HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"id": 191784,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/191784/",
"title": "",
"slug": "",
"description": "",
"published_at": null,
"num_pages": 8,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/c3d66cd23df993a0cfd32b9b38cb9366cb79ef87.pdf",
"file_size": 503632,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://dserver.bundestag.de/btd/19/122/1912260.pdf",
"title": "Drucksache 19/12260",
"author": "Deutscher Bundestag",
"_tables": [],
"creator": "Printsystem/Satzweiss.com",
"subject": "Drucksache Deutscher Bundestag 19/12260",
"producer": "Printsystem/Satzweiss.com",
"publisher": null,
"reference": null,
"foreign_id": null,
"_format_webp": true,
"publisher_url": null
},
"uid": "005f80b4-c0cb-4a80-bbd6-b5386fff6465",
"data": {
"category": null,
"publisher": null,
"document_type": null,
"legislative_term": null
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=191784",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 16:05:55.658817+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 1,
"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/12260 19. Wahlperiode 09.08.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/11932 – Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX im Land Sachsen Vorbemerkung der Fragesteller Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die in § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist und für die bereits seit 2008 ein Rechtsanspruch besteht. Bis auf wenige Ausnahmen ist vorgesehen, dass Men schen mit Behinderung statt Dienstleistungen oder Sachleistungen eine Geld leistung als Budget erhalten, um Teilhabe ausüben zu können. Somit können Menschen mit Behinderung selbstbestimmt entscheiden, welche Hilfe sie benö tigen und wer ihnen diese Hilfe in Form von Leistungen erbringen soll. Im Rah men des Bedarfsfeststellungsverfahrens und der Zielvereinbarung muss das Per sönliche Budget bewilligt werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen er füllt sind. Im Jahr 2017 bezogen 911 000 Menschen Eingliederungshilfe (www.destatis.de/ DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/12/PD18_497_221.html), davon nahm nur ein kleiner Teil das Persönliche Budget in Anspruch. Laut dem Zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 nahmen im Jahr 2014 insgesamt 9 473 Personen ein Persönliches Budget in Anspruch (Bundestags drucksache 18/10940, S. 184), davon 9 119 im Rahmen der Eingliederungshilfe und 354 im Rahmen der Hilfe zur Pflege (Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 205). Es ist davon auszugehen, dass die Antragzahl, die Bewilligung und In anspruchnahme in den Bundesländern unterschiedlich ausfällt. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Land Sachsen die Inan spruchnahme des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget gemäß § 29 SGB IX (bitte für die Jahre 2017 und 2018 aufschlüsseln)? 2. Wie viele Persönliche Budgets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung trägerübergreifend ausgeführt? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 2,
"content": "Drucksache 19/12260 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 und 2018 im Land Sachsen gestellt, und wie viele Anträge wurden in den oben genannten Zeiträumen abgelehnt (bitte nach Reha-Träger aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Eine fortlaufende trägerübergreifende Datenerhebung von Fallzahlen zum Per sönlichen Budget durch die Bundesregierung findet nicht statt. Der Bundesregie rung liegen lediglich Informationen aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenver sicherung für die Jahre 2017 und 2018 (Anlage 1) und der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für das Jahr 2017 vor (An lage 2). Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung liegen nur in Einzelfäl len statistische Informationen zum Wohnort vor, so dass eine aufgeschlüsselte Auswertung nach Bundesländern nicht möglich ist. Im Bereich der Eingliede rungshilfe und der Hilfe zur Pflege findet auf Grundlage der Bundesstatistik nach dem SGB XII nur eine Erfassung der Anzahl von Empfängern des Persönlichen Budgets, aber keine Erfassung von Ablehnungen statt. Mit Inkrafttreten des § 41 SGB IX zum 1. Januar 2018 ist eine neue rechtliche Grundlage für die fortlaufende trägerübergreifende Datenerhebung von Fallzah len zum Persönlichen Budget geschaffen worden, die eine bundesweite Erhebung und Auswertung aller Rehabilitationsträger vorsieht (Teilhabeverfahrensbericht). Die Rehabilitationsträger