßnahmen bringen Folgelasten für weitere vier Jahre mit sich. Die Annuitätszuschüsse, die aus dem Einzelplan des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau aufzubrin- gen sind, betragen in dieser Zeit insgesamt 238 Millionen DM. 2. Ist ein Weg gefunden worden, die seinerzeit noch rechtzeitig gestellten, jedoch nicht mehr zum Zuge gekommenen Anträge auf Zuschüsse für die Modernisierung und Instandsetzung des Althausbesitzes nunmehr doch noch zu berücksichtigen? Die Mittel für Zuschüsse zur Verbilligung von Kapitalmarkt- krediten reichten nicht für alle Antragsteller aus. Etwa 20 % der Anträge, die bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember 1967 gestellt waren, konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Darin zeigte sich einerseits der konjunktur- und wohnungspolitische Erfolg dieser Förderungsmaßnahme, andererseits bedeutete es für mich die Verpflichtung, mich nachhaltig um eine Aufstok- kung der Mittel zu bemühen. In mehreren Fragestunden des Deutschen Bundestages, insbesondere am 8. Februar 1968, be- richtete ich bereits, daß ich Verhandlungen mit dem Bundes- finanzminister und dem Bundeswirtschaftsminister deswegen aufgenommen hatte. Diese Verhandlungen hatten Erfolg. Be- reits im April wurden weitere 18 Millionen DM für Zuschüsse zur Verbilligung von Kapitalmarktdarlehen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel setzen mich in die Lage, dafür zu sorgen, daß die Anträge, die bis zum 2. Januar 1968 bei den Kreditan- stalten gestellt worden sind, nachträglich berücksichtigt werden. Zunächst sah es so aus, als ob diese Mittel nicht für alle übrig gebliebenen Anträge ausreichen würden. Deshalb wurden vor- rangig nur die Zuschüsse für Ein- und Zweifamilienhäuser be- willigt. Diese Zuschußbewilligungen sind jetzt abgeschlossen. Eine seit wenigen Tagen vorliegende Ubersicht zeigt, daß die zusätzlich bereitgestellten Mittel von 18 Millionen DM auch für Mehrfamilienhäuser ausreichen. Damit können alle Anträge, die bis zum 2. Januar 1968 gestellt worden sind, berücksichtigt werden. Mit den zusätzlich bereitgestellten 18 Millionen DM werden nochmals weitere 570 Millionen DM Kapitalmarktkredite ver- billigt. Insgesamt sind damit dem Altwohnungsbestand im Rah- men der beiden Konjunkturprogramme der Bundesregierung durch niedrig verzinsliche Bundesdarlehen und durch Annui- tätszuschüsse fast 2,5 Milliarden DM zugeflossen. Wie sich auf Grund der vorliegenden Unterlagen schätzen läßt, haben die Hauseigentümer darüber hinaus rund 0,5 Milliarden DM an weiteren Darlehen und Eigenmitteln in die Modernisierung und Instandsetzung ihrer Häuser investiert. Das Auftragsvolumen für die Bauwirtschaft im Bereich der Altbauförderung auf Grund der beiden Konjunkturprogramme der Bundesregierung er- reichte also insgesamt 3 Milliarden DM.",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/3138 Diese Zahlen beleuchten, welche Breitenwirkung die Maßnah- men zur Sanierung des Althausbesitzes hatten und in wie star- kem Maße sie zur Wiederbelebung der Konjunktur beigetragen haben. Die konjunkturbelebende Wirkung der Aufträge er- streckte sich auf fast alle Zweige des Bauhandwerks. Wegen der Art der durchzuführenden Arbeiten war der Beschäftigungs- effekt bei kleinen und mittleren Betrieben besonders groß. 3. Wie fördert die Bundesregierung über den Rahmen des zweiten Konjunkturprogrammes hinaus die Modernisierung des Althaus- besitzes? Die Bundesregierung wird die Modernisierung des Althaus- besitzes auch über das zweite Konjunkturprogramm hinaus för- dern. Sie stellt Darlehen für einkommensschwache Hauseigen- tümer zu einem Zinssatz von 1,5 % und mit einer Laufzeit von 15 Jahren bereit. Im Haushalt 1968 sind dafür 15 Millionen DM eingesetzt. Diese Mittel werden durch die Länder in eigener Zuständigkeit verteilt. Die mittelfristige