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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 7/3395 7. Wahlperiode 19.03.75 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Strauß und Genossen - Drucksache 7/3261 - betr. Veröffentlichung von diplomatischen Fernschreiben Der Staatsminister im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 14. März 1975 — 011 — 300.14 — die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: 1. Trifft es zu, daß die im „Stern\" abgedruckten Texte wörtlich oder sinngemäß mit Telegrammtexten übereinstimmen, die Bot- schafter Pauls an das Auswärtige Amt gesandt hat? Es trifft zu, daß der auf Seite 91 der „Stern\"-Ausgabe vom 30. Januar 1975 in Anführungszeichen zitierte Text mit Passa- gen eines Fernschreibens der Botschaft Peking übereinstimmt. Es trifft weiter zu, daß die Botschaft über die Begegnung von Herrn Dr. Strauß mit dem Vorsitzenden Mao berichtet hat. Diese Berichterstattung nannte u. a. die im „Stern\" und auch in der übrigen deutschen Presse wiedergegebenen Gesprächsthemen, befaßte sich aber mit dem Gegenstand so ausführlich, daß von einer sinngemäßen Übereinstimmung nicht die Rede sein kann. 2. Sind innerhalb des Auswärtigen Amtes Ermittlungen eingelei- tet worden, wie diese Texte in den Besitz des „Sterns\" gelangt sind? Das Auswärtige Amt, das die Indiskretionen bedauert, hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten die erforderlichen Ermittlungen eingeleitet. 3. Liegen bereits Ergebnisse aus diesen Ermittlungen vor, oder bestehen konkrete Verdachtsmomente, wie die Texte an den „Stern\" gelangt sind? Bisher liegen aus diesen Ermittlungen noch keine Ergebnisse oder konkreten Verdachtsmomente vor. Wie in solchen Fällen",
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"content": "Drucksache 7/3395 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode üblich, haben zahlreiche Arbeitseinheiten der Bundesregierung die Berichte erhalten. Der Umfang des Personenkreises, der von diesen Berichten Kenntnis erlangen konnte, macht es äußerst schwierig, zu befriedigenden Ermittlungsergebnissen zu gelan- gen. 4. Welchen Geheimhaltungsgrad hatten die Telegramme des Bot- schafters? Die Berichte der Botschaft wurden verschlüsselt übermittelt; sie trugen den Geheimhaltungsgrad „VS — nur für den Dienst- gebrauch\" mit Ausnahme des Berichts, aus dem der zitierte Text stammt, für den kein Geheimhaltungsgrad verfügt worden ist. Die Botschaft durfte trotzdem von der Annahme ausgehen, daß dieser Bericht mit der üblichen im Verkehr zwischen der Botschaft und dem Auswärtigen Amt praktizierten Vertraulich- keit behandelt werden würde. 5. Sind bereits die notwendigen Ermächtigungen zur Einleitung von strafrechtlichen Maßnahmen erteilt worden? Die Frage, ob Ermächtigungen durch das Auswärtige Amt not- wendig sind, hat sich bisher noch nicht gestellt. Das Auswärtige Amt ist an einer Aufklärung der Angelegenheit interessiert; die Frage einer Ermächtigung wird deshalb, sollte sie sich in Zu- kunft stellen, sorgfältig geprüft werden.",
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