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"content": "Deutscher Bundestag Drucksache 19/21707 19. Wahlperiode 18.08.2020 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Uwe Kekeritz, Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 19/20875 – Wirtschafts- und Finanzkrise im Libanon Vorbemerkung der Fragesteller Der Libanon sieht sich derzeit mit mehreren Krisen gleichzeitig konfrontiert, die das Land vor die größte Herausforderung seit dem 15-jährigen Bürgerkrieg von 1975 bis 1990 stellen. Der Staat steht vor dem finanziellen und wirtschaft- lichen Kollaps, der zum Zusammenbruch der politischen Ordnung führen kann und bereits schwere soziale Verwerfungen verursacht hat. Dazu haben strukturelle Probleme und neue Schocks beigetragen, die sich gegenseitig ver- stärken. Die heftigen Straßenproteste der Zivilbevölkerung, mit der sich der Frust über die wirtschaftliche Lage im Herbst 2019 parteiübergreifend und jenseits der eingefahrenen religiösen Lager entlud, haben das Land in den ver- gangenen Monaten aufgewühlt und das politische Establishment herausgefor- dert. Zu den Gründen der multiplen Krise zählen nach Ansicht der Fragesteller tief verwurzelte Korruption in einem nach religiösem Proporz ausgerichteten Machtverteilungssystem, eine Vertrauens- und Legitimitätskrise in der Bevöl- kerung gegenüber den dynastischen politischen Eliten, der Krieg im benach- barten Syrien und die damit verbundene Flüchtlingskrise im Libanon, ein Rückgang von Heimatüberweisungen der zahlreichen Libanesen im Ausland, das Versiegen von Geldflüssen aus den Golfstaaten und den USA und damit ein Mangel an Devisen, fehlende staatliche und private produktive Investitio- nen und stattdessen eine stetige Aufblähung des Staatssektors, das Fehlen von Investitions- und Aufbaukonzepten nach Ende des Bürgerkriegs zur Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur und eines bedarfsorientierten Bildungssys- tems und schließlich die wirtschaftlichen, ordnungspolitischen und sozialen Herausforderungen der Corona-Krise. Die selbst verschuldete Banken- und Schuldenkrise hatte jedoch schon vor der Pandemie das Fass zum Überlaufen gebracht. Darüber hinaus leidet das Land unter starker Umweltverschmutzung und dem Fehlen einer effektiv funktionierenden Infrastruktur in den Bereichen Wasser, Elektrizität, Müllabfuhr, allgemeine Gesundheitsversorgung etc. Im März 2020 kündigte die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes Zahlungsunfähigkeit an. Die Währung ist in freiem Fall, Verschuldung und Arbeitslosenquote steigen rapide. Viele Gehälter können nicht mehr bezahlt werden. Nach Angaben der Regierung belaufen sich Libanons Schulden auf Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. August 2020 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.",
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"content": "Drucksache 19/21707 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rund 170 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP; ca. 92 Mrd. US-Dollar). Die Arbeitslosenquote liegt bei mehr als 40 Prozent. Lebensmittelpreise sind seit Ausbruch der Krise stark gestiegen und importierte Waren sind wegen der rapiden Entwertung des Pfund für viele kaum noch erschwinglich. Libanon ist zu 85 Prozent auf importierte Güter angewiesen. Das düstere Szenario der Weltbank, dass bei einer Inflation um 30 Prozent die Hälfte der Libanesen unter die Armutsgrenze fällt, ist bereits eingetreten. Die Rezession wird in diesem Jahr auf 10 bis 15 Prozent geschätzt. Die abrupten wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie haben vor diesem Hintergrund Hunger zum Alltagsproblem im Libanon werden lassen – in einem Land, das weltweit den höchsten Anteil von Flüchtlingen an der Gesamtbevölkerung hat. Selbst erfahrene Politiker des Libanons drücken bei Ansicht der Lage im ver- traulichen Gespräch ihre Verzweiflung und Ratlosigkeit aus. Dabei hat nach Ansicht der Fragesteller die politische Elite jeglicher religiösen und ideolo- gischen Couleur durch ihre Klientelpolitik die staatlichen Institutionen ge- schwächt und das Land in den Bankrott gefahren. Obwohl das gesamte politi- sche Spektrum an der Misere beteiligt ist, bestehen im pro-westlichen Lager vieler Sunniten und Teile der Christen Befürchtungen, dass eine Handlungs- unfähigkeit des fragilen Staates zu einer Stärkung der schiitischen Hisbollah führen könnte und der Libanon weiter in Richtung Iran und in eine Wieder- annäherung an Assads Syrien abdriftet. Aus dem schiitischen Lager im Liba- non wird inzwischen in provozierenden Äußerungen gar das politische System aus dem Taif-Abkommen von 1989 infrage gestellt, das trotz aller Unzuläng- lichkeiten das Land bisher vor einem erneuten Bürgerkrieg bewahrt hatte. Ins- besondere die Hisbollah, die Teil der libanesischen Regierung und des Staates ist, bedroht nach Ansicht der Fragesteller zugleich die Stabilität und Staatlich- keit des Libanons sowie die Sicherheit Israels (vgl. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17. Dezember 2019 „Betätigungsverbote gegen Hisbollah entschlossen durchsetzen und ihre Netzwerke in Deutschland zerschlagen, Israel beistehen, Zivilgesellschaft in Libanon unterstützen“ auf Bundestagsdrucksache 19/16050). Einigkeit gibt es unter den entgegengesetzten politischen Lagern in Beirut momentan lediglich darin, Bedingungen zu schaffen, um durch Hilfe von außen eine schnelle Liquiditätsspritze zu erhalten. Diese kann vor allem vom Internationalen Währungsfonds (IWF) kommen (angepeilt ist ein Notdarlehen von 10 Mrd. US-Dollar), was wiederum Hilfen durch die EU und andere inter- nationale Geber erleichtern würde. Dafür muss die Regierung jedoch ein finanz- und wirtschaftspolitisches Reformpaket erstellen, das auch die tiefen strukturellen Probleme glaubwürdig angeht. Den IWF vom Reformwillen zu überzeugen, bleibt die unmittelbare operative Herausforderung der Regierung unter Premierminister Hasan Diab in den kommenden Wochen. Auch die an der Regierung beteiligte Hisbollah hat einem Kreditersuchen an den IWF und damit verbundene Auflagen als letzten Ausweg prinzipiell zugestimmt. Im Prinzip geht es um die Verteilung der Verluste, die nach Ansicht der Frage- steller eine korrupte Elite verursacht hat. Die zu erwartenden Austeritätsmaß- nahmen einer von außen kontrollierten Reformpolitik werden vor allem die Hälfte der Bevölkerung treffen, die weniger als 5 Prozent Anteil am nationa- len Einkommen haben – besonders dann, wenn strukturelle Reformen und Good Governance wie in den letzten Krisenjahren ausbleiben. Die Bundesregierung engagiert sich vielfältig im Libanon. Inhaltliche Schwer- punkte der Zusammenarbeit liegen auf der Entwicklungszusammenarbeit in den Sektoren Bildung, Wasser/Abwasser sowie nachhaltige Wirtschaftsent- wicklung. Zudem leistet die Bundesregierung umfassende humanitäre Hilfe. Laut eigenen Angaben wurde im Zuge der Syrienkrise die Unterstützung für Flüchtlinge ausgeweitet. Seit 2012 hat das Bundesministerium für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den Libanon mit 825 Mio. Euro unterstützt. Vor dem Hintergrund dieser wichtigen Arbeit und des finanz- politischen Desasters bleibt nach Ansicht der Fragesteller unbegreiflich, warum die Weltbank u. a. mit Unterstützung der Bundesregierung weiterhin das Vorhaben des ökologisch desaströsen Staudamms im Bisri-Tal fördert, welcher den libanesischen Staatshaushalt in dieser Situation noch zusätzlich",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/21707 belastet. Für das 600-Millionen-Dollar-Großprojekt müssten 130 000 Men- schen zwangsumgesiedelt und zehntausende Bäume gefällt werden. Die Lage im Libanon ist an einem kritischen Punkt angelangt. Das Land be- nötigt dringend Unterstützung, auch bilateral, um die nächsten Monate zu überstehen und diese für eine strukturelle Erneuerung zu nutzen. Dabei besteht die Herausforderung, internationale Finanzhilfen zur Verfügung zu stellen, die nicht einer überkommenen politischen Elite im jetzigen System das Überleben erleichtert (inklusive dem Staat im Staate der Hisbollah und anderen kleine- ren, aber weiterhin machtvollen Clan-Strukturen), sondern der Bevölkerung und den staatlichen Institutionen insgesamt. Ein Zusammenbruch am östlichen Mittelmeer würde weitreichende Folgen haben in unmittelbarer Nachbarschaft Israels und in einer Region, die ohnehin seit Jahren durch Krieg, Extremismus und Vertreibung gezeichnet ist. Vorbemerkung der Bundesregierung Die verheerende Explosion im Hafen von Beirut am 4. August 2020 hat die politische und wirtschaftliche Krise weiter verschärft und zum Rücktritt der Regierung geführt. Die Bundesregierung leistet Soforthilfe für die von dem Explosionsunglück betroffenen Menschen, unter anderem durch Bereitstellung von humanitärer Hilfe und medizinischer Grundversorgung. Sie setzt sich dafür ein, dass die bereitgestellten Mittel transparent und koordiniert eingesetzt wer- den und denen zugutekommen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Die Bundesregierung hält gemeinsam mit ihren internationalen Partnern an der Forderung fest, dass tiefgreifende Strukturreformen, die den Forderun- gen und Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen, dringend angegangen werden müssen. 1. Wie stuft die Bundesregierung die Krise im Libanon derzeit ein? Welche Szenarien werden durchgespielt und welche Handlungsoptionen daraus abgeleitet? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen im Libanon mit großer Sorge. Die schwere Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie und damit einhergehenden Einschränkungen weiter verschärft. Die Verschuldung liegt mit aktuell rd. 180 Prozent des BIP (Schät- zung Weltbank) jenseits der Schuldentragfähigkeit des Landes. Im März 2020 erklärte die Regierung ihre Zahlungsunfähigkeit bei der Begleichung von Staatsanleihen. Der libanesische Bankensektor, größter Kreditgeber des Staates, ist von Insolvenz bedroht. Die Zentralbank verfügt nicht mehr über ausreichen- de Mittel zur Stabilisierung der Landeswährung, die in wenigen Monaten den Großteil ihres Wertes gegenüber dem US-Dollar eingebüßt hat. Die import- basierte Wirtschaft leidet unter Devisenknappheit und landesweiten Stromaus- fällen. Innerhalb der internationalen Gemeinschaft und insbesondere innerhalb der Europäischen Union besteht Einigkeit, dass eine Zusammenarbeit des Libanon mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zentral ist, um die finanzielle Notlage abzumildern und das Land mittelfristig zu stabilisieren. Hierfür muss die Regierung Vorbedingungen erfüllen, darunter die Schaffung einer gesetz- lichen Grundlage für Kapitalverkehrskontrollen und eine unabhängige Prüfung der Zentralbank. Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die schwerwiegenden sozialen Folgen der Krise abzumildern. Hier ist die Bundesregierung über bi- und multilaterale Maßnahmen engagiert und prüft fortlaufend Anpassungen dieses Engagements. Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Bereitschaft be-",
