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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache V/ 1127 5. Wahlperiode Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bonn, den 10. November 1966 V A 3 - 5403 - 78/66 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Situation der deutschen Forstwirtschaft Bezug: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Geller sen), Dröscher, Frehsee, Bading, Blume, Fellermaier, Porzner, Saxowski, Seither und Genossen und der Fraktion der SPD - Drucksache V/1054 - Die vorgenannte Kleine Anfrage beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: 1. Trifft es zu, daß die durchschnittliche Ertragslage der Forstwirt- schaft sich innerhalb der letzten 10 Jahre stetig verschlechtert hat? Es trifft zu, daß sich die durchschnittliche Ertragslage der Forst- wirtschaft innerhalb der letzten 10 Jahre stetig verschlechtert hat. Für die Staatsforsten, die 31 v. H. des gesamten Waldes der Bundesrepublik Deutschland ausmachen, liegen genauere Ergebnisse vor: Reinertrag je ha je fm *) in v. H. von 1956 DM DM 134 - 28,51 100 1956 1965 22 4,59 16 *) alle Angaben gelten hier und im folgenden für Festmeter ohne Rinde Diese durchschnittliche Entwicklung trifft auch für die übrigen Besitzarten, den Körperschafts- und den Privatwald zu. Die Ertragsverhältnisse in den einzelnen Forstbetrieben sind wegen der Holzarten- und Altersklassenverteilung, der Standortsgüte, des Wegenetzes und der Betriebsstruktur sehr unterschiedlich und bei einem beachtlichen Teil der Betriebe defizitär.",
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"content": "Drucksache V/1127 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Im gleichen Zeitraum ist der Naturalertrag in der Bundesre- publik von 22,6 Millionen fm (3,3 fm je ha) im Jahre 1956 auf 26,3 Millionen fm (3,9 fm je ha) im Jahre 1965 gestiegen. 2. Welches sind die Ursachen für den Rückgang des forstwirtschaft- lichen Ertrags, insbesondere die Verschlechterung der Absatz- möglichkeiten? Die Ursachen für den Rückgang der wirtschaftlichen Lage der Forstwirtschaft liegen nicht in einer Verringerung des Natural- ertrags. Die Ursachen sind hauptsächlich: a) Der Preisrückgang Es betrug der Index der Rohholzpreise für die gesamten Forsten (1962 = 100; Statistisches Bundesamt) 1956 110,4 1965 96,2 Der Preisrückgang ist begründet durch die Entwicklung des Weltmarktpreises und durch die Konkurrenz mit kosten- günstiger herstellbaren Substitutionsgütern (z. B. Kunst- stoffe, Metalle, Zement, Glas, Heizöl). Der Rohholzpreis kann im Gegensatz zur Preisbildung in anderen Wirtschafts- zweigen nicht nach den Erzeugungskosten kalkuliert wer- den. b) Die Kostensteigerung Die Entwicklung der Kosten ist in Beantwortung der Fra- ge 3 gesondert dargestellt. c) Die Verschlechterung der Absatzmöglichkeiten Insgesamt gesehen ist der Holzverbrauch stetig gestiegen: 1956 1965 Millionen fm Inlandserzeugung 22,6 26,3 (Einschlag) Einfuhr *) 11,2 17,3 Verbrauch **) 33,8 43,6 (100 v. H.) (129 v. H.) *) ohne Holzfertigwaren **) Da die Ausfuhr unbedeutend ist, kann sie hier — ebenso wie die Bestandsveränderung — unberücksichtigt bleiben. Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen und angesichts des Wirtschaftsaufschwungs — insbesondere bei der Bau- konjunktur — ist dieser Anstieg des Rohholzverbrauchs jedoch gering. Darin kommt eine fortschreitende Verdrängung bestimmter Rohholzsortimente durch andere Materialien zum Aus- druck. Es konkurrieren beispielsweise miteinander:",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/1127 Holzerzeugnisse Substitutionsgüter Brennholz mit Heizöl, Kohle, Gas, Elektrizität Stangen mit Stahlrohr Bahnschwellen mit Betonschwellen Grubenholz mit Metall-Stempel Bauholz mit Metall, Beton Schnittholz, Furniere, Haushalts- und Gebrauchsartikel mit Kunststoff Beim Brennholz, beim Schichtnutzholz, bei den Stangensor- timenten und beim Grubenholz ergeben sich daher große Absatzschwierigkeiten nach Menge und Preis. Da bei diesen Sortimenten vielfach