sind auf dieser gesetzlichen Grundlage verpflichtet, die Anzahl der beantragten und bewilligten Leistungen in Form des Persönlichen Budgets sowie die Anzahl der beantragten und bewilligten Leistungen in Form des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets anonymisiert zu erfassen und diese Daten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) zu übermitteln. Die BAR veröffentlicht jährlich eine Übersicht über die von den Rehabilitations trägern übermittelten Daten in Gestalt des Teilhabeverfahrensberichts. Nach § 41 SGB IX findet die erste trägerübergreifende Veröffentlichung eines Teilhabever fahrensberichtes durch die BAR noch im Jahr 2019 statt. Eine trägerübergreifende Aufschlüsselung nach Bundesländern ist in § 41 SGB IX jedoch nicht vorgese hen. 4. Wie viele Persönliche Budgets wurden im Land Sachsen von der Bundes- agentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Teilhabeleistung der berufsvorbe reitenden Bildungsmaßnahmen (bvB) seit 2007 bewilligt, und wie viele wur den abgelehnt (bitte nach Regionaldirektionen aufschlüsseln)? 5. Wie viele der Ablehnungen durch die BA waren durch eine nicht vollum fängliche Erfüllung des entsprechenden Fachkonzeptes und Leistungsbe schreibung nach SGB III begründet? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Das Persönliche Budget ist selbst keine Leistung zur Teilhabe, sondern eine be sondere Leistungsform, in der die Leistungen zur Teilhabe auf Antrag ausgeführt werden können. Das Persönliche Budget tritt als Geldleistung an die Stelle der sonst üblichen Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht den Leistungsberechtig ten die erforderliche Leistung, auf die ein Anspruch besteht, selbst auszuwählen und einzukaufen.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 3,
"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/12260 Statistische Angaben zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets im Zustän digkeitsbereich der BA stehen erst ab dem Jahr 2018 zur Verfügung. Nach Angaben der Statistik der BA lag die Anzahl der bundesweiten Zugänge in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (bvB), die im Rahmen eines Persönli chen Budgets gefördert wurden, im Jahr 2018 bei 77 Personen. Zur Zahl der För derungen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Per sönlichen Budgets bei der BA bundesweit und länderspezifisch wird auf Anlage 3 verwiesen. Statistische Daten zu Ablehnungen von Persönlichen Budgets liegen der Statistik der BA nicht vor. 6. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine vollumfängliche Erfüllung des entsprechenden Fachkonzeptes und Leistungsbeschreibung nach dem SGB III im Rahmen von beantragten bvB-Maßnahmen erforderlich, und wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung im Land Sachsen (bitte be gründen)? Bei der Wahl des Persönlichen Budgets ist stets darauf zu achten, dass die zen- tralen Anforderungen an die Teilhabeleistungen, die sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben, beachtet und das Förderziel in gleicher Weise erreicht werden kann. Die Bewilligung einer bvB in Form eines Persönlichen Budgets ist nicht von der vollumfänglichen Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und dem ent sprechenden Fachkonzept (als Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zu den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach §§ 51 ff. SGB III) abhängig. Vielmehr ist seitens der Agenturen zu prüfen, ob bei ggf. bestehenden Abwei chungen von den qualitativen Anforderungen an die begehrte Leistung das ange strebte Teilhabeziel gleichwohl erreicht werden kann. Trifft dies zu, ist die Leis tung als Persönliches Budget zu bewilligen. Für die Bundesregierung bestand bis her keine Veranlassung, Verfahren und Entscheidungen der Bundesagentur zu beanstanden. 7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Inanspruchnahme des Persönli chen Budgets im Land Sachsen zu verbessern? Die Bundesregierung kann zur Umsetzung des Persönlichen Budgets auf Landes ebene keine Angaben machen. Folgende Maßnahmen und gesetzliche Regelun gen auf Bundesebene sollen die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets un terstützen: Zur Umsetzung der Handlungserfordernisse und Empfehlungen aus dem Bericht „Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets“ hat die Bundesregierung ihre Öffentlichkeitsarbeit weiter verstärkt, um die Informationslage zum Persön lichen Budget etwa durch Informationsbroschüren und andere Informationsmate rialien weiter zu verbessern. Daneben besteht