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"content": "Drucksache 19/21707 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode kräftigt, den Libanon bei der Umsetzung von Reformen zu unterstützen. So gel- ten auch die im Rahmen der CEDRE-Konferenz (Conférence économique pour le développement, par les réformes et avec les entreprises) in Paris im April 2018 gemachten Zusagen in Höhe von elf Mrd. US-Dollar weiter fort. Darüber hinaus ist eine Fortsetzung der internationalen Unterstützung für die libanesischen Streitkräfte, die weiterhin das Vertrauen der Bevölkerung ge- nießen, essentiell für die Wahrung von Stabilität und Sicherheit. 2. Welche politischen Initiativen hat die Bundesregierung gestartet, um sich mit den politischen und finanzpolitischen Akteuren vor Ort auszutauschen und Auswege aus der Krise zu eruieren (bitte Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner auf Leitungsebene des Bundeskanzleramts, des Auswär- tigen Amts, des BMZ, des Bundesministeriums der Finanzen – BMF –, der KfW, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – oder der Bundesbank mit Vertreterinnen und Vertretern der libanesischen Regierung, Zentralbank oder Bankenaufsichten nennen)? Die Bundesregierung befindet sich in konstantem, engem Austausch mit der libanesischen Regierung, weiteren politischen Akteuren, darunter auch die Zivilgesellschaft sowie mit regionalen und internationalen Akteuren vor Ort. Als Teil der aus China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russ- land, den USA, der EU und der Arabischen Liga bestehenden International Support Group for Lebanon (ISG) sowie im Rahmen der EU kommuniziert die Bundesregierung engagiert mit libanesischen Entscheidungsträgern und der Be- völkerung. Dies geschieht durch regelmäßige Treffen und Erklärungen im ISG- Kreis auf Botschafterebene vor Ort, aber auch hochrangig auf Hauptstadtebene, zuletzt beim Treffen der ISG in Paris am 11. Dezember 2019 unter Leitung des französischen Außenministers sowie des VN-Sonderbeauftragten für den Liba- non. Auch in bilateralen Gesprächen mit Vertretern der libanesischen Regie- rung stellt die Bundesregierung ihre Position und Erwartungshaltung mit Blick auf den drängenden Reformbedarf deutlich dar. In den letzten Monaten hat der Austausch zu Libanon in diversen bi- und multilateralen Formaten deutlich zu- genommen. Deutschland setzt sich zudem dafür ein, dass die EU hier eine aktive Rolle einnimmt und bi- und multilaterale Unterstützungsmaßnahmen eng und stringent koordiniert. Darüber hinaus hat der Bundesminister des Aus- wärtigen, Heiko Maas, anlässlich der COVID-19-Krise im März 2020 mit sei- nem libanesischen Amtskollegen telefoniert. Der Staatsminister des Auswärti- gen Amts, Niels Annen, besuchte den Libanon zuletzt im März 2019. Bundes- außenminister Maas empfing im September 2019 den damaligen Außenminis- ter Bassil zu Gesprächen in Berlin. Am 11. August 2020 reiste Bundesaußenmi- nister Maas in der Folge der Hafenexplosion nach Beirut und sicherte deutsche Unterstützung bei der Bewältigung der Katastrophe zu. Er erklärte, dass die Umsetzung tiefgreifender struktureller Reformen essentielle Voraussetzung für weitergehende Unterstützung sei. Die libanesische Regierung unter Premier- minister Hassan Diab ist am 10. August 2020 zurückgetreten und seither ge- schäftsführend im Amt. Nach der Bildung einer neuen handlungs- und ent- scheidungsfähigen Regierung werden Deutschland und die EU den Dialog mit ihr aufnehmen und eng gestalten.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/21707 3. Inwiefern ist der Bund indirekt über Projekte der Weltbank oder andere multilaterale Institutionen im Libanon engagiert (bitte nach Projekttitel, Art der Kooperation und Fördervolumen auflisten), und wie bewertet der Bund die Risiken angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage? 4. Inwiefern sind weitere Projekte, an denen der Bund über die Weltbank oder andere multilaterale Institutionen multilateraler Zusammenarbeit be- teiligt ist, im Libanon geplant? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Für Einzelheiten zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit dem Liba- non wird auf die als Anlagen 1 und 3 beigefügten Übersichten verwiesen. Zu den krisenbedingten Anpassungen mit Bezug auf die COVID-19-Pandemie wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19660 verwiesen. Deutschland ist Anteilseigner und Beitragszahler bei der Weltbankgruppe. Die deutschen Kapital- und Wiederauffüllungsbeiträge beinhalten keine Vorgaben für eine Zuordnung nach Ländern und Regionen, auch nicht nach Maßnahmen. Eine direkte Zuordnung zu einzelnen Vorhaben ist deshalb nicht möglich. Die laufenden Vorhaben der Weltbankgruppe im Libanon sowie bereits umge- setzte Projekte im Land sind unter folgender Webseite abrufbar: https://project s.worldbank.org/en/projects-operations/projects-list?lang=en&searchTerm=&c ountrycode_exact=LB. Noch in Vorbereitung befindliche Projekte der Welt- bankgruppe sind unter folgender Webseite abrufbar: https://projects.worldbank. org/en/projects-operations/products-and-services/brief/monthly-operational-su mmary. Die vorhabenspezifische Risikoeinschätzung sowie die daran anknüp- fende, fortlaufende Risikoüberwachung obliegen der Weltbankgruppe. Die ent- sprechenden Angaben finden sich in Projektprüfungsunterlagen sowie den Fortschrittsberichten, abrufbar unter https://projects.worldbank.org/en/projects- operations/document-detail/P160224. Folgende laufende Weltbankvorhaben im Libanon erfuhren während der Um- setzungsphase Anpassungen zwecks Umsteuerungen zugunsten der Bekämp- fung der Folgen der COVID-19-Pandemie.: (i.) Supporting Innovation in Small and Medium Enterprises Project (Projektnummer 127306; Details zum Projekt sowie zur Anpassung abrufbar unter: https://documents.worldbank.org/en/publi cation/documents-reports/documentdetail/440321586132281803/disclosable-re structuring-paper-supporting-innovation-in-small-and-medium-enterprises-proj ect-p127306.) sowie (ii.) Lebanon Health Resilience Project (Projektnummer 163476; Details zum Projekt sowie zur Anpassung abrufbar unter: https://docu ments.worldbank.org/en/publication/documents-reports/documentdetail/672081 584040797471/disclosable-restructuring-paper-lebanon-health-resilience-projec t-p163476). Deutschland ist ebenfalls Anteilseigner der Europäischen Bank für Wieder- aufbau und Entwicklung (EBWE/EBRD). Es bestehen keine Vorgaben für eine Zuordnung nach Ländern und Regionen, auch nicht nach Maßnahmen. Eine direkte Zuordnung zu einzelnen Vorhaben ist deshalb nicht möglich. Die EBWE ist im Libanon aktiv. Ihre laufenden Projekte im Libanon sind unter folgender Webseite abrufbar: https://www.ebrd.com/cs/Satellite?c=Content&ci d=1395273066454&pagename=EBRD%2 FContent%2FContentLayout. Die vorhabenspezifische Risikoeinschätzung sowie die daran anknüpfende, fortlaufende Risikoüberwachung obliegen der EBWE. Angaben der EBWE zum Risiko und zur Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderungen liegen nicht vor.",
