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            "content": "Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode                                                                       Drucksache    IV/2896 Der Bundesminister für Gesundheitswesen I A 4 — 43144 — 1890 I1/64                               Bad Godesberg, den 30. Dezember 1964 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:   Jugendzahnpflege Bezug : Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hamm (Kaiserslautern), Frau Dr. Heuser und Genossen — Drucksache IV/2565         — Die Kleine Anfrage vom 4. September 1964 beant-         zustellen. Dabei wird von der nach der bisherigen worte ich wie folgt:                                    Entwicklung sich ergebenden Einteilung der Ju- gendzahnpflege in Untersuchung, Behandlung, Nach- Zu 1                                                    untersuchung, nachgehende Gesundheitshilfe, vor- Maßgebend für die Durchführung der Jugendzahn-           beugende Maßnahmen, Auswertung der Unter- pflege in der Bundesrepublik ist § 3 des Gesetzes       suchungsergebnisse, Fortbildung der Jugendzahn- über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens         ärzte und Finanzierung ausgegangen. Eine ein- vom 3. Juli 1934 (RGBl. I S. 531), der die Schulge-      gehendere Darstellung wäre nur durch Auswertung sundheitspflege zur Pflichtaufgabe der Gesundheits-      der Jahresberichte der Länder über die Durchfüh- ämter macht, § 4 Abs. 5 und 6 der Ersten Durch-          rung der Jugendzahnpflege möglich. Sie würde nach führungsverordnung zu diesem Gesetz vom 6. Fe-           Zeit und Umfang den hier gesteckten Rahmen über- bruar 1935 (RGBl. I S. 177) und § 58 Abs. 1 der          schreiten. Dritten Durchführungsverordnung vom 30. März 1935 (Reichsministerialblatt S. 327). Hiernach hat der Amts-    a) Untersuchung arzt darüber zu wachen, daß der schulärztliche Dienst Die Untersuchungen zur Erfassung der behand- einschließlich der Schulzahnpflege einwandfrei lungsbedürftigen Fälle werden allgemein als durchgeführt wird. Die Länder haben die Durchfüh- Reihenuntersuchung in den Schulen vorgenom- rung der genannten Bestimmungen durch Verwal- men. Sie sind unentgeltlich und obliegen über- tungsanordnungen, zum Teil als „Richtlinien\" be- wiegend nebenamtlichen — auf Vertragsbasis tä- zeichnet, geregelt. tigen — Zahnärzten der Gesundheitsämter. Nur in Da mir über die Durchführung der Jugendzahn-               großen Kreisen sind bei den Gesundheitsämtern pflege in den Ländern neuere Unterlagen nicht zur          hauptamtliche Zahnärzte angestellt. Nach dem Verfügung stehen, mußten die obersten Landes-              Stand von 1962 gab es in der Bundesrepublik mit gesundheitsbehörden um entsprechende Angaben               Ausnahme der Länder Rheinland-Pfalz und Saar- - gebeten werden. Die Länder haben sich jedoch über-         land 248 hauptamtliche Jugendzahnärzte. In wiegend darauf beschränkt, die von ihnen erlas-            Bayern werden im Bereich der mittleren und hö- senen Verwaltungsanordnungen und Richtlinien               heren Schulen die Untersuchungen nicht von mitzuteilen. Den Berichten ist zu entnehmen, daß           Zahnärzten, sondern vom Schularzt im Rahmen sie nach dem Scheitern des Jugendzahnpflegegeset-          der schulärztlichen Reihenuntersuchungen vorge- zes bemüht sind, die Jugendzahnpflege weiter aus-          nommen. Nordrhein-Westfalen hat einen „bera- zubauen.                                                   tenden Zahnarzt für Jugendzahnpflege\" sowie einen „Ständigen Ausschuß für Fragen der Ju- Trotz der unzureichenden Unterlagen soll nach              gendzahnpflege\" beim Innenministerium. Diese stehend versucht werden, die Unterschiede in der           Einrichtungen haben mit ihrer, das ganze Land öffentlichen Jugendzahnpflege in den Ländern dar           umfassenden Arbeit beachtliche Erfolge erzielt.",