nicht einmal die unmittelbaren Ein- schlagskosten durch den Preis gedeckt werden, unterbleibt — falls sie nicht als Koppelprodukt zwangsläufig anfallen — zum Nachteil des Waldes mehr und mehr ihr Einschlag oder ihre Aufbereitung. Ähnlich besorgniserregend ist der Sach- verhalt beim gesamten Buchenstammholz, dessen bisherige Verwendungszwecke (z. B. Schälholz, Schnittholz) weitge- hend eingeschränkt sind. Abgesehen von diesen Ursachen für die Verschlechterung der Absatzmöglichkeiten, die letztlich in der nur geringen An- passungsmöglichkeit der Forstwirtschaft an den Markt begrün- det sind, wirken sich noch nachteilig auf den Absatz aus: der dezentralisierte und überwiegend marktferne Roh- holzanfall, die Besitzstruktur, insbesondere die Besitzzersplitterung im Gemeinde- und Privatwald und die Frachtempfindlichkeit des Holzes. 3. Welche Entwicklung haben die Betriebskosten der Forstwirt- schaft in den letzten 10 Jahren genommen? Die Betriebskosten sind in den letzten 10 Jahren — dargestellt am Staatswald — - 1956 1965 von auf 217 DM je ha (10Ov.H.) 316 DM je ha (145v.H.) (Einschlag 4,1 fm je ha) (Einschlag 4,8 fm je ha) 53 DM je fm (100 v. H.) 66 DM je fm (124 v. H.) gestiegen. Der Anteil der menschlichen Arbeitskraft ist in der Forstwirt schaft mit rund 2/3 der Gesamtkosten im Vergleich zu anderen",
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"content": "Drucksache V/1 127 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Wirtschaftszweigen naturbedingt verhältnismäßig hoch. Des- wegen wirkt sich die Entwicklung der Lohn- und Sozialkosten besonders stark aus. In den hessischen Staatsforsten, deren Verhältnisse auf diesem Gebiet als repräsentativ gelten kön- nen, sind 1956 1965 130 Pf auf 261 Pf der Ecklohn von (100 v. H.) (200 v. H.) die Sozialkosten 42 v. H. 75 v. H. des Arbeits- (im Mittel) von auf (100 v. H.) (179 v. H.) verdienstes gestiegen. Die restlichen Kostenarten in Höhe von rund 1/3 der Gesamt- kosten haben sich nicht in vergleichbarem Umfang erhöht. Die Steigerung des Kostenniveaus konnte, wie der Vergleich der Entwicklung der Gesamtkosten je fm zeigt, somit zu einem erheblichen Teil durch stetige, auch zukünftig noch in gewissem Umfang fortsetzbare Rationalisierungsmaßnahmen (u. a. Me- chanisierung) aufgefangen werden. Diese Rationalisierungser- folge sind jedoch noch nicht überall erreicht und in vielen Fällen auch nicht möglich. 4. Bei welchen Holzarten und unter welchen Kulturbedingungen kann — auch unter den heutigen und voraussichtlichen zukünf- tigen Marktverhältnissen — auf absehbare Zeit mit einem Nettoertrag aus dem Forstbetrieb gerechnet werden, ohne daß in die Substanz des Waldes eingegriffen wird? Einen nachhaltigen Reinertrag erbringen gegenwärtig — und zwar nur im Hochwald — folgende Holzarten: die Fichte, Tanne, Douglasie die Lärche sowie die besseren Ertrags- und Güteklassen der Kiefer (Ertragsklasse I bis etwa 11,5) die Pappel die besten Ertragsklassen (I bis etwa I,5) der übrigen Laubhölzer, soweit sie von guter Qualität sind. Diese Holzarten machen schätzungsweise 45 v. H. der Wald- fläche aus. Auch zukünftig kann bei diesen Holzarten bzw. Ertrags- und Güteklassen mit einem Reinertrag gerechnet werden, wenn sie in der Betriebsart Hochwald bewirtschaftet werden, wenn durch weiterhin rationalisierte Begründungs-, Pfle- ge- und Ernteverfahren der Kostenauftrieb weitgehend aufgefangen wird,",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/1 127 wenn die Besitz- und Betriebsstruktur durch Zusammen- schlüsse, Waldflurbereinigung und Wegebau verbessert wird, wenn durch richtige Holzartenwahl und Düngung der Naturalertrag je ha gesteigert wird und wenn Beeinträchtigungen des normalen Wirtschaftsab- laufs vermieden werden. Der Holzverbrauch wird — auch nach einer Prognose der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) zukünftig voraussichtlich weiter steigen. Es werden vermutlich auch weitere Änderungen im Verwendungszweck einiger Holzsorten eintreten. Soweit sich jedoch voraussehen läßt, wird die Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aber besonders aus Kostengründen bestrebt sein müssen, den Anfall von schwachen (Durchforstungs-) Sortimenten zu verringern und die Erzeugung stärkerer und zugleich qualitativ besserer Sortimente zu erhöhen. Unter den vorbezeichneten Voraussetzungen erscheint es durch- aus möglich, daß die gegenwärtige Ertragssituation der Forst- wirtschaft nicht nur erhalten, daß sie vielmehr noch verbessert werden kann. 5. In welchem Maße ist der staatliche und kommunale Waldbesitz wegen seiner besonderen Verpflichtungen hinsichtlich der Wohl fahrtswirkungen des Waldes gegenüber dem Privatwald er- trags- und wettbewerbsmäßig benachteiligt? Grundsätzlich hängen die Wohlfahrtswirkungen des Waldes nicht von der Besitzart (Staats-, Körperschafts- oder Privatwald) ab. Dem staatlichen und kommunalen Waldbesitz obliegt es aber in erster Linie, neben einer auf Wirtschaftlichkeit bedach- ten Nutzung des Waldes für die Erhaltung der Wohlfahrtswir- kungen zu sorgen. Aus der Rücksichtnahme auf die Wohlfahrtswirkungen ergeben sich jedoch für den Staats- und Kommunalwald im Vergleich mit dem Privatwald nicht allgemein Nachteile, die den Ertrag oder die Wettbewerbsfähigkeit- dieser Besitzarten gegenüber dem Privatwald beeinträchtigen. Sofern sich für Teile des Staatswaldes oder für Gemeindewälder in Wahrung der Schutz- und Sozialfunktion tatsächlich Nachteile ergeben, darf nicht übersehen werden, daß diese Waldbesitzarten gegenüber dem Privatwald auch Vorteile — wenn auch in unterschiedlichem Maße — genießen. So sei z. B. erwähnt, daß im Staatswald. die großen Besitzein- heiten den Ausgleich wirtschaftlicher Verluste oder Nachteile einzelner Reviere eher ermöglichen als die im allgemeinen kleineren Besitzeinheiten des Kommunal- und Privatwaldes.",
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"content": "Drucksache V/1 127 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Beim Staatswald erfolgt außerdem ein finanzieller Ausgleich der Nachteile mit allgemeinen Haushaltsmitteln. Dasselbe dürfte auch für finanziell leistungsfähige Gemeinden und Städte gelten. Es ist weiterhin zu berücksichtigen, daß die steuerliche Bela- stung beim Staats- und Kommunalwald geringer ist als im Privatwald. Eine Gesamtrechnung für die einzelnen Besitzarten würde also ergeben, daß betriebswirtschaftlich beim Staatswald und beim größeren Kommunalwald die Vorzüge gegenüber den Nach- teilen, die sich nach der gegenwärtigen Rechtslage aus der stärkeren Sozialbindung ergeben können, überwiegen. Hin- sichtlich der Ertrags- und Wettbewerbsfähigkeit ist der kleine kommunale und private Waldbesitz am ungünstigsten gestellt. 6. Welche Gefahren drohen Klima, Erholung, Wasserhaltung und Boden (Erosion) durch wirtschaftliches Desinteresse der Wald- eigentümer und dadurch bedingte Vernachlässigung der Kultur- aufgaben? Die Waldungen der Bundesrepublik Deutschland sind künstlich begründet. Sie bedürfen daher während ihres Bestandslebens der ständigen fachkundigen Pflege. Zwischen den Einwirkungen des Waldes auf Klima, Boden, Wasserhaushalt und Erholung, den sogenannten Wohlfahrts- wirkungen, und der Pflege des Waldes besteht ein unmittel- barer Zusammenhang. Das wird besonders deutlich bei Vernach- lässigung der Pflegemaßnahmen, die durch ein wirtschaftliches Desinteresse zwangsläufig ausgelöst werden. So hat wirt- schaftliches Desinteresse auf der Kostenseite ein Unterlassen der Kulturaufgaben und der Pflegemaßnahmen, auf der Er- tragsseite Eingriffe in die Substanz des Waldes (Vorratsabbau) zur Folge. Daraus ergibt sich, daß kranke und absterbende Bäume nicht mehr entfernt wer- den, schädliche Pilze und Insekten sich verstärkt ausbreiten, Waldbestände absterben und die Schadensherde sich auf große Flächen ausdehnen können (z. B. Borkenkäfer- kalamität 1948, als Folge der kriegs- und nachkriegs- bedingten Unterlassung der Pflegemaßnahmen). Dadurch treten sekundär folgende Schäden auf: in Hanglagen: Erosion durch verstärkten und schnelle- ren Oberflächenwasserabfluß, durch Lawinen und Stein- schlag, in der Ebene und in Tälern: Bodenverwehungen, Über- schwemmungen, Versumpfungen und sonstige Störungen des Wasserhaushaltes,",