die Möglichkeit, sich auf verschie denen Internetseiten über das Persönliche Budget zu informieren (www.bmas. bund.de, www.einfach-teilhaben.de, www.rehadat.de) Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Fragen zudem an das Bürgertelefon des Bun desministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Die im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingehenden Anfragen belegen ein hohes Interesse und In formationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Das Persönliche Budget findet auch in der Praxis der Rehabilitationsträger größere Aufmerksamkeit. Zahlreiche Selbsthilfeorganisationen bieten kompetente Beratung und Unterstützung an.",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 4,
"content": "Drucksache 19/12260 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Rehabilitationsträger sind seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2018 verpflichtet, bei der Prüfung von Anträgen auf Teilhabeleistungen die Möglichkeit der Ausführung von Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets besonders zu dokumentieren, wenn nach § 19 SGB IX ein Teilhabeplan verfahren durchgeführt wird (§ 19 Absatz 2 Satz 2 Nummer 7 SGB IX). Zusätz lich müssen seit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes die Ansprechstel len der Rehabilitationsträger nach § 12 SGB IX barrierefreie Informationsange bote zu der Möglichkeit der Leistungsausführung in Form eines Persönlichen Budget bereitstellen. 8. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung eine stärkere Inanspruch nahme des Persönlichen Budgets im Land Sachsen, wenn ab dem 1. Januar 2020 gemäß § 116 Absatz 1 SGB IX die Assistenzleistungen bzw. Leistun gen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX budgetfähig werden? Zur künftigen Inanspruchnahme von Leistungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Mit dem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinde rungen sind die Leistungen zur Sozialen Teilhabe durch das Bundesteilhabege setz neu strukturiert, konkretisiert und um bisher gesetzlich nicht geregelte Leis tungstatbestände ergänzt worden. Bei diesen Leistungen besteht bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie als Geldleis tungen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX gewährt werden. Der zum 1. Januar 2020 neu in Kraft tretende § 116 Absatz 1 SGB IX sieht er gänzend zum Persönlichen Budget vor, dass mit Zustimmung der Leistungsbe rechtigten bestimmte Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z. B. Assistenz zur Über nahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung) in der Einglie derungshilfe auch als pauschale Geldleistung erbracht werden können. Bei der pauschalen Geldleistung handelt es sich um eine durch das Bundesteilha begesetz neu eingeführte Leistungsform der Eingliederungshilfe (vgl. § 105 Ab satz 3 SGB IX), die neben die Leistungsform des Persönlichen Budgets tritt (vgl. § 105 Absatz 4 SGB IX). Durch die Regelung wird der Anspruch auf ein Persön liches Budget somit nicht eingeschränkt. Gemeinsam ist beiden Leistungsformen, dass sie die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Form von Geldleistungen ermöglichen. Bei den Leistungen, die als pauschale Geldleistung nach § 116 Absatz 1 SGB IX erbracht werden können, handelt es sich vor allem um einfache und wiederkeh rende Leistungen. Einzelheiten der pauschalen Geldleistung werden von den zu ständigen Trägern der Eingliederungshilfe näher ausgestaltet. Die pauschale Geldleistung setzt ebenso wie ein Persönliches Budget voraus, dass ein Bedarf für die entsprechende Leistung individuell festgestellt worden ist. Der Umfang der Leistungen erfolgt dagegen in typisierender Weise unter Verzicht auf individuelle Besonderheiten. Hierin unterscheidet sich die pauschale Geldleis tung von dem Persönlichen Budget, bei dem sich auch Höhe und Umfang der Leistungen nach dem individuellen Bedarf bestimmen (siehe Bundestagsdruck sache 18/9522, S. 287).",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 5,
