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"content": "Drucksache 2017 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode I. Gegen die Wiedereinführung der Sommerzeit sprechen fol- gende Gründe: a) Der gewohnte Lebensrythmus würde bei Einführung der Sommerzeit zweimal im Jahre gestört. Dies könnte Ge- sundheitsschädigungen zur Folge haben ; der Verlust von einer Stunde Schlaf in den kühlen Morgenstunden träfe insbesondere Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit sehr früh beginnt. Der fehlende Schlaf könnte im allgemeinen in den Abendstunden nicht nachgeholt werden, da durch das langanhaltende Tageslicht und den Straßen- lärm ein erholsamer Schlaf meist nicht möglich ist. b) Die landwirtschaftliche Bevölkerung hat sich gegen die Einführung der Sommerzeit ausgesprochen, weil sich ihre Arbeiten nicht so sehr nach einer amtlichen Uhr- zeit als nach dem Sonnenaufgang richten. Das Melken der Kühe müßte wegen des Transports der Milch mit fahrplanmäßigen Zügen oder Bussen in die Stadt um eine Stunde vorverlegt werden ; dies hätte für die Milch- wirtschaft unerwünschte Folgen. c) Die an die Bundesrepublik angrenzenden Länder haben die Sommerzeit nicht; da die Bundesrepublik Reise- durchgangsland ist, wären bei Einführung der Sommer- zeit schwierige Umstellungen notwendig. II. Gründe für die Einführung der Sommerzeit: Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit nicht besonders früh be- ginnt, unter ihnen auch vor allem die Kleingärtner, ferner alle Sportler sowie die Stadtbevölkerung schlechthin, könn- ten ihre Freizeit besser ausnützen, wenn der Uhrzeiger um eine Stunde vorgerückt würde. Dies würde sich u. U. auf die Hebung der Volksgesundheit günstig auswirken. Zu 3. Bei Abwägung aller Gründe für und gegen die Einführung der Sommerzeit hat die Bundesregierung keinen Anlaß, von ihrer bisherigen Auffassung abzuweichen und dem Bundes- tag einen Gesetzentwurf über die Einführung der Sommerzeit vorzulegen. Dr. Schröder",
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