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            "content": "Drucksache    IV/2896              Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode Zu dem betreuten Personenkreis gehören in allen       (Frankfurter System) steht das Behandlungs- Ländern hauptsächlich die Schulpflichtigen, von       system (Bonner System) gegenüber, nach dem denen im Durchschnitt etwa 60 v. H. laufend über-    Untersuchung und Behandlung gleichzeitig vor- wacht werden. Vereinzelt werden sogar alle            genommen werden. Es hat außer im Lande Nord- Schüler der Volks-, Mittel- und Höheren Schulen       rhein-Westfalen, in dem dieses System in einigen erfaßt, wie z. B. in Frankfurt (Main) (1961: 99,8     Landkreisen mittels Klinikwagen durchgeführt v. H.). In Bremen leidet die Untersuchung aller       wird, kaum noch eine praktische Bedeutung. In Schulklassen unter dem Mangel an Zahnärzten.          etwa 40 Kreisen der Bundesrepublik besteht ein Im Saarland steht die Jugendzahnpflege noch am        insbesondere durch die Einbeziehung der Restan- Anfang; geplant ist ab 1965 eine jährliche Unter-     tenbehandlung in die öffentliche Jugendzahn- suchung aller Schüler. In Schleswig-Holstein wer-     pflege modifiziertes Überweisungssystem. So ist den in den großen Städten die Schulkinder zwei-       in Stuttgart die kostenlose Behandlung in der mal im Jahr untersucht, während in manchen            Jugendzahnklinik möglich, wenn der Patient nicht Landkreisen Untersuchungen nur alle zwei bis         versichert ist und das Einkommen weniger als drei Jahre stattfinden. Eine Ausweitung des Per-      das Zweifache des Sozialhilferichtsatzes beträgt. sonenkreises auf die 3- bis 18jährigen ist bereits    In den Schulzahnkliniken in München, Nürnberg in Berlin (alle Vorschulpflichtigen), Bremer-        und Augsburg werden Kinder minderbemittelter haven (Kindergärten und Berufsschüler), Hessen       Eltern behandelt. In Hamburg erfolgt in Aus- (Kindergärten und Berufsschüler), Niedersachsen      nahmefällen die Behandlung der Restanten durch (Kindergärten und Berufsschüler), Nordrhein-         den Jugendzahnarzt mit Einverständnis des Er- Westfalen (noch nicht von allen Gesundheits-         ziehungsberechtigten und des behandelnden ämtern erfüllt), Kiel (alle Vorschulpflichtigen)     Zahnarztes oder wenn ein Zahnarzt trotz drei- erfolgt. Geplant ist die Ausweitung des Personen-    maliger Aufforderung nicht aufgesucht wurde. In kreises in den Ländern Baden-Württemberg,            Berlin ist die Frage der Restantenbehandlung Bayern und Saarland. Die Erfassung der vorschul-     noch nicht geklärt; neue Verwaltungsanordnun- pflichtigen Kinder macht erfahrungsgemäß erheb-      gen hierüber sollen erlassen werden. In Hessen liche Schwierigkeiten. Die Untersuchungen sind       werden in den Schulzahnkliniken der Großstädte daher hauptsächlich auf die Kindergärten und         Kassel, Frankfurt, Offenbach, Darmstadt und ähnliche Einrichtungen beschränkt worden. Nie-       Wiesbaden und in den Landkreisen Büdingen, dersachsen hat angeordnet, daß die die Kinder-       Bergstraße und Kassel Kinder kostenlos behan- gärten nicht besuchenden Kleinkinder zu den           delt, die in der freien Praxis schwer zu behandeln Untersuchungen besonders eingeladen werden.           sind oder deren Eltern die Kosten nicht tragen Als mögliche Wege für die Erfassung der Klein-       können. In Nordrhein-Westfalen erfolgt eine Be- kinder sind die Impflisten und die polizeilichen      handlung durch Einrichtungen der Jugendzahn- Melderegister zu nennen.                             