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            "content": "Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode                                                                        Drucksache   V/3881 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung                                                         Bonn, den 24. Februar 1969 Ia 1 - 0481/69 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Mittelfristige Finanzplanung — Bruttolohnfortzahlung an erkrankte Arbeiter bis zur Dauer von sechs Wochen Bezug: Kleine Anfrage der Fraktion der FDP — Drucksache V/3672 — Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wirtschaft wie folgt: Die Annahmen, Zahlen und sonstigen Daten zur fortgeschriebenen mittelfristigen Finanzplanung, die die Bundesregierung für die kommenden Jahre vorgelegt hat, werden durch neue Ankündigun- gen und Forderungen aus den Reihen der Bundesregierung laufend infrage gestellt, ohne daß die Konsequenzen für die der Finanz- planung angeblich zugrunde liegenden politischen Zielsetzungen gleichzeitig aufgezeigt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Entwicklungen ergäben sich bei einer Zugrundelegung der Hypothesen des Arbeitsausschusses der sogenannten kon- zertierten Aktion im Falle einer Bruttolohnfortzahlung an er- krankte Arbeiter bei einer entsprechenden Fortschreibung für die Jahre 1969, 1970, 1971 und 1972 im Hinblick auf a) die zusätzlichen Beitragseinnahmen (in Millionen DM) in der gesetzlichen Rentenversicherung (nach Versicherungs- trägern), b) die zusätzlichen Beitragseinnahmen (in Millionen DM) in der gesetzlichen Krankenversicherung (nach Krankenkassen), c) die zusätzlichen Beitragseinnahmen (in Millionen DM) in der Arbeitslosenversicherung, d) die zusätzlichen Einnahmen bei der Lohnsteuer (in Millionen DM) einschließlich der nicht mehr zu erstattenden Beträge beim Jahreslohnsteuerausgleich, e) die zusätzlichen Einnahmen bei der Kirchensteuer, f) die Einnahmenausfälle bei den Arbeitern durch den ent- sprechenden Wegfall des Jahreslohnsteuerausgleichs (in Mil- lionen DM), g) die zusätzlichen Einnahmen oder die Ausfälle bei der Ein- kommen- und Körperschaftsteuer? 2. Welche der hypothetischen Annahmen des Arbeitsausschusses der sogenannten konzertierten Aktion hält die Bundesregierung für wahrscheinlich oder von welchen anderen Daten geht sie aus?",
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            "content": "Drucksache V/3881             Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode Die Fragen 1 und 2 beantworte ich des Sachzusammenhangs wegen zusammenhängend: Bei den Beratungen im Rahmen der Konzertierten Aktion am 18. Oktober 1968 ist ein Arbeitsausschuß eingesetzt worden, der unter Vorsitz des Bundesministers für Arbeit und Sozialord- nung die ökonomischen und finanziellen Vorausschätzungen und Auswirkungen der Lohnfortzahlung für Arbeiter im Krank- heitsfalle prüfen sollte. Im Ergebnisbericht des Arbeitsaus- schusses, der am 23. Oktober 1968 vorgelegt wurde, ist zahlen- mäßig dargelegt worden, welche finanziellen Ent- oder Bela- stungen die Einführung der Lohnfortzahlung für die Arbeit- geber, die Arbeitnehmer, die Krankenversicherung, die Renten- versicherung, die Arbeitslosenversicherung und den Fiskus im Jahr 1968 voraussichtlich zur Folge gehabt hätte. Mit diesem Ergebnisbericht hat die Bundesregierung frühzeitig Zahlen zu den finanziellen und ökonomischen Auswirkungen einer ge- planten sozialpolitischen Maßnahme veröffentlicht, die erstma- lig im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Kreislaufbetrachtung erarbeitet und mit den Sozialpartnern abgestimmt worden sind. Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Lohn- fortzahlung für Arbeiter im Krankheitsfalle ist ein wichtiger und weithin anerkannter Schritt auf dem Wege zu einer funk- tionell begründeten Angleichung der Arbeiter mit den Ange- stellten. Sie ist aber auch-besonders in diesem Jahr — von erheblicher einkommenspolitischer Bedeutung. Die Bundesre- gierung geht, wie auch im Jahreswirtschaftsbericht 1969 (Nr. 66) ausgeführt, davon aus, daß eine baldige Einführung der Lohn- fortzahlung für kranke Arbeiter die gesamtwirtschaftliche Ori- entierung der autonomen lohn- und arbeitszeitpolitischen Ent- scheidungen der Tarifvertragsparteien erheblich erleichtern wird. Sie wird im übrigen die Einpassung der arbeitsrechtlichen Lohnfortzahlung in die allgemeinen einkommenspolitischen Vorstellungen im Rahmen der Konzertierten Aktion eingehend mit den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden erörtern. Die Einführung der Lohnfortzahlung ist geeignet, einen we- sentlichen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der gesetz- lichen Rentenversicherung zu leisten und schafft die Vorausset- zungen, die erste Stufe der Reform der gesetzlichen Kranken- versicherung zu verwirklichen. In dem Maße, wie sich das Defi- zit der Rentenversicherung durch die Lohnfortzahlung verrin- gert, tritt von seiten der Rentenversicherung eine erwünschte Entlastung des Kapitalmarktes ein. Der Arbeitsausschuß hat die finanziellen Be- und Entlastungen der einzelnen Bereiche anhand einer Kreislaufbetrachtung an drei Modellen untersucht: A. Die Nettokosten der Lohnfortzahlung gehen voll zu Lasten der Gewinne der Unternehmen.",