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"content": "Drucksache 19/21707 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutschland ist mit 18,8 Prozent einer der drei größten Anteilseigner der Euro- päischen Investitionsbank. Diese ist im Rahmen ihres Außenmandats seit 1978 im Libanon mit Finanzierungen aktiv. Ihr Engagement kann unter nachstehen- dem Link abgerufen werden: https://www.eib.org/en/projects/loans/index.htm? q=&sortColumn=loanParts.loanPartStatus.statusDate&sortDir=desc&pageNum ber=0&itemPerPage=25&pageable=true&language=EN&defaultLanguage=EN &loanPartYearFrom=1959&loanPartYearTo=2020&orCountries.region=true& countries=LB&orCountries=true&orSectors=true. Schwerpunkte des Engage- ments sind Finanzierungen für Infrastruktur und den KMU-Bereich. Das Risi- komanagement für das aktive Portfolio liegt bei der EIB. Der Verwaltungsrat der EIB wird unterrichtet, sofern sich das Risikoprofil in einem Einsatzland deutlich verschlechtert. Im Falle des Libanon ist das bislang nicht erfolgt. Die durch die Explosionskatastrophe vom 4. August 2020 entstandenen Schä- den und Bedarfe werden aktuell erhoben. Darauf basierend muss geprüft wer- den, ob und welche zusätzlichen Initiativen benötigt werden. 5. Welche Maßnahmen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen werden, um sicherzustellen, dass IWF-Kredite an die libanesische Regie- rung nicht zur Stärkung einzelner Parteien innerhalb des schwachen Staa- tes missbraucht werden? Der IWF stellt keine Mittel für spezifische Projekte zur Verfügung, sondern vergibt Kredite an Mitglieder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Die Kredite des IWF sollen den Mitgliedsländern helfen, Zahlungsbilanzprobleme zu be- wältigen, ihre gesamte Wirtschaft zu stabilisieren und nachhaltiges Wirtschafts- wachstum wiederherzustellen. Der IWF verhandelt die Kreditkonditionen mit der jeweiligen Regierung und der Zentralbank und überwacht ihre Einhaltung. Auflagen und Maßnahmen stellen die ordnungsgemäße Verwendung von IWF- Mitteln sicher; dem misst auch die Bundesregierung bei der Bewilligung von Kreditprogrammen besondere Bedeutung bei. Derzeit nimmt der Libanon keine Kredite des IWF in Anspruch. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass sich andere externe Akteure, wie z. B. Russland oder die Türkei, die Situation im Libanon zu Nutze machen könnten, um auf das Land Einfluss zu gewinnen? Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen er- folgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Darüber hinaus stammen die ange- fragten Informationen aus schützenswertem nachrichtendienstlichen Aufkom- men. Die Antwort enthält Erkenntnisse, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden und unter Umständen Rückschlüsse auf die Herkunft der Infor- mation zulassen; die Veröffentlichung würde dazu beitragen, dass derartige Informationen künftig nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Maß gewon- nen werden könnten. Dies würde zu einer Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch den Bundesnachrichtendienst führen. Eine Beantwortung in offener Form und die daraus mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte kön- nen damit den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen. Daher ist die Antwort zu dieser Frage als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) mit dem",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/21707 Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft und wird dem Deutschen Bun- destag gesondert übermittelt.* 7. Welche humanitäre Unterstützung leistet die Bundesregierung im Libanon, inklusive für die Host Communities und die syrischen Flüchtlinge? Hat die Bundesregierung hier auf die Krise reagiert und die Hilfe ver- stärkt? Wenn ja, wo, und wie (bitte Projekte jährlich seit 2016 auflisten)? Die Schwerpunkte humanitärer Förderung der Bundesregierung in Libanon liegen auf der Versorgung von syrischen Flüchtlingen und hilfsbedürftigen Libanesen mit Nahrungsmitteln im Rahmen von Bargeldhilfen und Gutschein- programmen des Welternährungsprogramms (WFP), auf der Unterstützung des Schutz- und multisektoralen Hilfsprogramms des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und den humanitären Maßnahmen der inter- nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Auch werden Vorhaben deutscher Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit ihren lokalen Partnerorga- nisationen im Gesundheitsbereich gefördert. Basierend auf den aktuellen inter- nationalen und nationalen Hilfsplänen, wie dem „Regional Refugee and Resi- lience Plan“ (3RP) oder dem „Lebanon Crisis Response Plan“, prüft die Bundesregierung kontinuierlich aktuelle humanitäre Bedarfe und passt die Unterstützung, wenn erforderlich, an. Infolge der Auswirkungen der Wirt- schafts- und Finanzkrise sowie des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie in Li- banon leistet die Bundesregierung landesweit durch die Bereitstellung zusätzli- cher Fördermittel und durch entsprechende flexible Anpassung in bereits lau- fenden humanitären Projekten einen wichtigen Beitrag zur koordinierten Reak- tion auf die Bewältigung der Krise. Aufgrund des Explosionsunglücks in Beirut am 4. August 2020 hat die Bundesregierung umgehend humanitäre Hilfe in Hö- he von rund 11,8 Mio. Euro bereitgestellt. Während der Soforthilfephase för- derte die Bundesregierung mit rund. 1,8 Mio. Euro die Entsendung eines Such- und Rettungsteams des Technischen Hilfswerks sowie einen Hilfsflug des Deutschen Roten Kreuzes mit medizinischer Ausrüstung. Die weiteren zehn Mio. Euro werden für humanitäre Hilfsmaßnahmen für die von der Katastrophe betroffenen Menschen über die Vereinten Nationen, die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitäre Nichtregierungsorga- nisationen umgesetzt. Einzelheiten sind der als Anlage 2 beigefügten tabellarischen Aufstellung zu entnehmen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der syrischen Geflüchteten im Libanon angesichts der Krise? 