"content": "Anlage 1a LMR Leistung Leistung LTA Leistung Leistung LMR Leistung Leistung LTA Leistung Leistung 2018 teilweise als vollständig als 2018 teilweise als vollständig als 2017 teilweise als vollständig als 2017 teilweise als vollständig als persönliches persönliches persönliches persönliches persönliches persönliches persönliches persönliches Budget Budget Budget Budget Budget Budget Budget Budget Antrag wird noch bearbeitet/Ablehnungen/Weiterleitungen 15 3 12 28 1 27 16 10 6 21 0 21 bewilligter Antrag, aber Leistung noch nicht angetreten oder 10 10 0 60 5 55 10 9 1 33 4 29 noch nicht abgeschlossen Leistung (endgültig) nicht angenommen 1 1 0 4 0 4 1 1 0 0 0 0 Leistung beendet 20 18 2 29 0 29 21 20 1 24 3 21 vollständiger Datensatz zu Reha-Leistungen in Vorjahren 15 15 0 3 0 3 9 9 0 0 0 0 Insgesamt 61 47 14 124 6 118 57 49 8 78 7 71 Quelle: RSD der Jahre 2017 und 2018 (keine Einschränkung AQDT oder BXDT) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode LMR: Leistungen der Medizinischen Rehabilitation LTA: Leistungen zur TEilhabe am Arbeitsleben –5– Drucksache 19/12260",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 6,
"content": "Drucksache 19/12260 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1b LMR 2018 Persönliches Budget Leistung vollständig als Leistung teilweise als persönliches persönliches Budget Budget Total Ablehnungen Leistung nicht notwendig 0 1 1 Leistungsausschluss gemäß § 12 Abs. 1 1 0 1 Nr. 3, 4, 5 SGB VI Ablehnung aus sonstigen Gründen 1 1 2 Total 2 2 4 LMR 2017 Persönliches Budget Leistung vollständig als Leistung teilweise als persönliches persönliches Budget Budget Total Ablehnungen Leistung nicht notwendig 1 2 3 Leistung nicht Erfolg versprechend 4 0 4 Leistungsausschluss gemäß § 12 Abs. 1 1 0 1 Nr. 3, 4, 5 SGB VI Ablehnung aus sonstigen Gründen 3 2 5 Total 9 4 13 LTA 2018 Persönliches Budget Leistung vollständig als persönliches Budget Total Ablehnungen Leistung nicht notwendig 5 5 Leistung derzeit nicht Erfolg 1 1 versprechend Leistung nicht Erfolg versprechend 2 2 versicherungsrechtliche 1 1 Voraussetzungen nicht erfüllt mangelnde Mitwirkung im 2 2 Entscheidungsverfahren Ablehnung aus sonstigen Gründen 2 2 Total 13 13 LTA 2017 Persönliches Budget Leistung vollständig als persönliches Budget Total Erledigungsart Leistung nicht notwendig 6 6 Leistung nicht Erfolg versprechend 1 1 mangelnde Mitwirkung im 1 1 Entscheidungsverfahren Ablehnung aus sonstigen Gründen 2 2 Total 10 10 LMR: Leistungen der medizinischen Rehabilitation LTA: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 7,
"content": "Anlage 2 Kleine Anfrage BT-Drs. Nr. 19/11926 - 19/11941 - Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX im allen Bundesländern, 29.07.2019 Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Form eines Persönlichen Budgets Baden- Mecklenburg- Nieder- Nordrhein- Rheinland- Sachsen- Schleswig- 31.12.2017 Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Saarland Sachsen Thüringen Württemberg Vorpommern sachsen Westfalen Pfalz Anhalt Holstein Insgesamt 1.220 2.285 300 210 0 390 1.035 50 525 1.100 2.185 100 635 770 115 270 Darunter: trägerüber- 55 40 35 5 0 0 730 5 10 20 10 5 15 5 0 10 greifendes Budget Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Form eines Persönlichen Budgets Baden- Mecklenburg- Nieder- Nordrhein- Rheinland- Sachsen- Schleswig- 31.12.2017 Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Saarland Sachsen Thüringen Württemberg Vorpommern sachsen Westfalen Pfalz Anhalt Holstein Insgesamt 10 105 100 5 0 10 5 5 5 10 15 0 50 20 0 5 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darunter: trägerüber- 0 35 40 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 0 5 greifendes Budget Quelle: Statistisches Bundesamt –7– Drucksache 19/12260",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/191784/",
"number": 8,
"content": "Anlage 3 Tabelle: Eintritte und Bestand von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die mit dem Persönlichen Budget (PersB) gefördert werden/wurden; darunter Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Deutschland, Bundesländer Jahressumme (JS) /Jahredurchschnitt (JD) 2018, Datenstand: Juli 2019 davon Baden- Mecklen- Deutschland Schleswig- Nieder- Nordrhein- Rheinland- Sachsen- Kennung Teilnehmende Hamburg Bremen Hessen Württem- Bayern Saarland Berlin Brandenburg burg-Vor- Sachsen Thüringen Holstein sachsen Westfalen Pfalz Anhalt berg pommern Drucksache 19/12260 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Eintritte Insgesamt, darunter 500 34 13 13 - 53 * 241 54 11 3 33 31 - 10 * - (JS) BvB 77 2 - - - 18 - 11 23 - * 16 4 - * - - Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Bestand Insgesamt, darunter 312 29 10 8 - 43 * 136 29 6 3 16 25 - 5 * - (JD) BvB 59 2 - - - 16 - 9 21 - * 8 2 - * - - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. –8– Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode",
"width": 2481,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/00/5f/80/005f80b4c0cb4a80bbd6b5386fff6465/page-p8-{size}.png"
}
]
}