pflege außer in den Kreisen, die nach dem Bon- ner Behandlungssystem betreut werden, nach Die Untersuchungen sollen mit Sonde und Spiegel nochmaligen Benachrichtigungen der Sorgepflich- oder Spatel vorgenommen werden und die Prü- tigen, an diese gerichtete aufklärende und er- fung des Gebißzustandes sowie die Untersuchung mahnende Schreiben mit Erläuterungen, in be- der Zahn- und Kieferstellungen und der Beschaf- sonderen Fällen nach Einschaltung der Schule, fenheit der Mundschleimhaut einschließen. Ent- Verbindungsaufnahme zum Zahnarzt, Besuch der sprechende Anordnungen sind nur von den Län- Sorgepflichtigen durch Sozialarbeiterinnen, er- dern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und neute Nachuntersuchung durch den Jugendzahn- Niedersachsen getroffen worden. arzt und Hinweis auf die Behandlungsmöglich- In allen Ländern werden festgestellte und be-         keit in der Jugendzahnklinik. handlungsbedürftige Schäden den Eltern der Kin- der schriftlich mitgeteilt. Für die Mitteilungen      In Schleswig-Holstein ist die Behandlung durch werden besondere Vordrucke verwendet, auf             die freipraktizierenden Zahnärzte mangels zu- denen Eintragungen des behandelnden Arztes            friedenstellender Honorierung durch die Kassen für das Gesundheitsamt erwartet werden. Außer-        in Frage gestellt. dem werden die Fälle karteimäßig für eine spä-        Die Kosten werden grundsätzlich von den Kran- tere Auswertung festgehalten.                         kenkassen, den Trägern der Sozialhilfe oder den Eltern getragen. Einige Länder haben Sonderbe- b) Behandlung                                         stimmungen erlassen. So werden in Berlin die In der Jugendzahnpflege haben sich in der Bun-        Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung desrepublik verschiedene Systeme herausgebil-         bei Hilfsbedürftigkeit für den Träger der Sozial- det. Während die Untersuchungen Aufgabe der           hilfe oder Kriegsopferfürsorge auf 250 DM fest- öffentlichen Jugendzahnpflege sind, wird die Be-      gesetzt. Im Saarland wird für die kieferortho- handlung grundsätzlich von den freipraktizieren-      pädische Behandlung aufgrund von Richtlinien des den Zahnärzten nach freier Wahl der Patien-           Ministers für Arbeit und Sozialwesen finanzielle ten durchgeführt. Diesem Überweisungssystem           Unterstützung gewährt. In Rheinland-Pfalz hat die",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode                    Drucksache I V/2896 Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der         Vorführung von Lehrfilmen, Tonbändern, Dia- Schulzahnpflege Richtlinien über die Regelung       positivreihen und Modellen, Zusammenarbeit mit der Behandlungskosten herausgegeben. Hiernach       Behörden, Organisationen, Sozialversicherungs- kann minderbemittelten Eltern, die keiner Kran-      trägern u. a.). kenkasse angehören und keine Sozialhilfe erhal- In den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, ten, von der Kreisarbeitsgemeinschaft ein Zu- Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- schuß gewährt werden. Die Landesarbeitsgemein- Pfalz und Schleswig-Holstein bestehen Landes- schaft steuert hierzu pro Schüler bis zu 3 DM bei, arbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugend- wenn die Kreisarbeitsgemeinschaft ein Drittel des zahnpflege, zu deren Hauptaufgabengebiet die Gesamtbetrages selbst zahlt. zahngesundheitliche Aufklärung gehört. Mitglie- Für die zweckmäßige zahnärztliche Behandlung        der der Landesarbeitsgemeinschaften sind die zu- von Kleinkindern, Schulkindern und Jugendlichen     ständigen Ministerien, die Sozialversicherungs- hat der Deutsche Ausschuß für Jugendzahnpflege      träger, die Krankenkassenverbände, die Kommu- Empfehlungen herausgegeben.                         