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der palästinensischen Flücht- linge im Libanon angesichts der Krise? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise hat Auswirkungen auf alle im Land lebenden Bevölkerungsgruppen. Insbesondere Menschen, die bereits vor der Krise unter prekären Bedingungen gelebt haben, sind durch steigende Preise, Lebensmittel- und Treibstoffengpässe und wachsende Arbeitslosigkeit in höhe- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Ge- heimschutzordnung eingesehen werden.",
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"content": "Drucksache 19/21707 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rem Maße von Versorgungsunsicherheit und Existenznöten betroffen. Dazu zählt auch ein Großteil der im Land lebenden syrischen und palästinensischen Flüchtlinge. Die Bundesregierung betrachtet die Entwicklungen mit Blick auf alle Bevölkerungsgruppen, einschließlich der syrischen und palästinensischen Flüchtlinge, im Libanon mit großer Sorge. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage von Frauen und Mädchen, LGBTIQ und anderen marginalisierten Gruppen innerhalb des Libanons angesichts der Krise? Inwiefern und gegen welche Gruppen verstärken sich Ausgrenzung, Stig- matisierung und Gewalt angesichts der Krise? Wie unterstützt die Bundesregierung die Bedarfe dieser und anderer mar- ginalisierter Gruppen? Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein verbreitetes soziales Problem im Liba- non, das aber zunehmend öffentlich prominent aufgegriffen und von staatlicher Seite sanktioniert wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass häusliche Gewalt im Zuge der Corona-bedingten häuslichen Isolation auch im Libanon zugenommen hat. Auch für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und inter- geschlechtliche Menschen (LSBTI) brachte die Corona-Situation im Libanon Einschränkungen mit sich. Glaubhaften Berichten zufolge ist es zu einer Zu- nahme von stigmatisierender Gewalt gegen LSBTI gekommen. Die deutsche Botschaft Beirut hat anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie eine gemeinsame öffentliche Erklärung mit verschiedenen VN-Missionen so- wie Botschaften anderer europäischer Staaten zur Unterstützung im Kampf ge- gen Diskriminierung von und Gewalt gegen LSBTI abgegeben. Die Unterstützung der Bundesregierung für Frauen und Mädchen, LSBTI und andere vulnerable Gruppen ist in den Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur internationalen Lage der Menschenrechte von LSBTI auf Bundestagsdrucksache 19/9077, so- wie der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Ein- satz der Bundesregierung zugunsten von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern auf Bundestagsdrucksache 19/6030 und der Klei- nen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Deutschlands Enga- gement für die Vereinten Nationen im Bereich „Frauen, Frieden und Sicher- heit“ im Rahmen seiner Präsidentschaft des Sicherheitsrates auf Bundestags- drucksache 19/12352 ausführlich dargestellt. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage ausländi- scher Arbeitnehmerinnen im privaten Dienstleistungssektor des Libanons angesichts der Krise? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine wirtschaftliche und sexu- elle Ausbeutung zu verhindern? Ausländische Arbeitsmigrantinnen und -migranten sind wegen der COVID-19- Pandemie besonders anfällig für wirtschaftliche und sexuelle Ausbeutung. Nach einer stichprobenartigen Umfrage der Internationalen Organisation für Migration (IOM) haben 38 Prozent der Befragten keinen Zugang zu ihrem Pass, weil ihnen dieser vom Arbeitgeber abgenommen wurde. 79 Prozent haben seit Beginn der Wirtschaftskrise und durch COVID-19 ihr Einkommen verloren. 62 Prozent der Befragten hatten nicht ausreichend Geld für eine regu- läre Anzahl an Mahlzeiten pro Tag (IOM, HCT Meeting, Juni 2020). Zum Zeit- punkt der Umfrage bestanden Einreiserestriktionen in 221 Länder, und 10.000",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/21707 Arbeitsmigrantinnen waren im Libanon gestrandet (IOM, HCT Meeting, Juni 2020). Deutschland beteiligt sich derzeit an einer Finanzierung über den Lebanon Humanitarian Fund des UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA), der diese Zielgruppe in den Programmen der Vereinten Natio- nen künftig besser miteinschließen soll. Das Gesamtbudget dafür beträgt sieben Mio. US-Dollar, der deutsche Betrag beläuft sich auf 2,5 Mio. Euro im Rahmen der COVID-19 Emergency Response in 2020. Außerdem wird die Zielgruppe der Arbeitsmigrantinnen und -migranten künftig stärker in Maßnahmen wie die Mental Health and Psycho-Social Support (MHPSS)-Strategie der GIZ inte- griert. Das Gesamtbudget beträgt ca. eine Mio. Euro für den Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis 31. Oktober 2022. Arbeitsmigrantinnen und -migranten werden auch durch den Caritasverband unterstützt, der einen Zugang zu Basisgesund- heitsdienstleistungen im Bereich nicht-übertragbarer Krankheiten und psycho- sozialer Betreuung gewährleistet. Das Gesamtbudget beträgt 4,4 Mio. Euro für den Zeitraum von Juli 2020 bis Dezember 2023. 