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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/24754 19. Wahlperiode 26.11.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/24099 – Umsetzungsstand von Initiativen für mehr Transparenz während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Vorbemerkung der Fragesteller Die deutsche Ratspräsidentschaft neigt sich ihrem Ende zu. In ihrer Rolle als Ratspräsidentschaft ist die Bundesrepublik Deutschland dem Prinzip der Transparenz des Handelns der Organe der EU nach Artikel 10 des Vertrags über die Europäischen Union (EUV), Artikel 15 des Vertrags über die Arbeits- weise der Europäischen Union (AEUV) besonders verpflichtet. In ihrer Ant- wort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 19/16296 hat die Bundesregierung erklärt, sie sei „bestrebt, den Grund- satz der Transparenz während der deutschen Ratspräsidentschaft effektiv zur Anwendung zu bringen. Dazu wird die Bundesregierung den Erfahrungen der finnischen Ratspräsidentschaft und der kroatischen Ratspräsidentschaft Rech- nung tragen, insbesondere im Hinblick auf den transparenten Umgang mit Interessenvertretern“. Laut Angaben der deutschen Europaabgeordneten Alexandra Geese habe der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier im Juli 2020 im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments erklärt, dass die deutsche EU-Präsidentschaft alle ihre Treffen mit Lobbyisten bekannt geben wird (https://twitter.com/Alexa ndraGeese/status/1280416290365214720). Allerdings hat die deutsche Präsi- dentschaft in der Folge die bewährte Praxis der finnischen Präsidentschaft nicht fortgesetzt, die Lobbytreffen der Minister während der Präsidentschaft zu veröffentlichen, wenn sie sich auf EU-Angelegenheiten beziehen. Initiati- ven für eine Verbesserung der Transparenz des Rats, wie sie seit Jahren von EU-Parlament, Europäischer Bürgerbeauftragten und Zivilgesellschaft ein- gefordert wird, sind nach Ansicht der Fragesteller öffentlich ebenfalls kaum wahrnehmbar. Bereits seit Anfang des Jahres veröffentlichen der Ständige Vertreter bei der EU und seine Stellvertreterin ihre Lobbytreffen, dies geschieht jedoch ohne die Nennung von Themen. Appelle oder Initiativen der deutschen Ratspräsi- dentschaft, eine Ausweitung dieser Praxis auf weitere Beamte, die Erweite- rung auf die Angabe der in den Treffen behandelten Themen und eine entspre- chende Aufforderung an alle Mitgliedsländer, ebenfalls für mehr Transparenz zu sorgen und Lobbytreffen künftig zu veröffentlichen, fanden nach Kenntnis der Fragesteller nicht statt. In Sachen Veröffentlichung von Ratsdokumenten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. November 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/24754 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wurde unter deutscher Ratspräsidentschaft zwar eine neue Leitlinie verab- schiedet – die Positionen der Regierungen im Laufe einer Gesetzesverhand- lung bleiben für die Öffentlichkeit nach Ansicht der Fragesteller aber weiter- hin unsichtbar. Auch in den Verhandlungen für ein EU-Transparenzregister ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, welche Aktivitäten der Rat von einer Regis- trierung abhängig machen will. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak- tion DIE LINKE. erklärt, „grundsätzlich auf die Annahme von Sponsoring- leistungen für Maßnahmen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft“ zu ver- zichten. Allerdings könnten Ausnahmen „in geringem Umfang regionale Pro- dukte oder in geringem Umfang regionale Dienstleistungen sein“ (ebd.). Un- klar bleibt nach Ansicht der Fragesteller, was mit regionalen Dienstleistungen oder Produkten gemeint ist und welche Sponsoringaktivitäten es in diesem Rahmen und in welchem Umfang gab. 1. Welche Kontakte hatte die Bundesregierung zu Interessengruppen im Hinblick auf die Ratspräsidentschaft 2020 und im Hinblick auf die Fest- legung der Prioritäten und Maßnahmen der Präsidentschaft (bitte Treffen und Diskussionen nach Datum, Thema, Teilnehmern auflisten)? 2. Wird die Bundesregierung eine Liste aller dieser Kontakte (einschließ- lich der Namen der Lobbyisten und Organisationen, des Datums und Themas) erstellen und alle Tagesordnungen und Protokolle solcher Sitz- ungen sowie zugehörige E-Mails oder Briefe veröffentlichen, und wenn ja, wann wird das in welcher Form geschehen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Im Zusammenhang mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft pflegt die Bun- desregierung den Informationsaustausch auf allen Ebenen mit einer Vielzahl von inländischen und ausländischen Gesprächspartnern. Unter diesen ständigen Austausch fallen auch – durch die Corona-Pandemie verstärkt – Telefonate und Telefon- oder Videokonferenzen sowie vereinzelt Gespräche im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen. Es ist im Sinne einer effizienten und res- sourcenschonenden öffentlichen Verwaltung nicht leistbar, entsprechende Infor- mationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entspre- chende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. 