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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/25727 19. Wahlperiode 22.12.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Korrekturbitten des Bundeskriminalamtes gegenüber Medien im dritten Quartal 2020 – Drucksache 19/24951 – Korrekturbitten des Bundeskriminalamtes gegenüber Medien im März 2020 – Drucksache 19/24952 – Korrekturbitten des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) im dritten Quartal 2020 – Drucksache 19/24954 – Korrekturbitten des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) im dritten Quartal 2020 – Drucksache 19/24958 – Korrekturbitten der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) im März 2020 – Drucksache 19/24996 – Korrekturbitten des Bundespolizeipräsidiums (BPOL) im März 2020 – Drucksache 19/25008 – (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) Vorbemerkung der Fragesteller Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Arti- kel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Aus- gestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespon- diert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und An- lass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. Dezember 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191783/",
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"content": "Drucksache 19/25727 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer de- taillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehör- den und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrektur- bitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“ Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete da- rauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltli- che Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden. Vorbemerkung der Bundesregierung 1. Die Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geben in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregie- rung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten. 2. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Er- kenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind so- mit möglicherweise nicht vollständig. Auf dieser Grundlage können für die abgefragten Zeiträume die in der nachfolgend abgebildeten Übersicht darge- stellten Hinweise für die abgefragten Behörden mitgeteilt werden. 3. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Ant- wort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/7472) Bezug genommen. Zu Bundestagsdrucksache 19/24951 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundeskriminalamt im dritten Quartal 2020 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medi- um, Anlass und Kosten auflisten)? 2. Wie hoch ist die Anzahl von Korrekturbitten gemäß Frage 1 im Monat De- zember 2020, die ausschließlich auf fernmündlichem Wege ergangen sind? 3. Aus welchen Anlässen hat das Bundeskriminalamt im dritten Quartal 2020 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medi- um, Anlass und Kosten auflisten)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Bundestags- Geschäfts- in den Anzahl von drucksache bereichsbehörde Zeiträumen Korrekturbitten 19/24951 Bundeskriminalamt 3. Quartal/Dez. 20 0",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/25727 4. Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in wel- cher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundeskriminalamtes an Medien zuständig? Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parla- mentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkon- trolle (BVerfGE 67,100, 140). Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips ist das Selbstorganisationsrecht der Exekutive, das die Bildung und Strukturierung von Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden beinhaltet. Die gewünschten Angaben nach der zuständigen Stelle bzw. Arbeitseinheit einer Bundesbehörde sind dem Bereich der Selbstverwaltung der Bundesregierung zuzuordnen. Sie haben ei- nen rein administrativen und keinen politischen Charakter, weshalb deren Über- mittlung unterbleibt. Zu Bundestagsdrucksache 19/24952 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundeskriminalamt im März 2020 bei Me- dien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 2. Wie hoch ist die Anzahl von Korrekturbitten gemäß Frage 1 im Monat März, die ausschließlich auf fernmündlichem Wege ergangen sind? 3. Aus welchen Anlässen hat das Bundeskriminalamt im März 2020 bei Me- dien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Bundestags- Geschäfts- in den Anzahl von drucksache bereichsbehörde Zeiträumen Korrekturbitten 19/24952 Bundeskriminalamt März 2020 0 4. Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in wel- cher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des Bundeskriminalamtes an Medien zuständig? Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parla- mentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkon- trolle (BVerfGE 67,100, 140). Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips ist das Selbstorganisationsrecht der Exekutive, das die Bildung und Strukturierung von Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden beinhaltet. Die gewünschten Angaben nach der zuständigen Stelle bzw. Arbeitseinheit einer Bundesbehörde sind dem Bereich der Selbstverwaltung der Bundesregierung zuzuordnen. Sie haben ei- nen rein administrativen und keinen politischen Charakter, weshalb deren Über- mittlung unterbleibt.",
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"content": "Drucksache 19/25727 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Bundestagsdrucksache 19/24954 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) im dritten Quartal 2020 bei Medien unter Inanspruchnahme an- waltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 3. Aus welchen Anlässen hat das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie im dritten Quartal 2020 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte je- weils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 4. Welche der Korrekturbitten gemäß Frage 3 sind ausschließlich auf fern- mündlichem Wege erfolgt? Die Fragen 1, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Bundestags- Geschäfts- in den Anzahl von drucksache bereichsbehörde Zeiträumen Korrekturbitten 19/24954 Bundesamt für 3. Quartal 2020 0 Kartographie und Geodäsie 2. Welche Stelle in welcher Abteilung und in welchem Referat oder in wel- cher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten des BKG an Medien zuständig? Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parla- mentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkon- trolle (BVerfGE 67,100, 140). Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips ist das Selbstorganisationsrecht der Exekutive, das die Bildung und Strukturierung von Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden beinhaltet. Die gewünschten Angaben nach der zuständigen Stelle bzw. Arbeitseinheit einer Bundesbehörde sind dem Bereich der Selbstverwaltung der Bundesregierung zuzuordnen. Sie haben ei- nen rein administrativen und keinen politischen Charakter, weshalb deren Über- mittlung unterbleibt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/25727 Zu Bundestagsdrucksache 19/24958 1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) im dritten Quartal 2020 bei Medien unter Inanspruchnahme an- waltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesinstitut für Sportwissenschaft im dritten Quartal 2020 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Bundestags- Geschäfts- in den Anzahl von drucksache bereichsbehörde Zeiträumen Korrekturbitten 19/24958 Bundesinstitut für 3. Quartal 2020 0 Sportwissenschaft Zu Bundestagsdrucksache 19/24996 1. Aus welchen Anlässen hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) im März 2020 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? 2. Wie viele der Korrekturbitten gemäß Frage 1 erfolgten ausschließlich fern- mündlich? 4. Wie viele der Korrekturbitten gemäß Frage 1 erfolgten in Textform? 5. Aus welchen Anlässen hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) im März 2020 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Bundestags- Geschäfts- in den Zeiträumen Anzahl von drucksache bereichsbehörde Korrekturbitten 19/24996 Bundeszentrale für März 2020 0 politische Bildung 3. Welche Stelle in welcher Abteilung und welchem Referat oder in welcher Organisationseinheit mit Stabsfunktion ist für Korrekturbitten der Bundes- zentrale für politische Bildung an Medien zuständig? Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parla- mentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkon- trolle (BVerfGE 67,100, 140). Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips ist das Selbstorganisationsrecht der Exekutive, das die Bildung und Strukturierung von Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden beinhaltet. Die gewünschten Angaben nach der zuständigen Stelle bzw. Arbeitseinheit einer Bundesbehörde sind dem",
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"content": "Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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