12. Welche bilaterale und multilaterale entwicklungspolitische Unterstützung leistet die Bundesregierung im Libanon (bitte Projekte nach Titel, Sektor, Förderumfang, Laufzeit auflisten)? Welche Anpassungen werden hier wegen der Krise vorgenommen? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 einschließlich der Anlagen 1 und 3 wird verwiesen. 13. Kennt die Bundesregierung eine Rechtfertigung für die Co-Finanzierung des umstrittenen Bisri-Staudamms über die Weltbank, der eine zusätz- liche Belastung für den libanesischen Staatshaushalts bedeutet und bei der ein Kreditausfall droht? Welche finanziellen Mittel sind bereits auf welcher Grundlage für das Projekt abgeflossen (bitte auflisten)? Für die Durchführung dieses Vorhabens ist grundsätzlich die Weltbank zustän- dig. Eine finanzielle Beteiligung der Bundesregierung besteht nicht. Im Welt- bankprojekt Water Supply Augmentation Project (Projektnummer P125184) sind, Stand April 2020, rd. 192 Mio. US-Dollar der Weltbankfinanzierung aus- gezahlt; siehe Fortschrittsbericht, abrufbar unter: https://documents.worldbank. org/en/publication/documents-reports/documentdetail/776431585744769805/di sclosable-version-of-the-isr-lebanon-water-supply-augmentation-project-p1251 84-sequence-no-13. Die Mittel der Weltbank wurden überwiegend für den An- kauf von Land (ca. 159 Mio. US-Dollar) sowie für Beratung, Planung, Projekt- management und Baumaßnahmen der Auftragnehmer eingesetzt. Eine Auf- schlüsselung der Auszahlungen findet sich in den jährlichen Auditberichten zum Projekt, abrufbar unter: https://projects.worldbank.org/en/projects-operatio ns/document-detail/P125184. 14. Vor dem Hintergrund, dass sich nach Kenntnis der Fragesteller einige libanesische Politiker spezifische Soforthilfe für das staatliche Gesund- heitssystem angesichts der COVID-19 Pandemie wünschen, insbeson- dere für das Rafik Hariri University Hospital, ist fraglich, welche Pläne die Bundesregierung mit Blick auf diesen Sektor angesichts der anhalten- den Pandemie hat?",
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"content": "Drucksache 19/21707 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/19660 wird verwiesen. 15. Welche Maßnahmen gegen Korruption im Land unterstützt die Bundes- regierung? Die Fragen 15 und 17 werden zusammen beantwortet. Die Prävention und Bekämpfung von Korruption sind zentrale Anliegen der deutschen internationalen Zusammenarbeit. Zu Einzelheiten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1086 verwiesen. Ferner werden im Rahmen der Krisenprävention die folgenden Maßnahmen unterstützt, die zumindest teilweise Projektkomponenten im Zusammenhang mit Korruptionsbekämpfung in Libanon umsetzen. Titel Durchführungsorganisation Engaging Lebanon’s Rising Political Centre for Humanitarian Dialogue Actors in a Political, Security & (CHD) Social Dialogue Empowering civil society and citizen Transparency International (TI) engagement Unterstützung der Dezentralisierung – Democracy Reporting International Phase III: Rechenschaftspflichtige, (DRI) inklusive und effektive Regierungs- führung im Libanon 16. Inwiefern sind der Bundesregierung Korruptionsverfahren oder Korrup- tionsverurteilungen gegen Regierungsmitglieder oder höchste Staats- angestellte im Libanon bekannt? Der Bundesregierung sind keine Korruptionsverfahren oder -verurteilungen ge- gen Regierungs-mitglieder oder höchste Staatsangestellte im Libanon bekannt. 17. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die bilaterale oder multilaterale Zusammenarbeit mit fragwürdigen Eliten im Libanon zu beenden oder einzuschränken (bitte konkrete Maßnahmen und – so- fern vorhanden – Personen und Entitäten, mit denen nicht mehr koope- riert wird, auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 18. Inwiefern gibt es Verflechtungen deutscher Staatsbürger oder Unter- nehmen mit Korruption im Libanon? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Verflechtungen deutscher Staatsbürger oder Unternehmen mit Korruption im Libanon vor.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/21707 19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in ausländischer Währung denominierte Verschuldung des öffentlichen Sektors Libanons? 20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die in ausländischer Währung denominierte Verschuldung des libanesischen Privatsektors? Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Von internationalen Organisationen veröffentlichte Daten zur Verschuldung im Libanon finden sich im gemeinsamen Schuldenportal der Weltbank, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammen- arbeit (abrufbar unter https://databank.worldbank.org/source/joint-external-deb t-hub) sowie im letzten Art. IV-Bericht des IWF zum Libanon (Stand: Oktober 2019, abrufbar unter https://www.imf.org/en/Publications/CR/Issues/2019/10/1 7/Lebanon-2019-Article-IV-Consultation-Press-Release-Staff-Report-Informati onal-Annex-and-48733). Vom libanesischen Finanzministerium veröffentlichte Daten finden sich unter www.finance.gov.lb/en-us/Finance/PublicDebt/PDTS/. Weitergehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Forderun- gen oder sonstige Vermögensgegenstände des deutschen Finanzsektors im Libanon? Nach Angaben der Deutschen Bundesbank hielten im Mai 2020 inländische Monetäre Finanzinstitute (MFI) Auslandsaktiva von 17 Mio. Euro im Libanon. Angaben zur Höhe der Aktiva sind auf der Webseite der Deutschen Bundes- bank in der Zeitreihen-Datenbank unter dem Link: https://www.bundesbank.de/ dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen-datenbank/723 452/723452?listId=www_s120_bh1b_100n&tsId=BBK01.QU1095 abrufbar. Das Gesamtaggregat für Forderungen des deutschen Finanzsektors aus Direkt- investitionsbeziehungen, die nicht in den oben genannten Auslandsaktiva ent- halten sind, belief sich im Jahr 2018 gegenüber dem Libanon nach Angaben der Deutschen Bundesbank auf 32,4 Mio. Euro. Aktuellere Daten stehen nach Aus- kunft der Deutschen Bundesbank derzeit nicht zur Verfügung. 