Finanzplanung sieht eine Fortsetzung dieser Förderungsmaßnahmen vor. Ich bin mir ihrer Bedeutung be- wußt und werde mich dafür einsetzen, daß auch in den folgen- den Jahren in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung stehen. Neben den unmittelbaren Finanzierungshilfen bleiben die bis- herigen mittelbaren Hilfen bestehen: Auch zukünftig sind die Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung von Althausbesitz steuerlich absetzbar, werden Bausparverträge zur Finanzierung solcher Vorhaben begünstigt und können Leistungen auf die Hypothekengewinnabgabe nach § 131 des Lastenausgleichsgesetzes wegen wirtschaftlicher Bedrängnis er- lassen werden. Dr. Lauritzen",
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"content": "Dru ck s ach eV/3 138 Bundesdarlehen für einkommenschwache Hauseigentümer zur Übersicht I Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Wohn gebäuden im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes L Konjunkturprogramm II. Konjunkturprogramm Geförderte Objekte Geförderte Objekte Bewilligungen mit insgesamt Bewilligungen mit insgesamt Land Ein- und Mehr Ein- und Mehr DM Zweifami familien DM Zweifami familien lienhäuser häuser Wohnungen lienhäuser häuser Wohnungen DeutscherBundest ag—5 . W ahl peri od e Baden-Württemberg 786 000 109 6 180 2 642 000 257 38 534 Bayern 984 000 98 32 261 6 356 000 382 172 1481 Berlin — — — — 200 000 4 9 119 Bremen 84 000 11 3 25 435 000 57 16 160 Hamburg 210 000 22 8 99 1 325 500 105 33 335 Hessen 540 000 71 5 111 2 864 000 234 75 741 Niedersachsen 678 000 130 23 274 2 512 000 406 111 1067 Nordrhein-Westfalen 1 884 000 196 72 564 12 424 000 1008 328 2830 Rheinland-Pfalz 432 000 71 4 108 2 209 000 315 36 555 Saarland 120 000 16 1 26 269 000 24 3 53 Schleswig-Holstein 282 000 59 1 67 2 068 500 306 29 560 Insgesamt: 6 000 000 783 155 1715 33 305 000 3098 850 8435",
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"content": "Drucksa che V /31 38 Annuitätszuschüsse für die Verbilligung von Kapitalmarktkre- Übersicht II diten zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden im Rahmen des 2. Konjunkturprogrammes des Bundes Zugesagte Darlehen (in Millionen DM) Bewilligte Zuschüsse (1. Jahresrate) Insgesamt zugesagte b) aus Mitteln mit 3 % Zuschuß mit 3,5 % Zuschuß a) aus Mitteln des Land Darlehen des ordentli 2. Konjunktur c) insgesamt: (Millionen DM) chen Haushai N. P. So. N. P. So. haushaltes des BMWo Baden-Württemberg 204,781 27,437 1,487 1,248 234,953 6 097 344,82 966 338,70 7 063 683,52 7 261 293,30 Deut sch er B und est a g— 5 . W ahl pe ri od e Bayern 105,740 32,093 77,998 11,323 227,154 7 261 293,30 - Berlin - 36,515 18,822 55,337 1 632 840,19 304 226,00 1 937 066,19 Bremen 11,189 7,982 - - 19,171 575 066,66 - 575 066,66 Hamburg 54,037 28,410 - -- 82,447 1 315 660,14 1 160 013,57 2 475 673,71 Hessen 86,216 19,829 6038 10,573 181,556 5 377 914,74 446 738,20 5 824 652,94 Niedersachsen 77,127 12,816 99,482 15,164 204,589 5 277 600,42 1 432 477,78 6 710 078,20 Nordrhein-Westfalen 318,190 47,543 123,123 83,376 572,232 18 199 902,94 - 18 199 902,94 Rheinland-Pfalz 56,458 8,412 22,762 2,228 89,860 2 820 802,74 - 2 820 802,74 Saarland 2,131 0,040 48,774 4,630 55,575 834 765,45 1 099 884,46 1 934 649,91 Schleswig-Holstein 12,677 2,110 80,547 29,923 125,257 2 750 766,07 1 559 317,39 4 310 083,46 446 309,00 2) Insgesamt: 928,546 186,672 555,626 177,287 1848,131 1 ) 52 143 957,47 6 968 996,10 59 559 262,57 Anmerkung: N. P. = natürliche Personen So. = sonstige Hauseigentümer (wie Wohnungsbaugesellschaften und andere juristische Personen) 1) 213,5 Millionen DM mit Mitteln des ordentlichen Haushaltes des BMWo (vgl. b) verbilligt 2) Verwaltungskosten, die bei den mit der Abwicklung beauftragten Kreditinstituten entstanden",
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