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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/29065 19. Wahlperiode 27.04.2021 Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablagerung von Sedimenten in der Elbe Sedimente stellen das Langzeitgedächtnis eines Flusses dar. Aus ihnen ist die Belastungshistorie der Einzugsgebiete abzulesen. Gleichzeitig sind Sedimente ein integraler Bestandteil der Flüsse von der Quelle bis hin zum Meer sowie der von Hochwasser beeinflussten ufernahen Strukturen (Auen sowie Marschen). Sie haben eine zentrale Funktion für die Gewässerökosysteme und deren Dyna- mik, Produktivität und Biodiversität. Die Qualität der Sedimente in der Elbe hat sich seit den 90er-Jahren stetig ver- bessert (https://elsa-elbe.de/assets/pdf/literatur/Schadstoffbelastung%20der%20 Sedimente%20im%20Elbeeinzugsgebiet.pdf). Weiterhin existieren jedoch Schadstoffquellen im Einzugsgebiet (in Deutschland wie in Tschechien), die insbesondere in Hochwasserphasen dazu führen, dass schadstoffbelastete Sedi- mente im Elbe-Einzugsgebiet mobilisiert werden und sich stromabwärts in Richtung Tideelbe und Nordsee verlagern. Sedimenttransporte in der Elbe wirken sich unter anderem auf das Gebiet des Hamburger Hafens aus (http://www.kliwas.de/DE/05_Wissen/02_Veranst/201 5/2015_06_11_schwartz.pdf?__blob=publicationFile). Fahrwasser und Liege- plätze werden bei Hamburg für die Schifffahrt mit erheblichem Aufwand aus- gebaggert (sog. Unterhaltsbaggerungen; https://www.hamburg-port-authorit y.de/de/wasser/wasserseitige-zugaenglichkeit/). Dabei wirkt sich die Sediment- qualität sehr direkt darauf aus, ob und wo Baggergut umgelagert oder verbracht werden kann. Insbesondere für den Sedimentaustrag aus der sog. Delegations- strecke gelten strenge Umweltauflagen. Bund und Länder haben sich am 25. Januar 2019 auf die Geschäftsordnung für den Anschlussprozess des Gesamtkonzeptes Elbe verständigt (https://www.ges amtkonzept-elbe.bund.de/Webs/GkElbe/DE/Presse/20190128_Gesamtkonzept_ Elbe_PM.html?nn=1387344). In der jetzt anstehenden Phase sollen die konkre- te Umsetzung von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie langfristige Ent- wicklungsziele für die Elbe behandelt werden. Dennoch wird die Reduzierung der Stoffeinträge im Gesamtkonzept Elbe nur am Rande erwähnt und auf die belasteten Sedimente mit Blick auf den Hafen Hamburg wurde hier nicht einge- gangen.",
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"content": "Drucksache 19/29065 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welchen Stand haben die Umsetzung des Sedimentmanagementkonzeptes im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen? 2. Wie ist der Stand der Umsetzung von Pilotmaßnahmen zur Sedimentsanie- rung (im Nachgang eines 2019 stattgefundenen Bund-Länder-Workshops zum Sedimentmanagement an der Elbe)? 3. a) Wie hat sich der Binnenschiffsverkehr auf der Elbe von Hamburg bis zum Elbe-Seitenkanal – Schleuse Scharnebeck – im Zeitraum von 2010 bis 2020 pro Jahr entwickelt (bitte nach Binnenschiffsklassen, transpor- tierten Güterarten, jeweiliger Anzahl der Schiffe, und nach Jahren auf- schlüsseln)? b) Wie hat sich der Binnenschiffsverkehr auf der Elbe vom Elbe-Seiten- kanal (Schleuse Scharnebeck) bis zur Landesgrenze Deutschland/ Tschechien – im Zeitraum von 2010 bis 2020 pro Jahr entwickelt (bitte nach Binnenschiffsklassen, transportierten Güterarten, jeweiliger An- zahl der Schiffe an den jeweiligen Zählstellen, und nach Jahren auf- schlüsseln)? 4. Inwieweit haben sich im o. g. Zeitraum Binnenschiffsverkehre auf alter- native Routen wie den Elbe-Seitenkanal verlagert (bitte begründen)? 5. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Schiffbarkeit der Elbe – insbesondere bezüglich eines abnehmenden Oberwasserabflusses durch länger anhaltende Phasen der Trockenheit und intensivierte Wasserentnahmen im Elbe-Einzugs- gebiet (bitte für die Bereiche Mittel- und Oberelbe – bis zum Wehr Geest- hacht – und für die Tideelbe aufschlüsseln)? 6. Inwieweit sieht die Bundesregierung die schifffahrtlichen Ziele des Ab- kommens zur Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasser-straße Elbe im inhaltlichen Einklang mit den wasserwirt- schaftlichen und naturschutzfachlichen Zielen des Gesamtkonzeptes Elbe? 7. Gibt es konkrete Projekte zur Sanierung von Schadstoffdepots im deut- schen Elbe-Einzugsgebiet, die die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern aktuell plant oder umsetzt (bitte jeweils begründen)? 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Schadstoffeintrag insgesamt entlang der Elbe auf deutscher Seite seit 2010 an entsprechen- den Messstellen jeweils entwickelt (bitte die Datenprofile der jeweiligen Gütemessstelle nach einzelnen Schadstoffgruppen pro Jahr aufschlüsseln)? 9. a) Welche Schadstoffe in Elbesedimenten – aufgeschlüsselt nach einzel- nen elberelevanten anorganischen und organischen Schadstoffen in der Feststoffphase – sind aus Sicht der Bundesregierung als ökologisch be- denklich anzusehen? b) Welche Schadstoffe in Sedimenten überschreiten den oberen Schwel- lenwert (>8) des Sedimentqualitätsindex (SQI), der in den Sediment- managementkonzepten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und IKSE verankert ist? 10. Wie hat sich der Eintrag von schadstoffbelasteten Sedimenten in die Elbe aus der Tschechischen Republik nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 entwickelt (bitte die Datenprofile der Gütemess- stellen Schmilka, Schnackenburg und Seemannshöft nach einzelnen Schadstoffgruppen pro Jahr aufschlüsseln)?",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/29065 11. a) Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der Internationalen Kom- mission zum Schutz der Elbe, um zu einem gemeinsamen Verständnis über die Sanierung von Schadstoffquellen im Elbe-Einzugsgebiet zu kommen? b) Welche konkreten Vereinbarungen zwischen wem gibt es hierzu, ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung? c) Inwieweit und mit welchem Ergebnis wird nach Kenntnis der Bundes- regierung im Rahmen der Gespräche innerhalb der IKSE auch die Ver- meidung von schadstoffmobilisierenden Maßnahmen im Elbe-Einzugs- gebiet in Tschechien thematisiert? Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Verschlickung der Nebenflüsse der Elbe, wie z. B. der Este, und inwiefern wird diese durch das aktuelle Sedimentmanagement der Tideelbe verstärkt? 12. Auf wessen Kosten wird nach Kenntnis der Bundesregierung der nach den Elbvertiefungsbaggerarbeiten (Tideelbe) vermehrt auftretende Schlick in der Este von der Mündung bis zum Buxtehuder Hafen wieder entsorgt (Quelle; bitte mit Kosten belastete Gebietskörperschaft bzw. Gebiets- körperschaften nennen)? 13. Wird die Unterhaltsbaggerung nach tatsächlich ausgehobenen Kubik- metern abgerechnet oder über einen Pauschalpreis „Sicherung der Soll- tiefe“? 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der Elbvertiefung auf die Deichsicherheit an der Unterelbe und ihren Nebenflüssen vor, und sieht sie diese gefährdet? 