22. Welches sind die deutschen Finanzinstitute mit dem größten Geschäfts- anteil im Libanon (bitte auflisten und das Geschäftsvolumen nennen)? Für die bedeutenden Institute innerhalb Deutschlands ist die Europäische Zen- tralbank seit November 2014 zuständige Aufsichtsbehörde gem. § 6 Absatz 1 KWG. Informationen über diese Institute unterfallen nicht dem Verantwor- tungsbereich der Bundesregierung und sind nicht öffentlich bekannt. Vor die- sem Hintergrund ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Frage nach den Institutionen mit den größten Geschäftsanteilen im Libanon zu beantworten. 23. In welchem Volumen hat es seit dem 1. Oktober 2019 Kapitalverschie- bungen aus dem Libanon nach Deutschland gegeben (bitte monatliches Volumen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die erbetenen Daten bei der Deut- schen Bundesbank erfragt werden können.",
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"number": 12,
"content": "Drucksache 19/21707 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. In welcher Höhe hat der Bund (direkt oder durch Entwicklungsbanken, Gesellschaften etc.) Forderungen gegenüber dem libanesischen öffent- lichen Sektor? Wie schätzt er die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Forderungen ein? 25. In welcher Höhe hat der Bund (direkt oder durch Entwicklungsbanken, Gesellschaften etc.) Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände im Libanon (bitte auflisten)? 26. Wie schätzt er die Ausfallwahrscheinlichkeit dieser Forderungen bzw. dieser Vermögensgegenstände ein (bitte pro Forderung bzw. Vermögens- gegenstand bewerten)? Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet. Seit dem 30. Juni 2020 bestehen Forderungen des Bundes aus finanzieller Zu- sammenarbeit in Höhe von 13,3 Mio. Euro gegenüber dem libanesischen öffentlichen Sektor. Darüber hinaus hat der KfW-Konzern Forderungen gegen- über libanesischen Unternehmen in Höhe von 14 Mio. Euro. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Ausfallwahrscheinlichkeiten von Schuldnern. 27. Wie viele Deutsche halten sich nach Schätzungen oder Kenntnissen der Bundesregierung derzeit im Libanon auf? In die Krisenvorsorgeliste des Amtsbezirks der Botschaft Beirut haben sich mit Stand 5. August 2020 1.822 Personen eingetragen, davon gaben 86 Personen an, sich kurzzeitig im Libanon aufzuhalten (unter sechs Monaten). Diese Zahl kann jedoch nur als ein Indiz für die vor Ort befindlichen Deutschen gewertet werden, da keine Verpflichtung zur Eintragung in die Krisenvorsorgeliste be- steht und zum Teil auch nichtdeutsche Familienangehörige in der Liste erfasst werden. 28. Inwiefern bereitet die Bundesregierung Initiativen zur Unterstützung des Libanons im Rahmen der EU und während der Ratspräsidentschaft vor? Die Bundesregierung unterstützt die Maßnahmen, die die EU im Rahmen ihrer globalen „Team Europe“ COVID-19-Reaktion vom 8. April 2020 ergriffen hat. Libanon profitiert dabei von 376 Mio. Euro Unterstützung, die für gesundheits- bezogene Bedarfe sowie zur sozio-ökonomischen Erholung, auch durch Hilfen für Kleine und Mittlere Unternehmen, eingesetzt werden. Über den Regionalen Treuhandfonds der Europäischen Union als Reaktion auf die Syrien-Krise wird Libanon zudem zusammen mit Jordanien mit insgesamt 55 Mio. Euro unter- stützt, um die Gesundheitsversorgung sowohl syrischer Geflüchteter wie auch vulnerabler Personen und Haushalte in den Gastländern abzusichern. Die Um- setzung dieser Maßnahmen wird auch während der deutschen Ratspräsident- schaft fortgesetzt.",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/21707 29. Inwiefern kooperiert die Bundesregierung mit libanesischen Stellen zum Aufspüren und Verurteilen von Personen nach Tatbeständen des deut- schen Völkerstrafgesetzbuches in Syrien (wenn ja, bitte Erfolgsfälle auf- zählen)? Bislang gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Fall mit Libanon- Bezug im Sinne der Fragestellung. Es handelte sich um ein Auslieferungs- ersuchen des Generalbundesanwalts an den Libanon wegen eines syrischen Ge- heimdienstmitarbeiters. Das Ersuchen wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ein Aufenthalt des Betroffenen im Libanon nicht festgestellt werden kön- ne. 30. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Angriffe von Parteien, vor allem Hisbollah, der Amal nahestehenden Milizen oder anderer Gruppierungen auf die Demonstrierenden, und unterstützt die Bundesregierung die An- liegen der Demonstranten und Demonstrantinnen? Die Bundesregierung hat Kenntnis darüber, dass es im Verlauf der Proteste im- mer wieder gewaltsame Übergriffe gegen friedliche Demonstranten gab. Zum Hintergrund der Angreifer verfügt die Bundesregierung über die öffentlich zu- gänglichen Informationen, denen zufolge es sich um Gruppierungen handelte, die der Hisbollah bzw. der Amal nahestehen. Die Bundesregierung hat in bila- teralen Gesprächen sowie in Erklärungen im ISG-Kreis wiederholt die Not- wendigkeit betont, das Recht der Menschen auf friedliche Meinungsäußerung zu wahren und jegliche Gewalt gegen Demonstranten zu verhindern. Ebenso hat die Bundesregierung als Teil der ISG die politische Führung des Libanon bereits zu Beginn der Demonstrationen dazu aufgerufen, den legitimen Forde- rungen der Demonstrierenden Gehör zu schenken und gemeinsam an Lösungen und deren Umsetzung zu arbeiten und diese Position mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht. 