3. Wird die Bundesregierung externe Stellungnahmen zur Ratspräsident- schaft veröffentlichen, wie sie es inzwischen bei Bundesgesetzen tut, und wenn ja, wann und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat keine externen Stellungnahmen zur Ratspräsident- schaft eingeholt. Entscheidungen darüber, ob und inwieweit Dritte Stellungnah- men zu einzelnen Themen der Ratspräsidentschaft veröffentlichen, obliegen nicht der Bundesregierung.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/24754 4. Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein gemeinsames verbind- liches Transparenzregister von Europäischem Parlament, Rat der Euro- päischen Union und Europäischer Kommission? 5. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung als Verhandlungsführerin für den Rat für die Verhandlungen zum EU-Transparenzregister gesetzt? Welche Lobbyaktivitäten beim Rat sollten aus Sicht der Bundesregierung nur unter Voraussetzung einer Registrierung möglich sein? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihres Ratsvorsitzes für eine weiter- gehende Transparenz aller EU-Institutionen ein. Das EU-Transparenzregister kann dabei ein Signal für die demokratische Offenheit der EU-Institutionen set- zen. Die Bundesregierung misst daher den Verhandlungen über ein EU-Trans- parenzregister, an dem das Europäisches Parlament, die Kommission und der Rat unter Beachtung ihrer jeweiligen institutionellen Besonderheiten teilneh- men, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 weiterhin große Be- deutung bei. Die inter-institutionellen Verhandlungen wurden nach mehr als einjähriger Unterbrechung im Juni 2020 unter kroatischem Ratsvorsitz wieder aufgenommen. Auf Grundlage des Ratsmandats hat die Bundesregierung in ihrer Rolle als Ratsvorsitz diese Verhandlungen auf technischer und politischer Ebene intensiv weitergeführt. Unter anderem haben seit Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Verhandlungen zu Fragen des Anwendungsbereichs, der Struktur und Verwaltung des Registers sowie zur Konditionalität stattgefun- den, die weiterhin andauern. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihres Ratsvorsitzes dafür ein, auf EU-Ebene einen Rahmen zu schaffen, in dem eine Interessenvertretung gegen- über den Institutionen nur für im EU-Transparenzregister registrierte Interes- senvertreter möglich ist. Aus Sicht der Bundesregierung sollten davon alle üb- lichen Lobbyaktivitäten erfasst sein. 6. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Ständige Vertreter und seine Stellvertreterin in Brüssel, die bereits damit begonnen haben, ihre Lobbytreffen zu veröffentlichen, diese Praxis auch über die deutsche Prä- sidentschaft hinaus beibehalten, und werden sie darüber hinaus kurze Informationen zu den diskutierten Themen hinzufügen? 7. Gibt es Pläne, neben dem Ständigen Vertreter und seiner Stellvertreterin weitere Beamte in die Liste der Treffen aufzunehmen? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Ständige Vertreter bei der Europäischen Union und seine Stellvertreterin treffen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Bundesregierung nur solche Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die im Transparenz- register registriert sind. Diese Treffen werden auf der Internetseite der Ständi- gen Vertretung der Bundesrepublik bei der Europäischen Union veröffentlicht. Zu der Frage, ob der Ständige Vertreter bei der Europäischen Union und seine Stellvertreterin diese Praxis über die Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft hinaus beibehalten werden und wenn ja, in welcher Form, ist noch keine Ent- scheidung getroffen worden. Die Bundesregierung wird auch im Lichte der Erfahrungen während der EU- Ratspräsidentschaft prüfen, wie sie auch zukünftig einen Beitrag zur Förderung offener und bürgernaher Entscheidungen auf Unionsebene leisten kann.",
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"content": "Drucksache 19/24754 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragesteller zu, dass Mit- arbeiter der Ständigen Vertretung Treffen mit Lobbyisten verweigern sollten, die nicht in das EU-Transparenzregister (https://ec.europa.eu/inf o/about-european-commission/service-standards-and-principles/transpare ncy/transparency-register_de) eingetragen sind, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Regelung veranlassen, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 9. Warum hat die deutsche Präsidentschaft die bewährte Praxis der finni- schen Ratspräsidentschaft nicht fortgesetzt, die Lobbytreffen der Minis- ter während der Präsidentschaft zu veröffentlichen, wenn sie sich auf EU-Angelegenheiten beziehen? Hinsichtlich der Frage der Veröffentlichung von Informationen über Treffen von Regierungs- mit Interessenvertretern und deren Umfang folgt die Bundes- regierung der breit etablierten Praxis vorheriger Ratspräsidentschaften. 