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            "content": "Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode           Drucksache V/3881 B. Die Nettokosten der Lohnfortzahlung gehen nicht zu Lasten der Gewinne der Unternehmen, sondern werden bei den sonst zu zahlenden Löhnen angerechnet. C. Die Nettokosten der Lohnfortzahlung gehen nicht zu Lasten der Gewinne der Unternehmen, sondern werden voll auf die Preise weitergewälzt. Die Modelle A und B bewegen sich innerhalb einer gleichge- wichtigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Im Fall C wird die Annahme einer gleichgewichtigen Entwicklung fallengelas- sen. Die Bundesregierung hält das Modell C für nicht wahrschein- lich. Wie schon im o. g. Ergebnisbericht dargelegt wurde, kann die Fortzahlung des Lohnes für sich allein nur in dem Maße einen Preisanstieg verursachen, wie sie zusätzliche Nachfrage am Markte schafft. Das geschieht allenfalls in einem gesamt- wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallenden Umfang. Darüber hinaus müssen bei der Beurteilung dieses Modells die Bemü- hungen der Bundesregierung um die Preisstabilität in Rechnung gestellt werden. Es ist damit zu rechnen, daß sich die Be- und Entlastungen schon bald nach Einführung der Lohnfortzahlung vom Modell A zum Modell B hinbewegen werden. Nach Auffassung der Bun- desregierung spricht vieles dafür, daß im zweiten Halbjahr 1969 die Be- und Entlastungen etwa im mittleren Bereich zwischen den Modellen A und B liegen werden, vor allem weil sich die Einführung der Lohnfortzahlung voraussichtlich dämpfend auf die Entwicklung der Effektivlöhne auswirken wird. Der Anstieg der Tariflöhne und -gehälter dürfte dagegen nur zu einem ge- ringen Teil betroffen werden, so daß es tendenziell zu einer Verringerung der Lohndrift kommen wird. Nach allen Erfahrungen kann erwartet werden, daß die Lohn- fortzahlung über das Jahr 1969 hinaus die Gewinne der Unter- nehmen nicht in einem gesamtwirtschaftlich beachtlichen Um- fange schmälert. Die Be- und Entlastungen werden sich also für die Jahre ab 1970 stärker als im Vorjahr vom Modell A zum Modell B hin verschieben. Denn es ist wahrscheinlich, daß die Nettokosten der Unternehmen aus der Lohnfortzahlung nach und nach bei den lohnpolitischen Entscheidungen berück- sichtigt werden. Dieser Entwicklung trägt das Modell B Rech- nung. Da sich die Be- und Entlastungen in der oben dargestellten Ent- wicklung zeitlich nicht genau abgrenzen lassen, ist den folgen- den Berechnungen für das zweite Halbjahr 1969 (frühester Zeit- punkt der Einführung der Lohnfortzahlung: 1. Juli 1969) das Modell A und für die Jahre ab 1970 das Modell B zugrunde gelegt worden. Im einzelnen ergeben sich unten den vorgenannten Annahmen folgende Beitragsmehreinnahmen der Sozialversicherungsträ- ger:",
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            "content": "Drucksache V/3881         Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode in einer Größenordnung, die keine Senkung der Beitrags- satzhöchstgrenze erlaubt. Die Einführung der Lohnfortzah- lung für Arbeiter im Krankheitsfalle entlastet die gesetz- liche Krankenversicherung jedoch von der Zahlung des Krankengeldes bis zur Dauer von sechs Wochen für Ar- beiter. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß diese Entlastung möglichst weitgehend den Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch eine entsprechende Senkung des Bei- tragssatzes weitergegeben werden soll. Der Beitrags- höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung soll des- halb angemessen gesenkt werden. Die Frage der Veränderung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze wird von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der ersten Stufe der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung geprüft. Die Beratungen darüber sind noch nicht abgeschlossen. Hans Katzer",
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