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen der Regierung, die syrische Flüchtlinge zwingen, ihre Unterkünfte in libanesischen Flücht- lingslagern abzureißen, und sind diese ihrer Auffassung nach mit gelten- den Flüchtlingsrechten zu vereinbaren? Im Sommer 2019 kam es erstmals zu Abrissen semi-permanenter Strukturen in informellen Siedlungen syrischer Flüchtlinge auf Druck der libanesischen Be- hörden, insbesondere in Arsal im Nordlibanon. Begründet wurde dieser Schritt durch die Nicht-Übereinstimmung dieser Strukturen mit geltendem libanesi- schem Recht. Die EU und die internationale Gebergemeinschaft haben hierauf gegenüber der libanesischen Regierung deutlich reagiert und erklärt, dass ein solches Vorgehen nicht akzeptabel ist. Der damalige Ministerpräsident Saad Hariri hat zugesagt, dass es keine weiteren Abrisse geben werde. Der UNHCR stand in dieser Phase in engem Austausch mit den libanesischen Sicherheits- behörden, um die negativen Auswirkungen der Maßnahmen zu minimieren. Seit August 2019 sind der Bundesregierung keine weiteren Abrisse bekannt ge- worden. Der Libanon ist bislang keiner internationalen Konvention zur Rege- lung des Status von Flüchtlingen beigetreten, hat sich jedoch zum Prinzip des Non-Refoulement bekannt.",
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"content": "Drucksache 19/21707 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Führt die Bundesregierung Gespräche mit der libanesischen Regierung über die Ausweitung der Rechte palästinensischer Flüchtlinge, und befürchtet sie durch eine Annexion weiterer palästinensischer Gebiete durch Israel weitere Flüchtlingsbewegungen in den Libanon? Der Austausch mit der libanesischen Regierung umfasst unterschiedliche Themenbereiche, darunter auch die Lage der im Land lebenden palästinen- sischen Flüchtlinge. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der United Nations Relief and Works Agency (UNRWA) im Libanon und engagiert sich auch im Rahmen weiterer Projekte für die dort lebenden Palästinenser und die Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Perspektiven. Die Bundesregierung hat ihre Sorge vor den Folgen einer Annexion von Teilen des besetzten Westjordanlandes auf die Stabilität der Region mehrfach zum Ausdruck gebracht, zuletzt am 21. Juni 2020 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Eine belastbare Prognose im Sinne der Fragestellung ist aus Sicht der Bundesregierung nicht möglich. 33. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage in den syrischen und paläs- tinensischen Flüchtlingslagern ein, und teilt sie die Einschätzung huma- nitärer Hilfsorganisationen, dass durch die Corona-Pandemie und die finanzielle Krise ein Massensterben in den Lagern droht? Im Libanon existieren derzeit 12 offizielle Flüchtlingslager für palästinensische Flüchtlinge, die aufgrund des arabisch-israelischen Kriegs 1948 nach Libanon flohen. Syrische Flüchtlinge leben direkt in Gastgemeinden und geschätzt lan- desweit an 1.700 Orten, insbesondere im Bekaa-Tal, wo aus improvisierten ein- fachen Unterkünften, Zelten und Hütten über die Jahre sogenannte „informelle Siedlungen“ („informal tent settlements“) entstanden sind. Von den Auswirkun- gen der eingeführten Ausgangssperren und anderer restriktiver Maßnahmen im Zuge der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Libanon wurden syrische und palästinensische Flüchtlinge besonders hart getroffen. Dies gilt insbeson- dere für Flüchtlinge in Lagern und informellen Zeltsiedlungen, die bereits zu- vor hohen Risiken ausgesetzt und hauptsächlich auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen angewiesen waren. Hilfsorganisationen haben jedoch in den letzten Wochen und im Zuge der leichten Aufhebung von Beschränkungen ihre Bemühungen verstärkt, grundlegende Unterstützung für die am stärksten von der Krise betroffenen Menschen zu gewährleisten. Neben der Bereit- stellung von Dienstleistungen erhalten syrische und palästinensische Flücht- linge zudem weiter temporäre Geldleistungen durch UNHCR und das Hilfs- werk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), um drin- gendste Grundbedürfnisse decken zu können. Auch im Gesundheitssektor wur- den Maßnahmen, insbesondere im Bereich der psycho-sozialen Betreuung er- weitert. Außerdem sollen geflüchtete Frauen und Kinder in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen besser vor gewaltsamen und sexuellen Übergriffen geschützt werden. 34. Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass der Libanon in- zwischen nun auf der UN-OCHA-Länderliste des Global Humanitarian Response Plan zur COVID-19 Response ist? In Libanon sind offiziellen Angaben zufolge bislang etwa 7 700 bestätigte COVID-19-Ansteckungen mit zuletzt deutlich steigender Tendenz und 92 Todesfälle gemeldet worden (Stand: 14. August 2020). Die Dunkelziffer positi- ver COVID-19-Fälle fällt voraussichtlich höher aus, da mangels ausreichender Testkapazitäten die Fallzahlen nicht sicher abgebildet werden können. Da dem",
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"content": "Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/21707 libanesischen Gesundheitssystem nur sehr begrenzte Kapazitäten zur Ver- fügung stehen, es an medizinischer Ausstattung und Medikamenten fehlt und das Überlastungsrisiko durch die Pandemie angestiegen ist, ist der Beistand durch die internationale Staatengemeinschaft und über koordinierte Unterstüt- zungsmechanismen wie den „Global Humanitarian Response Plan COVID-19“ (G-HRP) zur Deckung der hohen Bedarfe und zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie im Land von zentraler Bedeutung. Die prekäre Situation im Gesundheitswesen hat sich durch die Explosionskatastrophe vom 4. August deutlich verschärft, da hier auch zahlreiche Gesundheitseinrichtungen beschä- digt oder zerstört wurden.",
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