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            "content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                               Drucksache 19/7501 32017R1938&from=EN) enthält in Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b bereits die grundlegenden sozialen Dienste, soweit diese in den Mitgliedstaaten als „ge­ schützte Kunde“ gelten. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dies bisher in § 53a Satz 1 nicht vor. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Begriff „ge­ schützten Kunden“ im EnWG entsprechend um die sozialen Dienste zu erweitern. 4.   Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Analysen und Ergebnissen der Katastrophenschutzübung LÜKEX 18 für die Versor­ gung von Industriebetrieben mit Erdgas? Die Krisenmanagementübung LÜKEX 18 hat bestätigt, dass es bei einer Versor­ gungskrise mit Gas im Rahmen der marktbasierten Maßnahmen sowie der hoheit­ lichen Maßnahmen zur Abschaltung von Industriebetrieben kommen kann. Dabei wurde festgestellt, dass im Bereich des Krisen- und Notfallmanagements nach dem Energiewirtschaftsgesetz und dem EnWG in einzelnen Fragen ein zusätzli­ cher Regelungsbedarf für die Umsetzung von Abschaltmaßnahmen besteht. 5.   Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Analysen und Ergebnissen der Katastrophenschutzübung LÜKEX 18 für die Versor­ gung von Gaskraftwerken mit Erdgas, auch im Hinblick auf ein mögliches Zusammenkommen eines Lieferengpasses bei Erdgas mit einer geringen Stromerzeugungsmenge durch Sonnen- und Windenergieanlagen, insbeson­ dere im Winter? Die Bundesregierung hat in der Übung auch die Bedeutung von systemrelevanten Gaskraftwerken nach § 13f EnWG überprüft. Zusätzliche Erkenntnisse über das Zusammenspiel eines Lieferengpasses bei Erdgas mit einer geringeren Stromer­ zeugung durch Sonnen- und Windenergieanlagen wurden nicht gewonnen, da die Krisenmanagementübung LÜKEX 18 den Schwerpunkt auf die Gasversorgung gelegt hat und nicht auf einen Ausfall der Stromversorgung. 6.   Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 5 aktuell die Be­ deutung der Kohlekraft und der Kernkraft für die Sicherheit der Energiever­ sorgung Deutschlands, ggf. in Abweichung zu Einschätzungen und Verlaut­ barungen der jüngsten Vergangenheit? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit abnehmender Bedeutung der Stromerzeugung aus Kohle und Kernenergie die Bedeutung von Erdgas kurz- bis mittelfristig zunehmen könnte, bis der Energiebedarf aus erneuerbaren Energie­ trägern gedeckt wird. 7.   Sieht die Bundesregierung im aktuellen Konflikt zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine das Potential für eine Gefährdung der Erdgas­ versorgung Deutschlands? Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass der Erdgastransit durch die Ukraine seit dem Ende der UdSSR wiederholt Anlass zu politischen Ausei­ nandersetzungen zwischen beiden Staaten gewesen ist. Sie hat aber auch zur Kenntnis genommen, dass dies nur in wenigen Einzelfällen zu einer tatsächlichen Einschränkung des physischen Erdgasflusses geführt hat. Vor diesem Hinter­ grund sieht die Bundesregierung aktuell keine besondere Gefährdung der Erdgas­ versorgung Deutschlands oder anderer EU-Mitgliedstaaten durch den andauern­ den Konflikt zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine.",
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