10. Ist es zutreffend, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier im Juli 2020 im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbrau- cherschutz des Europäischen Parlaments erklärt hat, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft alle ihre Treffen mit Lobbyisten bekannt geben wird, und wenn ja, warum wurde dies nicht umgesetzt? Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeiten des Rates sind wichtige An- liegen der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die insbesondere während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wei- terverfolgt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesminister für Wirt- schaft und Energie, Peter Altmaier, am 7. Juli 2020 im Ausschuss für Binnen- markt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments bekräftigt, dass Treffen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 mit Interessenvertreterin- nen und -vertretern transparent gemacht würden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7 und 9 verwiesen. 11. Wird die Ratspräsidentschaft darauf drängen, dass die Positionen der Mitgliedstaaten zu Gesetzentwürfen im Einklang mit den Forderungen der Bürgerbeauftragten, der Abgeordneten und der Zivilgesellschaft für die Öffentlichkeit aufgezeichnet und zugänglich gemacht werden sollten (vgl. hierzu: https://www.ombudsman.europa.eu/en/press-release/en/13 0298) und dieses Thema jetzt für eine Einigung im Rat priorisieren? Bereits zum Auftakt der deutschen Ratspräsidentschaft am 7. Juli 2020 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten einen Beschluss zur Stärkung der legislativen Transparenz verabschiedet. Im Rahmen der deut- schen EU-Ratspräsidentschaft wurden regelmäßig zahlreiche Dokumente aus der Gesetzgebungstätigkeit des Rates veröffentlicht. Über die in den EU-Ver- trägen vorgeschriebenen Fälle, d. h. zu Tagesordnungspunkten im Gesetzge- bungsverfahren, hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, vermehrt Ratssitzungen öffentlich zu führen, etwa per Livestream von bei Videokonfe- renzen geeigneten Tagesordnungspunkten. Sie hat dies bei den Ministerräten, darunter beispielsweise dem ECOFIN, dem Umweltrat und teilweise dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten, während der deutschen Ratspräsidentschaft umgesetzt. Zudem kommuniziert die Bundesregierung auch in Sozialen Medien intensiv über im Rat der Europäischen Union behandelte Themen.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/24754 12. Welche von deutschen Botschaften und Konsulaten durchgeführten Ver- anstaltungen zur deutschen Ratspräsidentschaft haben stattgefunden, welche Lobbyvertreter nahmen daran teil und welche der Veranstaltun- gen wurden mit Hilfe von Sponsoring Deals mit Unternehmen (teil-)finanziert (Veranstaltungen bitte entsprechend nach Land, Datum, Lobbyvertreter, Sponsoren und finanziellem Umfang des Sponsorings auflisten)? Im Rahmen von Veranstaltungen der EU-Ratspräsidentschaft hat die Bundes- regierung auf Sponsoring verzichtet. Der Grundsatz gilt für Veranstaltungen im Inland wie im Ausland. Veranstaltungen zu Themen der Ratspräsidentschaft richten sich an den üblichen Kreis von Gästen der Auslandsvertretungen. Dazu gehören Persönlichkeiten des Gastlandes und anderer EU-Staaten, unter ande- rem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien. Eine systemati- sche Erfassung findet nicht statt. 13. Welche von deutschen Botschaften und Konsulaten durchgeführten Ver- anstaltungen anlässlich des 30. Jahrestages der deutschen Wiedervereini- gung am 3. Oktober 2020 haben stattgefunden, und welche davon wur- den mit Hilfe von Sponsoring Deals mit Unternehmen (teil-)finanziert (bitte entsprechend nach Datum, Veranstaltung, Sponsoren und finanziel- lem Umfang des Sponsorings auflisten)? Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage wurden die meisten Veranstaltungen anlässlich des 30. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 2020 virtuell durchgeführt. In Anlage 1 sind die Veranstaltungen aufgelistet, die eine Unterstützung durch Sponsoren erfahren haben. 14. Welche regionalen Dienstleistungen und regionalen Produkte waren oder sind Teil von Sponsoring Deals im Rahmen der Ratspräsidentschaft? Wird die Bundesregierung alle im Rahmen des Vorsitzes vereinbarten Dokumente zur Ausschreibung von Dienstleistungen oder Sponsoring- Vereinbarungen veröffentlichen? Im Rahmen von Veranstaltungen der EU-Ratspräsidentschaft hat die Bundes- regierung auf Sponsoring verzichtet. Die Bundesregierung hält die geltenden Regelungen zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen über Auftragsver- gaben oder Sponsoring-Vereinbarungen ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.",
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