15. Inwiefern besteht laut Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen dem durch die Elbvertiefung gestiegenen Tidenhub und der Unterspülung eines Damms am Stauwehr Geesthacht, in dessen Folge die Fischaufstiegsanlage Geesthacht auf der Südseite/Niedersachsen zugeschüttet werden musste (https://www.mopo.de/hamburg/katastrophe-fuer-hamburgs-lachse-vorzei geprojekt-fischtreppe-in-der-elbe-ist-kaputt-33741136)? 16. Mit welchen zusätzlichen Schlickmengen und Kosten pro Jahr bei der Unterhaltsbaggerung rechnet die Bundesregierung für die Delegations- strecke (Hamburg Stadtgrenze bis Cuxhaven-Außenelbe) nach Fertigstel- lung der 9. Elbvertiefung gegenüber den Werten von 2019 (vor Beginn der Baggerarbeiten)? 17. In welchem Umfang wird nach Ansicht der Bundesregierung der Zugang zu den kleinen Häfen und Sportboothäfen an der Tideelbe im Rahmen der Unterhaltsbaggerung sichergestellt? 18. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Sicherheit und Leichtigkeit des Fährverkehrs Glückstadt-Wischhafen sichergestellt werden, und wie kann ein unterbrechungsfreier Fährverkehr, der nicht durch Wasserstände und Windrichtungen beeinflusst und unterbrochen wird, dauerhaft gewähr- leistet werden? a) Welche Schadstoffmengen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch wen im Einzugsgebiet der Elbe nach dem Schadstoffregister PRTR (Anhang II) eingeleitet, und welche Maßnahmen werden zu einer Verminderung oder Vermeidung der Einleitungen mit dem Ziel des Erreichens einer guten Wasserqualität getroffen? b) Wer ordnet diese Maßnahmen an, und wie können sie durchgesetzt werden?",
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"content": "Drucksache 19/29065 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zustand des Ökosystems Tideelbe, und inwiefern sind der Bundesregierung Auswirkungen auf die Ökologie der Tideelbe durch die Baggerarbeiten für die Elbvertiefung bekannt ge- worden? 20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Fischsterben in der Elbmündung im Sommer 2020 (https://www.welt.de/regionales/niedersach sen/article212167787/Ursache-fuer-Fischsterben-in-der-Elbmuendung-wei ter-unbekannt.html), und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen, bzw. von welchen Erkenntnissen und Konsequenzen der Landesbehörden hat die Bundesregierung Kenntnis, und wie bewertet sie diese? 21. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, für Nassbaggerarbeiten nicht- europäische Unternehmen im Vergabeverfahren zuzulassen (bitte begrün- den)? 22. a) Welche konkreten Vorgaben hinsichtlich Arbeitnehmerinnen- und Ar- beitnehmerschutz setzt die Bundesregierung im Falle der Beauftragung nichteuropäischer Nassbaggerunternehmen im Rahmen der Ausschrei- bung bzw. ggf. folgender Verträge? b) Inwieweit zählt hierzu auch das Führen der deutschen bzw. der Flagge eines anderen EU-Mitgliedstaats? 23. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche bzw. europäi- sche Nassbaggerunternehmen in China bereits beauftragt worden, wenn ja, für welche Aufträge, wenn nein, warum nicht? 24. Welche formalen oder anderen Gründe (z. B. genereller Ausschluss) nennt nach Kenntnis der Bundesregierung die chinesische Regierung in Bezug auf mögliche Nichtbeauftragung ausländischer bzw. europäischer Nass- baggeraufträge in chinesischen Gewässern? 25. Inwieweit werden Tätigkeiten europäischer Firmen in chinesischen Ge- wässern – wie die Nassbaggerarbeiten – im angestrebten Investitions- schutzabkommen der Europäischen Union mit China (CAI) berücksichtigt, und inwieweit wird hier die erforderliche Reziprozität hergestellt (bitte je- weilige Formulierung im Entwurf des Abkommens nennen)? Berlin, den 20. April 2021 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333",
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