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"content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Drucksache V/ 1 127 eine Verschlechterung des Lokal- und Kleinklimas (z. B. verstärkte Windeinwirkungen, erhöhte Frostge- fahr, größere Temperatuextreme). Derartig vernachlässigte oder geschädigte Flächen scheiden für die Erholung aus. All diese Schädigungen sind für die Öffentlichkeit zunächst kaum wahrnehmbar, führen aber fortschreitend zur Waldver- wüstung auf größerer Fläche. Die Waldvegitation ist also für Klima, Wasserhaushalt, Boden und Erholung unentbehrlich, sie ist durch nichts zu ersetzen. 7. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, solchen voraus- sehbaren nachteiligen Wirkungen der jetzigen Lage der Forst- wirtschaft rechtzeitig, gemeinsam mit den Bundesländern ent- gegenzuwirken? Wie beurteilt sie in dieser Situation die Mög- lichkeiten eines Bundeswaldgesetzes und insbesondere die Chan- ce einer Verständigung zwischen Bund und Ländern über die Erstellung eines Bundeswaldgesetzes? Die Bundesregierung hat die wirtschaftliche Entwicklung der Forstwirtschaft laufend verfolgt und schon vor Jahren, mit Beginn der Verschlechterung der Ertragslage, direkte und in- direkte - Förderungsmaßnahmen auf den Gebieten der Agrar und Forstpolitik, der Wirtschafts-, Raumordnungs-, Steuer- und Kreditpolitik gemeinsam mit den Bundesländern eingeleitet. Folgende Maßnahmen seien als Beispiele angeführt: a) Von 1959 ab Förderung forstlicher Vorhaben des Privatwaldes und Teilen des Körperschaftswaldes mit Bun- desmitteln in Höhe von mindestens 110 Millionen DM. b) Förderung der Waldflurbereinigung. c) Förderung der Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter. d) Förderung der Waldbauernberatung. e) Bundeszuschüsse zur forstlichen Forschung und zum Haus- halt des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF). f) Befreiung der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse von der gel- tenden Umsatzsteuer und weitere steuerliche Erleichterun- gen. h) Berücksichtigung forstwirtschaftlicher Belange im Raumord- nungsgesetz und in sonstigen Gesetzen des Bundes sowie bei Handelsverträgen; Erleichterung von Holzexporten. Die Bundesregierung prüft laufend die Auswirkungen dieser Maßnahmen und hat die Absicht, sie den veränderten Ver- hältnissen anzupassen.",
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"content": "Drucksache V/1127 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Die Bundesregierung beurteilt die materiellen Möglichkeiten eines Bundeswaldgesetzes im Grundsatz positiv. Das Gesetz soll einen angemessenen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Öffentlichkeit und den Rechten und Pflichten der Waldbe- sitzer finden (Betreten des Waldes, Ersatz von Aufwendungen und Schäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Waldes durch die Bevölkerung, Nutzungsbeschränkungen). In diesem Zusammenhang sind auch entsprechende Rechtsvor- schriften für die Förderung forstlicher Zusammenschlüsse er- wünscht. Dabei wird davon auszugehen sein, daß die Förde- rung des Waldbesitzes vorwiegend auf die Beseitigung der ertragsmindernden Strukturmängel, insbesondere der Besitz- zersplitterung, gerichtet werden muß. Ein Bundeswaldgesetz soll als Bestandteil der Wirtschaftspolitik die Zuständigkeit der Länder unberührt lassen, aber deren Wirken unterstützen und die Aufgaben des Bundes erleichtern. Die Chance der Verständigung zwischen Bund und Ländern über ein Bundeswaldgesetz hat sich in den letzten Jahren er- heblich verbessert, da fast alle Länder und die forstlichen Spit- zenverbände ein solches Gesetz befürworten. Es besteht be- rechtigte Hoffnung, daß in absehbarer Zeit der Weg für eine parlamentarische Behandlung auf breiter Basis frei wird. Höcherl",
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