nalverbände, die Zahnärztekammern u. a. In Nie- dersachsen wurden außerdem auf Kreisebene Ar- beitsringe mit ähnlicher Zusammensetzung ge- c) Nachuntersuchung und                             bildet. nachgehende Gesundheitshilfe In verschiedenen Kreisen der Länder Baden-Würt- Der sozialhygienische Erfolg der Jugendzahn-        temberg und Hessen sowie in Berlin wird eine pflege hängt davon ab, daß alle bei den Reihen-     Kariesprophylaxe durch Kalk-Fluor-Tabletten untersuchungen festgestellten Schäden der Be-       durchgeführt, die nach den vorliegenden Berich- handlung zugeführt werden. Es sind daher Nach-      ten bisher erfolgreich verlaufen ist. Die Tabletten untersuchungen der erfaßten Fälle innerhalb         werden hauptsächlich in den Kindergärten und einer angemessenen Frist (3 bis 6 Monate) und       -heimen verabreicht. In Kassel-Wahlershausen nachgehende Gesundheitshilfe notwendig. Insbe-      läuft seit längerer Zeit ein Modellversuch mit sondere sollen diejenigen Fälle ermittelt werden,   einer Trinkwasserfluoridierung. die sich einer Behandlung entzogen haben In Bayern und Niedersachsen sind mit der Durch- (Restanten). Die meisten Länder weisen in ihren führung von Zahngesundheitswochen bzw. Ju- Verwaltungsanordnungen nur auf die Nachunter- gendzahnpflegewochen Erfolge erzielt worden. suchung als Bestandteil der Jugendzahnpflege Niedersachsen veranstaltet außerdem Schüler- hin. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und wettbewerbe und Prämienaktionen. Nordrhein-Westfalen geben nähere Anweisungen im Sinne vorstehender Ausführungen, Nordrhein-      e) Auswertung der Untersuchungsergebnisse Westfalen sehr ausführlich durch Hinweise auf die vorhandenen Möglichkeiten. In Berlin und        Um einen Überblick über den Zahngesundheitszu- Hamburg werden die Restanten in den Jugend-         stand und den durch die Jugendzahnpflege er- zahnkliniken behandelt. In Niedersachsen wird       reichten Sanierungseffekt zu haben, ist es erfor- nach dem Erlaß über die Durchführung der Ju-        derlich, daß die Befunde bei den Untersuchungen gendzahnpflege eine Nachuntersuchung etwa ein       karteimäßig erfaßt und jährlich statistisch ausge- halbes Jahr nach der Erstuntersuchung im Rah-       wertet werden. Zu diesem Zweck haben die mei- men der vorhandenen Möglichkeiten und Mittel        sten Länder die Führung einer Jahresstatistik an- empfohlen.                                          geordnet. Aus den Ländern Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein liegen hierüber keine Angaben vor. d) Vorbeugende Maßnahmen f) Fortbildung der Jugendzahnärzte Im Rahmen der vorbeugenden Jugendzahnpflege sollen die Kinder und Erziehungsberechtigten        Wenn auch jeder Zahnarzt in der Bundesrepublik durch Belehrung über die Bedeutung eines ge-        aufgrund seiner Bestallung die Berechtigung zur sunden und vollständigen Gebisses aufgeklärt,       Behandlung von Kieferfehlbildungen besitzt, un- zu einer ordnungsgemäßen Zahnpflege, einer der      terzieht sich doch der größte Teil der praktisch Gesundheit dienlichen Ernährung und Lebens-         tätigen Zahnärzte nicht oder nur in Ausnahme- weise sowie der unverzüglichen Behandlung von       fällen dieser Aufgabe. Die Anzahl der Fachzahn- Zahnschäden durch einen Zahnarzt angehalten         ärzte für Kieferorthopädie ist jedoch völlig un- werden. Die Verwaltungsanordnungen der Län-         genügend. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn der enthalten fast ausnahmslos Hinweise auf         die in der Jugendzahnpflege tätigen Zahnärzte diese Aufgabe der Jugendzahnpflege. In Berlin       den Kieferanomalien, dem Falschstand der Zähne und insbesondere in Hamburg wird in den Ver-        und den Bißverschiebungen nicht immer die waltungsanordnungen sehr eingehend auf die          nötige Aufmerksamkeit schenken. Die Fortbil- vorhandenen Möglichkeiten der Aufklärung, Be-       dung der Jugendzahnärzte auf diesem Gebiet lehrung und Beratung hingewiesen (Klassen- und      sollte daher gefördert werden. Material der Län- Einzelberatung, Abhaltung von Sprechstunden,        der liegt hierüber nicht vor.",
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